VO (EU) 668/2014
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Artikel 1 Besondere Vorschriften für Namen

Artikel 2 Abgrenzung des geografischen Gebiets

Artikel 3 Besondere Vorschriften für Futtermittel

Artikel 4 Ursprungsnachweis

Artikel 5 Beschreibung mehrerer unterschiedlicher Erzeugnisse

Artikel 6 Verfahrensvorschriften für Eintragungsanträge

Artikel 7 Besondere Vorschriften für die Beschreibung des Erzeugnisses und der Erzeugungsmethode

Artikel 8 Gemeinsame Anträge

Artikel 9 Verfahrensregeln für Einsprüche

Artikel 10 Verfahrensregeln für die Änderung einer Produktspezifikation

Artikel 11 Löschung

Artikel 12 Übermittlungsweg

Artikel 13 Verwendung von Zeichen und Angaben

Artikel 14 Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben und Register der garantiert traditionellen Spezialitäten

Artikel 15 Übergangsvorschriften

Artikel 16 Inkrafttreten und Geltung

Anhang 1 Einziges Dokument

Anhang II Antrag auf Eintragung einer garantiert traditionellen Spezialität

Anhang III Mit Gründen versehener Einspruch

Anhang IV Meldung des Abschlusses von Konsultationen nach einem Einspruch

Anhang V Antrag auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe

Anhang VI Antrag auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation einer garantiert traditionellen Spezialität

Anhang VII Antrag auf Genehmigung einer geringfügigen Änderung

Anhang VIII Mitteilung einer vorübergehenden Änderung

Anhang IX Löschungsantrag

Anhang X Reproduktion der EU-Zeichen und Angaben für G. U., G. G. A. und G. T. S.

1. EU-Zeichen in Farbe

2. EU-Zeichen in Schwarz und Weiß

3. Schriftbild

4. Verkleinerung

5. "Geschützte Ursprungsbezeichnung" und die entsprechenden Abkürzungen in den EU-Amtssprachen

6. "Geschützte geografische Angabe" und die entsprechenden Abkürzungen in den EU-Amtssprachen

7. "Garantiert traditionelle Spezialität" und die entsprechenden Abkürzungen in den EU-Amtssprachen

Anhang XI Klassifizierung der Erzeugnisse

1. Für den menschlichen Verzehr bestimmte Agrarerzeugnisse gemäß Anhang I AEU-Vertrag

2. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

I. Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

II.