VO (EU) 2017/565
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Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen
Artikel 4 Gelegentliche Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
Artikel 5 Energiegroßhandelsprodukte, die effektiv geliefert werden müssen
Artikel 6 Energiederivatkontrakte in Bezug auf Öl und Kohle sowie Energiegroßhandelsprodukte
Artikel 7 Sonstige derivative Finanzinstrumente
Artikel 8 Derivate gemäß Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU
Artikel 9 Anlageberatung
Artikel 10 Merkmale sonstiger Derivatkontrakte in Bezug auf Währungen
Artikel 11 Geldmarktinstrumente
Artikel 12 Systematische Internalisierer für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente
Artikel 13 Systematische Internalisierer für Schuldverschreibungen
Artikel 14 Systematische Internalisierer für strukturierte Finanzprodukte
Artikel 15 Systematische Internalisierer für Derivate
Artikel 16 Systematische Internalisierer für Emissionszertifikate
Artikel 16a Beteiligung an Zusammenführungssystemen
Artikel 17 Maßgebliche Beurteilungszeiträume
Artikel 18 Algorithmischer Handel
Artikel 19 Hochfrequente algorithmische Handelstechnik
Artikel 20 Direkter elektronischer Zugang
Kapitel II
Organisatorische Anforderungen
Abschnitt 1
Organisation
Artikel 21 Allgemeine organisatorische Anforderungen
Artikel 22 Einhaltung der Vorschriften ("Compliance")
Artikel 23 Risikomanagement
Artikel 24 Innenrevision
Artikel 25 Zuständigkeiten der Geschäftsleitung
Artikel 26 Bearbeitung von Beschwerden
Artikel 27 Vergütungsgrundsätze und -praktiken
Artikel 28 Umfang von persönlichen Geschäften
Artikel 29 Persönliche Geschäfte
Abschnitt 2
Auslagerung
Artikel 30 Umfang ausschlaggebender und wichtiger betrieblicher Aufgaben
Artikel 31 Auslagerung ausschlaggebender oder wichtiger betrieblicher Aufgaben
Artikel 32 Dienstleister mit Sitz in einem Drittland
Abschnitt 3
Interessenkonflikte
Artikel 33 Für einen Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte
Artikel 34 Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
Artikel 35 Aufzeichnung von Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die einen nachteiligen Interessenkonflikt auslösen
Artikel 36 Finanzanalysen und Marketingmitteilungen
Artikel 37 Zusätzliche organisatorische Anforderungen bezüglich Finanzanalysen oder Marketingmitteilungen
Artikel 38 Zusätzliche allgemeine Anforderungen bezüglich Emissionsübernahme oder Platzierung
Artikel 39 Zusätzliche Anforderungen bezüglich Preisgestaltung der Angebote im Hinblick auf Emission von Finanzinstrumenten
Artikel 40 Zusätzliche Anforderungen bezüglich Platzierung
Artikel 41 Zusätzliche Anforderungen bezüglich Beratung, Vertrieb und Eigenplatzierung
Artikel 42 Zusätzliche Anforderungen bezüglich Darlehen oder Kreditvergabe im Zusammenhang mit Emissionsübernahme und Platzierung
Artikel 43 Aufzeichnungen bezüglich Emissionsübernahme oder Platzierung
Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen
Abschnitt 1
Information von Kunden und potenziellen Kunden
Artikel 44 Anforderungen an faire, klare und nicht irreführende Informationen
Artikel 45 Informationen über die Kundeneinstufung
Artikel 46 Allgemeine Anforderungen an Kundeninformationen
Artikel 47 Informationen über die Wertpapierfirma und ihre Dienstleistungen für Kunden und potenzielle Kunden
Artikel 48 Informationen über Finanzinstrumente
Artikel 49 Informationen zum Schutz von Kundenfinanzinstrumenten und Kundengeldern
Artikel 50 Informationen über Kosten und Nebenkosten
Artikel 51 Gemäß der Richtlinie 2009/65/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 übermittelte Informationen
Abschnitt 2
Anlageberatung
Artikel 52 Informationen zum Thema Anlageberatung
Artikel 53 Unabhängige Anlageberatung
Abschnitt 3
Beurteilung der Geeignetheit und Angemessenheit
Artikel 54 Geeignetheitsbeurteilung und Geeignetheitserklärung
Artikel 55 Gemeinsame Bestimmungen für die Beurteilung der Geeignetheit bzw. Angemessenheit
Artikel 56 Beurteilung der Angemessenheit und damit verbundene Aufbewahrungspflichten
Artikel 57 Dienstleistungen mit nichtkomplexen Instrumenten
Artikel 58 Vereinbarungen mit Kleinanlegern und professionellen Kunden
Abschnitt 4
Berichtspflichten gegenüber den Kunden
