umwelt-online: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (17)
zurück |
Zusätzlich erforderliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung gemäß Artikel 415 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | Anhang XVIII17a |
MELDEBÖGEN FÜR DIE LIQUIDITÄTSÜBERWACHUNG | ||
Meldebogennummer | Meldebogencode | Bezeichnung des Meldebogens / der Meldebogengruppe |
MELDEBÖGEN FÜR ZUSÄTZLICH ERFORDERLICHE PARAMETER FÜR DIE LIQUIDITÄTSÜBERWACHUNG | ||
67 | C 67.00 | KONZENTRATION DER FINANZIERUNG NACH GEGENPARTEIEN |
68 | C 68.00 | KONZENTRATION DER FINANZIERUNG NACH PRODUKTARTEN |
69 | C 69.00 | KOSTEN FÜR UNTERSCHIEDLICHE FINANZIERUNGSZEITRÄUME |
70 | C 70.00 | ANSCHLUSSFINANZIERUNG |
C 67.00 - KONZENTRATION DER FINANZIERUNG NACH GEGENPARTEIEN | |||||||||
Währungen insgesamt und maßgebliche Währungen | |||||||||
Konzentration der Finanzierung nach Gegenparteien | |||||||||
Name der Gegenpartei | Unternehmens- kennung (LEI) | Branche der Gegenpartei | Sitz der Gegenpartei | Produktart | Erhaltener Betrag | Gewichtete durchschnittliche Ursprungslaufzeit | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit | ||
Zeile | ID | 010 | 020 | 030 | 040 | 050 | 060 | 070 | 080 |
010 | 1. DIE ZEHN GRÖSSTEN GEGENPARTEIEN, DEREN JEWEILIGER ANTEIL AN DEN GESAMTVERBINDLICHKEITEN ÜBER 1 % HINAUSGEHT | ||||||||
020 | 1,01 | ||||||||
030 | 1,02 | ||||||||
040 | 1,03 | ||||||||
050 | 1,04 | ||||||||
060 | 1,05 | ||||||||
070 | 1,06 | ||||||||
080 | 1,07 | ||||||||
090 | 1,08 | ||||||||
100 | 1,09 | ||||||||
110 | 1,10 | ||||||||
120 | 2. ALLE SONSTIGEN FINANZIERUNGEN |
C 68.00 - KONZENTRATION DER FINANZIERUNG NACH PRODUKTARTEN | |||||||
Währungen insgesamt und maßgebliche Währungen | |||||||
Konzentration der Finanzierung nach Produktarten | |||||||
Zeile | ID | Produktbezeichnung | Erhaltener Buchwert | Durch ein Einlagensicherungssystem gemäß Richtlinie /EU oder ein vergleichbares Einlagensicherungssystem in einem Drittland gedeckter Betrag | Nicht durch ein Einlagensicherungssystem gemäß Richtlinie /EU oder ein vergleichbares Einlagensicherungssystem in einem Drittland gedeckter Betrag | Gewichtete durchschnittliche Ursprungslaufzeit | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit |
010 | 020 | 030 | 040 | 050 | |||
PRODUKTE, AUF DIE MEHR ALS 1 % DER GESAMTVERBINDLICHKEITEN ENTFÄLLT | |||||||
010 | 1 | RETAIL-EINLAGEN | |||||
020 | 1.1 | davon Sichteinlagen | |||||
031 | 1.2 | davon Termineinlagen, die nicht innerhalb der nächsten 30 Tage abgehoben werden können | |||||
041 | 1.3 | davon Termineinlagen, die innerhalb der nächsten 30 Tage abgehoben werden können | |||||
070 | 1.4 | Sparkonten | |||||
080 | 1.4.1 | bei denen Abhebungen mehr als 30 Tage im Voraus angekündigt werden müssen | |||||
090 | 1.4.2 | bei denen Abhebungen nicht mehr als 30 Tage im Voraus angekündigt werden müssen | |||||
100 | 2 | GROSSVOLUMIGE FINANZIERUNG | |||||
110 | 2.1 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||
120 | 2.1.1 | davon Darlehen und Einlagen von Finanzkunden | |||||
130 | 2.1.2 | davon Darlehen und Einlagen von Nichtfinanzkunden | |||||
140 | 2.1.3 | davon Darlehen und Einlagen von Unternehmen der eigenen Gruppe | |||||
150 | 2.2 | Besicherte großvolumige Finanzierung | |||||
160 | 2.2.1 | davon SFTs | |||||
170 | 2.2.2 | davon Emissionen gedeckter Schuldverschreibungen | |||||
180 | 2.2.3 | davon Emissionen forderungsgedeckter Wertpapiere | |||||
190 | 2.2.4 | davon Darlehen und Einlagen von Unternehmen der eigenen Gruppe |
C 69.00 - KOSTEN FÜR UNTERSCHIEDLICHE FINANZIERUNGSZEITRÄUME | ||||||||||||||||||||
Währungen insgesamt und maßgebliche Währungen | ||||||||||||||||||||
Kosten für unterschiedliche Finanzierungszeiträume | ||||||||||||||||||||
Täglich fällig | 1 Woche | 1 Monat | 3 Monate | 6 Monate | 1 Jahr | 2 Jahre | 5 Jahre | 10 Jahre | ||||||||||||
Spread | Volumen | Spread | Volumen | Spread | Volumen | Spread | Volumen | Spread | Volumen | Spread | Volumen | Spread | Volumen | Spread | Volumen | Spread | Volumen | |||
Zeile | ID | Kategorie | 010 | 020 | 030 | 040 | 050 | 060 | 070 | 080 | 090 | 100 | 110 | 120 | 130 | 140 | 150 | 160 | 170 | 180 |
010 | 1 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||
020 | 1,1 | davon: Retail-Einlagen | ||||||||||||||||||
030 | 1,2 | davon: unbesicherte großvolumige Finanzierung | ||||||||||||||||||
040 | 1,3 | davon: besicherte Finanzierung | ||||||||||||||||||
050 | 1,4 | davon: vorrangige unbesicherte Wertpapiere | ||||||||||||||||||
060 | 1,5 | davon: gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||
070 | 1,6 | davon: forderungsgedeckte Wertpapiere einschließlich ABCP |
C 70.00 - ANSCHLUSSFINANZIERUNG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Währungen insgesamt und maßgebliche Währungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anschlussfinanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Täglich fällig | > 1 Tag< 7 Tage | > 7 Tage< 14 Tage | > 14 Tage< 1 Monat | > 1 Monat< 3 Monate | > 3 Monate< 6 Monate | > 6 Monate | Gesamt- betrag der Netto- Bargeld- ströme | Durchschnittliche Laufzeit (in Tagen) |
|||||||||||||||||||||||||||
Fällig | Verlän- gert | Neue Mittel | Netto | Fällig | Verlän- gert | Neue Mittel | Netto | Fällig | Verlän- gert | Neue Mittel | Netto | Fällig | Verlän- gert | Neue Mittel | Netto | Fällig | Verlän- gert | Neue Mittel | Netto | Fällig | Verlän- gert | Neue Mittel | Netto | Fällig | Verlän- gert | Neue Mittel | Netto | Laufzeit fälliger Mittel | Laufzeit verlän- gerter Mittel | Laufzeit neuer Mittel | |||||
Zeile | ID | Tag | Kategorie | 010 | 020 | 030 | 040 | 050 | 060 | 070 | 080 | 090 | 100 | 110 | 120 | 130 | 140 | 150 | 160 | 170 | 180 | 190 | 200 | 210 | 220 | 230 | 240 | 250 | 260 | 270 | 280 | 290 | 300 | 310 | 320 |
010 | 1.1 | 1 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
020 | 1.1.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
030 | 1.1.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
040 | 1.1.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
050 | 1.2 | 2 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
060 | 1.2.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
070 | 1.2.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
080 | 1.2.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
090 | 1.3 | 3 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
100 | 1.3.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
110 | 1.3.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
120 | 1.3.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
130 | 1.4 | 4 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
140 | 1.4.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
