Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission vom 18. Juli 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 249 vom 22.08.2014 S. 1, ber. 2017 L 158 S. 51;
VO (EU) 2016/1825 - ABl. Nr. L 279 vom 15.10.2016 S. 47Inkrafttreten/Anwendung, ber. 2017 L 23 S. 122)



=> Zur nachfolgenden Fassung

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen 1, insbesondere auf Artikel 22 Absatz 7, Artikel 27 Artikel 4, Artikel 29 Absatz 4, Artikel 30 Absätze 2, 3 und 6, Artikel 32 Absatz 1, Artikel 38 Absatz 2, Artikel 39 Absatz 3 Artikel 40 Absatz 4, Artikel 50 Absatz 2, Artikel 51 Absatz 3, Artikel 57 Absatz 8 und Artikel 72,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Interesse von Klarheit, Berechenbarkeit, logischer Kohärenz und Vereinfachung sowie zur Verminderung der Belastung der Fahrzeughersteller sollte diese Verordnung, die auf der Grundlage der bestehenden Praxis beruht, dazu dienen, dass die Dokumente, die für die Typgenehmigungsverfahren verwendet werden, weiter vereinfacht und vereinheitlicht werden.

(2) Seit die in der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 festgelegten Muster für Typgenehmigungsverfahren entworfen wurden, ist es zu technischen Neuerungen im Fahrzeugbereich gekommen (z.B. Elektromotoren oder die Anwendung der Euro-Emissionsnormen). Daher sollten die Muster geändert werden.

(3) Um anzuzeigen, für welches Verfahren sich der Hersteller bei der Beantragung der Typgenehmigung entschieden hat, sollte ein neues Muster einer "Beschreibungsmappe" eingeführt werden.

(4) Um sicherzustellen, dass Fahrzeuge so gebaut werden, dass sie während eines angemessenen Zeitraums sicher bleiben, sollten Muster für die Erklärung des Herstellers zur Haltbarkeit der Systeme, Teile und Ausrüstungen von kritischer Bedeutung für die Sicherheit sowie zur Festigkeit der Fahrzeugstruktur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 geschaffen werden.

(5) Um zu gewährleisten, dass unabhängige Marktteilnehmer angemessenen Zugang zu den Informationen über Reparaturen am Fahrzeug - einschließlich Informationen über Systeme für die On-Board-Diagnose und ihr Zusammenwirken mit anderen Fahrzeugsystemen - erhalten, müssen die Hersteller den uneingeschränkten Zugang zu diesen Informationen gewähren und den Genehmigungsbehörden gegenüber nachweisen, dass sie diese Anforderung eingehalten haben. Es sollte ein Muster für eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers festgelegt werden.

(6) Es sollten entsprechend den Typgenehmigungsverfahren für vollständige, vervollständigte und unvollständige Fahrzeuge drei Muster für eine Übereinstimmungsbescheinigung bereitgestellt werden.

(7) Zur Erleichterung der Umrechnung des Leistungsniveaus der Unterklassen (L3e/L4e)-A2 in (L3e/L4e)-A3 (und umgekehrt) sollte ein Muster einer entsprechenden Erklärung als Anlage zur Beschreibungsmappe bereitgestellt werden. Zusätzlich sollten einige neue Angaben und Einträge in der Übereinstimmungsbescheinigung und die Merkmale eines bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Schildes für die betreffenden Unterkategorien festgelegt werden.

(8) Gemäß Artikel 82 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 können Hersteller eine EU-Typgenehmigung oder eine nationale Typgenehmigung für neue Fahrzeugtypen gemäß der genannten Verordnung bereits vor dem Tag ihres Geltungsbeginns beantragen. Um die frühzeitige Anwendung der genannten Verordnung zu erleichtern, sollte die Verwendung des Musters der Übereinstimmungsbescheinigung gemäß Anhang IV der Richtlinie 2002/24/EG unter den in Artikel 5 Absatz 2 genannten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2015 gestattet werden.

(9) Zur Vereinfachung der Kontrollen bei gleichzeitiger Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Hersteller sollte das Kontrollschild zur Verhinderung von unbefugten Eingriffen nicht mehr vorgeschrieben sein und die einschlägigen Informationen, die es enthielt, sollten in das gesetzlich vorgeschriebene Schild aufgenommen werden.

(10) Zur Vereinfachung des gängigsten EU-Typgenehmigungsbogens sollte ausschließlich für die EU-Gesamtfahrzeug- Typgenehmigung für vollständige Fahrzeuge ein neues Muster entwickelt werden, während für die übrigen Kombinationen von Fahrzeugtypen ein anderes Muster für den EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogen festgelegt werden sollte.

(11) Wenn sich der Hersteller für das Einphasen-Typgenehmigungsverfahren entscheidet, sollte dem EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogen eine Aufstellung der geltenden Anforderungen oder Rechtsakte, mit denen der Fahrzeugtyp übereinstimmt, beigefügt werden.

Es sollte ein Muster für einen EU-Typgenehmigungsbogen festgelegt werden, um die in früheren gesonderten Richtlinien der Union bereitgestellten unterschiedlichsten Muster für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten zu vereinheitlichen.

(12) Das in Anhang V der Richtlinie 2002/24/EG angegebene Nummerierungssystem des EU-Typgenehmigungsbogens sollte geändert werden, um es mit der neuen rechtlichen Struktur der Rechtsakte mit den Anforderungen der Typgenehmigung, mit denen die Konformität bescheinigt wird, in Einklang zu bringen.

(13) Zur Vereinheitlichung der Darstellung der wichtigsten Angaben in den Prüfberichten sollte eine Reihe von Mindestanforderungen für das Format der Prüfberichte festgelegt werden.

(14) Zur einfachen Ermittlung der Ergebnisse der am typgenehmigten Fahrzeug durchgeführten Prüfungen sollte dem EU-Typgenehmigungsbogen die Anlage mit den Mindestprüfergebnissen beigefügt werden, die für die Prüfberichte erforderlich sind.

(15) Das Verzeichnis der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann, sollte erstellt werden.

(16) Das Muster für eine Bescheinigung über die Genehmigung des Inverkehrbringens von Teilen und Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann, sollte zusammen mit einem Nummerierungssystem für die Bescheinigung erstellt werden.

(17) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eingesetzten Ausschusses -

hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Gegenstand

Mit der vorliegenden Verordnung werden die in Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Durchführungsbestimmungen festgelegt, um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verwaltungsvorschriften für die Typgenehmigung neuer zwei- oder dreirädriger und vierrädriger Fahrzeuge sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die für derartige Fahrzeuge ausgelegt und gebaut werden, herzustellen. In ihr werden ferner die Verwaltungsvorschriften für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen festgelegt, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann.

Artikel 2 Muster für den Beschreibungsbogen und die Beschreibungsmappe

Hersteller, die eine EU-Typgenehmigung beantragen, legen auf der Grundlage der Muster in Anhang I der vorliegenden Verordnung den Beschreibungsbogen und die Beschreibungsmappe gemäß Artikel 27 Absatz 1 und Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 vor.

Artikel 3 Muster für die Erklärungen des Herstellers zur Dauerprüfung und zur Festigkeit der Fahrzeugstruktur

Hersteller, die eine EU-Typgenehmigung beantragen, legen auf der Grundlage der Muster in Anhang II der vorliegenden Verordnung Erklärungen zur Haltbarkeit der Systeme, Teile und Ausrüstungen von kritischer Bedeutung für die funktionale Sicherheit gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und zur Festigkeit der Fahrzeugstruktur gemäß Anhang XIX der Delegierten Verordnung Nr. 3/2014 der Kommission 3, die die genannte Verordnung ergänzt, vor.

Artikel 4 Muster für die Bescheinigungen des Herstellers über den Zugang zu OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen als Nachweis gegenüber der Typgenehmigungsbehörde

Hersteller, die eine EU-Typgenehmigung beantragen, legen der Genehmigungsbehörde auf der Grundlage der Muster in Anhang III der vorliegenden Verordnung eine Bescheinigung über die Einhaltung der Bestimmungen über den Zugang zu OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen gemäß Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 vor.

Artikel 5 Muster für die Übereinstimmungsbescheinigung

(1) Der Hersteller stellt die Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gemäß dem Muster in Anhang IV der vorliegenden Verordnung aus.

(2) Damit Hersteller eine Typgenehmigung nach Artikel 82 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 bereits vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Durchführungsverordnung an bis zum 31. Dezember 2015 beantragen können, dürfen sie für neu zu genehmigende Fahrzeugtypen statt des Musters der Übereinstimmungsbescheinigung in Anhang IV Anlage 1 das Muster der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IV der Richtlinie 2002/24/EG verwenden; dort sind unter Nr. 04 "Fahrzeugklasse" und Nr. 50 "Bemerkungen:" die in Anhang IV Anlage 2 aufgeführten Angaben und Einträge vorzunehmen.

Artikel 6 Muster für das gesetzlich vorgeschriebene Schild und das EU-Typgenehmigungszeichen

Der Hersteller erstellt das gesetzlich vorgeschriebene Schild und das EU-Typgenehmigungszeichen gemäß Artikel 39 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gemäß den Mustern in Anhang V der vorliegenden Verordnung.

Artikel 7 Muster für das EU-Typgenehmigungszeichen

Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnten EU- Typgenehmigungsbogen auf der Grundlage der Musters in Anhang VI der vorliegenden Verordnung aus.

Artikel 8 Nummerierungssystem für die EU-Typgenehmigungsbogen

Gemäß Artikel 29 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 werden die EU-Typgenehmigungsbogen mit einer Nummerierung versehen, die dem harmonisierten System gemäß Anhang VII der vorliegenden Verordnung entspricht.

Artikel 9 Muster für die Anlage mit den Prüfergebnissen

Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 30 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnte Anlage mit den Prüfergebnissen auf der Grundlage des Musters in Anhang VIII der vorliegenden Verordnung aus.

Artikel 10 Aufbau der Prüfberichte

Der Aufbau der in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnten Prüfberichte muss den in Anhang VIII der vorliegenden Verordnung genannten allgemeinen Anforderungen entsprechen.

Artikel 11 Liste der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Die gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zu erstellende Liste der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann, wird in Anhang X der vorliegenden Verordnung dargestellt.

Artikel 12 Muster und Nummerierungssystem für die Bescheinigung über das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannte Bescheinigung über das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder für seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann, auf der Grundlage des Musters und entsprechend dem Nummerierungssystem gemäß Anhang IX der vorliegenden Verordnung aus.

Artikel 13 Inkrafttreten und Geltung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

_____

1) ABl. Nr. L 60 vom 02.03.2013 S. 52.

2) Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. Nr. L 124 vom 09.05.2002 S. 1)

3) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. Nr. L 7 vom 10.01.2014 S. 1).

.

Muster für den Beschreibungsbogen und die Beschreibungsmappe Anhang I16


Teil A
Beschreibungsmappe

1. Allgemeine Anforderungen

1.1 Bei der Beantragung einer EU-Typgenehmigung für ein Fahrzeug, System, Bauteil oder eine selbständige technische Einheit legt der Hersteller gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Beschreibungsmappe vor, die folgende Angaben enthält:

1.1.1. ein Inhaltsverzeichnis;

1.1.2. die Angaben zu dem für die Typgenehmigung gewählten Verfahren nach Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 entsprechend dem Muster in Ziffer 2 (Formular der Beschreibungsmappe);

1.1.3. den Beschreibungsbogen gemäß Teil B dieses Anhangs;

1.1.4 alle relevanten Daten, Zeichnungen, Fotografien und sonstigen Angaben, die gemäß dem Beschreibungsbogen erforderlich sind;

1.1.5 die Erklärung des Herstellers gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zur Haltbarkeit der Systeme, Teile und Ausrüstungen von kritischer Bedeutung für die Sicherheit, die in Anhang II zur vorliegenden Verordnung dargestellt ist;

1.1.6. die Erklärung des Herstellers zur Festigkeit der Fahrzeugstruktur gemäß Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Nummer 1.1 des Anhangs XIX der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anforderungen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen 1), wie in Nummer 1.4 von Anhang II der vorliegenden Verordnung dargestellt;

1.1.7. die Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zum OBD-System sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen als Nachweis gegenüber der Typgenehmigungsbehörde gemäß Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013, wie in Anhang III der vorliegenden Verordnung dargestellt;

1.1.8. die Erklärung des Herstellers über die Eigenschaften des Fahrzeugs hinsichtlich der Umwandlung von (L3e/L4e)-A2 in (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt gemäß Artikel 25 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Nummer 4.2.6 von Anhang III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission vom 21. November 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen 2), wie in Anhang 24 der vorliegenden Verordnung dargestellt;

1.1.9. die Erklärung des Herstellers über Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Eingriffe in den Antriebsstrang (Verhinderung unbefugter Eingriffe) gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und den Nummern 2.2, 2.6 und 5.2 von Anhang II der delegierten Verordnung Nr. 44/2014 der Kommission gemäß den Mustern in Anlage 25 dieses Anhangs;

1.1.10 alle zusätzlichen Informationen, die von der Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angefordert werden.

1.2 Anträge auf Papier sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

1.3 Weisen die Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

2. Muster für das Formular der Beschreibungsmappe

Angaben

zu dem für die Typgenehmigung gewählten Verfahren nach Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Formular der Beschreibungsmappe

Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Mitteilung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen.

Der Unterzeichner: [............................................................................... (vollständiger Name und Position)]

Firmenname und Anschrift des Herstellers:.................................................................................................

(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: .............................................................

Beantragt das Typgenehmigungsverfahren 4:

  1. Mehrphasen-Typgenehmigung

  2. Einphasen-Typgenehmigung

  3. gemischte Typgenehmigung

Wenn die Verfahren a oder c gewählt werden, wird für alle Systeme, Bauteile und selbständigen technischen Einheiten die Einhaltung der Anforderungen im Sinne von Buchstabe b erklärt.

Mehrstufen-Typgenehmigung nach Artikel 25 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gewählt: ja/nein 4

Informationen über das Fahrzeug (die Fahrzeuge), die bei Antrag auf EU-Gesamtfahrzeug- Typgenehmigung einzutragen sind 3:

0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): .....................................................................................

0.2 Typ 17: .......................................................................................................................................................

0.2.1 Variante(n) 17: .........................................................................................................................................

0.2.2 Version(en) 17: .........................................................................................................................................

0.2.3 Handelsname(n) (sofern vorhanden): .................................................................................................

0.3 Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2: ......................................................

Informationen, die bei Antrag auf Typgenehmigung eines Systems/eines Bauteils/einer selbständigen technischen Einheit einzutragen sind 3, 4:

0.7 Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers):. ............................................................................

0.8 Typ: ...........................................................................................................................................................

0.8.1 Handelsname(n) (sofern vorhanden): .................................................................................................

1.6. Virtuelle und/oder Selbstprüfung 3

1.6.1. Übersichtsliste mit virtuellen und/oder selbst geprüften Systemen, Bauteilen oder selbständigen technischen Einheiten gemäß Anhang III Nummer 6 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission:

Übersichtstabelle virtuelle und/oder Selbstprüfungen

Delegierter Rechtsakt Anhang Gegenstand Virtuelle und/oder Selbstprüfung: ja/nein 4
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission * IX Verfahren zur Prüfung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs Selbstprüfungen: ja/ nein 4
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission II Akustische Warneinrichtungen Selbstprüfungen: ja/ nein 4
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission VIII Vom Fahrer betätigte Betätigungseinrichtungen, einschließlich Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger Selbstprüfungen: ja/ nein 4
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission IX Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Virtuelle Prüfungen: ja/nein 4
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission X Sicht nach hinten Virtuelle Prüfungen ja/nein 4
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission XIV Montage der Reifen Virtuelle Prüfungen ja/nein 4
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission XIV Anbringungsstelle des Kennzeichens Selbstprüfungen u. virtuelle Prüfungen ja/nein 4
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission XVI Ständer Selbstprüfungen: ja/ nein 4
Vorliegende Durchführungsverordnung der Kommission VIII Gesetzlich vorgeschriebenes Schild und EU-Typgenehmigungszeichen Selbstprüfungen ja/ nein 4
* Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission vom 16. Dezember 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit sowie zur Änderung ihres Anhangs V (ABl. Nr. L 53 vom 21.02.2014 S. 1).