Artikel 59 Berichtspflichten bei der Ausführung von Aufträgen, die sich nicht auf die Portfolioverwaltung beziehen
Artikel 60 Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung
Artikel 61 Berichtspflichten im Hinblick auf geeignete Gegenparteien
Artikel 62 Zusätzliche Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung und bei Geschäften mit Eventualverbindlichkeiten
Artikel 63 Aufstellungen über Kundenfinanzinstrumente und Kundengelder
Abschnitt 5
Bestmögliche Ausführung
Artikel 64 Kriterien für die bestmögliche Ausführung
Artikel 65 Pflicht der Wertpapierfirmen, bei der Portfolioverwaltung sowie der Annahme und Weiterleitung von Aufträgen im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln
Artikel 66 Grundsätze der Auftragsausführung
Abschnitt 6
Bearbeitung von Kundenaufträgen
Artikel 67 Allgemeine Grundsätze
Artikel 68 Zusammenlegung und Zuweisung von Aufträgen
Artikel 69 Zusammenlegung und Zuweisung von Geschäften für eigene Rechnung
Artikel 70 Unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen und Veröffentlichung nicht ausgeführter Kunden-Limitaufträge für auf einem Handelsplatz gehandelte Aktien
Abschnitt 7
Geeignete Gegenparteien
Artikel 71 Geeignete Gegenparteien
Abschnitt 8
Aufzeichnungen
Artikel 72 Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Artikel 73 Führung von Aufzeichnungen über Rechte und Pflichten der Wertpapierfirma und des Kunden
Artikel 74 Führung von Aufzeichnungen über Kundenaufträge und Handelsentscheidungen
Artikel 75 Aufbewahrung von Aufzeichnungen über Geschäfte und Auftragsabwicklungen
Artikel 76 Aufzeichnung von Telefongesprächen bzw. elektronischer Kommunikation
Abschnitt 9
KMU-Wachstumsmärkte
Artikel 77 Qualifizierung als ein KMU
Artikel 78 Registrierung als ein KMU-Wachstumsmarkt
Artikel 79 Aufhebung der Registrierung als KMU-Wachstumsmarkt
Kapitel IV
Betriebliche Verpflichtungen für Handelsplätze
Artikel 80 Umstände, die erheblichen Schaden für die Interessen der Anleger und das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes darstellen
Artikel 81 Umstände, unter denen in Bezug auf ein Finanzinstrument schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln eines Handelsplatzes oder marktstörende Handelsbedingungen bzw. Systemunterbrechungen angenommen werden können
Artikel 82 Umstände, unter denen eine Verhaltensweise angenommen werden kann, die auf eine laut der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verbotene Tätigkeit hindeutet
Kapitel V
Positionsmeldungen bei Warenderivaten
Artikel 83 Positionsmeldungen
Kapitel VI
Datenlieferpflichten für Datenbereitstellungsdienstleister
Artikel 84 Verpflichtung, Marktdaten zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen bereitzustellen
Artikel 85 Kostenbasierte Bereitstellung von Marktdaten
Artikel 86 Verpflichtung, Marktdaten diskriminierungsfrei bereitzustellen
Artikel 87 Nutzerabhängige Gebühren
Artikel 88 Entbündelung und Disaggregation von Marktdaten
Artikel 89 Transparenzpflicht
Kapitel VII
Zuständige Behörden und Schlussbestimmungen
Artikel 90 Bestimmung der wesentlichen Bedeutung der Geschäfte eines Handelsplatzes in einem Aufnahmemitgliedstaat
Kapitel VIII
Schlussbestimmungen
Artikel 91 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Aufzeichnungen
Anhang II Kosten und Gebühren
Tabelle 1 - Alle Kosten und Nebenkosten, die für die Wertpapierdienstleistung(en) und/oder Nebendienstleistungen, die für den Kunden erbracht wurden, in Rechnung gestellt wurden und einen Teil des mitzuteilenden Betrags bilden sollen
Tabelle 2 - Alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument, welches einen Teil des mitzuteilenden Betrages bilden soll
Anhang III Verpflichtung von Betreibern von Handelsplätzen, ihre zuständigen nationalen Behörden unverzüglich zu informieren
Abschnitt A
Signale, die auf erhebliche Verstöße gegen die Bestimmungen eines Handelsplatzes oder ordnungswidrige Handelsbedingungen oder Systemstörungen in Bezug auf ein Finanzinstrument hinweisen können
Abschnitt B
Signale, die auf missbräuchliches Verhalten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 hinweisen können
Abschnitt 1
Führung von Aufzeichnungen über Kundenaufträge und Handelsentscheidungen