150 | 1.4.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
160 | 1.4.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
170 | 1.5 | 5 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
180 | 1.5.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
190 | 1.5.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
200 | 1.5.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
210 | 1.6 | 6 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
220 | 1.6.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
230 | 1.6.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
240 | 1.6.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
250 | 1.7 | 7 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
260 | 1.7.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
270 | 1.7.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
280 | 1.7.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
290 | 1.8 | 8 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
300 | 1.8.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
310 | 1.8.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
320 | 1.8.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
330 | 1.9 | 9 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
340 | 1.9.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
350 | 1.9.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
360 | 1.9.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
370 | 1.10 | 10 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
380 | 1.10.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
390 | 1.10.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
400 | 1.10.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
410 | 1,11 | 11 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
420 | 1.11.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
430 | 1.11.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
440 | 1.11.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
450 | 1,12 | 12 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
460 | 1.12.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
470 | 1.12.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
480 | 1.12.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
490 | 1,13 | 13 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
500 | 1.13.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
510 | 1.13.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
520 | 1.13.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
530 | 1,14 | 14 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
540 | 1.14.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
550 | 1.14.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
560 | 1.14.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
570 | 1,15 | 15 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
580 | 1.15.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
590 | 1.15.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
600 | 1.15.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
610 | 1,16 | 16 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
620 | 1.16.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
630 | 1.16.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
640 | 1.16.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
650 | 1,17 | 17 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
660 | 1.17.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
670 | 1.17.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
680 | 1.17.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
690 | 1,18 | 18 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
700 | 1.18.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
710 | 1.18.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
720 | 1.18.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
730 | 1,19 | 19 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
740 | 1.19.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
750 | 1.19.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
760 | 1.19.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
770 | 1.20 | 20 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
780 | 1.20.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
790 | 1.20.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
800 | 1.20.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
810 | 1,21 | 21 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
820 | 1.21.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
830 | 1.21.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
840 | 1.21.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
850 | 1,22 | 22 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
860 | 1.22.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
870 | 1.22.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
880 | 1.22.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
890 | 1,23 | 23 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
900 | 1.23.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
910 | 1.23.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
920 | 1.23.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
930 | 1,24 | 24 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
940 | 1.24.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
950 | 1.24.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
960 | 1.24.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
970 | 1.25 | 25 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
980 | 1.25.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
990 | 1.25.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1000 | 1.25.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1010 | 1,26 | 26 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
1020 | 1.26.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1030 | 1.26.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1040 | 1.26.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1050 | 1,27 | 27 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
1060 | 1.27.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1070 | 1.27.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1080 | 1.27.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1090 | 1,28 | 28 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
1100 | 1.28.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1110 | 1.28.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1120 | 1.28.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1130 | 1,29 | 29 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
