VO (EU) 2015/1998
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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3

Anhang

1. Flughafensicherheit

1.0. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Anforderungen an die Flughafenplanung

1.1.1. Abgrenzungen

1.1.2. Sicherheitsbereiche

1.1.3. Sensible Teile der Sicherheitsbereiche

1.2. Zugangskontrolle

1.2.1. Zugang zur Luftseite

1.2.2. Zugang zu Sicherheitsbereichen

1.2.3. Vorschriften für Flugbesatzungsausweise der Union und Flughafenausweise

1.2.4. Ergänzende Vorschriften für Flugbesatzungsausweise der Union

1.2.5. Ergänzende Vorschriften für Flughafenausweise

1.2.6. Vorschriften für Fahrzeugausweise

1.2.7. Begleiteter Zugang

1.2.8. Weitere Ausnahmen

1.3. Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und von mitgeführten Gegenständen

1.3.1. Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und von mitgeführten Gegenständen

1.3.2. Ausnahmen und besondere Kontrollverfahren

1.4. Überprüfung von Fahrzeugen

1.4.1. In sensible Teile von Sicherheitsbereichen einfahrende Fahrzeuge

1.4.2. In nicht sensible Teile von Sicherheitsbereichen einfahrende Fahrzeuge

1.4.3. Überprüfungsmethoden

1.4.4. Ausnahmen und besondere Überprüfungsverfahren

1.5. Überwachung, Bestreifung und andere physische Kontrollen

1.6. Verbotene Gegenstände

Anlage 1-A Andere Personen als Fluggäste

2. Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen

3. Sicherheit von Luftfahrzeugen

3.0. Allgemeine Bestimmungen

3.1. Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung

3.1.1. Fälle, in denen eine Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung vorzunehmen ist

3.1.2. Durchführung einer Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung

3.1.3. Informationen zur Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung

3.2. Sicherung der Luftfahrzeuge

3.2.1. Sicherung der Luftfahrzeuge - Allgemeines

3.2.2. Zusätzliche Sicherung von Luftfahrzeugen mit geschlossenen Außentüren in nicht sensiblen Teilen von Sicherheitsbereichen

Anlage 3-A Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung

Anlage 3-B Sicherheit von Luftfahrzeugen

4. Fluggäste und Handgepäck

4.0. Allgemeine Bestimmungen

4.1. Kontrolle von Fluggästen und Handgepäck

4.1.1. Kontrolle von Fluggästen

4.1.2. Kontrolle des Handgepäcks

4.1.3. Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG)

4.2. Schutz von Fluggästen und Handgepäck

4.3. Potenziell gefährliche Fluggäste

4.4. Verbotene Gegenstände

Anlage 4-A Anforderungen an Durchsuchungen von Hand

Anlage 4-B Fluggäste und Handgepäck

Anlage 4-C Fluggäste und Handgepäck

5. Aufgegebenes Gepäck

5.0. Allgemeine Bestimmungen

5.1. Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks

5.2. Schutz des aufgegebenen Gepäcks

5.3. Zuordnung von aufgegebenem Gepäck

5.3.1. Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks

5.3.2. Faktoren außerhalb des Einflusses der Fluggäste

5.3.3. Angemessene Sicherheitskontrollen für unbegleitetes aufgegebenes Gepäck

5.4. Verbotene Gegenstände

Anlage 5-A Aufgegebenes Gepäck

Anlage 5-B Aufgegebenes Gepäck

6. Fracht und Post

6.0. Allgemeine Bestimmungen

6.1. Sicherheitskontrollen - Allgemeine Bestimmungen

6.2. Kontrollen

6.2.1. Kontrolle

6.2.2. Ausnahmen von der Kontrolle

6.3. Reglementierte Beauftragte

6.3.1. Zulassung von reglementierten Beauftragten

6.3.2. Sicherheitskontrollen, die von reglementierten Beauftragten durchzuführen sind

6.4. Bekannte Versender

6.4.1. Zulassung bekannter Versender

6.4.2. Sicherheitskontrollen, die von bekannten Versendern durchzuführen sind

6.5. Zugelassene Transporteure

6.6. Schutz der Fracht und der Postsendungen

6.6.1. Schutz der Fracht und der Postsendungen bei der Beförderung

6.6.2. Schutz der Fracht und der Postsendungen bei Abfertigung, Lagerung und Verladung in ein Luftfahrzeug

6.7. Fracht und Post mit hohem Risiko

6.8. Sicherheitsverfahren für aus Drittstaaten in die Union beförderte Fracht und Post

6.8.1. Benennung von Luftfahrtunternehmen

6.8.2. EU-Validierung der Luftsicherheit für ACC3

6.8.3. Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post, die aus einem Drittstaat ankommen

6.8.4. Benennung reglementierter Beauftragter und bekannter Versender

6.8.5. Validierung reglementierter Beauftragter und bekannter Versender

6.8.6 Nichteinhaltung der Vorschriften und Entzug der ACC3-, RA3- und KC3-Benennung

6.8.7. Vorabinformationen über Luftfracht vor dem Verladen (PLACI)

Anlage 6-A Verpflichtungserklärung - Reglementierter Beauftragter

Anlage 6-B Leitlinien für bekannte Versender

Anlage 6-C Validierungprüfliste für bekannte Versender

Teil 1
Organisation und Zuständigkeiten

Teil 2
Identifizierbare Luftfracht/Luftpost

Teil 3
Einstellung und Schulung von Personal

Teil 4
Physische Sicherheit

Teil 5
Produktion

Teil 6
Verpackung

Teil 7
Lagerung

Teil 8
Versand

Teil 8A
Sendungen anderen Ursprungs

Teil 9
Transport

Anlage 6-C2 Validierungsprüfliste für die EU-Validierung der Luftsicherheit reglementierter Beauftragter in einem Drittland

Teil 1
Angabe der validierten Stelle und des Validierungsprüfers

Teil 2
Organisation und Zuständigkeiten des reglementierten Beauftragten mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland

Teil 3
Einstellung und Schulung von Personal

Teil 4
Annahmeverfahren

Teil 5
Kontrolle

Teil 6
Fracht und Post mit hohem Risiko

Teil 7
Schutz der gesicherten Luftfracht und Luftpost

Teil 8
Dokumentation

Teil 9
Transport

Teil 10
Einhaltung der Vorschriften

Anhang Liste der besuchten und befragten Personen und Stellen

Anlage 6-C3 Validierungsprüfliste für ACC3

Teil 1
Angabe der validierten Stelle und des Validierungsprüfers

Teil 2
Organisation und Zuständigkeiten des ACC3 am Flughafen

Teil 3
Sicherheitsprogramm des Luftfahrtunternehmens

Teil 4
Einstellung und Schulung von Personal

Teil 5
Annahmeverfahren

Teil 6
Datenbank

Teil 7
Kontrolle

Teil 8
Fracht und Post mit hohem Risiko

Teil 9
Schutz

Teil 10
Begleitdokumentation

Teil 11
Einhaltung der Bestimmungen

Anhang Liste der besuchten und befragten Personen und Stellen

Anlage 6-C4 Validierungsprüfliste für bekannte Versender mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland

Teil 1
Organisation und Zuständigkeiten

Teil 2
Organisation und Zuständigkeiten des bekannten Versenders mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland

Teil 3
Identifizierbare Luftfracht oder Luftpost

Teil 4
Einstellung und Schulung von Personal

Teil 5
Physische Sicherheit

Teil 6
Produktion

Teil 7
Verpackung

Teil 8
Lagerung

Teil 9
Versand

Teil 10
Sendungen anderen Ursprungs

Teil 11
Dokumentation

Teil 12
Transport

Teil 13
Einhaltung der Bestimmungen

Anhang Liste der besuchten und befragten Personen und Stellen

Anlage 6-D - gestrichen -

Anlag e 6-E Transporteurserklärung

Anlage 6-F Fracht und Post

Anlage 6-G Bestimmungen im Hinblick auf Fracht und Post aus Drittstaaten

Anlage 6-H1 Verpflichtungserklärung - ACC3 mit EU-Validierung der Luftsicherheit

Anlage 6-H2 Verpflichtungserklärung - Reglementierter Beauftragter mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland (RA3)

Anlage 6-H3 Verpflichtungserklärung - Bekannter Versender mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland (KC3)

Anlage 6-I

Anlage 6-J

7. Post und Material von Luftfahrtunternehmen

7.0. Allgemeine Bestimmungen

7.1. Post und Material von Luftfahrtunternehmen zur Verladung in Luftfahrzeuge

7.2. Material von Luftfahrtunternehmen für die Fluggast- und Gepäckabfertigung

8. Bordvorräte

8.0. Allgemeine Bestimmungen

8.1. Sicherheitskontrollen

8.1.1. Sicherheitskontrollen - allgemeine Bestimmungen

8.1.2. Kontrolle

8.1.3. Zulassung von reglementierten Lieferanten

8.1.4. Benennung bekannter Lieferanten

8.1.5. Sicherheitskontrollen, die von Luftfahrtunternehmen, reglementierten Lieferanten und bekannten Lieferanten durchzuführen sind

8.2. Schutz von Bordvorräten

8.3. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für zur Verwendung an Bord bestimmte Lieferungen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen und manipulationssicheren Beuteln

Anlage 8-A Verpflichtungserklärung

Anlage 8-B Verpflichtungserklärung

9. Flughafenlieferungen

9.0. Allgemeine Bestimmungen

9.1. Sicherheitskontrollen

9.1.1. Sicherheitskontrollen - allgemeine Bestimmungen

9.1.2. Kontrolle

9.1.3. Benennung bekannter Lieferanten

9.1.4. Sicherheitskontrollen, die von bekannten Lieferanten oder Flughafenbetreibern durchzuführen sind

9.2. Schutz von Flughafenlieferungen

9.3. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für Lieferungen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen und manipulationssicheren Beuteln

Anlage 9-A Verpflichtungserklärung

10. Sicherheitsmaßnahmen während des Flugs

11. Einstellung und Schulung von Personal

11.0. Allgemeine Bestimmungen

11.1. Einstellung

11.2. Schulung

11.2.1. Allgemeine Schulungsauflagen

11.2.2. Basisschulung

11.2.3. Tätigkeitsspezifische Schulung von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen

11.2.4. Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen (Aufsichtspersonal)

11.2.5. Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)

11.2.6. Schulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen

11.2.7. Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins

11.3. Zertifizierung oder Zulassung

11.4. Fortbildung

11.5. Qualifikation von Ausbildern

11.6. EU-Validierung der Luftsicherheit

11.6.2. EU-Validierung der Luftsicherheit

11.6.3. Zulassungsanforderungen für EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit

11.6.4. Anerkennung und Entzug der Anerkennung von EU-Validierungsprüfern für die Luftsicherheit

11.6.5. Bericht über die EU-Validierung der Luftsicherheit ("Validierungsbericht")

11.7. Gegenseitige Anerkennung der Schulung

Anlage 11-A Erklärung der Unabhängigkeit - EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit

12. Sicherheitsausrüstung

12.0. Allgemeine Bestimmungen und Genehmigungen für Sicherheitsausrüstungen

12.0.1 Allgemeine Bestimmungen

12.0.2 Genehmigung von Sicherheitsausrüstungen

12.0.3 "EU-Stempel"-Kennzeichnung und Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette - Sicherheitsausrüstungen

12.0.4 Aussetzung und Entzug der "EU-Stempel"-Kennzeichnung

12.0.5 Strengere Maßnahmen für Sicherheitsausrüstungen und nationale Genehmigungen

12.1. Metalldetektorschleusen (WTMD)

12.1.1. Allgemeine Grundsätze

12.1.2. Standards für WTMD

12.1.3. Zusätzliche Anforderungen für WTMD

12.1.4. Zusätzliche Anforderungen für WTMD in Verbindung mit Schuh-Metalldetektoren (SMD-Geräten)

12.2. Metalldetektor-Handgeräte (HHMD)

12.3. Röntgengeräte

12.4. Sprengstoffdetektoren (EDS-GERÄTE)

12.4.1. Allgemeine Grundsätze

12.4.2. Standards für EDS-Geräte

12.4.3. Anforderungen an die Bildqualität von EDS-Geräten

12.5. Bildprojektion gefährlicher Gegenstände (Threat Image Projection - TIP)

12.5.1. Allgemeine Grundsätze

12.5.2. Struktur des Systems zur Bildprojektion gefährlicher Gegenstände (TIP)

12.6. Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte)

12.7. Ausrüstungen für die Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG)

12.7.1. Allgemeine Grundsätze

12.7.2. Standards für Flüssigsprengstoff-Detektoren (LEDS-Geräte)

12.7.3. - gestrichen -

12.8. Kontrollverfahren mit Einsatz neuer Technologien

12.9. Sprengstoffspürhunde

12.9.1. Allgemeine Grundsätze

12.9.2. Standards für Sprengstoffspürhunde

12.9.3. Schulungsanforderungen

12.9.4. Zulassungsverfahren

12.9.5. Qualitätskontrolle

12.9.6. Kontrollmethodik

12.10. Metalldetektoren (MDE)

12.11. Sicherheitsscanner

12.11.1. Allgemeine Grundsätze

12.11.2. Standards für Sicherheitsscanner

12.12. Schuh-Scanner

12.12.1. Allgemeine Grundsätze

12.12.2. Standards für SMD-Geräte

12.12.3. Standards für SED-Geräte

12.13. Software für die automatische Erkennung verbotener Gegenstände (APID)

12.13.1. Allgemeine Grundsätze

12.13.2. Standards für APID-Software

12.14. Detektoren für explosionsfähige Dämpfe (EVD-Geräte)

12.14.1. Allgemeine Grundsätze

Anlage 12-A

Anlage 12-B

Anlage 12-C

Anlage 12-D

Anlage 12-E

Anlage 12-F

Anlage 12-G

Anlage 12-H

Anlage 12-I

Anlage 12-J

Anlage 12-K

Anlage 12-L

Anlage 12-M

Anlage 12-N

Anlage 12-O

Anlage 12-P