VO (EU) 2016/1037
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Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bestimmung des Begriffs "Subvention"
Artikel 4 Anfechtbare Subventionen
Artikel 5 Berechnung der Höhe der anfechtbaren Subventionen
Artikel 6 Berechnung des dem Empfänger erwachsenden Vorteils
Artikel 7 Allgemeine Bestimmungen über die Berechnung
Artikel 8 Feststellung der Schädigung
Artikel 9 Bestimmung des Begriffs "Wirtschaftszweig der Union"
Artikel 10 Einleitung des Verfahrens
Artikel 11 Untersuchung
Artikel 12 Vorläufige Maßnahmen
Artikel 13 Verpflichtungen
Artikel 14 Einstellung ohne Maßnahmen
Artikel 15 Einführung endgültiger Zölle
Artikel 16 Rückwirkung
Artikel 17 Geltungsdauer
Artikel 18 Überprüfung bei Auslaufen der Maßnahme
Artikel 19 Interimsüberprüfung
Artikel 20 Beschleunigte Überprüfung
Artikel 21 Erstattung
Artikel 22 Allgemeine Bestimmungen über Überprüfungen und Erstattungen
Artikel 23 Umgehung
Artikel 24 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 24a Festlandsockel eines Mitgliedstaats oder ausschließliche Wirtschaftszone
Artikel 25 Ausschussverfahren
Artikel 26 Kontrollbesuche
Artikel 27 Stichprobe
Artikel 28 Mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit
Artikel 29 Vertraulichkeit
Artikel 29a Informationen im vorläufigen Stadium
Artikel 30 Unterrichtung
Artikel 31 Interesse der Union
Artikel 32 Verhältnis zwischen Ausgleichsmaßnahmen und multilateralen Abhilfemaßnahmen
Artikel 32a Bericht
Artikel 32b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 33 Schlussbestimmungen
Artikel 34 Bericht
Artikel 35 Aufhebung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anhang I Beispielliste von Ausfuhrsubventionen
Anhang Ia IAO-Übereinkommen, auf die in dieser Verordnung bezug genommen wird
Anhang II Leitlinien über den Verbrauch von Vorleistungen bei der Herstellung
Anhang III Leitlinien für die Ermittlung von Ausfuhrsubventionen darstellenden Rückerstattungssystemen für Ersatz
Anhang IV (In diesem Anhang ist der Anhang 2 des Übereinkommens über die Landwirtschaft wiedergegeben. Begriffe oder Ausdrücke, die hier nicht erläutert werden und die nicht ohne weiteres verständlich sind, sind im Rahmen dieses Übereinkommens auszulegen.)
2. Allgemeine Dienstleistungen
3. Öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherung
4. Interne Nahrungsmittelhilfe
5. Direktzahlungen an Erzeuger
6. Nichtproduktionsbezogene Einkommensstützung
7. Finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an Einkommensversicherungen und anderen Einkommenssicherungsprogrammen
8. Zahlungen (entweder direkt oder im Rahmen einer finanziellen Beteiligung der öffentlichen Hand an Ernteversicherungsprogrammen) als Hilfe bei Naturkatastrophen
9. Strukturanpassungshilfe in Form von Ruhestandsprogrammen für Erzeuger
10. Strukturanpassungshilfe in Form von Programmen zur Stilllegung von Ressourcen
11. Strukturanpassungshilfe in Form von Investitionsbeihilfen
12. Zahlungen im Rahmen von Umweltprogrammen
13. Zahlungen im Rahmen von Regionalbeihilfeprogrammen
Anhang V Aufgehobene Verordnung mit ihrer nachfolgenden Änderung