1140 | 1.29.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1150 | 1.29.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1160 | 1.29.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1170 | 1.30 | 30 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
1180 | 1.30.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1190 | 1.30.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1200 | 1.30.3 | Besicherte Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1210 | 1,31 | 31 | Finanzierung insgesamt | ||||||||||||||||||||||||||||||||
1220 | 1.31.1 | Retail-Einlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1230 | 1.31.2 | Unbesicherte großvolumige Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1240 | 1.31.3 | Besicherte Finanzierung |
Anleitung zum Ausfüllen des Meldebogens für die zusätzlich erforderlichen Parameter für die Liquiditätsüberwachung in Anhang XVIII | Anhang XIX17a 18 |
1. Zusätzliche Liquiditätsüberwachung
1.1. Allgemeine Hinweise
1.2. Konzentration der Finanzierung nach Gegenparteien ( C 67.00)
Spalte | Rechtsgrundlagen und Erläuterungen |
010 | Name der Gegenpartei
Der Name jeder Gegenpartei, deren jeweiliger Finanzierungsbeitrag 1 % der Gesamtverbindlichkeiten übersteigt, ist in Spalte 010 in absteigender Reihenfolge, also beginnend mit dem höchsten Betrag an erhaltenen Mitteln, aufzunehmen. Die angegebene Gegenpartei kann eine juristische oder eine natürliche Person sein. Ist die Gegenpartei eine juristische Person, muss es sich beim angegebenen Namen um den vollständigen Namen des Rechtsträgers, von dem die Finanzierung stammt, einschließlich etwaiger Verweise auf die Art des Unternehmens nach dem jeweiligen nationalen Gesellschaftsrecht handeln. |
020 | Unternehmenskennung (LEI)
Die Unternehmenskennung der Gegenpartei. |
030 | Branche der Gegenpartei
Jeder Gegenpartei ist auf der Grundlage der Branchenklassen nach FINREP eine der folgenden Branchen zuzuweisen: i) Zentralbanken; ii) Sektor Staat; iii) Kreditinstitute; iv) Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften; v) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; vi) Privathaushalte. Bei Gruppen verbundener Kunden wird keine Branche gemeldet. |
040 | Sitz der Gegenpartei
Es ist der Ländercode des Sitzlandes der Gegenpartei nach ISO-Standard 3166-1-Alpha-2 anzugeben, einschließlich der für internationale Organisationen geltenden Pseudo-ISO-Codes, die der neuesten Ausgabe des Zahlungsbilanz-Vademekums von Eurostat zu entnehmen sind. Bei Gruppen verbundener Kunden ist kein Land anzugeben. |
050 | Produktart
Den in Spalte 010 angeführten Gegenparteien wird unter Verwendung der nachstehenden fettgedruckten Codes eine Produktart zugeordnet, die dem Produkt entspricht, in dem die Finanzierung erfolgt ist oder, bei gemischten Finanzierungen, in dem der größte Anteil der Finanzierung erfolgt ist: UWF (unsecured wholesale funding obtained from financial customers including interbank money - unbesicherte großvolumige Finanzierung durch Finanzkunden einschließlich Interbankengeld) UWNF (unsecured wholesale funding obtained from non-financial customers - unbesicherte großvolumige Finanzierung durch nichtfinanzielle Kunden) SFT (funding obtained from repurchase agreements - Finanzierung mittels Rückkaufsvereinbarungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 82 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) CB (funding obtained from covered bond issuance - Finanzierung durch die Emission gedeckter Schuldverschreibungen gemäß Artikel 129 Absatz 4 oder 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder Artikel 52 Absatz 4 der Richtlinie 2009/65/EG) ABS (funding obtained from asset backed security issuance including asset backed commercial paper - Finanzierung durch die Emission forderungsgedeckter Wertpapiere einschließlich forderungsgedeckter Geldmarktpapiere) IGCP (funding obtained from intragroup counterparties - Finanzierung durch gruppeninterne Gegenparteien) OSWF (other secured wholesale funding - sonstige besicherte großvolumige Finanzierung) OFP (sonstige Finanzierungsprodukte, z.B. Retail-Einlagen) |
060 | Erhaltener Betrag
Der Gesamtbetrag der von den in Spalte 010 angeführten Gegenparteien erhaltenen Finanzierung ist in Spalte 060 auszuweisen, in der die Institute die Buchwerte angeben. |
070 | Gewichtete durchschnittliche Ursprungslaufzeit
Für den in Spalte 060 angeführten Finanzierungsbetrag der in Spalte 010 genannten Gegenpartei ist eine gewichtete durchschnittliche Ursprungslaufzeit (in Tagen) der Finanzierung in Spalte 070 aufzunehmen. Die gewichtete durchschnittliche Ursprungslaufzeit berechnet sich aus der durchschnittlichen Ursprungslaufzeit (in Tagen) der von dieser Gegenpartei erhaltenen Finanzierung. Der Durchschnitt ist nach der Höhe zu gewichten und errechnet sich auf der Grundlage der Höhe der einzelnen von der Gegenpartei erhaltenen Finanzierungsbeträge im Verhältnis zu der von dieser Gegenpartei erhaltenen Gesamtfinanzierung. |
080 | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit
Für den in Spalte 060 angeführten Finanzierungsbetrag der in Spalte 010 genannten Gegenpartei ist eine gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (in Tagen) der Finanzierung in Spalte 080 aufzunehmen. Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit berechnet sich aus der durchschnittlichen Laufzeit (in verbleibenden Tagen) der von dieser Gegenpartei erhaltenen Finanzierung. Der Durchschnitt ist nach der Höhe zu gewichten und errechnet sich auf der Grundlage der Höhe der einzelnen von der Gegenpartei erhaltenen Finanzierungsbeträge im Verhältnis zu der von dieser Gegenpartei erhaltenen Gesamtfinanzierung. |
1.3. Konzentration der Finanzierung nach Produktarten ( C 68.00)
Zeile | Rechtsgrundlagen und Erläuterungen |
010 | 1. Retail-Einlagen
Privatkundeneinlagen im Sinne des Artikels 3 Absatz 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 |
020 | 1.1. davon Sichteinlagen
Die in Zeile 010 genannten Retail-Einlagen, bei denen es sich um Sichteinlagen handelt |
031 | 1.2. davon Termineinlagen, die nicht innerhalb der nächsten 30 Tage abgehoben werden können
Die in Zeile 010 genannten Retail-Einlagen, bei denen es sich um Termineinlagen handelt, die nicht innerhalb der nächsten 30 Tage abgehoben werden können |
041 | 1.3. davon Termineinlagen, die innerhalb der nächsten 30 Tage abgehoben werden können
Die in Zeile 010 genannten Retail-Einlagen, bei denen es sich um Termineinlagen handelt, die innerhalb der nächsten 30 Tage abgehoben werden können |
070 | 1.4. davon Sparkonten mit einer der folgenden Eigenschaften
Die in Zeile 010 genannten Retail-Einlagen, bei denen es sich um Sparkonten handelt, die eine der folgenden Eigenschaften haben:
In dieser Zeile ist keine Eintragung vorzunehmen. |
