VO (EU) 2017/565
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Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen

Artikel 4 Gelegentliche Erbringung von Wertpapierdienstleistungen

Artikel 5 Energiegroßhandelsprodukte, die effektiv geliefert werden müssen

Artikel 6 Energiederivatkontrakte in Bezug auf Öl und Kohle sowie Energiegroßhandelsprodukte

Artikel 7 Sonstige derivative Finanzinstrumente

Artikel 8 Derivate gemäß Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU

Artikel 9 Anlageberatung

Artikel 10 Merkmale sonstiger Derivatkontrakte in Bezug auf Währungen

Artikel 11 Geldmarktinstrumente

Artikel 12 Systematische Internalisierer für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente

Artikel 13 Systematische Internalisierer für Schuldverschreibungen

Artikel 14 Systematische Internalisierer für strukturierte Finanzprodukte

Artikel 15 Systematische Internalisierer für Derivate

Artikel 16 Systematische Internalisierer für Emissionszertifikate

Artikel 16a Beteiligung an Zusammenführungssystemen

Artikel 17 Maßgebliche Beurteilungszeiträume

Artikel 18 Algorithmischer Handel

Artikel 19 Hochfrequente algorithmische Handelstechnik

Artikel 20 Direkter elektronischer Zugang

Kapitel II
Organisatorische Anforderungen

Abschnitt 1
Organisation

Artikel 21 Allgemeine organisatorische Anforderungen

Artikel 22 Einhaltung der Vorschriften ("Compliance")

Artikel 23 Risikomanagement

Artikel 24 Innenrevision

Artikel 25 Zuständigkeiten der Geschäftsleitung

Artikel 26 Bearbeitung von Beschwerden

Artikel 27 Vergütungsgrundsätze und -praktiken

Artikel 28 Umfang von persönlichen Geschäften

Artikel 29 Persönliche Geschäfte

Abschnitt 2
Auslagerung

Artikel 30 Umfang ausschlaggebender und wichtiger betrieblicher Aufgaben

Artikel 31 Auslagerung ausschlaggebender oder wichtiger betrieblicher Aufgaben

Artikel 32 Dienstleister mit Sitz in einem Drittland

Abschnitt 3
Interessenkonflikte

Artikel 33 Für einen Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte

Artikel 34 Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten

Artikel 35 Aufzeichnung von Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die einen nachteiligen Interessenkonflikt auslösen

Artikel 36 Finanzanalysen und Marketingmitteilungen

Artikel 37 Zusätzliche organisatorische Anforderungen bezüglich Finanzanalysen oder Marketingmitteilungen

Artikel 38 Zusätzliche allgemeine Anforderungen bezüglich Emissionsübernahme oder Platzierung

Artikel 39 Zusätzliche Anforderungen bezüglich Preisgestaltung der Angebote im Hinblick auf Emission von Finanzinstrumenten

Artikel 40 Zusätzliche Anforderungen bezüglich Platzierung

Artikel 41 Zusätzliche Anforderungen bezüglich Beratung, Vertrieb und Eigenplatzierung

Artikel 42 Zusätzliche Anforderungen bezüglich Darlehen oder Kreditvergabe im Zusammenhang mit Emissionsübernahme und Platzierung

Artikel 43 Aufzeichnungen bezüglich Emissionsübernahme oder Platzierung

Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen

Abschnitt 1
Information von Kunden und potenziellen Kunden

Artikel 44 Anforderungen an faire, klare und nicht irreführende Informationen

Artikel 45 Informationen über die Kundeneinstufung

Artikel 46 Allgemeine Anforderungen an Kundeninformationen

Artikel 47 Informationen über die Wertpapierfirma und ihre Dienstleistungen für Kunden und potenzielle Kunden

Artikel 48 Informationen über Finanzinstrumente

Artikel 49 Informationen zum Schutz von Kundenfinanzinstrumenten und Kundengeldern

Artikel 50 Informationen über Kosten und Nebenkosten

Artikel 51 Gemäß der Richtlinie 2009/65/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 übermittelte Informationen

Abschnitt 2
Anlageberatung

Artikel 52 Informationen zum Thema Anlageberatung

Artikel 53 Unabhängige Anlageberatung

Abschnitt 3
Beurteilung der Geeignetheit und Angemessenheit

Artikel 54 Geeignetheitsbeurteilung und Geeignetheitserklärung

Artikel 55 Gemeinsame Bestimmungen für die Beurteilung der Geeignetheit bzw. Angemessenheit

Artikel 56 Beurteilung der Angemessenheit und damit verbundene Aufbewahrungspflichten

