VO (EU) 2015/2447
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Titel I
Allgemeine Vorschriften
Kapitel 1
Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Rechte und Pflichten in Bezug auf die zollrechtlichen Vorschriften
Abschnitt 1
Übermittlung von Informationen
Unterabschnitt 1
Formate und Codes für die gemeinsamen Datenanforderungen, Austausch und Speicherung von Daten
Artikel 2 Formate und Codes für die gemeinsamen Datenanforderungen
Artikel 3 Sicherheit der elektronischen Systeme
Artikel 4 Datenspeicherung
Artikel 5 Verfügbarkeit der elektronischen Systeme
Unterabschnitt 2
Registrierung von Personen
Artikel 6 Zuständige Zollbehörde
Artikel 7 Elektronisches System für die EORI-Nummer
Abschnitt 2
Zollrechtliche Entscheidungen
Unterabschnitt 1
Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen
Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 9 Spezielles Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör
Unterabschnitt 2
Entscheidungen auf Antrag
Artikel 10 Elektronische Systeme für Entscheidungen
Artikel 11 Für die Entgegennahme von Anträgen zuständige Zollbehörde
Artikel 12 Annahme des Antrags
Artikel 13 Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Entscheidungen'
Artikel 14 Konsultation zwischen Zollbehörden
Artikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung
Unterabschnitt 3
Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
Artikel 16 Anträge auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
Artikel 17 Kohärenz mit bestehenden vZTA-Entscheidungen
Artikel 18 Mitteilung von vUA-Entscheidungen
Artikel 19 Austausch von Daten im Zusammenhang mit vUA-Entscheidungen
Artikel 20 Überwachung von vZTA-Entscheidungen
Artikel 21 Elektronisches System für vZTA
Artikel 22 Verlängerte Verwendungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
Artikel 23 Maßnahmen zur Gewährleistung einer korrekten und einheitlichen zolltariflichen Einreihung oder Ursprungsbestimmung
Abschnitt 3
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Artikel 24 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 25 Zufriedenstellendes System der Führung der Geschäftsbücher und Beförderungsunterlagen
Artikel 26 Zahlungsfähigkeit
Artikel 27 Praktische oder berufliche Befähigungen
Artikel 28 Sicherheitsstandards
Artikel 29 Prüfung der Voraussetzungen
Artikel 30 Elektronisches System für den AEO-Status
Artikel 31 Konsultationsverfahren und Informationsaustausch zwischen Zollbehörden
Artikel 32 Ablehnung eines Antrags
Artikel 33 Kombination beider Arten von Bewilligungen
Artikel 34 Widerruf einer Bewilligung
Artikel 35 Überwachung
Abschnitt 4
Warenkontrolle
Unterabschnitt 1
Zollkontrollen und Risikomanagement
Artikel 36 Elektronisches System für Risikomanagement und Zollkontrollen
Unterabschnitt 2
Auf dem Luftweg befördertes Handgepäck und aufgegebenes Gepäck
Artikel 37 Transitflüge
Artikel 38 Transitflüge mit Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen
Artikel 39 Ankommende Transferflüge
Artikel 40 Abgehende Transferflüge
Artikel 41 Transfer in ein Sport- oder Geschäftsluftfahrzeug
Artikel 42 Transferflüge zwischen Flughäfen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats
Artikel 43 Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Transfers
Artikel 44 Gepäckanhänger
Artikel 45 Verzeichnis der internationalen Unionsflughäfen
Unterabschnitt 3
Auf dem Seeweg befördertes Gepäck
Artikel 46 Sportboote
Artikel 47 Transferüberfahrten
Kapitel 3
Währungsumrechnung
Artikel 48 Wechselkurs für Zollzwecke
Titel II
Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen
Kapitel 1
Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren
Abschnitt 1
Verwaltung von Zollkontingenten
Artikel 49 Allgemeine Vorschriften über die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten
Artikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten
Artikel 51 Mengenzuteilungen im Rahmen der Zollkontingente
Artikel 52 Annullierung von Anträgen und Rückgabe ungenutzter zugeteilter Zollkontingentmengen
Artikel 53 Kritischer Zustand von Zollkontingenten
Artikel 54 Elektronisches System für die Verwaltung von Zollkontingenten
Abschnitt 2
Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren
Artikel 55 Allgemeine Vorschriften über dieÜberwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren
Artikel 56 Elektronisches System für dieÜberwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren
Kapitel 2
Warenursprung
Abschnitt 1
Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs
Artikel 57 Ursprungszeugnis für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten
Artikel 58 Übermittlung von Informationen im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen
Artikel 59 Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten
Abschnitt 2
Präferenzieller Ursprung
Unterabschnitt 1
Verfahren zur Erleichterung der Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen
Artikel 61 Lieferantenerklärungen und ihre Verwendung
Artikel 62 Langzeit-Lieferantenerklärung
Artikel 63 Ausfertigung von Lieferantenerklärungen
Artikel 64 Ausstellung von Auskunftsblättern INF 4
Artikel 65 Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 66 Prüfung der Lieferantenerklärungen
Artikel 67 Zulassung als ermächtigter Ausführer
Artikel 68 Registrierung von Ausführern außerhalb des Rahmens des APS der Union
Artikel 69 Ersatz von außerhalb des Rahmens des APS der Union ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsdokumenten
Artikel 69a Präferenzursprung von Veredelungserzeugnissen, die aus Waren mit Präferenzursprungseigenschaft gewonnen oder hergestellt werden
Unterabschnitt 2
Pflichten der begünstigten Länder im Rahmen des APS der Union
Artikel 70 Pflicht zur Gewährleistung der Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen des REX-Systems
Artikel 71 Verfahren und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit für Ausfuhren unter Verwendung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a und Erklärungen auf der Rechnung
Artikel 72 Mitteilungspflichten ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers
Artikel 73 Mitteilungspflichten bis zum Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers
Unterabschnitt 3
Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
Artikel 74 Verfahren für die Ausstellung des Ursprungszeugnisses nach Formblatt A
Artikel 75 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung
Artikel 76 Bedingungen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a bei Kumulierung
Artikel 77 Nachweis des Unionsursprungs für die Zwecke der bilateralen Kumulierung und der ermächtigten Ausführer
Unterabschnitt 4
Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
Artikel 78 Registrierungspflicht der Ausführer und Ausnahmen davon
Artikel 79 Registrierungsverfahren in den begünstigten Ländern und Verfahren bei der Ausfuhr, die imÜbergangszeitraum bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
Artikel 80 Datenbank der registrierten Ausführer: Pflichten der Behörden
Artikel 81 Zeitpunkt der Anwendung bestimmter Vorschriften
Artikel 82 Datenbank der registrierten Ausführer: Recht auf Zugang zur Datenbank
Artikel 83 Datenbank der registrierten Ausführer: Datenschutz
Artikel 84 Mitteilungspflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Implementierung des Systems des registrierten Ausführers
Artikel 85 Registrierungsverfahren in den Mitgliedstaaten und Verfahren bei der Ausfuhr, die im Übergangszeitraum bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
Artikel 86 Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer
Artikel 87 System des registrierten Ausführers: Veröffentlichungspflicht
Artikel 88 Automatische Registrierung von Ausführern für ein Land, das zum begünstigten Land des APS der Union wird
Artikel 89 Entzug einer Registrierung
Artikel 90 Automatischer Entzug einer Registrierung bei Streichung eines Landes aus der Liste begünstigter Länder
Artikel 91 Pflichten der Ausführer
Artikel 92 Allgemeine Vorschriften für die Erklärung zum Ursprung
Artikel 93 Erklärungen zum Ursprung bei Kumulierung
Unterabschnitt 6
Verfahren bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zum Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
Artikel 94 Vorlage und Geltungsdauer von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a oder von Erklärungen auf der Rechnung sowie deren verspätete Vorlage
Artikel 95 Ersatz von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a und Erklärungen auf der Rechnung
Artikel 96 Einfuhr in Teilsendungen mit Ursprungszeugnissen nach Formblatt a oder Erklärungen auf der Rechnung
Artikel 97 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Ursprungszeugnisses nach Formblatt a oder einer Erklärung auf der Rechnung
Artikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt a oder Erklärungen auf der Rechnung