080 | 1.4.1. bei denen Abhebungen mehr als 30 Tage im Voraus angekündigt werden müssen
Die in Zeile 010 genannten Retail-Einlagen, bei denen es sich um Sparkonten handelt, bei denen Abhebungen mehr als 30 Tage im Voraus angekündigt werden müssen |
090 | 1.4.2. bei denen Abhebungen nicht mehr als 30 Tage im Voraus angekündigt werden müssen
Die in Zeile 010 genannten Retail-Einlagen, bei denen es sich um Sparkonten handelt, bei denen Abhebungen nicht mehr als 30 Tage im Voraus angekündigt werden müssen. |
100 | 2. Eine großvolumige Finanzierung liegt dann vor, wenn eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften zutreffen:
Alle Gegenparteien außer Gegenparteien von Privatkundeneinlagen im Sinne des Artikels 3 Absatz 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 In dieser Zeile ist keine Eintragung vorzunehmen. |
110 | 2.1. Unbesicherte großvolumige Finanzierung
Alle Gegenparteien außer von Privatkundeneinlagen im Sinne des Artikels 3 Absatz 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61, bei denen es sich um eine unbesicherte Finanzierung handelt. |
120 | 2.1.1. davon Darlehen und Einlagen von Finanzkunden
Die in Zeile 110 genannten Finanzierungen, bei denen es sich um Darlehen und Einlagen von Finanzkunden handelt. Finanzierungen von Zentralbanken sind nicht in dieser Zeile auszuweisen. |
130 | 2.1.2. davon Darlehen und Einlagen von Nichtfinanzkunden
Die in Zeile 110 genannten Finanzierungen, bei denen es sich um Darlehen und Einlagen von Nichtfinanzkunden handelt. Finanzierungen von Zentralbanken sind nicht in dieser Zeile auszuweisen. |
140 | 2.1.3. davon Darlehen und Einlagen von Unternehmen der eigenen Gruppe
Die in Zeile 110 genannten Finanzierungen, bei denen es sich um Darlehen und Einlagen von Unternehmen der eigenen Gruppe handelt. Großvolumige Finanzierungen von Unternehmen der eigenen Gruppe sind nur auf Einzelbasis oder auf teilkonsolidierter Basis auszuweisen. |
150 | 2.2. Besicherte großvolumige Finanzierung
Alle Gegenparteien außer von Privatkundeneinlagen im Sinne des Artikels 3 Absatz 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61, bei denen es sich um eine besicherte Finanzierung handelt. |
160 | 2.2.1. davon Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Die in Zeile 150 genannten Finanzierungen, bei denen es sich um Finanzierungen mittels Rückkaufsvereinbarungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 82 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) handelt |
170 | 2.2.2. davon Emissionen gedeckter Schuldverschreibungen
Die in Zeile 150 genannten Finanzierungen, bei denen es sich um Finanzierungen mittels Emission gedeckter Schuldverschreibungen gemäß Artikel 129 Absatz 4 oder 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder Artikel 52 Absatz 4 der Richtlinie 2009/65/EG handelt |
180 | 2.2.3. davon Emissionen forderungsgedeckter Wertpapiere
Die in Zeile 150 genannten Finanzierungen, bei denen es sich um Finanzierungen mittels Emission forderungsgedeckter Wertpapiere einschließlich forderungsgedeckter Geldmarktpapiere handelt |
190 | 2.2.4. davon Darlehen und Einlagen von Unternehmen der eigenen Gruppe
Die in Zeile 150 genannten Finanzierungen, bei denen es sich um Finanzierungen mittels Darlehen und Einlagen von Unternehmen der eigenen Gruppe handelt. Großvolumige Finanzierungen von Unternehmen der eigenen Gruppe sind nur auf Einzelbasis oder auf teilkonsolidierter Basis auszuweisen. |
Spalte | Rechtsgrundlagen und Erläuterungen |
010 | Erhaltener Buchwert
Der für jede der in Spalte 'Produktbezeichnung' angeführten Produktkategorien erhaltene Buchwert der Finanzierung wird in Spalte 010 des Meldebogens angegeben |
020 | Durch ein Einlagensicherungssystem gemäß Richtlinie /EU oder ein vergleichbares Einlagensicherungssystem in einem Drittland gedeckter Betrag
Summe des durch ein Einlagensicherungssystem gemäß Richtlinie /EU oder ein vergleichbares Einlagensicherungssystem in einem Drittland gedeckten Betrags vom für jede der in der Spalte 'Produktbezeichnung' angeführten Produktkategorien in Spalte 010 angegebenen Gesamtbetrag der erhaltenen Finanzierung. Achtung: Die in Spalte 020 und 030 angeführten Beträge für die in der Spalte 'Produktbezeichnung' angegebenen Produktkategorien müssen dem in Spalte 010 genannten Gesamtbetrag entsprechen. |
030 | Nicht durch ein Einlagensicherungssystem gemäß Richtlinie /EU oder ein vergleichbares Einlagensicherungssystem in einem Drittland gedeckter Betrag
Summe desnicht durch ein Einlagensicherungssystem gemäß Richtlinie /EU oder ein vergleichbares Einlagensicherungssystem in einem Drittland gedeckten Betrags vom für jede der in der Spalte 'Produktbezeichnung' angeführten Produktkategorien in Spalte 010 angegebenen Gesamtbetrag der erhaltenen Finanzierung. Achtung: Die in Spalte 020 und 030 angeführten Beträge für die in der Spalte 'Produktbezeichnung' angegebenen Produktkategorien müssen dem in Spalte 010 genannten Gesamtbetrag entsprechen. |
040 | Gewichtete durchschnittliche Ursprungslaufzeit
Für den in Spalte 010 angeführten Finanzierungsbetrag der in der Spalte 'Produktbezeichnung' angegebenen Produktkategorien ist eine gewichtete durchschnittliche Ursprungslaufzeit der Finanzierung (in Tagen) in Spalte 040 aufzunehmen. Die gewichtete durchschnittliche Ursprungslaufzeit berechnet sich aus der durchschnittlichen Ursprungslaufzeit (in Tagen) der für diese Produktart erhaltenen Finanzierung. Der Durchschnitt ist nach der Höhe zu gewichten und errechnet sich auf der Grundlage der Höhe der einzelnen erhaltenen Finanzierungsbeträge im Verhältnis zu der aus allen Emissionen dieser Produktart erhaltenen Gesamtfinanzierung. |
050 | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit
Für den in Spalte 010 angeführten Finanzierungsbetrag der in der Spalte 'Produktbezeichnung' angegebenen Produktkategorien ist eine gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Finanzierung (in Tagen) in Spalte 050 aufzunehmen. Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit berechnet sich aus der durchschnittlichen verbleibenden Laufzeit (in Tagen) der für diese Produktart erhaltenen Finanzierung. Der Durchschnitt ist nach der Höhe zu gewichten und errechnet sich auf der Grundlage der Höhe der einzelnen erhaltenen Finanzierungsbeträge im Verhältnis zu der aus allen Emissionen dieser Produktart erhaltenen Gesamtfinanzierung. |
1.4. Kosten für unterschiedliche Finanzierungszeiträume ( C 69.00)
Ausschließlich für die Zwecke der oben unter den Buchstaben a und b genannten Berechnung des Spreads kann das Institut auf der Grundlage historischer Erfahrungswerte und je nach Sachlage die Ursprungslaufzeit mit oder ohne Berücksichtigung der Optionalität festlegen.