Artikel 57 Dienstleistungen mit nichtkomplexen Instrumenten

Artikel 58 Vereinbarungen mit Kleinanlegern und professionellen Kunden

Abschnitt 4
Berichtspflichten gegenüber den Kunden

Artikel 59 Berichtspflichten bei der Ausführung von Aufträgen, die sich nicht auf die Portfolioverwaltung beziehen

Artikel 60 Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung

Artikel 61 Berichtspflichten im Hinblick auf geeignete Gegenparteien

Artikel 62 Zusätzliche Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung und bei Geschäften mit Eventualverbindlichkeiten

Artikel 63 Aufstellungen über Kundenfinanzinstrumente und Kundengelder

Abschnitt 5
Bestmögliche Ausführung

Artikel 64 Kriterien für die bestmögliche Ausführung

Artikel 65 Pflicht der Wertpapierfirmen, bei der Portfolioverwaltung sowie der Annahme und Weiterleitung von Aufträgen im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln

Artikel 66 Grundsätze der Auftragsausführung

Abschnitt 6
Bearbeitung von Kundenaufträgen

Artikel 67 Allgemeine Grundsätze

Artikel 68 Zusammenlegung und Zuweisung von Aufträgen

Artikel 69 Zusammenlegung und Zuweisung von Geschäften für eigene Rechnung

Artikel 70 Unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen und Veröffentlichung nicht ausgeführter Kunden-Limitaufträge für auf einem Handelsplatz gehandelte Aktien

Abschnitt 7
Geeignete Gegenparteien

Artikel 71 Geeignete Gegenparteien

Abschnitt 8
Aufzeichnungen

Artikel 72 Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Artikel 73 Führung von Aufzeichnungen über Rechte und Pflichten der Wertpapierfirma und des Kunden

Artikel 74 Führung von Aufzeichnungen über Kundenaufträge und Handelsentscheidungen

Artikel 75 Aufbewahrung von Aufzeichnungen über Geschäfte und Auftragsabwicklungen

Artikel 76 Aufzeichnung von Telefongesprächen bzw. elektronischer Kommunikation

Abschnitt 9
KMU-Wachstumsmärkte

Artikel 77 Qualifizierung als ein KMU

Artikel 78 Registrierung als ein KMU-Wachstumsmarkt

Artikel 79 Aufhebung der Registrierung als KMU-Wachstumsmarkt

Kapitel IV
Betriebliche Verpflichtungen für Handelsplätze

Artikel 80 Umstände, die erheblichen Schaden für die Interessen der Anleger und das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes darstellen

Artikel 81 Umstände, unter denen in Bezug auf ein Finanzinstrument schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln eines Handelsplatzes oder marktstörende Handelsbedingungen bzw. Systemunterbrechungen angenommen werden können

Artikel 82 Umstände, unter denen eine Verhaltensweise angenommen werden kann, die auf eine laut der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verbotene Tätigkeit hindeutet

Kapitel V
Positionsmeldungen bei Warenderivaten

Artikel 83 Positionsmeldungen

Kapitel VI
Datenlieferpflichten für Datenbereitstellungsdienstleister

Artikel 84 Verpflichtung, Marktdaten zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen bereitzustellen

Artikel 85 Kostenbasierte Bereitstellung von Marktdaten

Artikel 86 Verpflichtung, Marktdaten diskriminierungsfrei bereitzustellen

Artikel 87 Nutzerabhängige Gebühren

Artikel 88 Entbündelung und Disaggregation von Marktdaten

Artikel 89 Transparenzpflicht

Kapitel VII
Zuständige Behörden und Schlussbestimmungen

Artikel 90 Bestimmung der wesentlichen Bedeutung der Geschäfte eines Handelsplatzes in einem Aufnahmemitgliedstaat

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 91 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Aufzeichnungen

Anhang II Kosten und Gebühren

Tabelle 1 - Alle Kosten und Nebenkosten, die für die Wertpapierdienstleistung(en) und/oder Nebendienstleistungen, die für den Kunden erbracht wurden, in Rechnung gestellt wurden und einen Teil des mitzuteilenden Betrags bilden sollen

Tabelle 2 - Alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument, welches einen Teil des mitzuteilenden Betrages bilden soll

Anhang III Verpflichtung von Betreibern von Handelsplätzen, ihre zuständigen nationalen Behörden unverzüglich zu informieren

Abschnitt A
Signale, die auf erhebliche Verstöße gegen die Bestimmungen eines Handelsplatzes oder ordnungswidrige Handelsbedingungen oder Systemstörungen in Bezug auf ein Finanzinstrument hinweisen können

Abschnitt B
Signale, die auf missbräuchliches Verhalten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 hinweisen können

Anhang IV

Abschnitt 1
Führung von Aufzeichnungen über Kundenaufträge und Handelsentscheidungen

Abschnitt 2