VO (EU) 806/2014
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Teil I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Teilnehmende Mitgliedstaaten
Artikel 5 Beziehung zur Richtlinie 2014/59/EU und zum anwendbaren nationalen Recht
Artikel 6 Allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Aufteilung der Aufgaben innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus
Teil II
Besondere Bestimmungen
Titel I
Funktionen innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus und Verfahrensvorschriften
Kapitel 1
Abwicklungsplanung
Artikel 8 Vom Ausschuss erstellte Abwicklungspläne
Artikel 9 Abwicklungspläne
Artikel 10 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit
Artikel 10a Befugnis, bestimmte Ausschüttungen zu untersagen
Artikel 11 Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute
Artikel 12 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 12a Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 12b Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 12c Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
Artikel 12d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 12e Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI
Artikel 12f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
Artikel 12g Anwendung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, bei denen es sich nicht um Abwicklungseinheiten handelt
Artikel 12h Ausnahmeregelung in Bezug auf die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
Artikel 12i Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
Artikel 12j Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 12k Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
Kapitel 2
Frühintervention
Artikel 13 Frühintervention
Kapitel 3
Abwicklung
Artikel 14 Abwicklungsziele
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
Artikel 16 Abwicklung von Finanzinstituten und Mutterunternehmen
Artikel 17 Rangfolge der Forderungen
Artikel 18 Abwicklungsverfahren
Artikel 19 Staatliche Beihilfen und Unterstützung aus dem Fonds
Artikel 20 Bewertung für Abwicklungszwecke
Artikel 21 Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Artikel 22 Allgemeine Grundsätze für Abwicklungsinstrumente
Artikel 23 Abwicklungskonzept
Artikel 24 Instrument der Unternehmensveräußerung
Artikel 25 Instrument des Brückeninstituts
Artikel 26 Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
Artikel 27 Bail-in-Instrument
Artikel 28 Überwachung durch den Ausschuss
Artikel 29 Durchführung von Beschlüssen gemäß dieser Verordnung
Kapitel 4
Zusammenarbeit
Artikel 30 Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Informationsaustausch im einheitlichen Abwicklungsmechanismus
Artikel 31 Zusammenarbeit im einheitlichen Abwicklungsmechanismus
Artikel 32 Anhörung von und Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittländern
Artikel 33 Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
Kapitel 5
Untersuchungsbefugnisse
Artikel 34 Auskunftsersuchen
Artikel 35 Allgemeine Untersuchungen
Artikel 36 Prüfungen vor Ort
Artikel 37 Gerichtliche Genehmigung
Kapitel 6
Sanktionen
Artikel 38 Geldbußen
Artikel 39 Zwangsgelder
Artikel 40 Anhörung der dem Verfahren unterworfenen Personen
Artikel 41 Offenlegung, Art, Zwangsvollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
(Stand: 06.05.2024)
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