Zeile | Rechtsgrundlagen und Erläuterungen |
010 | 1. Finanzierung insgesamt
Das Gesamtvolumen und der gewichtete Durchschnitt des Spreads aller Finanzierungen sind wie folgt für die folgenden Zeiträume anzugeben:
|
020 | 1.1. davon Retail-Einlagen
Das Gesamtvolumen und der gewichtete Durchschnitt des Spreads der erhaltenen Retail-Finanzierungen von der in Kategorie 1 angeführten Gesamtfinanzierung. |
030 | 1.2. davon: Unbesicherte großvolumige Finanzierung
Das Gesamtvolumen und der gewichtete Durchschnitt des Spreads der erhaltenen unbesicherten großvolumigen Finanzierung von der in Kategorie 1 angeführten Gesamtfinanzierung. |
040 | 1.3. davon: besicherte Finanzierung
Das Gesamtvolumen und der gewichtete Durchschnitt des Spreads der erhaltenen besicherten Finanzierung von der in Kategorie 1 angeführten Gesamtfinanzierung. |
050 | 1.4. davon: vorrangige unbesicherte Wertpapiere
Das Gesamtvolumen und der gewichtete Durchschnitt des Spreads der erhaltenen vorrangigen unbesicherten Wertpapiere von der in Kategorie 1 angeführten Gesamtfinanzierung. |
060 | 1.5. davon: gedeckte Schuldverschreibungen
Das Gesamtvolumen und der gewichtete Durchschnitt des Spreads sämtlicher emittierter gedeckter Schuldverschreibungen, die die eigenen Vermögenswerte des Instituts belasten, von der in Kategorie 1 angeführten Gesamtfinanzierung. |
070 | 1.6. davon: forderungsgedeckte Wertpapiere einschließlich ABCP
Das Gesamtvolumen und der gewichtete Durchschnitt des Spreads der emittierten forderungsgedeckten Schuldverschreibungen einschließlich forderungsgedeckter Wertpapiere von der in Kategorie 1 angeführten Gesamtfinanzierung. |
1.5. Anschlussfinanzierung ( C 70.00)
Spalte | Rechtsgrundlagen und Erläuterungen |
010 bis 040 | Täglich fällig
Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums fällig werdenden Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Tag ist in Spalte 010 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Bei Monaten mit weniger als 31 Tagen sowie bei Wochenenden bleiben die entfallenden Tage leer. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums verlängerten Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Tag ist in Spalte 020 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums neu erhaltenen Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Tag sind in Spalte 030 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Die Nettodifferenz zwischen den täglich fällig werdenden Finanzierungen einerseits und den Anschlussfinanzierungen zuzüglich der neu erhaltenen Finanzierungen andererseits ist in Spalte 040 der Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. |
050 bis 080 | > 1 Tag< 7 Tage
Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums fällig werdenden Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 1 Tag und 1 Woche ist in Spalte 050 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Bei Monaten mit weniger als 31 Tagen sowie bei Wochenenden bleiben die entfallenden Tage leer. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums verlängerten Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 1 Tag und 1 Woche ist in Spalte 060 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums neu erhaltenen Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 1 Tag und 1 Woche ist in Spalte 70 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Die Nettodifferenz zwischen den fällig werdenden Finanzierungen einerseits und den Anschlussfinanzierungen zuzüglich der neu erhaltenen Finanzierungen andererseits ist in Spalte 080 der Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. |
090 bis 120 | > 7 Tage< 14 Tage
Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums fällig werdenden Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 1 Woche und 2 Wochen ist in Spalte 090 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Bei Monaten mit weniger als 31 Tagen sowie bei Wochenenden bleiben die entfallenden Tage leer. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums verlängerten Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 1 Woche und 2 Wochen ist in Spalte 100 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums neu erhaltenen Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 1 Woche und 2 Wochen ist in Spalte 110 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Die Nettodifferenz zwischen den fällig werdenden Finanzierungen einerseits und den Anschlussfinanzierungen zuzüglich der neu erhaltenen Finanzierungen andererseits ist in Spalte 120 der Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. |
130 bis 160 | > 14 Tage< 1 Monat
Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums fällig werdenden Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 2 Wochen und 1 Monat ist in Spalte 130 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Bei Monaten mit weniger als 31 Tagen sowie bei Wochenenden bleiben die entfallenden Tage leer. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums verlängerten Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 2 Wochen und 1 Monat ist in Spalte 140 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums neu erhaltenen Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 2 Wochen und 1 Monat ist in Spalte 150 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Die Nettodifferenz zwischen den fällig werdenden Finanzierungen einerseits und den Anschlussfinanzierungen zuzüglich der neu erhaltenen Finanzierungen andererseits ist in Spalte 160 der Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. |
170 bis 200 | > 1 Monat< 3 Monate
Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums fällig werdenden Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 1 Monat und 3 Monaten ist in Spalte 170 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Bei Monaten mit weniger als 31 Tagen sowie bei Wochenenden bleiben die entfallenden Tage leer. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums verlängerten Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 1 Monat und 3 Monaten ist in Spalte 180 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums neu erhaltenen Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 1 Monat und 3 Monaten ist in Spalte 190 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Die Nettodifferenz zwischen den fällig werdenden Finanzierungen einerseits und den Anschlussfinanzierungen zuzüglich der neu erhaltenen Finanzierungen andererseits ist in Spalte 200 der Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. |
210 bis 240 | > 3 Monate< 6 Monate
Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums fällig werdenden Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 3 Monaten und 6 Monaten ist in Spalte 210 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Bei Monaten mit weniger als 31 Tagen sowie bei Wochenenden bleiben die entfallenden Tage leer. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums verlängerten Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 3 Monaten und 6 Monaten ist in Spalte 220 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums neu erhaltenen Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit zwischen 3 Monaten und 6 Monaten ist in Spalte 230 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Die Nettodifferenz zwischen den fällig werdenden Finanzierungen einerseits und den Anschlussfinanzierungen zuzüglich der neu erhaltenen Finanzierungen andererseits ist in Spalte 240 der Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. |
250 bis 280 | > 6 Monate
Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums fällig werdenden Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 6 Monaten ist in Spalte 250 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Bei Monaten mit weniger als 31 Tagen sowie bei Wochenenden bleiben die entfallenden Tage leer. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums verlängerten Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 6 Monaten ist in Spalte 260 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Der Gesamtbetrag der am betreffenden Tag des Berichtszeitraums neu erhaltenen Finanzierungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 6 Monaten ist in Spalte 270 in den Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. Die Nettodifferenz zwischen den fällig werdenden Finanzierungen einerseits und den Anschlussfinanzierungen zuzüglich der neu erhaltenen Finanzierungen andererseits ist in Spalte 280 der Zeilen 1.1 bis 1.31 anzuführen. |
290 | Gesamtbetrag der Netto-Bargeldströme
Der Gesamtbetrag der Netto-Bargeldströme, der der Summe aller 'Netto-'Spalten' (040, 080, 120, 160, 200, 240, und 280) entspricht, ist in Spalte 290 aufzunehmen. |
300 bis 320 | Durchschnittliche Laufzeit (in Tagen)
Die gewichtete durchschnittliche Finanzierungslaufzeit aller fällig werdenden Mittel ist in Spalte 300 in Tagen anzuführen. Die gewichtete durchschnittliche Finanzierungslaufzeit aller verlängerten Mittel ist in Spalte 310 in Tagen anzuführen, und die gewichtete durchschnittliche Finanzierungslaufzeit aller neu erhaltenen Mittel ist in Spalte 320 in Tagen anzuführen." |
Angaben zum Liquiditätsdeckungspotenzial | Anhang XX17a |
MELDEBÖGEN FÜR DIE LIQUIDITÄTSÜBERWACHUNG | ||
Meldebogennummer | Meldebogencode | Bezeichnung des Meldebogens / der Meldebogengruppe |
MELDEBÖGEN ZUR KONZENTRATION DES LIQUIDITÄTSDECKUNGSPOTENZIALS | ||
71 | C 71.00 | KONZENTRATION DES LIQUIDITÄTSDECKUNGSPOTENZIALS NACH EMITTENTEN |
C 71.00 - KONZENTRATION DES LIQUIDITÄTSDECKUNGSPOTENZIALS NACH EMITTENTEN | ||||||||||
Währungen insgesamt und maßgebliche Währungen | ||||||||||
Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials nach Emittenten | ||||||||||
Emittent | Unternehmens- kennung (LEI) | Branche des Emittenten | Sitz des Emittenten | Produktart | Währung | Bonitätsstufe | Marktpreis / Nennwert | Zentralbank- fähiger Sicherheitenwert | ||
Zeile | ID | 010 | 020 | 030 | 040 | 050 | 060 | 070 | 080 | 090 |
010 | 1. DIE ZEHN GRÖSSTEN EMITTENTEN | |||||||||
020 | 1,01 | |||||||||
030 | 1,02 | |||||||||
040 | 1,03 | |||||||||
050 | 1,04 | |||||||||
060 | 1,05 | |||||||||
070 | 1,06 | |||||||||
080 | 1,07 | |||||||||
090 | 1,08 | |||||||||
100 | 1,09 | |||||||||
110 | 1,10 | |||||||||
120 | 2. ALLE ANDEREN ALS LIQUIDITÄTSDECKUNGSPOTENZIAL GENUTZTEN POSTEN |
Anleitung zum Ausfüllen des Meldebogens "Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials" ( C 71.00) in Anhang XX | Anhang XXI17a 18 |
Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials nach Emittenten/Gegenparteien ( C 71.00)
Spalte | Rechtsgrundlagen und Erläuterungen |
010 | Name des Emittenten
Die Namen der zehn größten Emittenten unbelasteter Vermögenswerte oder Gegenparteien von dem Institut zugesagten, nicht in Anspruch genommenen Liquiditätslinien sind in Spalte 010 in absteigender Reihenfolge anzugeben. Die größte Position wird unter 1.01 ausgewiesen, die zweitgrößte Position unter 1.02 usw. Emittenten und Gegenparteien, die eine Gruppe verbundener Kunden bilden, sind als eine einzige Konzentration zu melden. Beim angegebenen Namen des Emittenten bzw. der Gegenpartei muss es sich um den vollständigen Namen des Rechtsträgers, der die Vermögenswerte ausgegeben bzw. die Liquiditätslinien zugesagt hat, einschließlich etwaiger Verweise auf die Art des Unternehmens nach dem jeweiligen nationalen Gesellschaftsrecht handeln. |
020 | Unternehmenskennung (LEI)
Die Unternehmenskennung der Gegenpartei. |
030 | Branche des Emittenten
Jedem Emittenten/jeder Gegenpartei ist auf der Grundlage der Branchenklassen nach FINREP eine der folgenden Branchen zuzuweisen. i) Sektor Staat; ii) Kreditinstitute; iii) Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften; iv) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; v) Haushalte. Bei Gruppen verbundener Kunden wird keine Branche gemeldet. |
040 | Sitz des Emittenten
Es ist der Ländercode des Landes der Eintragung des Emittenten bzw. der Gegenpartei nach ISO-Standard 3166-1-Alpha-2 zu verwenden, einschließlich der für internationale Organisationen geltenden Pseudo-ISO-Codes, die der neuesten Ausgabe des Zahlungsbilanz-Vademekums von Eurostat zu entnehmen sind. Bei Gruppen verbundener Kunden ist kein Land anzugeben. |
050 | Produktart
Den in Spalte 010 angeführten Emittenten/Gegenparteien wird unter Verwendung der nachstehenden fettgedruckten Codes eine Produktart zugeordnet, die dem Produkt entspricht, in dem der Vermögenswert gehalten wird bzw. die abrufbare Liquiditätsfazilität empfangen wurde: SrB (Senior Bond - vorrangige Anleihe) SubB (Subordinated Bond - nachrangige Anleihe) CP (Commercial Paper - Geldmarktpapier) CB (Covered Bonds - gedeckte Schuldverschreibungen) US (UCITS-security - OGAW, d. h. Finanzinstrumente, bei denen es sich um einen Anteil an einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder ein von einem OGAW emittiertes Wertpapier handelt) ABS (Asset Backed Security - forderungsgedecktes Wertpapier) CrCl (Credit Claim - Kreditforderung) Eq (Equity - Beteiligung) Gold (im Fall von physischem Gold, das als eine einzige Gegenpartei behandelt werden kann) LiqL (Undrawn committed liquidity line granted to the institution - dem Institut zugesagte, nicht in Anspruch genommene Liquiditätslinie) OPT (Other product type - andere Produktart) |