1.6.2. Ausführlicher Bericht über virtuelle Prüfungen und/oder Selbstprüfungen beigefügt: ja/ nein 4

Ort: .................... Datum: .....................

Unterschrift: ............................. Name und Stellung im Unternehmen: .......................................


_____

1) ABl. Nr. L 7 vom 10.01.2014 S. 1.

2) ABl. Nr. L 25 vom 28.01.2014 S. 1.

Teil B
Beschreibungsbogen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1 Jeder Beschreibungsbogen muss eine vom Antragsteller zugeteilte Kennziffer tragen.

1.2 Falls sich die Angaben im Beschreibungsbogen für die Fahrzeug-Typgenehmigung geändert haben, legt der Hersteller der Genehmigungsbehörde die geänderten Seiten vor, aus denen die Art der Änderung(en) und das Datum der Neuausgabe deutlich hervorgehen.

1.3. Typgenehmigungsnummern

1.3.1 In der nachfolgenden Tabelle hat der Hersteller die für diesen Fahrzeugtyp zutreffenden Genehmigungsgegenstände gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 anzugeben. Alle einschlägigen Genehmigungen und Prüfberichte (sofern vorhanden) für jeden Genehmigungsgegenstand sind anzugeben. Genehmigungen für Systeme, Bauteile oder selbständige technische Einheiten brauchen jedoch nicht angegeben zu werden, wenn diesbezügliche Informationen in dem jeweiligen Genehmigungsbogen enthalten sind.

Übersicht über die Typgenehmigungsnummern und Prüfberichte

Position Nr. und Genehmigungs- gegenstand Typgenehmigungs- oder Prüfberichtsnummer *** Ausstellungsdatum der Typgenehmigung oder ihrer Erweiterung oder des Prüfberichts Mitgliedstaat oder Vertragspartei *, der/die die Typgenehmigung ** oder technischer Dienst, der den Prüfbericht *** ausgestellt hat Verweis auf den Rechtsakt und seine letzte Änderung Variante(n) / Version(en)
Beispiel: "B1 Einrichtungen für Schallzeichen"
*) Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958.

**) Anzugeben, falls nicht aus der Typgenehmigungsnummer ersichtlich.

***) Die Genehmigungsbehörde vervollständigt die Angaben für die nach den jeweiligen Rechtsakten erstellten Prüfberichte, zu denen kein Typgenehmigungsbogen vorliegt.

Unterschrift: .................................................................................................................................
Stellung im Unternehmen: ..............................................................................................................
Datum: ..........................................................................................................................................

2. Inhalt des Beschreibungsbogens

Alle Beschreibungsbögen müssen folgende Angaben enthalten:

2.1. Für eine EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung füllt der Hersteller Folgendes aus:

2.2 Für ein System, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit gemäß Tabelle 1 füllt der Hersteller die maßgebliche Anlage zu diesem Anhang aus.

Zusätzlich zu den in Tabelle 1 aufgeführten Anlagen müssen die Systeme, Bauteile und selbständigen technischen Einheiten den folgenden Anforderungen genügen:

Tabelle 1: Liste der Systeme, Bauteile und selbständigen technischen Einheiten, die gegebenenfalls der EU-Typgenehmigung unterliegen

LISTE I - Anforderungen für Umweltverträglichkeit und Leistung der Antriebseinheit16
Anlage System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission Anhang Nummer Geändert durch und/oder Umsetzungsstufe
1 System: System zur Minderung der Auspuffemissionen II, III, V, VI
2 System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse und Verdunstungsemissionen IV, V
3 System: umwelt- und funktionsbezogene On-Board-Diagnose (OBD) VIII
(und Anhang XII der delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission)
4 System: Geräuschpegel IX
5 System: Leistung des Antriebssystems X
5a System: maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung einer Antriebseinheit X
Anlage 2
6 STE: emissionsmindernde Einrichtung II, III, IV, V, VI
7 STE: geräuschmindernde Einrichtung IX
8 STE: Auspuffanlage (emissionsmindernde Einrichtung und geräuschmindernde Einrichtung) II, III, V, VI, IX


LISTE II - Anforderungen für die funktionale Sicherheit des Fahrzeugs16
Anlage System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission Anhang Nummer Geändert durch und/oder Umsetzungsstufe
8a System: Einbau akustischer Warneinrichtungen II
9 System: Bremsanlage III
9a System: Anbau von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen VII
9b System: Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger VIII
10 System: Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen IX
11 System: Überrollschutzstruktur (ROPS) XI
11a System: Verankerungen der Sicherheitsgurte XII
11b System: Steuerfähigkeit in Bezug auf Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit XIV
12 System: Montage der Reifen XV
13 Bauteil: Einrichtung für Schallzeichen II
13a System: Insassenschutzsysteme einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren XVII
14 Bauteil/STE: nicht aus Glas bestehende Windschutzscheibe VII
15 Bauteil/STE: Windschutzscheiben-Waschanlage VII
16 Bauteil/STE: Einrichtung für die Sicht nach hinten X
17 STE: Sicherheitsgurte XII
18 Bauteil/STE: Sitzplatz (Sattel/Sitz) XIII


LISTE III - Anforderungen an die Fahrzeugbauweise und allgemeine Anforderungen für die Typgenehmigung16
Anlage System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission Anhang Nummer Geändert durch und/oder Umsetzungsstufe
19 STE: Verbindungseinrichtung V
20 STE: Sicherungen gegen unbefugte Benutzung VI
20a STE: Kraftstoffbehälter IX
21 STE: Halteeinrichtungen für Beifahrer XIII
22 STE: Fußstützen XIII
23 STE: Beiwagen VIII, XI, XIII;
(und die Anhänge III, V, VII, IX, X, XII, XIII, XIV, XV, XVII und XIX der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission)

2.3. Matrix mit den Kombinationen aus den in Nummer 2.6 aufgeführten Angaben zu verschiedenen Versionen und Varianten eines Fahrzeugtyps

Matrix der Varianten und Versionen

Position Nr. Alle Version 1 Version 2 Version 3 Version n

2.3.1 Für jede Variante eines Typs ist eine gesonderte Matrix zu erstellen.

2.3.2 Angaben, für die es hinsichtlich ihrer Kombination innerhalb der Variante keine Einschränkungen gibt, sind in der Spalte mit der Überschrift "Alle" einzutragen.

2.3.3 Diese Angaben können auch in anderer Form vorgelegt oder den Angaben in Nummer 2.6 hinzugefügt werden.

2.4 typen-, Varianten- und Versionsbezeichnungen

2.4.1 Der Hersteller teilt jedem Typ, jeder Variante und jeder Version eines Fahrzeugs einen alphanumerischen Code zu, bestehend aus lateinischen Buchstaben und/oder arabischen Ziffern, der auch in der Übereinstimmungsbescheinigung (siehe Anhang IV) des betreffenden Fahrzeugs angegeben wird.

Klammern und Bindestriche dürfen verwendet werden, wenn sie keinen Buchstaben und keine Ziffer ersetzen.

2.4.2 Der Gesamtcode muss wie folgt zusammengesetzt sein: Typ-Variante-Version oder "TVV".

2.4.3 Durch den TVV-Code muss es möglich sein, eine einmalige Kombination technischer Merkmale im Sinne der in Teil B dieses Anhangs festgelegten Kriterien klar und eindeutig zu kennzeichnen.

2.4.4 Ein Hersteller darf denselben Code verwenden, um einen Fahrzeugtyp zu bestimmen, wenn dieser in zwei oder mehr Klassen fällt.

2.4.5 Ein Hersteller darf nicht denselben Code verwenden, um einen Fahrzeugtyp für mehr als eine Typgenehmigung in derselben Fahrzeugklasse zu kennzeichnen.

2.4.6. Anzahl der Zeichen für den TVV-Code

2.4.6.1. Die Anzahl der Zeichen darf nicht größer sein als:

  1. 15 für den Code des Fahrzeugtyps;
  2. 25 für den Code einer Variante;
  3. 35 für den Code einer Version.

2.4.6.2 Der vollständige alphanumerische TVV-Code darf aus höchstens 75 Zeichen bestehen.

2.4.6.3 Wird der TVV-Code als Ganzes verwendet, so ist zwischen der Bezeichnung des Typs, der Variante und der Version jeweils eine Leerstelle zu lassen.

Beispiel eines solchen TVV-Codes: 159AF[... Leerstelle]0054[... Leerstelle]977K(BE).

2.5 Für die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnten Genehmigungsgegenstände, für die in Einklang mit Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 Genehmigungen gemäß UNECE-Regelungen erteilt worden sind (UNECE-Genehmigungen), macht der Hersteller die nach Nummer 2.7 erforderlichen Angaben nur dann, wenn sie nicht bereits im entsprechenden Typgenehmigungsbogen und/oder Prüfbericht enthalten sind. Allerdings sind die in der Übereinstimmungsbescheinigung (Anhang IV) geforderten Angaben in jedem Fall zu machen.

2.6 Der Hersteller füllt die für ihn zutreffenden Positionen des Musters in Nummer 2.8 aus und legt die ausgefüllte Liste der Genehmigungsbehörde, die die Typgenehmigung erteilt, als zwei getrennte Unterlagen vor. Die mit * gekennzeichneten zutreffenden Positionen verbleiben bei der Genehmigungsbehörde, die die Typgenehmigung erteilt, und alle anderen zutreffenden Positionen sind Bestandteil der Beschreibungsmappe. Die Spalte "(Unter- )Klassen" gibt an, für welche Unterklassen jeder einzelne Eintrag gilt (so bedeutet z.B."L1e - L7e", dass der Eintrag für alle Klassen und Unterklassen gilt).

2.7. Die folgenden Arten von Dateneintragungen im Beschreibungsbogen können entfallen, wenn der Beschreibungsmappe eine angemessene technische Zeichnung auf Papier oder als pdf-Datei beigefügt ist, auf der die aufgelisteten Positionen klar und leserlich ersichtlich sind:

2.7.1. Fabrikmarke (außer für Position Nr. 0.1);

2.7.2. Typ (außer für Position Nr. 0.2);

2.7.3. Anbringungsstelle/wo;

2.7.4. Arbeitsweise (außer für Position Nr. 3.2.1.2);

2.7.5. Merkmale;

2.7.6. Anzahl (außer für Positionen Nr. 1.3, 3.2.1.1 und 6.16.1);

2.7.7. Identifizierungs-/Teilenummer;

2.7.8. (kurze)/(technische) Beschreibung;

2.7.9. Bauart;

2.7.10. Schemazeichnung/Diagramm;

2.7.11. Verwendete (Bau-)Werkstoffe;

2.7.12. Winkel/Neigung und andere Abmessungen (Höhe, Länge, Breite, Entfernung) (außer für Positionen Nr. 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.17, 7.6.1 und 7.6.2);

2.7.13. Toleranz;

2.7.14. Bezugspunkt;

2.7.15. Größe (außer für Positionen 6.18.1.1.1, 6.18.1.1.2 und 6.18.1.1.3);

2.7.16. Anordnung;

2.8.16 Dateneintragungen im Beschreibungsbogen

Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
0. Allgemeine Angaben
A. Allgemeine Angaben zu Fahrzeugen
0.1. L1e - L7e Marke (Handelsname des Herstellers):
0.2. L1e - L7e Typ 17:
0.2.1. L1e - L7e Variante(n) 17:
0.2.2. L1e - L7e Version(en) 17:
0.2.3. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.3. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2:
0.4. L1e - L7e Firmenname und Anschrift des Herstellers:
0.4.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.4.2. L1e - L7e Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:
0.5. L1e - L7e Gesetzlich vorgeschriebene(s) Schild(er):
0.5.1. L1e - L7e Lage des gesetzlich vorgeschriebenen Schilds 15, 18:
0.5.2. L1e - L7e Anbringungsart:
0.5.3. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen des gesetzlich vorgeschriebenen Schilds (vollständiges Beispiel mit Maßangaben):
0.6. L1e - L7e Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer 15:
0.6.1. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen der Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (vollständiges Beispiel mit Maßangaben):
0.6.1.1. L1e - L7e Die Baureihe dieses Typs beginnt mit der Nummer:
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers):
0.8. L1e - L7e Typ:
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden:
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt):
0.9. L1e - L7e Firmenname und Anschrift des Herstellers:
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9.2. L1e - L7e Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:
0.10. Fahrzeug(e), für welche(s) das System/die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17:
0.10.2. L1e - L7e Variante 17:
0.10.3. L1e - L7e Version 17:
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2:
0.11. L1e - L7e Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbständige technische Einheiten 19:
0.11.1. L1e - L7e Anbringungsart:
0.11.2. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen der Anbringungsstelle des Typgenehmigungszeichens (vollständiges Beispiel mit Maßangaben):
C. Allgemeine Angaben zur Übereinstimmung der Produktion und zum Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
0.13. Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
0.13.1. L1e - L7e Wichtigste Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen:
0.13.2. L1e - L7e Bei Mehrstufen-Typgenehmigungen Adresse der wichtigsten Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen vom Hersteller (von den Herstellern) der vorhergehenden Stufe(n):


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
1. Allgemeine Baumerkmale
1.1. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs:
1.2. L1e - L7e Maßstabsgerechte Zeichnung des gesamten Fahrzeugs:
1.3. L1e - L7e Anzahl der Achsen und Räder:
1.3.1. L1e - L7e Achsen mit Doppelrad 23:
1.3.2. L1e - L7e Antriebsachsen 23:
1.4. L1e - L7e Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung):
1.5. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C Werkstoff des Aufbaus:
1.6. L1e - L7e Lage und Anordnung des Antriebs (der Antriebe):
1.7. L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C Links-, Rechts- oder Mittellenker 4:
1.7.1. L1e - L7e Das Fahrzeug ist für Rechtsverkehr/Linksverkehr und für den Einsatz in Ländern, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) verwendet werden, ausgerüstet 4:
1.8. Leistung der Antriebseinheit
1.8.1. L3e, L4e, L5e,
L7e-A, L7e-B2
Angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ................... km/h
1.8.2. L1e, L2e, L6e,
L7e-B1, L7e-C
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 22: .................. km/h und Gang, in dem diese erreicht wird:
1.8.3. L1e - L7e Maximale Nutzleistung des Verbrennungsmotors: .............. kW bei ............ min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis:
1.8.4. L1e - L7e Maximales Nutzdrehmoment des Verbrennungsmotors: ..... Nm bei ..... min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis:
1.8.5. L1e - L7e Maximale Nenndauerleistung des Elektromotors (Leistung über 15/30 4 Minuten 27): kW bei min-1
1.8.6. L1e - L7e Maximales Nenn-Dauerdrehmoment des Elektromotors: ..... Nm bei ..... min-1
1.8.7. L1e - L7e Maximale Dauer-Gesamtleistung des Antriebs (der Antriebe): ..... kW bei ..... min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis:
1.8.8. L1e - L7e Maximales Dauer-Gesamtdrehmoment des Antriebs (der Antriebe): .... Nm bei ................................................................................................................................. min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: .......................................................................
1.8.9. L1e - L7e Maximale Spitzenleistung des Antriebs (der Antriebe): ... kW bei ... min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis:


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
2. Massen und Abmessungen

(in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)

2.1 Maßbereiche der Fahrzeugmasse (Gesamtmasse)
2.1.1. L1e - L7e Masse in fahrbereitem Zustand: ........................... kg
2.1.1.1. L1e - L7e Verteilung der Masse in fahrbereitem Zustand auf die Achsen: ........................... kg
2.1.2. L1e - L7e Tatsächliche Masse: ........................... kg
2.1.2.1. L1e - L7e Verteilung der tatsächlichen Masse auf die Achsen: ........................... kg
2.1.3. L1e - L7e Technisch zulässige Gesamtmasse: ........................... kg
2.1.3.1. L1e - L7e Technisch zulässige Achslast der Vorderachse: ........................... kg
2.1.3.2. L1e - L7e Technisch zulässige Achslast auf der Hinterachse: ........................... kg
2.1.3.3. L4e Technisch zulässige Achslast auf der Beiwagenachse: ........................... kg
2.1.4. L1e - L7e Anfahrvermögen an Steigungen mit der vom Hersteller angegebenen technisch zulässigen Höchstmasse: ........................... % Steigung
2.1.5. L1e - L7e Höchste Nutzlast nach Angabe des Herstellers: ........................... kg
2.1.6. L1e - L7e Sichere Höchstzuladung der Pritsche nach Angabe des Herstellers: ...........................kg
2.1.7. L1e - L7e Technisch höchstzulässige Anhängelast bei 4:
gebremst: ........................... kg ungebremst: ........................... kg
2.1.7.1. L1e - L7e Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ........................... kg
2.1.7.2. L1e - L7e Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ........................... kg
2.1.8. L1e - L7e Masse der Zusatzausrüstung: ........................... kg
2.1.9. L1e - L7e Masse des Aufbaus: ........................... kg
2.1.10. L1e - L7e Masse der Antriebsbatterie: ........................... kg
2.1.11. L2e, L4e, L5e, L6e, L7e Masse der Türen: ........................... kg
2.1.12. L2e-U, L5e-B, L6e-BU, L7e-CU Masse der im Bereich der Ladefläche installierten Maschinen oder Ausrüstungen: ........................... kg
2.1.13. L1e - L7e Masse des Systems für gasförmigen Kraftstoff sowie der Behälter für die Speicherung gasförmiger Kraftstoffe: ........................... kg
2.1.14. L1e - L7e Masse der Behälter für die Speicherung von Druckluft: ........................... kg
2.2. Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)
2.2.1. L1e - L7e Länge: ........................... mm
2.2.2. L1e - L7e Breite: ........................... mm
2.2.3. L1e - L7e Höhe: ........................... mm
2.2.4. L1e - L7e Radstand: ........................... mm
2.2.4.1. L4e Radstand Beiwagen 28: ........................... mm
2.2.5. Spurweite
2.2.5.1. L1e - L7e, falls mit Doppelrädern L2e, L4e, L5e, L6e, L7e Spurweite Vorderachse: ........................... mm.
2.2.5.2. L1e - L7e, falls mit Doppelrädern Spurweite Hinterachse: ........................... mm.
2.2.5.3. L2e, L4e, L5e, L6e, L7e Spurweite Beiwagen: ........................... mm.
2.2.6. L7e-B Vorderer Überhang: ........................... mm.
2.2.7. L7e-B Hinterer Überhang: ........................... mm.
2.2.8. Abmessungen der Pritsche
2.2.8.1. L2e-U, L5e-B, L6e-BU, L7e-B2, L7e-CU Länge der Pritsche: ........................... mm
2.2.8.2. L2e-U, L5e-B, L6e-BU, L7e-B2, L7e-CU Breite der Pritsche: ........................... mm
2.2.8.3. L2e-U, L5e-B, L6e-BU, L7e-B2, L7e-CU Höhe der Pritsche: ........................... mm
2.2.9. Schwerpunkt
2.2.9.1. L2e-U, L5e-B, L6e-BU, L7e-B2, L7e-CU Lage des Schwerpunkts vor der Hinterachse (tiefe Schwerpunktlage, Lcg): ........................... mm.
2.2.9.2. L2e-U, L5e-B, L6e-BU, L7e-B2, L7e-CU Lage des Schwerpunktes oberhalb der Grundebene (hohe Schwerpunktlage, Hcg): ........................... mm.
2.2.9.3. L2e-U, L5e-B, L6e-BU, L7e-B2, L7e-CU Lage des Schwerpunkts der beladenen Pritsche (tiefe Schwerpunktlage beladene Pritsche, LcgLP): ........................... mm.
2.2.10. Sonstige Abmessungen
2.2.10.1. L7e-B2 Überhangwinkel vorn 11: °(Grad).
2.2.10.2. L7e-B2 Überhangwinkel hinten 11: °(Grad).
2.2.10.3. L7e-B2 Rampenwinkel 11: °(Grad).
2.2.10.4. L7e-B2 Bodenfreiheit unter der Vorderachse 11: ........................... mm.
2.2.10.5. L7e-B2 Bodenfreiheit unter der Hinterachse 11: ........................... mm.
2.2.10.6. L3e-AxE (x=1, 2 oder 3) L3e-AxT (x= 1, 2 oder 3) L7e-B L7e-B Bodenfreiheit zwischen den Achsen 11: ........................... mm.
2.2.10.7. L7e-B Verhältnis Radstand zu Bodenfreiheit: [keine Einheit]
2.2.10.8. L7e-B2 Koeffizient der Querstabilität - Kst: [keine Einheit]
2.2.10.9. L3e-AxE, L3e-AxT Sitzhöhe: ........................... mm
2.2.10.10. L3e-AxE, L3e-AxT Bodenfreiheit: ........................... mm


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
3. Allgemeine Merkmale des Antriebsstrangs
3.1 Hersteller der Antriebseinheit:
3.1.1. Verbrennungsmotor
3.1.1.1. L1e - L7e Hersteller:
3.1.1.2. L1e - L7e Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor oder sonstige Identifizierungsmerkmale:
3.1.1.3. L1e - L7e Kennzeichnung des zu verwendenden Kraftstoffs (sofern vorhanden):
3.1.2. Elektromotor
3.1.2.1. L1e - L7e Hersteller:
3.1.2.2. L1e - L7e Code des Elektromotors (wie am Motor gekennzeichnet oder andere Mittel zur Identifizierung):
3.1.3. Hybridanwendung
3.1.3.1. L1e - L7e Hersteller:
3.1.3.2. L1e - L7e Anwendungscode des Herstellers (wie am Motor gekennzeichnet oder andere Mittel zur Identifizierung):
3.1.3.3. L1e - L7e Kennzeichnung des zu verwendenden Kraftstoffs (sofern vorhanden):
3.1.3.4. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen der Anbringungsstelle der Bezeichnung(en) und/oder der Typgenehmigungsnummern (vollständiges Beispiel mit Maßangaben)20:
3.2. Verbrennungsmotor:
3.2.1. Einzelangaben über den Motor
3.2.1.1. L1e - L7e Anzahl der Verbrennungsmotoren:
3.2.1.2. L1e - L7e Arbeitsweise: Motor mit innerer Verbrennung/Fremdzündung/Selbstzündung/Motor mit äußerer Verbrennung/Turbine/Druckluft 4:
3.2.1.3. L1e - L7e Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor/sonstige 4:
3.2.1.4. L1e - L7e Zylinder
3.2.1.4.1. L1e - L7e Anzahl:
3.2.1.4.2. L1e - L7e Anordnung 26:
3.2.1.4.3. L1e - L7e Bohrung 12: ........................... mm
3.2.1.4.4. L1e - L7e Hub 12: ........................... mm
3.2.1.4.5. L1e - L7e Anzahl und Anordnung der Kammern bei Drehkolbenmotoren:
3.2.1.4.6. L1e - L7e Kammerinhalt bei Drehkolbenmotoren: ........................... cm3
3.2.1.4.7. L1e - L7e Zündfolge:
3.2.1.5. L1e - L7e Hubvolumen 6: ........................... cm3
3.2.1.6. L1e - L7e Volumetrisches Verdichtungsverhältnis 7:
3.2.1.7. L1e - L7e Anzahl der Einlass- und Auslassventile
* 3.2.1.7.1. L1e - L7e Anzahl und kleinste Querschnittsfläche der Ansaug- und Auslasskanäle:
* 3.2.1.7.2. L1e - L7e Ventilsteuerzeiten oder entsprechende Angaben:
* 3.2.1.7.3. L1e - L7e Größter Ventilhub, Öffnungs- und Schließwinkel in Bezug auf die Totpunkte oder entsprechende Angaben bei anderen Steuersystemen. Bei veränderlichen Steuerzeiten Angabe des frühesten und spätesten Zeitpunkts: ...
* 3.2.1.7.4. L1e - L7e Bezugsgrößen- und/oder Einstellbereiche 4:
3.2.1.8. L1e - L7e Zeichnungen des Brennraums, des Zylinderkopfs, des Kolbens und der Kolbenringe:
3.2.1.9. L1e - L7e Normale Leerlaufdrehzahl bei warmem Motor: ........................... min-1
3.2.1.10. L1e - L7e Start-Stopp-System: ja/nein 4
*3.2.2. Steuerungssystem des Antriebsstrangs / Antriebs / Kraftübertragungsstrangs
3.2.2.1. L1e - L7e Software-Identifikation(en): .......... und Kalibrierungsprüfwert(e): ...... der PCUs/ECUs 4
3.2.3. Kraftstoff
3.2.3.1. L1e - L7e Kraftstofftyp9
3.2.3.2. L1e - L7e Kraftstoffkonfiguration: Fahrzeug mit Einstoffbetrieb/Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb/Flexfuel-Fahrzeug 4
3.2.3.2.1. L1e - L7e Höchstzulässiger Anteil von Biokraftstoff am Kraftstoffgemisch: .............. Vol.-%
3.2.4. Kraftstoffdruck und -steuerung
3.2.4.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Niederdruck- und/oder Hochdruck-Kraftstoffanlage(n) für flüssigen Kraftstoff 4:
3.2.4.2. L1e - L7e Nieder- und/oder Hochdruck-Kraftstoffpumpe(n): ja/nein 4
3.2.4.2.1. L1e - L7e Kraftstoffpumpensteuerung: mechanisch/ein/aus elektrisch, Dauerbetrieb/elektronisch gesteuerter Gleitdruckbetrieb 4:
3.2.4.2.2. L1e - L7e Nur bei Selbstzündungsmotoren und Zweistoffmotoren maximale Einspritzmenge 4, 7: ........ g/s oder mm3 je Hub oder Arbeitsspiel bei einer Motordrehzahl von: ......... min-1 oder wahlweise Mengenkennfeld: ........... (Ist eine Ladedruckregelung vorhanden, so sind die charakteristische Kraftstoffzufuhr und der Ladedruck bezogen auf die jeweilige Motordrehzahl anzugeben.)
3.2.4.3. L1e - L7e Common-Rail-Einspritzung: ja/nein 4
3.2.4.4. L1e - L7e Mengenteiler/Verteiler/Schläuche 4: ja/nein 4
3.2.4.5. L1e - L7e Kraftstoffdruck- und/oder Kraftstoffdurchflussregler: ja/nein 4
3.2.5. Kraftstoffmassenmessung und -steuerung
3.2.5.1. L1e - L7e Durch Vergaser: ja/nein 4
* 3.2.5.1.1. L1e - L7e Funktionsprinzip und Aufbau:
* 3.2.5.1.2. L1e - L7e Maximaler Kraftstoffdurchsatz: g/s bei Höchstleistung und maximalem Drehmoment:
3.2.5.1.3. L1e - L7e Vergasereinstellungen 7:
* 3.2.5.1.4. L1e - L7e Vergaserdüsen:
* 3.2.5.1.5. L1e - L7e Kraftstoffstand in der Schwimmerkammer des Vergasers:
* 3.2.5.1.5.1. L1e - L7e Masse des Vergaserschwimmers:
3.2.5.1.6. L1e - L7e Vergaser-Kaltstartsystem: manuell/automatisch 4 ja/nein 4
3.2.5.1.6.1. L1e - L7e Vergaser-Kaltstartsystem Funktionsprinzip:
3.2.5.1.7. L1e - L7e Gemisch-Überströmkanal: ja/nein 4
3.2.5.1.7.1. L1e - L7e Abmessungen Gemisch-Überströmkanal:
3.2.5.2. L1e - L7e Durch mechanisch/hydraulisch geregelte Kraftstoffeinspritzung 4: ja/nein 4
3.2.5.2.1. L1e - L7e Funktionsprinzip:
3.2.5.2.2. L1e - L7e Mechanische/elektronische 4 Anpassung des maximalen Kraftstoffmassendurchsatzes: ja/nein 4
3.2.5.3. L1e - L7e Durch elektronisch gesteuertes Einspritzsystem: ja/nein 4
3.2.5.3.1. L1e - L7e Funktionsprinzip: Saugrohreinspritzung/Direkteinspritzung/Vorkammer/ Wirbelkammer 4:
3.2.5.3.2. L1e - L7e Kraftstoffeinspritzanlage(n): Zentral-/Einzel-/Direkteinspritzung/andere Verfahren (genaue Angabe) 4:
3.2.5.3.3. L1e - L7e Anzahl der Einspritzdüsen insgesamt und pro Zylinder:
3.2.5.4. L1e - L7e Einspritzanlage mit Luftunterstützung: ja/nein 4:
3.2.5.4.1. L1e - L7e Beschreibung und Betriebsdruck der Luftunterstützung:
3.2.5.5. L1e - L7e Kaltstartsystem: ja/nein 4
3.2.5.5.1. L1e - L7e Beschreibung des Kaltstartsystems:
3.2.5.6. L1e - L7e Zusätzliche Starthilfe: ja/nein 4
3.2.5.7. L1e - L7e Einspritzung spezifisch für Selbstzündungsmotor: ja/nein
3.2.5.7.1. L1e - L7e Statischer Einspritzzeitpunkt 7:
3.2.5.7.2. L1e - L7e Verstellkurve des Spritzverstellers 7:


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
3.2.6. Anlage für gasförmigen Kraftstoff und deren Steuerung
3.2.6.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Anlage(n) für gasförmigen Kraftstoff:
3.2.6.2. L1e - L7e Flüssiggas-Kraftstoffanlage: ja/nein 4
3.2.6.2.1. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer nach der UNECE-Regelung Nr. 67 1):
3.2.6.2.2. L1e - L7e Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Flüssiggas-Kraftstoffanlagen: ja/ nein 4
3.2.6.2.2.1. L1e - L7e Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten:
3.2.6.2.3. L1e - L7e Sonstige Unterlagen:
* 3.2.6.2.3.1. L1e - L7e Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Flüssiggasbetrieb und umgekehrt:
3.2.6.2.3.2. L1e - L7e Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.):
3.2.6.2.4. L1e - L7e Zeichnung des Symbols:
3.2.6.3. L1e - L7e Erdgas-Kraftstoffanlage: ja/nein 4
3.2.6.3.1. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer nach der UNECE-Regelung Nr. 110 2):
3.2.6.3.2. L1e - L7e Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Erdgas-Kraftstoffanlagen: ja/nein 4
3.2.6.3.2.1. L1e - L7e Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten:
3.2.6.3.3. L1e - L7e Sonstige Unterlagen:
* 3.2.6.3.3.1. L1e - L7e Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Erdgasbetrieb und umgekehrt:
3.2.6.3.3.2. L1e - L7e Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.):
3.2.6.3.4. L1e - L7e Zeichnung des Symbols:
3.2.6.4. L1e - L7e Gasförmiger Kraftstoff: LPG/NG-H/NG-L/NG-HL 4: ja/nein 4
3.2.6.4.1. L1e - L7e Druckregler bzw. Verdampfer/Druckregler 4
* 3.2.6.4.1.1. L1e - L7e Anzahl der Druckminderungsstufen:
3.2.6.4.1.2. L1e - L7e Mindestdruck in der Endstufe: kPa - höchstens: kPa
3.2.6.4.1.3. L1e - L7e Anzahl der Haupteinstellpunkte:
3.2.6.4.1.4. L1e - L7e Anzahl der Leerlaufeinstellpunkte:
3.2.6.4.1.5. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer:
3.2.6.4.2. L1e - L7e Kraftstoffanlage: Mischer / Gaseinblasung / Flüssigkeitseinspritzung / Direkteinspritzung 4
* 3.2.6.4.2.1. L1e - L7e Gemischregelung:
3.2.6.4.2.2. L1e - L7e Beschreibung des Systems und/oder Diagramm und Zeichnungen:
3.2.6.4.2.3. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer:
3.2.6.4.3. L1e - L7e Mischer ja/nein 4
3.2.6.4.3.1. L1e - L7e Anzahl:
3.2.6.4.3.2. L1e - L7e Lage:
3.2.6.4.3.3. L1e - L7e Einstellmöglichkeiten:
3.2.6.4.3.4. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer:
3.2.6.4.4. L1e - L7e Motorsaugrohreinspritzung: ja/nein 4
3.2.6.4.4.1. L1e - L7e Einspritzung: Einpunkt/Mehrpunkt 4
3.2.6.4.4.2. L1e - L7e Einspritzung: kontinuierlich / simultan / sequentiell 4
3.2.6.4.5. L1e - L7e Einspritzsystem: ja/nein 4
3.2.6.4.5.1. L1e - L7e Einstellmöglichkeiten:
3.2.6.4.5.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer:
3.2.6.4.6. L1e - L7e Förderpumpe: ja/nein 4
3.2.6.4.6.1. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer:
3.2.6.4.7. L1e - L7e Einspritzdüse(n):
3.2.6.4.7.1. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer:
3.2.6.4.8. L1e - L7e Direkteinspritzung/Saugrohreinspritzung: ja/nein 4
3.2.6.4.9. L1e - L7e Einspritzpumpe/Druckregler: ja/nein 4
3.2.6.4.9.1. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer:
3.2.6.4.10. L1e - L7e Separates elektronisches Steuergerät (ECU) für die Anlage für gasförmigen Kraftstoff: ja/nein 4
3.2.6.4.10.1. L1e - L7e Einstellmöglichkeiten:
3.2.6.4.10.2. L1e - L7e Software-Identifizierungsnummer(n):
3.2.6.4.10.3. L1e - L7e Kalibrierungsprüfnummer(n).
3.2.6.5. L1e - L7e Erdgasspezifische Ausrüstung:
3.2.6.5.1. L1e - L7e Variante 1 (nur im Fall der Genehmigung von Motoren für verschiedene spezifische Kraftstoffzusammensetzungen): ...........................................................
3.2.6.5.2. L1e - L7e Kraftstoffzusammensetzung:

Übersicht

Methan (CH4): Basis: ..... Mol-% min. ..... Mol-% max. ..... Mol-%
Ethan (C2H6): Basis: ..... Mol-% min. ..... Mol-% max. ..... Mol-%
Propan (C3H8): Basis: ..... Mol-% min. ..... Mol-% max. ..... Mol-%
Butan (C4H10): Basis: ..... Mol-% min. ..... Mol-% max. ..... Mol-%
C5/C5+: Basis: ..... Mol-% min. ..... Mol-% max. ..... Mol-%
Sauerstoff (O2): Basis: ..... Mol-% min. ..... Mol-% max. ..... Mol-%
Inertgas (N2, He usw.): Basis: ..... Mol-% min. ..... Mol-% max. ..... Mol-%
3.2.6.5.3. L1e - L7e Einblasdüse(n) für gasförmige Kraftstoffe: ............................................................
3.2.6.5.4. L1e - L7e Variante 2 (nur wenn eine Genehmigung für mehrere bestimmte Kraftstoffzusammensetzungen erteilt werden soll): ......................................................
3.2.6.6. L1e - L7e Wasserstoffspezifische Ausrüstung: ja/nein 4
3.2.6.6.1. L1e - L7e EG-Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 79/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 3):
* 3.2.6.6.2. L1e - L7e Sonstige Unterlagen
3.2.6.6.3. L1e - L7e Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.):
* 3.2.6.6.4. L1e - L7e Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten von Benzin- auf Wasserstoff-/H2NG-Betrieb 4 und umgekehrt:
3.2.6.6.5. L1e - L7e Zeichnung des Symbols:
3.2.6.7. L1e - L7e H2NG-Kraftstoffanlage: ja/nein 4
3.2.6.7.1. L1e - L7e Prozentualer Anteil von Wasserstoff am Kraftstoff (vom Hersteller angegebener Höchstwert):


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
3.2.7. Luftansaugsystem
3.2.7.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Luftleitungs- und Ansaugsystems für gasförmige Kraftstoffe:
3.2.7.2. L1e - L7e Beschreibung und Arbeitsweise des Ansaugkrümmers (z.B. vorgegebene Länge/variable Länge/Wirbelventile) 4 (einschließlich detaillierter Zeichnungen und/oder Fotografien):
* 3.2.7.2.1. L1e - L7e Beschreibung und Zeichnungen der Ansaugleitungen und ihres Zubehörs (Ansaugluftsammler, Vorwärmeinrichtung mit Steuerstrategie, zusätzliche Lufteinlässe usw.):
3.2.7.3. L1e - L7e Ladeluftgebläse: ja/nein 4
3.2.7.3.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Ladeluftgebläses:
3.2.7.3.2. L1e - L7e Arbeits- und Regelprinzipien:
3.2.7.3.3. L1e - L7e Typ(en) (Turbolader, Ladeluftgebläse oder anderes) 4:
3.2.7.3.4. L1e - L7e Höchster Ansaugluft-Ladedruck und -Durchfluss bei maximalem Drehmoment und maximaler Leistung: kPa und g/s oder Abbildung des Ladedrucks und des Durchflusses: ..................... kPa und g/s
3.2.7.4. L1e - L7e Überdruckventil: ja/nein 4
3.2.7.5. L1e - L7e Zwischenkühler: ja/nein 4
3.2.7.5.1. L1e - L7e Typ: Luft-Luft/Luft-Wasser/sonstiger 4
* 3.2.7.5.2. L1e - L7e Unterdruck im Einlasssystem bei Nenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren): ............................... kPa
3.2.7.6. L1e - L7e Luftfilter (Zeichnungen, Fotografien):
3.2.7.7. L1e - L7e Beschreibung des Ansaugluft-Geräuschdämpfers (Zeichnungen, Fotografien):
*3.2.7.7.1. L1e - L7e Arbeitsweise:
3.2.8. Luftmassenmessung und -steuerung
3.2.8.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Systems zur Luftmassenmessung und -steuerung:
3.2.8.2. L1e - L7e Mechanisches Drosselklappengehäuse: ja/nein 4
3.2.8.3. L1e - L7e Elektronische Drosselklappensteuerung (ETC): ja/nein 4
3.2.8.3.1. L1e - L7e Schemazeichnung der elektronischen Drosselklappe:
* 3.2.8.3.1.2. L1e - L7e Beschreibung der ETC-Hardwareredundanzen in Bezug auf Sensoren / Aktuatoren / Stromzufuhr / Masse / Steuerelektronik:
3.2.9. Zündanlage und -steuerung
3.2.9.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Zündanlage und -steuerung:
3.2.9.1.1. L1e - L7e Arbeitsweise:
L1e - L7e Zündverstellkurve oder Kennfeld 7 bei voll geöffneter Drosselklappe:
3.2.9.1.3. L1e - L7e Statischer Zündzeitpunkt 7: Grad vor dem oberen Totpunkt bei maximalem Drehmoment und maximaler Leistung
3.2.9.2. L1e - L7e Fähigkeit zur Ionenerfassung: ja/nein 4
3.2.9.3. L1e - L7e Zündkerzen:
3.2.9.3.1. L1e - L7e Elektrodenabstand: mm
3.2.9.4. L1e - L7e Zündspule(n):
* 3.2.9.4.1. L1e - L7e Arbeitsweise:
* 3.2.9.4.2. L1e - L7e Schließwinkel der Zündung und Zündzeitpunkt bei voll geöffneter Drosselklappe:
3.2.10. Antriebsstrang: Kühlsystem und dessen Steuerung
3.2.10.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Kühlsystems des Antriebsstrangs und dessen Steuerung:
3.2.10.2. L1e - L7e Kühlsystem: Flüssigkeit: ja/nein 4
3.2.10.2.1. L1e - L7e Höchsttemperatur am Austritt: .......................................................... K
3.2.10.2.2. L1e - L7e Nenneinstellwert des Motortemperaturreglers:
3.2.10.2.3. L1e - L7e Art der Flüssigkeit:
3.2.10.2.4. L1e - L7e Kühlmittelpumpe(n): ja/nein 4
3.2.10.2.4.1. L1e - L7e Merkmale:
3.2.10.2.5. L1e - L7e Übersetzungsverhältnis(se):
3.2.10.2.6. L1e - L7e Beschreibung des Lüfters und seines Antriebs:
3.2.10.3. L1e - L7e Luftkühlung: ja/nein 4
3.2.10.3.1. L1e - L7e Bezugspunkt:
3.2.10.3.2. L1e - L7e Höchsttemperatur am Bezugspunkt: ................................................. K
3.2.10.3.3. L1e - L7e) Lüfter: ja/nein 4
3.2.10.3.3.1. L1e - L7e Merkmale:
3.2.10.3.3.2. L1e - L7e Übersetzungsverhältnis(se):
3.2.11. Antriebsstrang: Schmiersystem und dessen Steuerung
3.2.11.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Schmiersystems des Antriebsstrangs und dessen Steuerung:
3.2.11.2. L1e - L7e Konfiguration(en) des Schmiersystems (Ölsumpf, Trockensumpf, andere, Pumpe/Einspritzung in den Einlass/Mischung mit dem Kraftstoff usw.) 4:
3.2.11.3. L1e - L7e Lage des Schmiermittelbehälters (falls vorhanden):
3.2.11.4. L1e - L7e Zuführungssystem (durch Pumpe/Einspritzung in den Einlass/Mischung mit dem Kraftstoff usw.) 4:
3.2.11.5. L1e - L7e Schmiermittelpumpe: ja/nein 4
3.2.11.6. L1e - L7e Ölkühler: ja/nein 4
3.2.11.6.1. L1e - L7e Zeichnung
3.2.11.7. L1e - L7e Schmiermitteleigenschaften:
3.2.11.8. L1e - L7e Schmiermittel dem Kraftstoff beigemischt: ja/nein 4:
3.2.11.8.1. L1e - L7e Prozentspanne des Anteils des Schmiermittels am Kraftstoff:
3.2.12. Auspuffanlage und deren Steuerung
3.2.12.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Auspuffeinrichtungen für die Lärm- und Emissionsminderung:
3.2.12.2. L1e - L7e Beschreibung und Zeichnung des Auspuffkrümmers:
3.2.12.3. L1e - L7e Beschreibung und Detailzeichnung der Auspuffanlage:
3.2.12.4. L1e - L7e Maximal zulässiger Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl und 100 % Last: ... kPa 29
3.2.12.5. L1e - L7e Typ und Kennzeichnung der lärmmindernden Einrichtung(en) des Auspuffs:
* 3.2.12.6. L1e - L7e Geräuschdämpfung im Motorraum und am Motor selbst soweit relevant für das Außengeräusch:
3.2.12.7. L1e - L7e Lage des Auspuffrohrs:
3.2.12.8. L1e - L7e Lärmmindernde Einrichtung mit Faserstoffen: ja/nein 4:
3.2.13. Andere elektrische Systeme und Steuerungen als die für den elektrischen Antrieb vorgesehenen
3.2.13.1. L1e - L7e Nennspannung: ......................... V, Anschluss an Masse positiv/negativ 4
3.2.13.2. L1e - L7e Generator: ja/nein 4:
3.2.13.2.1. L1e - L7e Nennleistung: ..................................................... VA
3.2.13.3. L1e - L7e Batterie(n): ja/nein 4
3.2.13.3.1. L1e - L7e Kapazität und andere Merkmale (Masse,...):
3.2.13.4. L1e - L7e Elektrische Heizanlagen für den Innenraum: ja/nein 4
3.3. Reiner Elektroantrieb und Hybrid-Elektroantrieb und Steuerung
3.3.1. L1e - L7e Konfiguration des Elektrofahrzeugs: rein elektrisch/hybrid-elektrisch/Muskelkraft - elektrisch 4:
3.3.2.
L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des reinen Elektroantriebs und der hybrid-elektrischen Antriebe und seines Steuersystems (ihrer Steuersysteme):
3.3.3. Elektrischer Antriebsmotor
3.3.3.1. L1e - L7e Anzahl der elektrischen Antriebsmotoren:
3.3.3.2. L1e - L7e Typ (Wicklungsanordnung, Erregung):
3.3.3.3. L1e - L7e Betriebsspannung: .......................................................... V
3.3.3.4. L1e - L7e 15/30 4 Minuten-Leistung 27: .............................................. kW
3.3.4. Antriebsbatterien
3.3.4.1. L1e - L7e Primäre Antriebsbatterie
3.3.4.1.1. L1e - L7e Anzahl der Zellen:
3.3.4.1.2. L1e - L7e Masse: ................................................................. kg
3.3.4.1.3. L1e - L7e Kapazität: ....................... Ah (Ampèrestunden)/ ........................... V
3.3.4.1.4. L1e - L7e Spannung: ....................................................................... V
3.3.4.1.5. L1e - L7e Anordnung im Fahrzeug:
3.3.4.2. L1e - L7e Sekundäre Antriebsbatterie
3.3.4.2.1. L1e - L7e Anzahl der Zellen:
3.3.4.2.2. L1e - L7e Masse: ................................................................. kg
3.3.4.2.3. L1e - L7e Kapazität: ...................... Ah (Ampèrestunden)/ ............................. V
3.3.4.2.4. L1e - L7e Spannung: ........................................................................ V
3.3.4.2.5. L1e - L7e Anordnung im Fahrzeug:


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
3.3.5. Hybrid-Elektrofahrzeug:
3.3.5.1. L1e - L7e Motorkombinationen (Zahl der Elektromotoren und/oder Verbrennungsmotoren/sonstiger Motoren) 4:
3.3.5.2. L1e - L7e Art des Elektrohybridfahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar:
3.3.5.3. L1e - L7e Betriebsartschalter: mit/ohne 4
3.3.5.4. L1e - L7e Betriebsarten wählbar: ja/nein 4
3.3.5.5. L1e - L7e Reiner Kraftstoffbetrieb: ja/nein 4
3.3.5.6. L1e - L7e Fahrzeugantrieb durch Brennstoffzelle: ja/nein 4
3.3.5.7. L1e - L7e Hybridbetriebsarten: ja/nein 4 (falls ja, kurze Beschreibung)
3.3.6. Energiespeicher
3.3.6.1. L1e - L7e Beschreibung: (Batterie, Kondensator, Schwungrad/Generator) 4
3.3.6.2. L1e - L7e Identifizierungsnummer:
* 3.3.6.3. L1e - L7e Art des elektrochemischen Elements:
3.3.6.4. L1e - L7e Energie (bei einer Batterie: Spannung und Kapazität in Ah in zwei Stunden, bei einem Kondensator: ... J, bei einem Schwungrad/Generator: ... J):
3.3.6.5. L1e - L7e Ladegerät: fahrzeugeigen/extern/ohne 4
3.3.7. Elektromotor (jeden Elektromotortyp separat beschreiben) .........................................
3.3.7.1. L1e - L7e Hauptverwendungszweck: Antriebsmotor/Generator 4
3.3.7.2. L1e - L7e Bei Verwendung als Antriebsmotor: Einzelmotor/mehrere Motoren (Anzahl) 4:
3.3.7.3. L1e - L7e Arbeitsweise:
3.3.7.4. L1e - L7e Gleichstrom/Wechselstrom/Zahl der Phasen:
3.3.7.5. L1e - L7e Fremderregung/Reihenschaltung/Verbundschaltung 4:
3.3.7.6. L1e - L7e Synchron/Asynchron 4:
3.3.8. Steuereinheit des Elektromotors
3.3.8.1. L1e - L7e Identifizierungsnummer:
3.3.9. Leistungsregler
3.3.9.1. L1e - L7e Identifizierungsnummer:
3.4. Andere Motoren, Elektromotoren oder Kombinationen (spezifische Angaben über die Teile dieser Motoren)
3.4.1. Kühlsystem (zulässige Temperaturen nach Angabe des Herstellers)
3.4.1.1. L1e - L7e Flüssigkeitskühlung:
3.4.1.1.1. L1e - L7e Höchsttemperatur am Austritt: ....................................................... K
3.4.1.2. L1e - L7e Luftkühlung:
3.4.1.2.1. L1e - L7e Bezugspunkt:
3.4.1.2.2. L1e - L7e Höchsttemperatur am Bezugspunkt: .............................................. K
3.4.2. Schmiersystem
3.4.2.1. L1e - L7e Beschreibung des Schmiersystems:
3.4.2.2. L1e - L7e Lage des Schmiermittelbehälters (falls vorhanden):
3.4.2.3. L1e - L7e Zuführungssystem (durch Pumpe/Einspritzung in den Einlass/Mischung mit dem Kraftstoff usw.) 4:
3.4.2.4. L1e - L7e Schmiermittel dem Kraftstoff beigemischt:
3.4.2.4.1. L1e - L7e Mischungsverhältnis:
3.4.2.5. L1e - L7e Ölkühler: ja/nein 4:
* 3.4.2.5.1. L1e - L7e Zeichnung(en):
3.5. Kraftübertragungsstrang und dessen Steuerung 13
3.5.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Kraftübertragungsstrangs des Fahrzeugs und seines Steuerungssystems (Gangschaltung, Kupplung oder anderes Bauteil des Kraftübertragungsstrangs):
3.5.2. Kupplung
3.5.2.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Kupplung und ihres Steuerungssystems:
3.5.3. Kraftübertragung
3.5.3.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Gangschaltung(en) und ihrer Steuerung:
3.5.3.2. L1e - L7e Zeichnung der Kraftübertragung:
3.5.3.3. L1e - L7e Typ (mechanisch / hydraulisch / elektrisch / manuell / manuell / automatisiert / automatisch / stufenlos / andere (anzugeben) 4:
3.5.3.4. L1e - L7e Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (falls vorhanden):
3.5.3.5. L1e - L7e Lage in Bezug auf den Motor:
3.5.3.6. L1e - L7e Art der Betätigung:


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
3.5.4. L1e - L7e Übersetzungsverhältnisse

Überblick über die Übersetzungsverhältnisse

Getriebegänge24 Getriebeübersetzung (Übersetzungs- verhältnisse zwischen Motorkurbelwelle und Getriebeabtriebswelle) Übersetzungs- verhältnis(se) des Achsgetriebes (Übersetzungs- verhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad) Gesamt- übersetzung Verhältnis (Motordrehzahl / Fahrzeug- geschwindigkeit) nur für Handschalt- getriebe
1

2

3

...

Rückwärtsgang
3.5.4.1. L3e-AxE,
L3e-AxT
Achsantriebsübersetzung:
3.5.4.2. L3e-AxE,
L3e-AxT
Gesamtübersetzungsverhältnis im höchsten Gang:
3.6. Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt
3.6.1. L1e - L7e mit Doppelrädern, L2e, L5e, L6e, L7e Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt (Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: ja/nein 4; Differenzialgetriebe/andere 4
3.6.2. L1e - L7e mit Doppelrädern, L2e, L5e, L6e, L7e Differenzialsperre: ja/nein/fakultativ 4
3.6.3. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt, der Differenzialsperre und ihrer Steuersysteme:
3.7. Aufhängung und deren Steuerung
3.7.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Aufhängung und ihres Steuerungssystems:
3.7.2. L1e - L7e Anordnungszeichnung der Radaufhängung:
3.7.3. L1e - L7e Niveauregulierung: ja/nein/fakultativ 4
3.7.4. L1e - L7e Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: .......................
3.7.5. L1e - L7e Stabilisatoren: ja/nein/fakultativ 4
3.7.6. L1e - L7e Stoßdämpfer: ja/nein/fakultativ 4
3.8. Innenraumheizung und Klimaanlage
3.8.1. Innenraumheizung
3.8.1.1. L2e, L5e-B, L6e- B, L7e Übersichtszeichnung des Heizsystems, aus der dessen Lage im Fahrzeug sowie die Anordnung der Schalldämpferanlage ersichtlich sind (einschließlich Angaben über die Lage der Wärmetauscher):
3.8.1.2. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Übersichtszeichnung des Wärmetauschers für Heizsysteme, bei denen die Abgase als Wärmequelle genutzt werden, oder der Teile, wo der Wärmeaustausch stattfindet (bei Heizsystemen, die die Motorkühlluft als Wärmequelle nutzen):
3.8.1.3. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Schnittzeichnung des Wärmetauschers bzw. der Teile, wo der Wärmeaustausch stattfindet, mit Angaben der Wandstärken, der Werkstoffe und der Oberflächenbeschaffenheit:
3.8.1.4. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Zu den sonstigen wesentlichen Bauteilen des Heizsystems wie Ventilator sind Angaben über die Bauart zu machen sowie technische Daten anzugeben:
3.8.2. Klimaanlage
3.8.2.1. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Klimaanlage und ihres Steuerungssystems:
3.8.2.2. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Als Kältemittel in der Klimaanlage verwendetes Gas:
3.8.2.3. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Enthält die Klimaanlage fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von über 150: ja/nein 4 Falls ja, sind folgende Absätze auszufüllen:
3.8.2.3.1. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Zeichnung und Kurzbeschreibung der Klimaanlage und Nummern und Werkstoffe der leckageanfälligen Bauteile:
3.8.2.3.2. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Leckageverhalten der Klimaanlage
3.8.2.3.3. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Bezugsnummern oder Teilenummern und Werkstoffe der Bauteile sowie Angaben zur Prüfung (wie Prüfberichtsnummer, Typgenehmigungsnummer usw.):
3.8.2.3.4. L2e, L5e-B, L6e-B, L7e Leckagerate der Gesamtanlage pro Jahr: ...................... g/Jahr
3.9. Fahrräder, die für den Pedalantrieb ausgelegt sind
3.9.1. L1e Verhältnis Muskelkraft/elektrische Leistung:
3.9.2. L1e Maximaler Unterstützungsfaktor:
3.9.3. L1e Maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs, die der Elektromotor unterstützt: ....................................... km/h
3.9.4. L1e Ausschaltstrecke: ................................... km


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
4. Allgemeine Angaben zu Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung
4.0 Allgemeine Angaben zu Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung
4.0.1. L1e - L7e Umweltanforderungsstufe: Euro ............................ (3/4/5) 4
4.0.2. L1e - L7e Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) ...............................................1/kg 4/100 km
4.0.3. L1e - L7e CO2-Emissionen 25: ........................................................ g/km
4.0.4. L1e - L7e Energieverbrauch 25: ................................................... Wh/km
4.0.5. L1e - L7e Elektrische Reichweite 25: ................................................. km
4.1. System zur Minderung der Auspuffemissionen
4.1.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Systems zur Minderung der Auspuffemissionen und seiner Steuerung:
4.1.2. Katalysator:
4.1.2.1. L1e - L7e Konfiguration, Anzahl der Katalysatoren und Monolithen (nachstehende Angaben sind für jede Einheit einzeln anzugeben):
4.1.2.2. L1e - L7e Zeichnung mit Abmessungen, Form und Volumen des (der) Katalysators (Katalysatoren):
4.1.2.3. L1e - L7e Katalytische Reaktion:
* 4.1.2.4. L1e - L7e Gesamtbeschichtung mit Edelmetall:
* 4.1.2.5. L1e - L7e Verhältnis der verwendeten Edelmetalle zueinander:
* 4.1.2.6. L1e - L7e Trägerkörper (Aufbau und Werkstoff):
* 4.1.2.7. L1e - L7e Zellendichte:
* 4.1.2.8. L1e - L7e Katalysatorgehäuse:
4.1.2.9. L1e - L7e Lage des Katalysators (der Katalysatoren) (Ort und Bezugsentfernung innerhalb des Auspuffstrangs):
4.1.2.10. L1e - L7e Katalysator-Wärmeschutzschild: ja/nein 4
4.1.2.11. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Regenerationssystems/Verfahren der Abgasnachbehandlungssysteme und Steuerungssystem:
*4.1.2.11.1. L1e - L7e Normaler Betriebstemperaturbereich: .............................................. K
4.1.2.11.2. L1e - L7e Selbstverbrauchende Reagenzien: ja/nein 4
4.1.2.11.3. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Nasssystems für den Reagensfluss und seines Steuerungssystems:
4.1.2.11.4. L1e - L7e Art und Konzentration des für die katalytische Reaktion erforderlichen Reagens:
*4.1.2.11.5. L1e - L7e Normaler Betriebstemperaturbereich des Reagens: .......................................... K
4.1.2.11.6. L1e - L7e Ergänzung des Reagensvorrats erforderlich im laufenden Betrieb/bei der planmäßigen Wartung 4
4.1.2.12. L1e - L7e Teilenummer:
4.1.3. Sauerstoffsonde(n)
4.1.3.1. L1e - L7e Zeichnung(en) des Bauteils (der Bauteile) der Sauerstoffsonde:
4.1.3.2. L1e - L7e Zeichnung der Auspuffanlage mit Lage(n) der Sauerstoffsonde (Abmessungen bezogen auf die Auslassventile):
4.1.3.3. L1e - L7e Regelbereich(e):
4.1.3.4. L1e - L7e Teilenummer(n):
4.1.3.5. L1e - L7e Beschreibung der Heizanlage und der Heizstrategie für die Sauerstoffsonde:
4.1.3.6. L1e - L7e Wärmeschutzschild(e) für die Sauerstoffsonde: ja/nein 4
4.1.4. Sekundärlufteinblasung (Lufteinblasung in den Auspuff)
4.1.4.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Systems für die Sekundärlufteinblasung und seines Steuerungssystems:
4.1.4.2. L1e - L7e Konfiguration (mechanisch, Selbstansaugung, Luftpumpe usw.) 4:
4.1.4.3. L1e - L7e Arbeitsweise:
4.1.5. Abgasrückführung (AGR)
4.1.5.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des AGR-Systems (Abgasstrom) und seines Steuerungssystems:
4.1.5.2. L1e - L7e Merkmale:
4.1.5.3. L1e - L7e Wassergekühltes AGR-System: ja/nein 4
4.1.5.4. L1e - L7e Luftgekühltes AGR-System: ja/nein 4
4.1.6. Partikelfilter
4.1.6.1. L1e - L7e Zeichnung der Bauteile des Partikelfilters mit Abmessungen, Form und Volumen des Partikelfilters:
4.1.6.2. L1e - L7e Aufbau des Partikelfilters:
4.1.6.3. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Partikelfilters und seines Steuersystems:
4.1.6.4. L1e - L7e Lage (Referenzentfernung innerhalb des Auspuffstrangs):
4.1.6.5. L1e - L7e Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und Zeichnung:
4.1.6.6. L1e - L7e Teilenummer:
4.1.7. Mager-NOx-Falle
4.1.7.1. L1e - L7e Funktionsprinzip der Mager-NOx-Falle:
4.1.8. Zusätzliche emissionsmindernde Einrichtungen (falls vorhanden und nicht an anderer Stelle erwähnt):
4.1.8.1. L1e - L7e Arbeitsweise:
4.2. Kurbelgehäuseentlüftung
4.2.1. L1e - L7e Konfiguration des Kurbelgehäuseabgas-Rückführungssytems (Entlüftungsanlage, Kurbelgehäuse-Entlüftungssystem, Sonstiges) 4 (Beschreibung und Zeichnungen).
4.3. Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen
4.3.1. L1e - L7e Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen: ja/nein 4
4.3.2. L1e - L7e Zeichnung der Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen
4.3.3. L1e - L7e Zeichnung des Behälters (mit Abmessungen und Angabe des Entlüftungs- und Spülmechanismus)
4.3.4. L1e - L7e Kapazität: ............................................ g
4.3.5. L1e - L7e Adsorptionsmaterial: ..................... (z.B. Aktivkohle, Kohlenstoff, Synthetik, ...)
4.3.6. L1e - L7e Material des Gehäuses (z.B. Kunststoff, Stahl, ...)
4.3.7. L1e - L7e Schemazeichnung des Kraftstoffbehälters mit Angabe der Füllmenge und des Werkstoffs:
4.3.8. L1e - L7e Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstoffbehälter und Auspuffanlage:
4.4. Zusätzliche Angaben zu Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung
4.4.1. L1e - L7e Beschreibung und/oder Schemazeichnungen zusätzlicher emissionsmindernder Einrichtungen:
4.4.2. L1e - L7e Anbringungsstelle des Absorptionsbeiwerts (nur bei Selbstzündungsmotoren):
4.4.3. L1e - L7e Dieser Beschreibungsbogen ist in Bezug auf den Geräuschpegel durch den geltenden Beschreibungsbogen gemäß den UNECE-Regelungen Nr. 9, 41 oder 63 zu ergänzen.
4.4.4. L1e - L7e Dieser Beschreibungsbogen ist in Bezug auf die lärmmindernden Einrichtungen durch den geltenden Beschreibungsbogen gemäß der UNECE-Regelung Nr. 92 zu ergänzen.


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
5. Fahrzeugantriebsfamilie
5.1. L1e - L7e Um die Bestimmung der Fahrzeugantriebsfamilie zu ermöglichen, muss der Hersteller die für die Einstufungskriterien gemäß Nummer 3 von Anhang XI der delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission erforderlichen Angaben vorlegen, falls diese nicht bereits im Beschreibungsbogen enthalten sind.
6. Angaben zur funktionalen Sicherheit
6.1. Akustische Warneinrichtungen
6.1.1. L1e - L7e Kurzbeschreibung der verwendeten Vorrichtung(en) und deren Bestimmung:
6.1.2. L1e - L7e Zeichnung zur Darstellung der Anbringungsstelle der Vorrichtung(en) für Schallzeichen im Verhältnis zum Fahrzeugaufbau:
6.1.3. L1e - L7e Genaue Angaben über die Befestigungsart und den Teil des Fahrzeugaufbaus, an dem die Vorrichtung(en) für Schallzeichen angebracht werden soll(en):
6.1.4. L1e - L7e Schaltplan des elektrischen/pneumatischen Schaltkreises:
6.1.4.1. L1e - L7e Spannung: Gleichspannung/Wechselspannung 4
6.1.4.2. L1e - L7e Nennwert für elektrische Spannung oder Druckluft:
6.1.5. L1e - L7e Zeichnung der Anbauvorrichtung:
6.2. Bremsen, einschließlich Antiblockier- und kombinierte Bremssysteme
6.2.1. L1e - L7e Merkmale der Bremsanlagen mit detaillierten Angaben und Zeichnungen zu den Trommeln und Scheibenbremsen, Bremsschläuchen, der Fabrikmarke und dem Typ der Bremsbacken-/Bremsklotz-Baugruppen und/oder Bremsbeläge, den wirksamen Bremsflächen, dem Halbmesser der Bremstrommeln, Bremsbacken oder Bremsscheiben, der Masse der Trommeln, den Nachstellvorrichtungen, den wirkungsrelevanten Teile der Achse(n) und der Aufhängung, Hebeln und Pedalen 4:
6.2.2. L1e - L7e Betriebsdiagramm, Beschreibung und/oder Zeichnung der Bremsanlage mit Details der Übertragungs- und Betätigungseinrichtungen sowie kurze Beschreibung der elektrischen und/oder elektronischen Bauteile der Bremsanlage 4:
6.2.2.1. L1e - L7e Bremsen vorn und hinten, am Beiwagen, Scheiben- und/oder Trommelbremse 4:
6.2.2.2. L1e - L7e Feststellbremssystem:
6.2.2.3. L1e - L7e Zusätzliches Bremssystem:
6.2.3. L1e - L7e Das Fahrzeug ist zum Ziehen eines Anhängers ohne Bremse/mit Auflaufbremse / elektrischen / pneumatischen / hydraulischen Betriebsbremsen ausgerüstet: ja/nein 4:
6.2.4. L1e - L7e Antiblockier- und kombiniertes Bremssystem
6.2.4.1. L1e - L7e Antiblockiersystem: ja/nein/fakultativ 4
6.2.4.2. L1e - L7e Kombiniertes Bremssystem: ja/nein/fakultativ 4
6.2.4.3. L1e - L7e Antiblockiersystem und kombiniertes Bremssystem: ja/nein/fakultativ 4
6.2.4.4. L1e - L7e Schemazeichnung(en):
6.2.5. L1e - L7e Bremsflüssigkeitsbehälter (Volumen und Lage):
6.2.6. L1e - L7e Besondere Merkmale des Bremssystems (der Bremssysteme)
6.2.6.1. L1e - L7e Bremsbacken und/oder -klötze 4:
6.2.6.2. L1e - L7e Bremsbeläge und/oder Bremsklötze (Fabrikmarke, Typ, Güteklasse des Werkstoffs oder Herstellerzeichen angeben):
6.2.6.3. L1e - L7e Bremshebel und/oder -pedale 4:
6.2.6.4. L1e - L7e Sonstige Einrichtungen (gegebenenfalls): Zeichnung und Beschreibung:
6.3. Elektrische Sicherheit
6.3.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung des Einbaus der Bauteile des Leistungsstromkreises oder Zeichnungen/Abbildungen, in denen die Anordnung der Bauteile des Leistungsstromkreises dargestellt ist:
6.3.2. L1e - L7e Schematische Darstellung aller elektrischen Funktionen im Leistungsstromkreis:
6.3.3. L1e - L7e Betriebsspannung(en) (V):
6.3.4. L1e - L7e Beschreibung des Schutzes vor Stromschlägen:
6.3.5. L1e - L7e Sicherung und/oder Schutzschalter: ja/nein/fakultativ 4
6.3.5.1. L1e - L7e Schematische Darstellung des Funktionsbereiches:
6.3.6. L1e - L7e Beschreibung des leistungsübertragenden Kabelstrangs:
6.4. Vordere und hintere Schutzvorrichtungen
6.4.1. Vordere Schutzvorrichtung
6.4.1.1. L1e - L7e Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotografien oder Zeichnungen):
6.4.1.2. L1e - L7e Werkstoffe:
6.4.2. Hintere Schutzvorrichtung
6.4.2.1. L1e - L7e Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotografien oder Zeichnungen):
6.4.2.2. L1e - L7e Werkstoffe:
6.5. Scheiben, Windschutzscheiben-Wisch- und Windschutzscheiben-Waschanlage sowie Entfrostungs- und Trocknungsanlagen
6.5.1. Windschutzscheibe
6.5.1.1. L2e, L5e, L6e, L7e Werkstoffe:
6.5.1.2. L2e, L5e, L6e, L7e Art des Einbaus:
6.5.1.3. L2e, L5e, L6e, L7e Neigungswinkel:
6.5.1.4. L2e, L5e, L6e, L7e Windschutzscheiben-Zubehörteile und deren Anbringungsstelle sowie kurze Beschreibung ggf. beteiligter elektrischer/elektronischer Bauelemente:
6.5.1.5. L2e, L5e, L6e, L7e Zeichnung der Windschutzscheibe mit Maßangaben:
6.5.2. Andere Scheiben
6.5.2.1. L2e, L5e, L6e, L7e Werkstoffe:
6.5.2.2. L2e, L5e, L6e, L7e Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden) des Fensterhebermechanismus:
6.5.3. Schiebedachverglasung
6.5.3.1. L2e, L5e, L6e, L7e Werkstoffe:
6.5.4. Andere verglaste Flächen
6.5.4.1. L2e, L5e, L6e, L7e Werkstoffe:
6.6. Scheibenwischer
6.6.1. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotografien oder Zeichnungen):
6.7. Scheibenwascher
6.7.1. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotografien oder Zeichnungen):
6.7.2. L2e, L5e, L6e, L7e Fassungsvermögen des Behälters: .......................................................... l
6.8. Entfrostungs- und Trocknungsanlagen
6.8.1. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotografien oder Zeichnungen):
6.9. Vom Fahrer betätigte Betätigungseinrichtungen, einschließlich Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
6.9.1. L1e - L7e Anordnung und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger:
6.9.2. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen der Anordnung der Symbole und Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger:
6.9.3. L1e - L7e Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden müssen, sowie die dafür zu verwendenden Kennzeichnungssymbole:
6.9.4. L1e - L7e Übersichtstabelle: Das Fahrzeug ist mit folgenden vom Fahrer bedienten Betätigungseinrichtungen einschließlich Anzeigern und Betätigungseinrichtungen ausgerüstet 4

Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden müssen, sowie dafür zu verwendende Symbole

Symbol
Nr.
Einrichtung Betätigungs- einrichtung / Anzeiger vorhanden + Kenn- zeichnung durch Symbol + Lage++ Kontroll- leuchte vorhanden+ Kenn- zeichnung durch Symbol+ Lage
1 Lichthauptschalter
2 Scheinwerfer für Abblendlicht
3 Scheinwerfer
für Fernlicht
4 Begrenzungsleuchten
5 Nebelscheinwerfer
6 Nebelschlussleuchte
7 Leuchtweitenregelung
8 Parkleuchten
9 Fahrtrichtungsanzeiger
10 Warnblinkanlage
11 Scheibenwischer
12 Scheibenwascher
13 Scheibenwischer und -wascher
14 Scheinwerferreinigungs- anlage
15 Windschutzscheiben- entfeuchtung und -entfrostung
16 Heckscheiben- entfeuchtung und -entfrostung
17 Lüftungsgebläse
18 Vorglühanlage
19 Kaltstarteinrichtung
20 Bremskreisausfall
21 Kraftstoffstand
22 Ladekontrollleuchte
23 Kühlmitteltemperatur
24 Fehlfunktionsanzeige (MI)
+) x = ja

- = nicht bzw. nicht getrennt vorhanden

o = wahlweise.

++) d = auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte

c = in unmittelbarer Nähe.

6.9.5. L1e - L7e Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden können, und im Fall der Kennzeichnung zu verwendende Symbole
Symbol
Nr.
Einrichtung Betätigungs- einrichtung / Anzeiger vorhanden+ Kenn- zeichnung durch Symbol+ Lage++ Kontroll- leuchte vorhanden+ Kenn- zeichnung durch Symbol+ Lage
1 Feststellbremse
2 Heckscheibenwischer
3 Heckscheibenwascher
4 Heckscheibenwischer und -wascher
5 Scheibenwischer- intervallschaltung
6 Einrichtung für Schallzeichen
7 Vordere Fahrzeughaube
8 Hintere Fahrzeughaube
9 Sicherheitsgurt
10 Motoröldruck
11 Unverbleites Benzin
12 ...
13 ......................
+) x = ja

- = nicht bzw. nicht getrennt vorhanden

o = wahlweise.

++) d = auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte

c = in unmittelbarer Nähe.


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
6.10. Geschwindigkeitsmesser und Kilometerzähler
6.10.1. Geschwindigkeitsmesser
6.10.1.1. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen der gesamten Anlage: .............................
6.10.1.2. L1e - L7e Angezeigter Geschwindigkeitsbereich des Fahrzeugs: ......................................
6.10.1.3. L1e - L7e Messwerttoleranz des Geschwindigkeitsmessers:
6.10.1.4. L1e - L7e Gerätekonstante des Geschwindigkeitsmessers: ..................................................
6.10.1.5. L1e - L7e Arbeitsweise und Beschreibung des Antriebs: ....................................................
6.10.1.6. L1e - L7e Gesamtübersetzungsverhältnis des Antriebs: ......................................................
6.10.2. Wegstreckenzähler
6.10.2.1. L1e - L7e Messwerttoleranz des Wegstreckenzählers:
6.10.2.2. L1e - L7e Arbeitsweise und Beschreibung des Antriebs:
6.11. Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen einschließlich des automatischen Einschaltens der Beleuchtungseinrichtung
6.11.1. L1e - L7e Aufstellung aller Einrichtungen (Anzahl, Fabrikmarke(n), Typ, Bauteil-Typgenehmigungszeichen, größte Lichtstärke der Scheinwerfer für Fernlicht, Lichtfarbe, entsprechende Kontrollleuchte):
6.11.2. L1e - L7e Zeichnung der Lage der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen:
6.11.3. L1e - L7e Warnblinklichter:
6.11.4. L1e - L7e Kurze Beschreibung der elektrischen und/oder elektronischen Bauteile der Lichtanlage und der Lichtsignalanlage:
6.11.5. L1e - L7e Für jede Leuchte und jeden Rückstrahler sind die nachstehenden Angaben (in Textform und/oder anhand von Diagrammen) zu liefern:
6.11.5.1. L1e - L7e Zeichnung, aus der die Größe der leuchtenden Fläche hervorgeht:
6.11.5.2. L1e - L7e Verfahren zur Festlegung der sichtbaren leuchtenden Fläche gemäß Nummer 2.1 der UNECE-Regelung Nr. 48 (ABl. Nr. L 32 3 vom 06.12.2011 S. 46):
6.11.5.3. L1e - L7e Bezugsachse und Bezugspunkt:
6.11.5.4. L1e - L7e Verfahren zur Betätigung abdeckbarer Leuchten:
6.11.6. L1e - L7e Beschreibung/Zeichnung und Art des Leuchtweitenreglers (z.B. automatisch, stufenweise von Hand verstellbar, stufenlos verstellbar) 4:
6.11.6.1. L1e - L7e Betätigungseinrichtung:
6.11.6.2. L1e - L7e Markierungen:
6.11.6.3. L1e - L7e Zuordnung der Markierungen zu den Beladungszuständen:
6.12. Sicht nach hinten
6.12.1. Rückspiegel (für jeden einzelnen Rückspiegel anzugeben)
6.12.1.1. L1e - L7e Zeichnung(en) zur Darstellung des Spiegels, aus denen die Lage der Rückspiegel am Fahrzeug hervorgeht:
6.12.1.2. L1e - L7e Genaue Angaben über die Befestigungsart, einschließlich des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem der Spiegel angebracht ist:
6.12.1.3. L1e - L7e Kurze Beschreibung der elektronischen Bauteile der Verstelleinrichtung:
6.12.2. L1e - L7e Einrichtungen für indirekte Sicht mit Ausnahme von Spiegeln
6.12.2.1. L1e - L7e Beschreibung der Einrichtung:
6.12.2.2. L1e - L7e Bei Kamera-Monitor-Einrichtungen: Erfassungsreichweite (mm), Kontrast,
Leuchtdichteumfang, Störlichtunterdrückung, Anzeigeleistung (schwarz-weiß, farbig 4), Bildwiederholfrequenz, Leuchtdichteumfang des Monitors 4:
6.12.2.3. L1e - L7e Hinreichend detaillierte Zeichnungen zur Darstellung der gesamten Einrichtung, einschließlich Anbauvorschriften; auf den Zeichnungen ist anzugeben, an welcher Stelle das EU-Typgenehmigungszeichen angebracht wird:
6.13. Überrollschutzstruktur (ROPS)
6.13.1. L7e-B2 Ausführliche technische Beschreibung, Anordnung, Befestigung (einschließlich Fotografien oder Zeichnungen):
6.13.2. Überrollschutz durch Rahmen 4
6.13.2.1. L7e-B2 Innen- und Außenabmessungen:
6.13.2.2. L7e-B2 Werkstoff(e) und Bauweise:
6.13.3. Überrollschutz durch Kabine 4
6.13.3.1. L7e-B2 Sonstige Wetterschutzeinrichtungen (Beschreibung):
6.13.3.2. L7e-B2 Innen- und Außenabmessungen:
6.13.4. Überrollschutz durch Überrollbügel vorn/hinten 4, klappbar/nicht klappbar 4
6.13.4.1. L7e-B2 Abmessungen:
6.13.4.2. L7e-B2 Werkstoff(e) und Bauweise:
6.14. Sicherheitsgurte und/oder andere Rückhaltesysteme
6.14.1. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Anzahl und Lage der Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme und der Sitze, für die sie vorgesehen sind; bitte nachstehende Tabelle ausfüllen:
(L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)

Ausführung des Sicherheitsgurts und diesbezügliche Angaben

Vollständiges EU-Typgenehmigungszeichen Gegebenenfalls Variante Einrichtung zur Höhenverstellung des Gurts (ja/nein/fakultativ)
Erste Sitzreihe L
C
R
Zweite Sitzreihe L
C
R
(L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)
6.14.2. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Beschreibung eines besonderen Gurttyps, wenn sich ein Verankerungspunkt in der Rückenlehne befindet oder eine Energieabsorptionseinrichtung vorhanden ist:
6.14.3. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Anzahl und Stelle der Gurtverankerungen:
6.14.4. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile:
6.15. Verankerungen der Sicherheitsgurte
6.15.1. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Fotografien und/oder Zeichnungen des Aufbaus, aus denen die Anbringungsstelle und Abmessungen der vorhandenen und effektiven Gurtverankerungen einschließlich des R-Punktes hervorgehen:
6.15.2. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Zeichnungen der Verankerungen und des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie befestigt sind (zusammen mit einer Erklärung über die verwendeten Werkstoffe):
6.15.3. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Angabe der Gurttypen 14 die an den im Fahrzeug vorhandenen Verankerungen angebracht werden dürfen:

Ausführung der Verankerungen der Sicherheitsgurte und diesbezügliche Angaben

Anordnung der Verankerungsstelle
Fahrzeugaufbau Sitzstruktur
Erste Sitzreihe
Rechter Sitz Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

außen innen
Mittelsitz Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

rechts links
Linker Sitz Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

außen innen
Zweite Sitzreihe
Rechter Sitz Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

außen innen
Mittelsitz Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

rechts links
Linker Sitz Untere Verankerungen

Obere Verankerungen

außen innen
6.15.4. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Typgenehmigungszeichen für jede Position
6.15.5. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Sonderausstattung (beispielsweise höhenverstellbare Sitze, Gurtstraffer usw.):
6.15.6. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Fotografien und/oder Zeichnungen des Aufbaus, aus denen die Anbringungsstelle und Abmessungen der vorhandenen und effektiven Gurtverankerungen einschließlich des R-Punktes hervorgehen:
6.15.7. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Bemerkung:


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
6.16. Sitzplätze (Sättel und Sitze)
6.16.1. L1e - L7e Anzahl der Sitzplätze:
6.16.1.1. L2e, L5e, L6e, L7e Lage und Anordnung 8:
6.16.2. L1e - L7e Ausführung der Sitzplätze: Sitz/Sattel 4
6.16.3. L1e - L7e Beschreibung und Zeichnungen von Folgendem:
6.16.3.1. L1e - L7e der Sitze und ihrer Verankerungen:
6.16.3.2. L1e - L7e der Einstelleinrichtungen:
6.16.3.3. L1e - L7e der Verstell- und Verriegelungseinrichtungen:
6.16.3.4. L1e - L7e der im Sitz eingebauten Sicherheitsgurtverankerungen:
6.16.3.5. L1e - L7e der Fahrzeugteile, die als Verankerungen dienen:
6.16.4. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Koordinaten oder Zeichnung des R-Punktes (der R-Punkte) aller Sitzplätze:
6.16.4.1. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Fahrersitz:
6.16.4.2. L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e Alle anderen Sitze:
6.16.5. L1e - L7e Konstruktiv festgelegter Rumpfwinkel:
6.16.5.1. L1e - L7e Fahrersitz:
6.16.5.2. L1e - L7e Alle anderen Sitze:
6.16.6. L1e - L7e Sitzverstellbereich:
6.16.6.1. L1e - L7e Fahrersitz:
6.16.6.2. L1e - L7e Alle anderen Sitze:
6.17. Steuerfähigkeit, Kurvenfahreigenschaften und Wendefähigkeit
6.17.1. L1e - L7e Schemazeichnung der gelenkten Achse(n) mit Darstellung der Lenkgeometrie:
6.17.2. Übertragungs- und Betätigungseinrichtung der Lenkung
6.17.2.1. L1e - L7e Ausführung der Übertragungseinrichtung (Angaben für Vorder- und Hinterräder):
6.17.2.2. L1e - L7e Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, Angaben für Vorder- und Hinterräder):
6.17.2.2.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile:
6.17.2.3. L1e - L7e Schema der Übertragungseinrichtung:
6.17.2.4. L2e, L5e, L6e, L7e Schematische Darstellung(en) der Betätigungseinrichtung(en):
6.17.2.5. L2e, L5e, L6e, L7e Verstellbereich und -verfahren der Betätigungseinrichtung(en):
6.17.2.6. L2e, L5e, L6e, L7e Art der Lenkhilfe:
6.17.3. Größter Einschlagwinkel der Räder
6.17.3.1. L1e - L7e Nach rechts: ..... °(Grad); Anzahl der Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben):
6.17.3.2. L1e - L7e Nach links: ..... °(Grad); Anzahl der Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben):
6.18. Reifen/Radkombination:
6.18.1. Reifen:
6.18.1.1. Größenbezeichnung
6.18.1.1.1. L1e - L7e Achse 1:
6.18.1.1.2. L1e - L7e Achse 2:
6.18.1.1.3. L4e Beiwagenrad:
6.18.1.2. L1e - L7e Niedrigste Tragfähigkeitskennzahl, die mit der Höchstlast pro Reifen vereinbar ist: ............................... kg
6.18.1.3. L1e - L7e Symbol der niedrigsten Geschwindigkeitskategorie, die mit der theoretischen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar ist:
6.18.1.4. L1e - L7e Vom Fahrzeughersteller empfohlene(r) Reifendruck(drücke): ...................... kPa
6.18.2. Räder:
6.18.2.1. L1e - L7e Felgengröße(n):
6.18.2.2. L1e - L7e Mit dem Fahrzeug vereinbare Verwendungsbereiche:
6.18.2.3. L1e - L7e Nennwert für den Abrollumfang:
6.19. Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und dessen Anbringungsstelle am Fahrzeug
6.19.1. L7e-B1 und L7e- B2 Geschwindigkeitsbegrenzungsschild (Angabe des verwendeten reflektierenden Materials; gegebenenfalls können Zeichnungen und Fotografien verwendet werden):
6.19.2. L7e-B1 und L7e- B2 Anbringungsstelle des Geschwindigkeitsbegrenzungsschilds (falls erforderlich Varianten angeben; gegebenenfalls können Zeichnungen und Fotografien verwendet werden):
6.19.3. L7e-B1 und L7e- B2 Höhe über der Fahrbahnoberfläche, Oberkante: ......................... mm
6.19.4. L7e-B1 und L7e- B2 Höhe über der Fahrbahnoberfläche, Unterkante: ....................... mm
6.19.5. L7e-B1 und L7e- B2 Abstand zwischen Mittellinie und Längsmittelebene des Fahrzeugs: ....................... mm
6.19.6. L7e-B1 und L7e- B2 Abstand von der linken Fahrzeugkante: ..................... mm
6.20. Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren
6.20.1. Aufbau
6.20.1.1. L2e, L5e-B, L6e- B, L7e Werkstoffe und Bauart:
6.20.2. Türen für Insassen, Schlösser und Scharniere
6.20.2.1. L2e, L5e, L6e, L7e Anzahl der Türen, Anordnung, Abmessungen und größter Öffnungswinkel der Türen 5:
6.20.2.2. L2e, L5e, L6e, L7e Zeichnung der Schlösser und Scharniere sowie ihrer Lage in den Türen:
6.20.2.3. L2e, L5e, L6e, L7e Technische Beschreibung der Schlösser und Scharniere:
6.20.2.4. L2e, L5e, L6e, L7e Einzelheiten, einschließlich Abmessungen, der Einstiege, Stufen und notwendigen Haltegriffe (falls erforderlich):
6.20.3. Insassenschutz
6.20.3.1. L2e, L5e, L6e, L7e Fotos, Zeichnungen und/oder Explosionsdarstellung der Innenausstattung, die die Teile im Insassenraum und die verwendeten Werkstoffe (mit Ausnahme der Innenrückspiegel, der Anordnung der Betätigungseinrichtungen, der Sitze und des hinteren Teils der Sitze), das Dach und das Schiebedach sowie die Rückenlehne zeigen:
6.20.4. Kopfstützen
6.20.4.1. L2e, L5e, L6e, L7e Kopfstützen: integriert/abnehmbar/separat 4
6.20.4.2. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche Beschreibung der Kopfstütze, insbesondere hinsichtlich der Art des Polsterwerkstoffs oder der -werkstoffe und gegebenenfalls der Lage und der Beschaffenheit der Stütz- und Verankerungsteile für den Sitztyp, für den eine Genehmigung beantragt wird:
6.20.4.3. L2e, L5e, L6e, L7e Bei einer "separaten" Kopfstütze
6.20.4.3.1. L2e, L5e, L6e, L7e Ausführliche Beschreibung des Bereichs der Struktur, in dem die Kopf stütze angebracht werden soll:
6.20.4.3.2. L2e, L5e, L6e, L7e Maßzeichnungen der wesentlichen Teile der Struktur und der Kopfstütze:
6.21. Bauartbedingte Begrenzung der maximalen Nenndauerleistung und/ oder Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs
6.21.1. Regler für die Leistung des Antriebs- und/oder Kraftübertragungsstrangs
6.21.1.1. L1e - L7e Anzahl (mindestens zwei, mit Ausnahme der Klassen L3e-A3 und L4e-A3):
6.21.1.2. L1e - L7e Wie wird die Redundanz der Regler sichergestellt?
6.21.1.3. L1e - L7e Nominale Abregeldrehzahl 1:
6.21.1.3.1. L1e - L7e Abregeldrehzahl des Motors/der Kraftübertragung unter Last: .............. min-1
6.21.1.3.2. L1e - L7e Maximale Drehzahl bei niedrigster Motorlast: ............... min-1
6.21.1.4. L1e - L7e Nominale Abregeldrehzahl 2:
6.21.1.4.1 L1e - L7e Abregeldrehzahl des Motors/der Kraftübertragung unter Last: min4-1
6.21.1.4.2. L1e - L7e Maximale Drehzahl bei niedrigster Motorlast: min-1
6.21.1.5. L1e - L7e Erklärter Zweck des (der) Regler(s): Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs/der Höchstleistung/Überdrehzahlschutz :


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
7. Angaben zur Fahrzeugauslegung
7.1. Verbindungseinrichtungen und Befestigungen
7.1.1. L1e - L7e Fahrzeug der Klasse L mit Verbindungseinrichtung: ja/nein/fakultativ 4
7.1.2. L1e - L7e Im Benutzerhandbuch sind in allen EU-Amtssprachen Hinweise und Informationen für Verbraucher enthalten, wie sich das Ziehen eines Anhängers durch ein Fahrzeug der Klasse L auswirkt: ja/nein 4
7.1.3. L1e - L7e Bei Verbindungseinrichtungen, die als selbständige technische Einheit genehmigt sind: Anbau- und Bedienungsanweisungen in der Dokumentation enthalten: ja/nein 4
7.1.4. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen, die die Anbaulage und Bauart der Verbindungseinrichtungen zeigen:
7.1.5. L1e - L7e Anweisungen für den Anbau der Verbindungseinrichtung an das Fahrzeug sowie Fotos oder Zeichnungen der vom Hersteller festgelegten fahrzeugseitigen Befestigungspunkte; falls die Verwendung des Typs der Verbindungseinrichtung auf bestimmte Varianten oder Versionen des Fahrzeugtyps beschränkt ist, ist dies anzugeben:
7.1.6. L1e - L7e Befestigungspunkte für eine Hilfskupplung und/oder ein Abreißseil (gegebenenfalls können Zeichnungen und Fotografien verwendet werden): ja/ nein 4
7.2. Sicherungen gegen unbefugte Benutzung
7.2.1. Sicherungseinrichtung
7.2.1.1. L1e - L7e Kurzbeschreibung der verwendeten Sicherungseinrichtung(en):
7.2.2. Fahrzeug-Wegfahrsperre
7.2.2.1. L1e - L7e Technische Beschreibung der Fahrzeug-Wegfahrsperre und der Maßnahmen gegen ein unbeabsichtigtes Scharfschalten:
7.2.3. Alarmsystem
7.2.3.1. L1e - L7e Beschreibung des Alarmsystems und der Fahrzeugteile, mit denen das eingebaute Alarmsystem verbunden ist:
7.2.3.2. L1e - L7e Liste der Hauptbauteile des Alarmsystems:
7.3. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
7.3.1. L1e - L7e Anforderungen gemäß UNECE-Regelung Nr. 10 (ABl. Nr. L 254 vom 20.09.2012 S. 1) sind durch die Hereinnahme der einschlägigen Informationen in den Beschreibungsbogen erfüllt: ja/nein 4
7.3.2. L1e - L7e Tabelle oder Zeichnung der Entstörmittel:
7.3.3. L1e - L7e Angabe des Nennwertes des Gleichstromwiderstandes und, bei Widerstandszündkabeln, des Widerstands-Nennwertes je Meter:
7.4. Vorstehende Außenkanten
7.4.1. Fahrzeuge der Klassen L1e - L7 mit Aufbau Allgemeine Anordnung (Zeichnungen oder Fotografien, die, falls erforderlich, durch Maßangaben und/oder Text ergänzt sind) mit Angabe der Lage der beigefügten Schnitte und Ansichten aller als kritisch anzusehenden Außenkanten und Teile der Außenfläche, z.B. (sofern relevant): Stoßstangen, Bodenlinie, Tür- und Fenstersäulen, Lufteintrittsgitter, Kühlergrill, Scheibenwischer, Regenrinnen, Griffe, Gleitschienen, Klappen, Türscharniere und Schlösser, Haken, Ösen, Winden, Verzierungen, Plaketten, Embleme und Aussparungen sowie weitere als kritisch anzusehende Außenkanten und Teile der Außenfläche (z.B. Beleuchtungseinrichtungen): .......
7.5. Kraftstoffspeicher
7.5.1. Kraftstoffbehälter
7.5.1.1. Hauptkraftstoffbehälter
7.5.1.1.1. L1e - L7e Maximales Fassungsvermögen:
7.5.1.1.2. L1e - L7e Werkstoffe:
7.5.1.1.3. L1e - L7e Kraftstoffeinfüllstutzen: verengter Durchmesser/Hinweisschild 4
7.5.1.2. Reservekraftstoffbehälter
7.5.1.2.1. L1e - L7e Maximales Fassungsvermögen:
7.5.1.2.2. L1e - L7e Werkstoffe:
7.5.1.2.3. L1e - L7e Kraftstoffeinfüllstutzen: verengter Durchmesser/Hinweisschild 4
7.5.1.3. L1e - L7e Zeichnung und technische Beschreibung des (der) Behälter(s) mit allen Verbindungen und Leitungen des Be- und Entlüftungssystems, Verschlüssen, Ventilen und Halterungen:
7.5.1.4. L1e - L7e Zeichnung, aus der die Lage des (der) Behälter(s) im Fahrzeug klar hervorgeht:
7.5.1.5. L1e - L7e Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstoffbehälter und Auspuffanlage:
7.5.2. Behälter für komprimiertes Erdgas (CNG)
7.5.2.1. L1e - L7e Dieser Beschreibungsbogen ist hinsichtlich der im Fahrzeug eingebauten CNG-Behälter durch den gemäß UNECE-Regelung Nr. 110 4) für Fahrzeuge der Klasse M1 geltenden Beschreibungsbogen zu ergänzen.
7.5.3. L1e - L7e Behälter für Flüssiggas (LPG)
7.5.3.1. L1e - L7e Dieser Beschreibungsbogen ist hinsichtlich der im Fahrzeug eingebauten Behälter für Flüssiggas durch den gemäß UNECE-Regelung Nr. 67 5) für Fahrzeuge der Klasse M1 geltenden Beschreibungsbogen zu ergänzen.
7.6. Funktionale Anforderungen an On-Bord-Diagnosesysteme (OBD)
7.6.1 On-Board-Diagnosesystem
7.6.1.1. L1e - L7e Stufe I: ja/nein 4 und/oder
7.6.1.2. L1e - L7e Stufe II: ja/nein 4
7.6.2. Allgemeine Angaben zum OBD-System
7.6.2.1. L3e-L7e 10 Schriftliche Beschreibung und/oder Zeichnung der Fehlfunktionsanzeige (MI):
7.6.2.2. L3e-L7e 10 Liste und Zweck aller Bauteile, die von dem OBD-System überwacht werden:
7.6.2.3. L3e- L7e 10 Schriftliche Darstellung (allgemeine Arbeitsprinzipien) aller Fehlerdiagnosen der OBD-Stufe I für Schaltkreise (offener Stromkreis, kurzgeschlossen mit niedriger und hoher Spannung, Plausibilität) und Elektronik (PCU/ECU-intern und Kommunikation):
7.6.2.4. L3e-L7e 10 Schriftliche Darstellung (allgemeine Arbeitsprinzipien) aller Fehlerdiagnosen der OBD-Stufe I, die eine Betriebsart auslösen, in der bei Fehlererkennung das Motordrehmoment erheblich herabgesetzt wird:
7.6.2.5. L3e- L7e 10 Schriftliche Darstellung des (der) unterstützten Übertragungsprotokolls (Übertragungsprotokolle):
7.6.2.6. L3e-L7e 10 Lage des Diagnosesteckers (Zeichnungen und Fotografien beifügen):
7.6.2.7. L3e- L7e 10 Schriftliche Darstellung bei freiwilliger Einhaltung der OBD-Stufe II (allgemeine Arbeitsprinzipien):
7.6.2.7.1. L3e - L7e 10 Fremdzündungsmotoren:
7.6.2.7.1.1. L3e - L7e 10 Überwachung des Katalysators:
7.6.2.7.1.2. L3e - L7e 10 Erkennung von Verbrennungsaussetzern:
7.6.2.7.1.3. L3e - L7e 10 Überwachung der Sauerstoffsonde:
7.6.2.7.1.4. L3e - L7e 10 Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile:
7.6.2.7.2. L3e - L7e 10 Selbstzündungsmotoren
7.6.2.7.2.1. L3e - L7e 10 Überwachung des Katalysators:
7.6.2.7.2.2. L3e - L7e 10 Überwachung des Partikelfilters:
7.6.2.7.2.3. L3e - L7e 10 Überwachung des elektronischen Kraftstoffsystems:
7.6.2.7.2.4. L3e - L7e 10 Überwachung des DeNOx-Systems:
7.6.2.7.2.5. L3e - L7e 10 Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile:
7.6.2.7.3 L3e - L7e 10 Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige (eine bestimmte Zahl von Fahrzyklen oder statistisches Verfahren):
7.6.2.7.4. L3e - L7e 10 Liste aller bei dem OBD-System verwendeten Ausgabecodes und Formate (jeweils mit Erläuterung):
7.6.3. OBD-Kompatibilität

Die folgenden zusätzlichen Informationen sind durch den Fahrzeughersteller bereitzustellen, damit die Herstellung von OBD-kompatiblen Ersatzteilen und Diagnose- und Prüfgeräten ermöglicht wird.

7.6.3.1. L3e - L7e 10 Umfassende Unterlagen, in denen alle Bauteile beschrieben sind, die im Rahmen der Strategie zur Meldung von Funktionsstörungen und der Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige überwacht werden (feste Anzahl von Fahrzyklen oder statistische Methode), einschließlich eines Verzeichnisses einschlägiger sekundär ermittelter Parameter für jedes Bauteil, das durch das OBD-System überwacht wird. Eine Liste aller vom OBD-System verwendeten Ausgabecodes und -formate (jeweils mit Erläuterung) für einzelne emissionsrelevante Bauteile des Antriebsstrangs und für einzelne nicht emissionsrelevante Bauteile, wenn die Überwachung des Bauteils die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige bestimmt, muss ebenfalls enthalten sein. Insbesondere müssen die Daten in Modus $05 Test ID $21 bis FF ausführlich erläutert und die Daten in Modus $06 zur Verfügung gestellt werden.
7.6.3.2. L3e - L7e 10 Bei Fahrzeugtypen mit einer Datenübertragungsverbindung gemäß ISO 15765-4 "Road vehicles - Diagnostics on Controller Area Network (CAN) - Part 4: Requirements for emissions-related systems" müssen die Daten in Modus $06 Test ID $00 bis FF für jede überwachte ID des OBD-Systems ausführlich vom Hersteller erläutert werden.
7.6.3.3. L3e - L7e 10 Die oben verlangten Auskünfte können durch Ausfüllen der unten stehenden Tabelle gegeben werden:

Beispiel einer Übersichtsliste für OBD-Fehlercodes

Bauteil Fehlercode Überwachungs- strategie Kriterien für die Meldung von Fehl- funktionen Kriterien
für die
Aktivierung der Fehlfunktions- anzeige
Sekundär- parameter Vorkondi- tionierung Nachweis- prüfung
Ansaugluft- temperatur- Sensor Schaltkreis- Unterbrechung P0xxxxzz Vergleich mit Temperatur- modell nach Kaltstart > 20 ° Unterschied zwischen gemessener und modellierter Ansaugluft- temperatur 3. Zyklus Signale der Kühlmittel- und Ansaugluft- sensoren Zwei Typ-I-Zyklen Typ I
7.6.3.4. Beschreibung der ETC-Diagnosefehlercodes
7.6.4. L3e - L7e 10 Informationen über das Kommunikationsprotokoll

Folgende Informationen sind erforderlich und werden anhand Fahrzeugmarke, modell und -variante oder anderer praktikabler Definitionen wie VIN oder Fahrzeug- und Systemkennnummern indexiert:

7.6.4.1. L3e - L7e 10 Alle Protokollinformationssysteme, die für eine vollständige Diagnose über die in Anhang XII Anlage 1 Nummer 3.8 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission beschriebenen Standards hinaus erforderlich sind, einschließlich zusätzlicher Hardware- oder Software-Protokollinformationen, Parameteridentifizierung, Übertragungsfunktionen, "Keepalive"-Anforderungen oder Fehlerzuständen;
7.6.4.2. L3e - L7e 10 ausführliche Angaben dazu, wie sämtliche Fehlercodes, die nicht den in Anhang XII Anlage 1 Nummer 3.11 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission beschriebenen Standards entsprechen, zugänglich gemacht und ausgewertet werden;
7.6.4.3. L3e - L7e 10 ein Verzeichnis aller verfügbaren Live-Datenparameter einschließlich Skalierungs- und Zugangsinformationen;
7.6.4.4. L3e - L7e 10 ein Verzeichnis aller verfügbaren funktionellen Prüfungen, einschließlich Aktivierung oder Überwachung des Geräts und deren Durchführung;
7.6.4.5. L3e - L7e 10 ausführliche Angaben dazu, wie sämtliche Informationen über Bauteile und Zustand, Zeitstempel, vorläufige Fehlercodes und Freezeframe-Bereich zugänglich gemacht werden können;
7.6.4.6. L3e - L7e 10 PCU/ECU-Identifizierung und Variantencodierung;
7.6.4.7. L3e - L7e 10 ausführliche Angaben zum Rückstellen der Serviceleuchten;
7.6.4.8. L3e - L7e 10 Anbringungsstelle der Diagnosesteckverbindung;
7.6.4.9. L3e - L7e 10 Motoridentifizierung durch Baumusterbezeichnung.
7.6.5. Prüfung und Diagnose bei vom OBD-System überwachten Bauteilen
7.6.5.1. L3e - L7e 10 Eine Beschreibung der Prüfungen zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit am Bauteil oder am Kabelbaum:
7.7. Halteeinrichtungen und Fußstützen für Beifahrer
7.7.1. Halteeinrichtungen
7.7.1.1. L1e - L7e Konfiguration: Halteriemen und/oder Haltegriffe 4
7.7.1.3. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen der Anbaustelle und der Bauart:
7.7.2. Fußstützen
7.7.2.1. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen der Anbaustelle und der Bauart:
7.8. Anbringungsstelle des Kennzeichens
7.8.1. L1e - L7e Anbringungsstelle des hinteren Kennzeichens (falls erforderlich Varianten angeben; gegebenenfalls können Zeichnungen und Fotografien verwendet werden):
7.8.1.1. L1e - L7e Höhe über der Fahrbahnoberfläche, Oberkante: ................................ mm
7.8.1.2. L1e - L7e Höhe über der Fahrbahnoberfläche, Unterkante: .................................. mm
7.8.1.3. L1e - L7e Abstand zwischen Mittellinie und Längsmittelebene des Fahrzeugs: ....................... mm
7.8.1.4. L1e - L7e Abmessungen (Länge x Breite): .................. mm x .................. mm
7.8.1.5. L1e - L7e Neigung der Fläche gegenüber der Senkrechten: ................................ °
7.8.1.6. L1e - L7e Sichtbarkeitswinkel in der Horizontalebene: .............................. °
7.9. Ständer
7.9.1. L1e, L3e Konfiguration: mittig und/oder auf der Seite 4:
7.9.2. L1e, L3e Verwendete Werkstoffe:
7.9.3. L1e, L3e Fotografien und Zeichnungen, aus denen die Anbringungsstelle des Ständers (der Ständer) im Verhältnis zum Fahrzeugaufbau hervorgeht:
7.9.4. L1e, L3e Beschreibung des Verfahrens zur Verhinderung des Kontakts zwischen Ständer und Boden bei Fortbewegung des Fahrzeugs:

__________

1) ABl. Nr. L 72 vom 14.03.2008 S. 1.

2) ABl. Nr. L 120 vom 07.05.2011 S. 1.

3) Verordnung (EG) Nr. 79/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über die Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. Nr. L 35 vom 04.02.2009 S. 32).

4) ABl. Nr. L 120 vom 07.05.2011 S. 1.

5) ABl. Nr. L 72 vom 14.03.2008 S. 1.

.

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System) zur 4 Minderung der Auspuffemissionen Anlage 1


Pos.-Nr. (Unter-)Klassen Ausführliche Informationen
B. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
0.7. L1e - L7e Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers):
0.8. L1e - L7e Typ:
0.8.1. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.8.2. L1e - L7e Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden:
0.8.3. L1e - L7e Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt):
0.9. L1e - L7e Firmenname und Anschrift des Herstellers:
0.9.1. L1e - L7e Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9.2. L1e - L7e Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:
0.10. Fahrzeug(e), für welche(s) das System/die selbständige technische Einheit bestimmt ist 21:
0.10.1. L1e - L7e Typ 17:
0.10.2. L1e - L7e Variante 17
0.10.3. L1e - L7e Version 17:
0.10.4. L1e - L7e Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.10.5. L1e - L7e Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs 2:
0.11. L1e - L7e Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbständige technische Einheiten9:
0.11.1. L1e - L7e Anbringungsart:
0.11.2. L1e - L7e Fotografien und/oder Zeichnungen der Anbringungsstelle des Typgenehmigungszeichens (vollständiges Beispiel mit Maßangaben):
C. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs
0.12. Übereinstimmung der Produktion
0.12.1. L1e - L7e Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme
1. Allgemeine Baumerkmale
1.8. Leistung der Antriebseinheit
1.8.1. L3e, L4e, L5e, L7e-A, L7e-B2 Angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ........................... km/h
1.8.2. L1e, L2e, L6e, L7e-B1, L7e-C Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 22: .... km/h und Gang, in dem diese erreicht wird:
1.8.3. L1e - L7e Maximale Nutzleistung des Verbrennungsmotors: ................. kW bei ............... min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis:
1.8.4. L1e - L7e Maximales Nutzdrehmoment des Verbrennungsmotors: Nm bei min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis:
1.8.5. L1e - L7e Maximale Nenndauerleistung des Elektromotors (Leistung über 15/30 4 Minuten 27): .................... kW bei ................... min-1
1.8.6. L1e - L7e Maximales Nenn-Dauerdrehmoment des Elektromotors: ............................. Nm bei ............................ min-1
1.8.7. L1e - L7e Maximale Dauer-Gesamtleistung des Antriebs (der Antriebe): .......................... kW bei ................... min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: ........................................
1.8.8. L1e - L7e Maximales Dauer-Gesamtdrehmoment des Antriebs (der Antriebe): ....................... Nm bei ................. min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis:
1.8.9. L1e - L7e Maximale Spitzenleistung des Antriebs (der Antriebe): ................... kW bei ................ min-1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis:
4. Allgemeine Angaben zu Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung
4.1. System zur Minderung der Auspuffemissionen
4.1.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Systems zur Minderung der Auspuffemissionen und seiner Steuerung:
4.1.2. Katalysator:
4.1.2.1. L1e - L7e Konfiguration, Anzahl der Katalysatoren und Monolithen (nachstehende Angaben sind für jede Einheit einzeln anzugeben):
4.1.2.2. L1e - L7e Zeichnung mit Abmessungen, Form und Volumen des (der) Katalysators (Katalysatoren):
4.1.2.3. L1e - L7e Katalytische Reaktion:
* 4.1.2.4. L1e - L7e Gesamtbeschichtung mit Edelmetall:
* 4.1.2.5. L1e - L7e Verhältnis der verwendeten Edelmetalle zueinander:
* 4.1.2.6. L1e - L7e Trägerkörper (Aufbau und Werkstoff):
* 4.1.2.7. L1e - L7e Zellendichte:
* 4.1.2.8. L1e - L7e Katalysatorgehäuse:
4.1.2.9. L1e - L7e Lage des Katalysators (der Katalysatoren) (Ort und Bezugsentfernung innerhalb des Auspuffstrangs):
4.1.2.10. L1e - L7e Katalysator-Wärmeschutzschild: ja/nein 4
4.1.2.11. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Regenerationssystems/Verfahren der Abgasnachbehandlungssysteme und Steuerungssystem:
4.1.2.11.1. L1e - L7e Normaler Betriebstemperaturbereich: ................................... K
4.1.2.11.2. L1e - L7e Selbstverbrauchende Reagenzien: ja/nein 4
4.1.2.11.3. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Nasssystems für den Reagensfluss und seines Steuerungssystems:
4.1.2.11.4. L1e - L7e Art und Konzentration des für die katalytische Reaktion erforderlichen Reagens:
4.1.2.11.5. L1e - L7e Normaler Betriebstemperaturbereich des Reagens: ........................ K
4.1.2.12. L1e - L7e Teilenummer:
4.1.3. Sauerstoffsonde(n)
4.1.3.1. L1e - L7e Zeichnung(en) des Bauteils (der Bauteile) der Sauerstoffsonde:
4.1.3.2. L1e - L7e Zeichnung der Auspuffanlage mit Lage(n) der Sauerstoffsonde (Abmessungen bezogen auf die Auslassventile):
4.1.3.3. L1e - L7e Regelbereich(e):
4.1.3.4. L1e - L7e Teilenummer(n):
4.1.3.5. L1e - L7e Beschreibung der Heizanlage und der Heizstrategie für die Sauerstoffsonde:
4.1.3.6. L1e - L7e Wärmeschutzschild(e) für die Sauerstoffsonde: ja/nein 4
4.1.4. Sekundärlufteinblasung (Lufteinblasung in den Auspuff)
4.1.4.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Systems für die Sekundärlufteinblasung und seines Steuerungssystems:
4.1.4.2. L1e - L7e Konfiguration (mechanisch, Selbstansaugung, Luftpumpe usw.) 4:
4.1.4.3. L1e - L7e Arbeitsweise:
4.1.5. Abgasrückführung (AGR)
4.1.5.1. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des AGR-Systems (Abgasstrom) und seines Steuerungssystems:
4.1.6. Partikelfilter
4.1.6.1. L1e - L7e Zeichnung der Bauteile des Partikelfilters mit Abmessungen, Form und Volumen des Partikelfilters:
4.1.6.2. L1e - L7e Aufbau des Partikelfilters:
4.1.6.3. L1e - L7e Kurze Beschreibung und Schemazeichnung des Partikelfilters und seines Steuersystems:
4.1.6.4. L1e - L7e Lage (Referenzentfernung innerhalb des Auspuffstrangs):
4.1.6.5. L1e - L7e Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und Zeichnung:
4.1.6.6. L1e - L7e Teilenummer:
4.1.7. Mager-NOx-Falle
4.1.7.1. L1e - L7e Funktionsprinzip der Mager-NOx-Falle:
4.1.8. Zusätzliche emissionsmindernde Einrichtungen (falls vorhanden und nicht an anderer Stelle erwähnt):
4.1.8.1. L1e - L7e Arbeitsweise:
5. Fahrzeugantriebsfamilie
5.1. L1e - L7e Um die Bestimmung der Fahrzeugantriebsfamilie zu ermöglichen, muss der Hersteller die für die Einstufungskriterien gemäß Nummer 3 von Anhang XI der delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission erforderlichen Angaben vorlegen, falls diese nicht bereits im Beschreibungsbogen enthalten sind.


weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.03.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion