VO (EU) 2015/983
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Kapitel I
Gegenstand und Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Am EBA-Verfahren beteiligte zuständige Behörden
Artikel 3 Elektronische Einreichung von EBA-Anträgen
Artikel 4 Mit EBA-Anträgen zu übermittelnde Informationen
Artikel 5 In den EBA-Anträgen enthaltene Daten
Artikel 6 Übermittlung der EBA-Anträge an die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats
Artikel 7 Rolle der zuständigen Behörden, die EBA-Anträge zuweisen
Artikel 8 Bearbeitung schriftlicher Anträge durch die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats
Artikel 9 Verfahren bezüglich Zahlungen
Artikel 10 Die für die Ausstellung des EBa erforderlichen Unterlagen
Artikel 11 Behandlung der durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ausgestellten Dokumente
Artikel 12 Behandlung der nicht durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ausgestellten Dokumente
Artikel 13 Unterlagen zum Nachweis der Sprachkenntnisse
Artikel 14 Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit der für die Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises
erforderlichen Dokumente
Artikel 15 Voraussetzungen für die Anforderung beglaubigter Kopien
Artikel 16 Behandlung von beglaubigten Kopien
Artikel 17 Übersetzungsanforderungen durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats
Artikel 18 Übersetzungsanforderungen durch die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats
Artikel 19 Behandlung beglaubigter Übersetzungen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 20 Entscheidungen in Bezug auf den EBA-Antrag
Artikel 21 Ergebnis des EBA-Verfahrens
Artikel 22 Überprüfung des EBa durch interessierte Dritte
Kapitel II
Verfahren für die Bearbeitung von Warnungen
Artikel 23 Am Vorwarnmechanismus beteiligte Behörden
Artikel 24 In einer Warnung enthaltene Angaben
Artikel 25 Warnung bezüglich eines EBA-Inhabers
Artikel 26 Zugriff auf die Warnungen im IMI
Artikel 27 Funktionen des IMI für Warnungen
Artikel 28 Schließung, Löschung und Änderung von Warnungen
Kapitel III
Schlussbestimmungen
Artikel 29 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Für den Europäischen Berufsausweis in Frage kommende Berufe
Anhang II Für die Ausstellung des Europäischen Berufsausweises erforderliche Unterlagen
A. Anerkennung von Qualifikationen für die Zwecke der Niederlassung
1. Automatische Anerkennung
2. Allgemeine Regelung für die Anerkennung