060 | Währung
Den in Spalte 010 angeführten Emittenten bzw. Gegenparteien wird in Spalte 060 ein ISO-Währungscode zugewiesen, der der Währung des empfangenen Vermögenswerts bzw. der dem Institut zugesagten, nicht in Anspruch genommenen Liquiditätslinie entspricht. Der aus drei Buchstaben bestehende Code für die Währungseinheit nach ISO 4217 ist anzugeben. Enthält eine Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials eine Linie bestehend aus mehreren Währungen, so wird diese Linie in der Währung gezählt, die in der Konzentration ansonsten vorherrschend ist. Im Hinblick auf eine gesonderte Meldung in signifikanten Währungen gemäß Artikel 415 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bewerten die Institute, in welcher Währung der Ab- oder Zufluss voraussichtlich erfolgt, und melden die Position im Einklang mit den Vorgaben für die gesonderte Meldung signifikanter Währungen im Rahmen der Liquiditätsdeckungsanforderung gemäß der Verordnung (EU) 2016/322 ausschließlich in dieser signifikanten Währung. |
070 | Bonitätsstufe
Die zutreffende Bonitätsstufe ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zuzuweisen und hat der Bonitätsstufe der im Meldebogen , Laufzeitband" ausgewiesenen Posten zu entsprechen. Liegt keine Einstufung vor, wird die Stufe ,ohne Rating" zugewiesen. |
080 | Marktpreis/Nennwert
Der Marktpreis oder Zeitwert der Vermögenswerte oder - gegebenenfalls - der Nennwert der dem Institut zugesagten, nicht in Anspruch genommenen Liquiditätslinie. |
090 | Zentralbankfähiger Sicherheitenwert
Der Sicherheitenwert gemäß den Vorschriften der Zentralbank für ständige Fazilitäten für die jeweiligen Vermögenswerte. Bei Vermögenswerten in einer Währung, die laut der Verordnung (EU) 2015/233 zu den Währungen zählt, deren Zentralbankfähigkeit äußerst eng definiert ist, lassen die Institute dieses Feld leer. |
Meldebögen für die Liquiditätsüberwachung: Meldebogen Laufzeitband | Anhang XXII17a 18 |
C 66.01 - LAUFZEITBAND | ||||||||||||||||||||||||
Währungen insgesamt und maßgebliche Währungen | ||||||||||||||||||||||||
Code | ID | Posten | Fälligkeit der vertraglichen Ströme | |||||||||||||||||||||
010 | 020 | 030 | 040 | 050 | 060 | 070 | 080 | 090 | 100 | 110 | 120 | 130 | 140 | 150 | 160 | 170 | 180 | 190 | 200 | 210 | 220 | |||
010-380 | 1 | ABFLÜSSE | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre | |
010 | 1.1 | Aus begebenen Wertpapieren resultierende Verbindlichkeiten (sofern diese nicht als Privatkundeneinlagen behandelt werden) | ||||||||||||||||||||||
020 | 1.1.1 | Unbesicherte fällige Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
030 | 1.1.2 | Regulierte gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
040 | 1.1.3 | Fällige Verbriefungen | ||||||||||||||||||||||
050 | 1.1.4 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||
060 | 1.2 | Verbindlichkeiten aus besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen, die besichert sind durch: | ||||||||||||||||||||||
070 | 1.2.1 | Handelbare Aktiva der Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
080 | 1.2.1.1 | Stufe 1 ohne gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
090 | 1.2.1.1.1 | Zentralbank - Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
100 | 1.2.1.1.2 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
110 | 1.2.1.1.3 | Stufe 1 (Bonitätsstufen 2 und 3) | ||||||||||||||||||||||
120 | 1.2.1.1.4 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 4 und schlechter) | ||||||||||||||||||||||
130 | 1.2.1.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
140 | 1.2.2 | Handelbare Aktiva der Stufe 2A | ||||||||||||||||||||||
150 | 1.2.2.1 | Unternehmensanleihen der Stufe 2a (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
160 | 1.2.2.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
170 | 1.2.2.3 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
180 | 1.2.3 | Handelbare Aktiva der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
190 | 1.2.3.1 | Forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS) der Stufe 2B (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
200 | 1.2.3.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-6) | ||||||||||||||||||||||
210 | 1.2.3.3 | Unternehmensanleihen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-3) | ||||||||||||||||||||||
220 | 1.2.3.4 | Aktien der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
230 | 1.2.3.5 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2B (Bonitätsstufen 3-5) | ||||||||||||||||||||||
240 | 1.2.4 | Sonstige handelbare Aktiva | ||||||||||||||||||||||
250 | 1.2.5 | Sonstige Aktiva | ||||||||||||||||||||||
260 | 1.3 | Nicht unter 1.2 ausgewiesene Verbindlichkeiten aus entgegengenommenen Einlagen (außer solchen, die als Sicherheit entgegengenommen wurden) | ||||||||||||||||||||||
270 | 1.3.1 | Stabile Privatkundeneinlagen | ||||||||||||||||||||||
280 | 1.3.2 | Andere Privatkundeneinlagen | ||||||||||||||||||||||
290 | 1.3.3 | Operative Einlagen | ||||||||||||||||||||||
300 | 1.3.4 | Nicht-operative Einlagen von Kreditinstituten | ||||||||||||||||||||||
310 | 1.3.5 | Nicht-operative Einlagen anderer Finanzkunden | ||||||||||||||||||||||
320 | 1.3.6 | Nicht-operative Einlagen von Zentralbanken | ||||||||||||||||||||||
330 | 1.3.7 | Nicht-operative Einlagen von Nichtfinanzunternehmen | ||||||||||||||||||||||
340 | 1.3.8 | Nicht-operative Einlagen anderer Gegenparteien | ||||||||||||||||||||||
350 | 1.4 | Fällig werdende Devisenswaps | ||||||||||||||||||||||
360 | 1.5 | Derivateverbindlichkeiten ohne die unter 1.4 genannten | ||||||||||||||||||||||
370 | 1.6 | Andere Abflüsse | ||||||||||||||||||||||
380 | 1.7 | Abflüsse insgesamt | ||||||||||||||||||||||
390-720 | 2 | ZUFLÜSSE | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre | |
390 | 2.1 | Fällige Zahlungen aus besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen, die besichert sind durch: | ||||||||||||||||||||||
400 | 2.1.1 | Handelbare Aktiva der Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
410 | 2.1.1.1 | Stufe 1 ohne gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
420 | 2.1.1.1.1 | Zentralbank - Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
430 | 2.1.1.1.2 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
440 | 2.1.1.1.3 | Stufe 1 (Bonitätsstufen 2 und 3) | ||||||||||||||||||||||
450 | 2.1.1.1.4 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 4 und schlechter) | ||||||||||||||||||||||
460 | 2.1.1.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
