VO (EU) 2015/640
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Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zusätzliche Lufttüchtigkeitsanforderungen an bestimmte Betriebsarten
Artikel 4 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
Artikel 6 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Teil 26
Tabelle A.1
Teil-26
Zusätzliche Lufttüchtigkeitsanforderungen für bestimmte Betriebsarten
Unterabschnitt A
Allgemeine Bestimmungen
26.10 Zuständige Behörde
26.20 Zeitweiser Ausfall von Ausrüstung
26.30 Nachweis der Einhaltung
Unterabschnitt B
Grossflugzeuge
26.50 Sitze, Liegesitze, Sicherheitsgurte und Gurtsysteme
26.60 Notlandung - dynamische Bedingungen
26.100 Lage der Notausgänge
26.105 Zugang zu den Notausausgängen
26.110 Kennzeichnung der Notausgänge
26.120 Innennotbeleuchtung und Betrieb der Notbeleuchtung
26.150 Innenausstattung der Kabine
26.155 Entflammbarkeit der Innenauskleidung des Frachtraums
26.156 Wärme- und Schalldämmstoffe
26.157 Umbau von Laderäumen der Klasse D
26.160 Brandschutz in den Toilettenräumen
26.170 Feuerlöschanlagen
26.200 Akustisches Warnsignal für die Fahrwerksposition
26.205 Pistenüberroll-Lageerfassungs- und Warnsysteme
26.250 Cockpit-Türbetriebssysteme - Ausfall eines Flugbesatzungsmitglieds
(Gültig ab 26.02.2021 gem. VO (EU) 2020/1159
26.300 Programm für die Aufrechterhaltung der strukturellen Integrität für alternde Flugzeugstrukturen - allgemeine Anforderungen
26.301 Compliance-Plan für Inhaber von (eingeschränkten) Musterzulassungen
26.302 Bewertung von Ermüdung und Schadenstoleranz
26.303 Gültigkeitsgrenze
26.304 Programm zur Korrosionsprävention und -kontrolle
26.305 Gültigkeit des Programms für die Aufrechterhaltung der strukturellen Integrität
26.306 Ermüdungskritische Basisstruktur
26.307 Schadenstoleranzdaten für bestehende Änderungen der ermüdungskritischen Struktur
26.308 Schadenstoleranzdaten für bestehende Reparaturen der ermüdungskritischen Struktur
26.309 Leitlinien für die Bewertung von Reparaturen
26.330 Schadenstoleranzdaten für bestehende ergänzende Musterzulassungen, sonstige bestehende erhebliche Änderungen und bestehende Reparaturen, die sich auf diese Änderungen oder ergänzenden Musterzulassungen auswirken
26.331 Compliance-Plan für Inhaber von ergänzenden Musterzulassungen
26.332 Feststellung von Änderungen, die sich auf die ermüdungskritische Struktur auswirken
26.333 Schadenstoleranzdaten für ergänzende Musterzulassungen und Reparaturen gegenüber solchen ergänzenden Musterzulassungen, die am oder nach dem 1. September 2003 genehmigt wurden
26.334 Schadenstoleranzdaten für ergänzende Musterzulassungen und sonstige Änderungen sowie Reparaturen an diesen Änderungen, die vor dem 1. September 2003 genehmigt wurden
26.370 Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit und Instandhaltungsprogramm für Luftfahrzeuge )
Unterabschnitt C
Großhubschrauber
26.400 Feuerlöschanlagen
(Gültig ab 26.02.2021 gem. VO (EU) 2020/1159
Anlage I - Liste der Flugzeugmuster, für die einige Bestimmungen des Anhangs I (Teil-26) nicht gelten