Unterabschnitt 7
Verfahren bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
Artikel 99 Geltungsdauer einer Erklärung zum Ursprung
Artikel 100 Zulässigkeit einer Erklärung zum Ursprung
Artikel 101 Ersatz der Erklärungen zum Ursprung
Artikel 102 Allgemeine Grundsätze und vom Anmelder zu treffende Vorkehrungen
Artikel 103 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung
Artikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung
Artikel 105 Einfuhr in Teilsendungen mit Erklärungen zum Ursprung
Artikel 106 Aussetzung der Präferenzbehandlung
Artikel 107 Ablehnung der Gewährung der Präferenzbehandlung
Unterabschnitt 8
Überprüfung der Ursprungseigenschaft im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
Artikel 108 Pflichten der zuständigen Behörden in Bezug auf die Überprüfung der Ursprungseigenschaft ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers
Artikel 109 Nachträgliche Prüfung von Erklärungen zum Ursprung und Ersatzerklärungen zum Ursprung
Artikel 110 Nachträgliche Prüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a und Erklärungen auf der Rechnung
Artikel 111 Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen für Erzeugnisse, die ihre Ursprungseigenschaft durch Kumulierung erlangt haben
Unterabschnitt 9
Sonstige Bestimmungen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
Artikel 112 Ceuta und Melilla
Unterabschnitt 10
Ursprungsnachweise im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat
Artikel 113 Allgemeine Anforderungen
Artikel 114 Verfahren für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Artikel 115 Einfuhr in Teilsendungen
Artikel 116 Vorlage der Ursprungsnachweise
Artikel 117 Nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Artikel 118 Ausstellung eines Duplikats der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Artikel 119 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung
Artikel 120 Ermächtigter Ausführer
Artikel 121 Geltungsdauer der Ursprungsnachweise
Artikel 122 Ausnahmen vom Ursprungsnachweis
Artikel 123 Abweichungen und Formfehler
Unterabschnitt 11
Methoden der Verwaltungszusammenarbeit zur Prüfung des Ursprungs im Rahmen von Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat
Artikel 124 Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 125 Prüfung der Ursprungsnachweise
Unterabschnitt 12
Sonstige Bestimmungen im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat
Artikel 126 Ceuta und Melilla
Kapitel 3
Zollwert der Waren
Artikel 127 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 128 Transaktionswert
Artikel 129 Tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis
Artikel 130 Preisnachlässe
Artikel 131 Teillieferungen
Artikel 132 Preisanpassungen für schadhafte Waren
Artikel 133 Bewertung von Bedingungen und Leistungen
Artikel 134 Transaktionen zwischen verbundenen Personen
Artikel 135 Gegenstände und Leistungen, die zur Herstellung der eingeführten Waren verwendet wurden
Artikel 136 Lizenzgebühren
Artikel 137 Ort des Verbringens der Waren in das Zollgebiet der Union
Artikel 138 Beförderungskosten
Artikel 139 Für Postsendungen erhobene Gebühren
Artikel 140 Ablehnung angemeldeter Transaktionswerte
Artikel 141 Zollwert gleicher oder ähnlicher Waren
Artikel 142 Deduktive Methode
Artikel 143 Methode des errechneten Werts
Artikel 144 Schlussmethode
Artikel 145 Belege für den Zollwert
Artikel 146 Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung
Titel III
Zollschuld und Sicherheitsleistung
Kapitel 1
Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 147 Elektronische Systeme für Sicherheitsleistungen
Artikel 148 Einzelsicherheit für eine möglicherweise entstehende Zollschuld
Artikel 149 Fakultative Sicherheitsleistung
Artikel 150 Sicherheitsleistung in Form von Bargeld
Artikel 151 Sicherheitsleistung in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen
Artikel 152 Einzelsicherheit in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen
Artikel 153 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden
Artikel 154 Sicherheits-Referenznummer und Zugriffscode
Abschnitt 2
Gesamtsicherheit
Artikel 155 Referenzbetrag
Artikel 156 Überwachung des Referenzbetrags durch die Person, die zur Leistung der Sicherheit verpflichtet ist
Artikel 157 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden
Artikel 158 Höhe der Gesamtsicherheit
Abschnitt 3
Vorschriften für den Unionsversand und das Verfahren gemäss dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen
Unterabschnitt 1
Unionsversand
Artikel 159 Berechnung für den Zweck des gemeinsamen Versandverfahrens
Artikel 160 Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
Artikel 161 Rücknahme und Widerruf einer Verpflichtungserklärung im Fall einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
Artikel 162 Gesamtsicherheit
Unterabschnitt 2
Zollverfahren gemäß dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen
Artikel 163 Haftung der bürgenden Verbände bei TIR-Verfahren
Artikel 164 Unterrichtung der bürgenden Verbände über die Nichterledigung eines Zollverfahrens
Kapitel 2
Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
Abschnitt 1
Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung
Artikel 165 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden
Artikel 166 Zentralstelle zur Koordinierung der ATA- oder CPD-Carnets
Artikel 167 Erhebung sonstiger Abgaben im Unionsversand und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen
Artikel 168 Mitteilung der Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Unionsversandverfahren und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen
Artikel 169 Erhebung sonstiger Abgaben für in das Versandverfahren nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren
Artikel 170 Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder demÜbereinkommen von Istanbul übergeführte Waren
Unterabschnitt 2
Mitteilung der Zollschuld und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem bürgenden Verband
Artikel 171 Geltendmachung eines Anspruchs bei einem bürgenden Verband nach Maßgabe des ATA-Übereinkommens und des Istanbuler Übereinkommens
Abschnitt 2
Erstattung und Erlass
Artikel 172 Antrag auf Erstattung oder Erlass
Artikel 173 Gestellung der Waren als Voraussetzung für Erstattung oder Erlass
Artikel 174 Einschränkung der Beförderung von Waren
Artikel 175 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden
Artikel 176 Erfüllung der Zollförmlichkeiten
Artikel 177 Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Entscheidung über Erstattung oder Erlass
Artikel 178 Teile oder Bestandteile einer Ware
Artikel 179 Abfälle und Ausschuss
Artikel 180 Ausfuhr oder Zerstörung ohne zollrechtliche Überwachung
Artikel 181 Der Kommission vorzulegende Informationen
Titel IV
Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union
Kapitel 1
Summarische Eingangsanmeldung
Artikel 182 Elektronisches System für die summarische Eingangsanmeldung
Artikel 183 Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung
Artikel 184 Informationspflichten anderer Personen als des Beförderers in Bezug auf die Bereitstellung von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung
Artikel 185 Registrierung der summarischen Eingangsanmeldung
Artikel 186 Risikoanalyse und Kontrollen im Zusammenhang mit den summarischen Eingangsanmeldungen
Artikel 187 Übergangsregelungen für die Risikoanalyse
Artikel 188 Änderung und Ungültigerklärung einer summarischen Eingangsanmeldung
Kapitel 2
Ankunft der Waren
Abschnitt 1
Eingang von Waren in das Zollgebiet der Union
Artikel 189 Umleitung eines im Zollgebiet der Union eintreffenden Seeschiffs oder Luftfahrzeugs
Abschnitt 2
Gestellung, Entladung und Beschau der Waren
Artikel 190 Gestellung der Waren
Abschnitt 3
Vorübergehende Verwahrung von Waren
Artikel 191 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden vor der Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern
Artikel 192 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
Artikel 193 Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren
Titel V
Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, dieÜberführung von Waren in ein Zollverfahren sowie dieÜberprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren
Kapitel 1
Zollrechtlicher Status von Waren
Artikel 194 Elektronisches System für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
Abschnitt 1
Linienverkehr
Artikel 195 Konsultation der vom Linienverkehr betroffenen Mitgliedstaaten
Artikel 196 Registrierung von Schiffen und Häfen
Artikel 197 Unvorhergesehene Umstände während der Beförderung im Linienverkehr
Artikel 198 Überprüfung der Voraussetzungen für den Linienverkehr
Abschnitt 2
Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 199 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
Artikel 200 Bestätigung, Registrierung und Verwendung bestimmter Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren
Artikel 201 Sichtvermerk auf einer Rechnung
Artikel 202 Sichtvermerk auf T2L- oder T2LF-Dokumenten
Artikel 203 Sichtvermerk auf dem Manifest der Schifffahrtsgesellschaft
Artikel 204 Ausstellung des Manifests am nächsten Tag
Artikel 205 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form von T2L- oder T2LF-Daten
Artikel 206 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines Warenmanifests
Artikel 207 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR oder ATa oder Formular 302
Artikel 208 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Straßenkraftfahrzeugen
Artikel 209 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Verpackungen
Artikel 210 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren im Gepäck von Reisenden
Artikel 211 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Waren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt
Artikel 212 Überprüfung des Nachweises und Amtshilfe
Unterabschnitt 2
Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren
Artikel 213 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren
Artikel 214 Erzeugnisse der Seefischerei und daraus gewonnene oder hergestellte Waren, die umgeladen und durch ein Land oder Gebiet befördert werden, das nicht zum Zollgebiet der Union gehört
Artikel 215 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und anderen Meereserzeugnissen, die im Zollgebiet der Union von Schiffen, die eine Drittlandsflagge führen, gefangen oder gewonnen wurden
Kapitel 2
Überführung von Waren in ein Zollverfahren
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 216 Elektronisches System für dieÜberführung von Waren in ein Zollverfahren
Artikel 217 Ausstellung einer Quittung für die Zahlung von Abgaben nach mündlicher Anmeldung
Artikel 218 Zollförmlichkeiten, die durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 141 Absätze 1, 2, 4, 4a, 5 und 6 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 als erfüllt gelten
Artikel 219 Fälle, in denen eine Zollanmeldung nicht als durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 141 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 abgegeben gilt
Artikel 220 Übergangsbestimmungen für Waren in Postsendungen
Artikel 220a Verfahrensvorschriften für die Verwendung des NATO-Vordrucks 302 für andere Zollverfahren als den Versand
Artikel 220b Verfahrensvorschriften für die Verwendung des EU-Vordrucks 302 für andere Zollverfahren als den Versand
Artikel 221 Für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren zuständige Zollstelle
Artikel 222 Warenpositionen
Abschnitt 2
Vereinfachte Zollanmeldungen
Artikel 223 Verwaltung von Zollkontingenten in vereinfachten Zollanmeldungen
Artikel 224 Unterlagen für die vereinfachte Zollanmeldung
Artikel 225 Ergänzende Zollanmeldung
Abschnitt 3
Vorschriften für alle Zollanmeldungen
Artikel 226 MRN
Artikel 227 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren
Abschnitt 4
Sonstige Vereinfachungen
Unterabschnitt 1
Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen
Artikel 228 Unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallende Waren, die unter einer einzigen Unterposition angemeldet werden
Unterabschnitt 2
Zentrale Zollabwicklung
Artikel 229 Verfahren der Konsultation zwischen Zollbehörden bei Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung
Artikel 230 Überwachung der Bewilligung
Artikel 231 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei der zentralen Zollabwicklung
Artikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde
Unterabschnitt 3
Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
Artikel 233 Kontrollplan
Artikel 234 Pflichten des Inhabers der Bewilligung zur Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
Artikel 235 Überlassung der Waren bei Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
Artikel 236 Zollkontingente
Unterabschnitt 4
Eigenkontrolle
Artikel 237 Festsetzung des Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbetrags
Kapitel 3
Überprüfung und Überlassung von Waren
Abschnitt 1
Überprüfung
Artikel 238 Ort und Zeitpunkt der Beschau der Waren
Artikel 239 Beschau der Waren
Artikel 240 Entnahme von Mustern und Proben
Artikel 241 Prüfung der Muster und Proben
Artikel 242 Rückgabe oder Verwertung entnommener Muster und Proben
Artikel 243 Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung und der Warenbeschau
Artikel 244 Sicherheitsleistung
Artikel 245 Überlassung der Waren nach erfolgterÜberprüfung
Abschnitt 2
Überlassung
Artikel 246 Aufzeichnung und Mitteilung derÜberlassung der Waren
Artikel 247 Nicht überlassene Waren
Kapitel 4
Verwertung von Waren
Artikel 248 Zerstörung von Waren
Artikel 249 Aufgabe von Waren
Artikel 250 Veräußerung von Waren und andere Maßnahmen der Zollbehörden
Titel VI
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben
Kapitel 1
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Artikel 251 Wiegenachweise für Bananen
Artikel 252 Kontrolle des Wiegens frischer Bananen
Kapitel 2
Befreiung von den Einfuhrabgaben
Abschnitt 1
Rückwaren
Artikel 253 Erforderliche Informationen
Artikel 254 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugutegekommen sind
Artikel 255 Ausstellung des Auskunftsblattes INF3
Artikel 256 Kommunikation zwischen den Behörden
Abschnitt 2
Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse
Artikel 257 Befreiung von den Einfuhrabgaben
Titel VII
Besondere Verfahren
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Antrag auf Bewilligung
Artikel 258 Erforderliche Unterlage für eine mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung
Abschnitt 2
Entscheidung über den Antrag
Artikel 259 Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen
Artikel 260 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden
Artikel 261 Fälle, in denen das Konsultationsverfahren nicht erforderlich ist
Artikel 262 Bewilligung in Form einer Überlassung von Waren
Abschnitt 3
Sonstige Verfahrensvorschriften
Artikel 263 Bei einer anderen Zollstelle abgegebene Zollanmeldung
Artikel 264 Erledigung eines besonderen Verfahrens
Artikel 265 Abrechnung
Artikel 266 Übertragung von Rechten und Pflichten
Artikel 267 Beförderung von Waren in einem besonderen Verfahren
Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren
Artikel 269 Status von Ersatzwaren
Artikel 270 Elektronisches System für elektronische Carnets ATA
Artikel 271 Elektronisches System in Bezug auf einen Standardinformationsaustausch
Kapitel 2
Versand
Abschnitt 1
Externes und internes Versandverfahren
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 272 Kontrollen und Förmlichkeiten für Waren, die das Zollgebiet der Union verlassen oder wieder in das Zollgebiet der Union verbracht werden
Artikel 273 Elektronisches System für den Versand
Unterabschnitt 2
Warenverkehr im TIR-Verfahren
Artikel 274 TIR-Verfahren unter besonderen Umständen
Artikel 275 Beförderungsroute für den Warenverkehr im TIR-Verfahren
Artikel 276 Bei der Abgangs- oder Eingangszollstelle für den Warenverkehr im TIR-Verfahren zu erfüllende Förmlichkeiten
Artikel 277 Ereignisse während des Warenverkehrs im TIR-Verfahren
Artikel 278 Gestellung von im TIR-Verfahren beförderten Waren bei der Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle
Artikel 279 Förmlichkeiten bei der Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle für im TIR-Verfahren beförderte Waren
Artikel 280 Suchverfahren beim Warenverkehr im TIR-Verfahren
Artikel 281 Alternativnachweis für die Beendigung eines TIR-Verfahrens
Artikel 282 Förmlichkeiten für im TIR-Verfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren
Unterabschnitt 3
Warenverkehr gemäss dem ATA-Übereinkommen und dem Übereinkommen von Istanbul
Artikel 283 Meldung von Vergehen und Unregelmäßigkeiten
Artikel 284 Alternativnachweis für die Beendigung des ATA-Versandvorgangs
Unterabschnitt 4
Warenverkehr mit NATO-Vordruck 302 oder EU-Vordruck 302
Artikel 285 - aufgehoben
Artikel 286 Versorgung der NATO-Truppen mit den NATO-Vordrucken 302
Artikel 286a Versorgung der Streitkräfte des Mitgliedstaats mit den EU-Vordrucken 302
Artikel 287 Verfahrensvorschriften für die Verwendung des NATO-Vordrucks 302
Artikel 287a Verfahrensvorschriften für die Verwendung des EU-Vordrucks 302
Unterabschnitt 5
Versand von im Postsystem beförderten Waren
Artikel 288 Beförderung von Nicht-Unionswaren in Postsendungen im externen Versandverfahren
Artikel 289 Beförderung von Postsendungen, die Unionswaren und Nicht-Unionswaren enthalten
Artikel 290 Beförderung von Postsendungen im internen Versandverfahren in besonderen Situationen
Abschnitt 2
Externer und interner Unionsversand
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 291 Versandvorgang unter besonderen Umständen
Artikel 292 Überprüfungen und gegenseitige Amtshilfe
Artikel 293 Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren
Artikel 294 Gemischte Sendungen
Artikel 295 Geltungsbereich
Unterabschnitt 2
Förmlichkeiten bei der Abgangszollstelle
Artikel 296 Versandanmeldung und Beförderungsmittel
Artikel 297 Frist für die Gestellung der Waren
Artikel 298 Beförderungsroute für den Warenverkehr im Unionsversand
Artikel 299 Zollverschluss als Nämlichkeitsmittel
Artikel 300 Verschlusssicherheit
Artikel 301 Eigenschaften von Zollverschlüssen
Artikel 302 Andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung als Verschlüsse
Artikel 303 Überführung von Waren in den Unionsversand
Unterabschnitt 3
Förmlichkeiten während des Unionsversands
Artikel 304 Vorführung der im Unionsversand beförderten Waren bei der Durchgangszollstelle
Artikel 305 Ereignisse während des Warenverkehrs im Unionsversand
Unterabschnitt 4
Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle
Artikel 306 Gestellung von in den Unionsversandübergeführten Waren bei der Bestimmungszollstelle
Artikel 307 Wareneingangsmeldung im Unionsversand
Artikel 308 Kontrollen und Ausstellung von Alternativnachweisen
Artikel 309 Übermittlung der Kontrollergebnisse
Unterabschnitt 5
Suchverfahren und Erhebung der Zollschuld
Artikel 310 Suchverfahren beim Warenverkehr im Unionsversand
Artikel 311 Ersuchen um Übertragung der Erhebung der Zollschuld
Artikel 312 Alternativnachweis für die Beendigung des Unionsversandverfahrens
Unterabschnitt 6
Vereinfachungen im Unionsversand
Artikel 313 Räumlicher Geltungsbereich der Vereinfachungen
Artikel 314 Überführung von Waren in den Unionsversand durch einen zugelassenen Versender
Artikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren
Artikel 316 Beendigung des Unionsversands für bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren
Artikel 317 Förmlichkeiten für die Verwendung besonderer Verschlüsse
Artikel 318 Zollamtliche Überwachung der Verwendung besonderer Verschlüsse
Artikel 319 Konsultation vor der Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr
Artikel 320 Förmlichkeiten für die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr
Unterabschnitt 7
Beförderung von Waren mit festinstallierten Transporteinrichtungen
Artikel 321 Ablauf des Unionsversands bei Beförderung durch festinstallierte Transporteinrichtungen
Kapitel 4
Verwendung
Abschnitt 1
Vorübergehende Verwendung
Artikel 322 Erledigung der vorübergehenden Verwendung in Schienenbeförderungsmittel, Paletten und Container betreffenden Fällen
Artikel 323 Besondere Erledigung für Waren für Veranstaltungen oder zum Verkauf
Artikel 323a Besondere Erledigung für Waren, die im Rahmen militärischer Aktivitäten befördert oder verwendet werden
Kapitel 5
Veredelung
Artikel 324 Besondere Fälle der Erledigung der aktiven Veredelung IM/EX
Artikel 325 Veredelungserzeugnisse oder Waren, die als zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen gelten
Titel VIII
Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union
Kapitel 1
Förmlichkeiten vor dem Ausgang von Waren
Artikel 326 Elektronisches System für den Ausgang von Waren
Artikel 327 Waren ohne Vorabanmeldung
Artikel 328 Risikoanalyse
Kapitel 2
Förmlichkeiten beim Ausgang von Waren
Artikel 329 Bestimmung der Ausgangszollstelle
Artikel 330 Kommunikation zwischen den Ausfuhr- und den Ausgangszollstellen
Artikel 331 Gestellung der Waren bei der Ausgangszollstelle
Artikel 332 Förmlichkeiten beim Ausgang von Waren
Artikel 333 Überwachung von zum Ausgangüberlassenen Waren und Informationsaustausch zwischen den Zollstellen
Artikel 334 Bescheinigung des Ausgangs der Waren
Artikel 335 Suchverfahren
Kapitel 3
Ausfuhr und Wiederausfuhr
Artikel 336 Anmeldung zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren in mehreren Sendungen
Artikel 337 Rückwirkende Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung
Artikel 338 Abgabe einer Wiederausfuhranmeldung für Waren mit Carnet ATa und Carnet CPD
Artikel 339 Verwendung eines Carnet ATa oder Carnet CPD als Ausfuhranmeldung
Artikel 340 Zur Ausfuhr oder zur Wiederausfuhrüberlassene Waren, die das Zollgebiet der Union nicht verlassen
Kapitel 4
Summarische Ausgangsanmeldung
Artikel 341 Maßnahmen nach Erhalt einer summarischen Ausgangsanmeldung
Artikel 342 Waren, für die eine summarische Ausgangsanmeldung abgegeben wurde, die aber das Zollgebiet der Union nicht verlassen
Kapitel 5
Wiederausfuhrmitteilung
Artikel 343 Maßnahmen nach Erhalt einer Wiederausfuhrmitteilung
Artikel 344 Waren, für die eine Wiederausfuhrmitteilung abgegeben wurde, die aber das Zollgebiet der Union nicht verlassen
Titel IX
Schlussbestimmungen
Artikel 345 Verfahrensvorschriften für die Neubewertung von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
Artikel 346 Übergangsbestimmungen zu vor dem1. Mai 2016 gestellten Bewilligungsanträgen
Artikel 347 Übergangsbestimmung zum Transaktionswert
Artikel 348 Übergangsbestimmungen zurÜberführung von Waren
Artikel 349 Übergangsbestimmungen für Waren, die in bestimmte Zollverfahren übergeführt, aber vor dem 1. Mai2016 nicht erledigt wurden
Anhang A Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen
Titel I
Formate der gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen PDF
Titel II
Codes in Verbindung mit den gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen PDF
Anhang B Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen, Mitteilungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren
Titel I
Formate und Kardinalität der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen PDF
Titel II
Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen PDF
Titel III
Sprachenvermerke und entsprechende Codes PDF
Anhang 12-01
Formate und Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen
Titel I
Formate der gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen
Titel II
Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen
1. Einleitung
2. Codes
Anhang 12-02
Entscheidungen über verbindliche Ursprungsauskünfte PDF
Anhang 12-03
An in einem Unionsflughafen aufgegebenem Gepäck anzubringender Gepäckanhänger (Artikel 44)
1. Merkmale
2. Modelle
Anhang 21-01
Liste der Datenelemente für die Überwachung gemäß Artikel 55 Absatz 1
Anhang 21-02
Liste der Datenelemente für dieÜberwachung gemäß Artikel55 Absatz 6 sowie Korrelation mit Feld der Anmeldung und/oder Format
Anhang 22-02
Auskunftsblatt INF 4 und Antrag auf Ausstellung eines Auskunftsblatts INF 4 PDF
Anhang 22-06
Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer für die Zwecke der Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz und der Türkei PDF
Annex 22-06A
Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer für die Zwecke der Registrierung von Ausführern der Mitgliedstaaten PDF
Anhang 22-07
Erklärung zum Ursprung
Anhang 22-08
Ursprungszeugnis nach Formblatt a PDF
Anhang 22-09
Erklärung auf der Rechnung
Anhang 22-10
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und antrag PDF
Anhang 22-13
Erklärung auf der Rechnung PDF
Anhang 22-14
Ursprungszeugnix für bestimmte Erzeugnisse, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten PDF
Anhang 22-15
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Anhang 22-16
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Anhang 22-17
Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
Anhang 22-18
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
Anhang 22-19
Anforderungen für die Erstellung von Ersatzursprungszeugnissen nach Formular A
Anhang 22-20
Anforderungen für die Erstellung von Ersatzerklärungen zum Ursprung
Anhang 23-01
In den Zollwert einzubeziehende Luftfrachtkosten
Anhang 23-02
Liste der Waren gemäß Artikel142 Absatz 6
Anhang 32-01
Verpflichtungserklärung des Bürgen- Einzelsicherheit
Anhang 32-02
Verpflichtungserklärung des Bürgen- Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
Anhang 32-03
Verpflichtungserklärung des Bürgen- Gesamtsicherheit
Anhang 32-06
Einzelsicherheitstitel PDF
Anhang 33-03
Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
Anhang 33-04
Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
Anhang 33-05
Muster für die Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilungüber die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATa entstanden ist
Anhang 33-06
Ersuchen um zusätzliche Auskünfte bei Anträgen für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren PDF
Anhang 33-07
Europäische Union- Erstattung/Erlass von Abgaben PDF
Anhang 51-01
Statuserfassungspapier PDF
Anhang 61-02
Wiegenachweis für Bananen- Muster PDF
Anhang 61-03
Wiegenachweis für Bananen- Verfahren
Anhang 62-02
Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren
Anhang 72-01
Gelber Klebezettel
Anhang 72-02
Gelber Klebezettel
Anhang 72-04
Betriebskontinuitätsverfahren für den Unionsversand