470 | 2.1.2 | Handelbare Aktiva der Stufe 2A | ||||||||||||||||||||||
480 | 2.1.2.1 | Unternehmensanleihen der Stufe 2a (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
490 | 2.1.2.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
500 | 2.1.2.3 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
510 | 2.1.3 | Handelbare Aktiva der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
520 | 2.1.3.1 | ABS der Stufe 2B (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
530 | 2.1.3.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-6) | ||||||||||||||||||||||
540 | 2.1.3.3 | Unternehmensanleihen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-3) | ||||||||||||||||||||||
550 | 2.1.3.4 | Aktien der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
560 | 2.1.3.5 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2B (Bonitätsstufen 3-5) | ||||||||||||||||||||||
570 | 2.1.4 | Sonstige handelbare Aktiva | ||||||||||||||||||||||
580 | 2.1.5 | Sonstige Aktiva | ||||||||||||||||||||||
590 | 2.2 | Nicht unter 2.1 angegebene fällige Zahlungen aus Darlehen und Krediten an: | ||||||||||||||||||||||
600 | 2.2.1 | Privatkunden | ||||||||||||||||||||||
610 | 2.2.2 | Nichtfinanzunternehmen | ||||||||||||||||||||||
620 | 2.2.3 | Kreditinstitute | ||||||||||||||||||||||
630 | 2.2.4 | Andere Finanzkunden | ||||||||||||||||||||||
640 | 2.2.5 | Zentralbanken | ||||||||||||||||||||||
650 | 2.2.6 | Andere Gegenparteien | ||||||||||||||||||||||
660 | 2.3 | Fällig werdende Devisenswaps | ||||||||||||||||||||||
670 | 2.4 | Derivateforderungen ohne die unter 2.3 genannten | ||||||||||||||||||||||
680 | 2.5 | Fällig werdende Papiere im eigenen Portfolio | ||||||||||||||||||||||
690 | 2.6 | Andere Zuflüsse | ||||||||||||||||||||||
700 | 2.7 | Zuflüsse insgesamt | ||||||||||||||||||||||
710 | 2.8 | Vertragliche Lücke, netto | ||||||||||||||||||||||
720 | 2.9 | Kumulierte vertragliche Lücke, netto | ||||||||||||||||||||||
730-1080 | 3 | LIQUIDITÄTSDECKUNGS- POTENZIAL | Ausgangs- bestand | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre |
730 | 3.1 | Münzen und Banknoten | ||||||||||||||||||||||
740 | 3.2 | Abrufbare Zentralbankguthaben | ||||||||||||||||||||||
750 | 3.3 | Handelbare Aktiva der Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
760 | 3.3.1 | Stufe 1 ohne gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
770 | 3.3.1.1 | Zentralbank - Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
780 | 3.3.1.2 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
790 | 3.3.1.3 | Stufe 1 (Bonitätsstufen 2 und 3) | ||||||||||||||||||||||
800 | 3.3.1.4 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 4 und schlechter) | ||||||||||||||||||||||
810 | 3.3.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
820 | 3.4 | Handelbare Aktiva der Stufe 2A | ||||||||||||||||||||||
830 | 3.4.1 | Unternehmensanleihen der Stufe 2a (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
840 | 3.4.3 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
850 | 3.4.4 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
860 | 3.5 | Handelbare Aktiva der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
870 | 3.5.1 | ABS der Stufe 2B (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
880 | 3.5.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-6) | ||||||||||||||||||||||
890 | 3.5.3 | Unternehmensanleihen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-3) | ||||||||||||||||||||||
900 | 3.5.4 | Aktien der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
910 | 3.5.5 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2B (Bonitätsstufen 3-5) | ||||||||||||||||||||||
920 | 3.6 | Sonstige handelbare Aktiva | ||||||||||||||||||||||
930 | 3.6.1 | Zentralstaat (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
940 | 3.6.2 | Zentralstaat (Bonitätsstufen 2 und 3) | ||||||||||||||||||||||
950 | 3.6.3 | Aktien | ||||||||||||||||||||||
960 | 3.6.4 | gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
970 | 3.6.5 | ABS | ||||||||||||||||||||||
980 | 3.6.6 | Sonstige handelbare Aktiva | ||||||||||||||||||||||
990 | 3.7 | Nicht handelbare zentralbankfähige Aktiva | ||||||||||||||||||||||
1000 | 3.8 | Zugesagte, aber nicht in Anspruch genommene Fazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1010 | 3.8.1 | Fazilitäten der Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
1020 | 3.8.2 | Eingeschränkt nutzbare Fazilitäten der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
1030 | 3.8.3 | Fazilitäten institutsbezogener Sicherungssysteme (IPS) der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
1040 | 3.8.4 | Sonstige Fazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1050 | 3.8.4.1 | gruppeninterner Gegenparteien | ||||||||||||||||||||||
1060 | 3.8.4.2 | anderer Gegenparteien | ||||||||||||||||||||||
1070 | 3.9 | Nettoveränderung des Liquiditätsdeckungspotenzials | ||||||||||||||||||||||
1080 | 3.10 | Kumuliertes Liquiditätsdeckungspotenzial | ||||||||||||||||||||||
1090-1130 | 4 | EVENTUALABFLÜSSE | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre | |
1090 | 4.1 | Abflüsse aus zugesagten Fazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1100 | 4.1.1 | Zugesagte Kreditfazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1110 | 4.1.1.1 | die vom Empfänger als Fazilitäten der Stufe 2B angesehen werden | ||||||||||||||||||||||
1120 | 4.1.1.2 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||
1130 | 4.1.2 | Liquiditätsfazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1140 | 4.2 | Abflüsse aufgrund von Ereignissen, die eine Herabstufung auslösen | ||||||||||||||||||||||
1150-1290 | ZUSATZINFORMATIONEN | Ausgangs- bestand | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre | |
1200 | 10 | Gruppeninterne oder IPS-Abflüsse (ohne Devisen) | ||||||||||||||||||||||
1210 | 11 | Gruppeninterne oder IPS-Zuflüsse (ohne Devisen und fällig werdende Wertpapiere) | ||||||||||||||||||||||
1220 | 12 | Gruppeninterne oder IPS-Zuflüsse aus fällig werdenden Wertpapieren) | ||||||||||||||||||||||
1230 | 13 | Zentralbankfähige erstklassige liquide Aktiva | ||||||||||||||||||||||
1240 | 14 | Handelbare zentralbankfähige Aktiva, die nicht erstklassig und liquide sind | ||||||||||||||||||||||
1270 | 17 | Psychologisch motivierte Abflüsse aus Einlagen | ||||||||||||||||||||||
1280 | 18 | Psychologisch motivierte Zuflüsse aus Darlehen und Krediten | ||||||||||||||||||||||
1290 | 19 | Psychologisch motivierter Abruf zugesagter Fazilitäten |
weiter . |
(Stand: 09.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion