VO (EU) 2015/640
- Inhalt =>

Artikel 1 Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Zusätzliche Lufttüchtigkeitsanforderungen an bestimmte Betriebsarten

Artikel 4 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012

Artikel 5 Übergangsbestimmungen

Artikel 6 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Teil 26

Teil-26
Zusätzliche Lufttüchtigkeitsanforderungen für bestimmte Betriebsarten

Unterabschnitt A
Allgemeine Bestimmungen

26.10 Zuständige Behörde

26.20 Zeitweiser Ausfall von Ausrüstung

26.30 Nachweis der Einhaltung

Unterabschnitt B
Grossflugzeuge

26.50 Sitze, Liegesitze, Sicherheitsgurte und Gurtsysteme

26.60 Notlandung - dynamische Bedingungen

26.100 Lage der Notausgänge

26.105 Zugang zu den Notausausgängen

26.110 Kennzeichnung der Notausgänge

26.120 Innennotbeleuchtung und Betrieb der Notbeleuchtung

26.150 Innenausstattung der Kabine

26.155 Entflammbarkeit der Innenauskleidung des Frachtraums

26.156 Wärme- und Schalldämmstoffe

26.160 Brandschutz in den Toilettenräumen

26.170 Feuerlöschanlagen

26.200 Akustisches Warnsignal für die Fahrwerksposition

26.250 Cockpit-Türbetriebssysteme - Ausfall eines Flugbesatzungsmitglieds

Unterabschnitt C
Großhubschrauber

26.400 Feuerlöschanlagen

Anhang II