VO (EU) 2015/640
- Inhalt =>
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zusätzliche Lufttüchtigkeitsanforderungen an bestimmte Betriebsarten
Artikel 4 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
Artikel 6 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Teil 26
Teil-26
Zusätzliche Lufttüchtigkeitsanforderungen für bestimmte Betriebsarten
Unterabschnitt A
Allgemeine Bestimmungen
26.10 Zuständige Behörde
26.20 Zeitweiser Ausfall von Ausrüstung
26.30 Nachweis der Einhaltung
Unterabschnitt B
Grossflugzeuge
26.50 Sitze, Liegesitze, Sicherheitsgurte und Gurtsysteme
26.60 Notlandung - dynamische Bedingungen
26.100 Lage der Notausgänge
26.105 Zugang zu den Notausausgängen
26.110 Kennzeichnung der Notausgänge
26.120 Innennotbeleuchtung und Betrieb der Notbeleuchtung
26.150 Innenausstattung der Kabine
26.155 Entflammbarkeit der Innenauskleidung des Frachtraums
26.156 Wärme- und Schalldämmstoffe
26.160 Brandschutz in den Toilettenräumen
26.170 Feuerlöschanlagen
26.200 Akustisches Warnsignal für die Fahrwerksposition
26.250 Cockpit-Türbetriebssysteme - Ausfall eines Flugbesatzungsmitglieds
Unterabschnitt C
Großhubschrauber
26.400 Feuerlöschanlagen