VO (EU) 537/2014
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Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Titel II
Bedingungen für die Durchführung von Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
Artikel 4 Prüfungshonorare
Artikel 5 Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
Artikel 6 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die Unabhängigkeit
Artikel 7 Unregelmäßigkeiten
Artikel 8 Auftragsbegleitende Qualitätssicherungsprüfung
Artikel 9 Internationale Prüfungsstandards
Artikel 10 Bestätigungsvermerk
Artikel 11 Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss
Artikel 12 Bericht an die für die Beaufsichtigung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständigen Behörden
Artikel 13 Transparenzbericht
Artikel 14 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Artikel 15 Aufbewahrungspflichten
Titel III
Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften durch Unternehmen von öffentlichem Interesse
Artikel 16 Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
Artikel 17 Laufzeit des Prüfungsmandats
Artikel 18 Übergabeakte
Artikel 19 Abberufung und Rücktritt von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
Titel IV
Beaufsichtigung der Tätigkeit von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften bei der Durchführung einer Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
Kapitel I
Zuständige Behörden
Artikel 20 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 21 Unabhängigkeitsanforderungen
Artikel 22 Wahrung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf die zuständigen Behörden
Artikel 23 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 24 Übertragung von Aufgaben
Artikel 25 Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden auf nationaler Ebene
Kapitel II
Qualitätssicherung, Marktüberwachung und Transparenz der zuständigen Behörden
Artikel 26 Qualitätssicherung
Artikel 27 Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt
Artikel 28 Transparenz der zuständigen Behörden
Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und Beziehungen zu den Europäischen Aufsichtsbehörden
Artikel 29 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 30 Einsetzung des Ausschusses der Aufsichtsstellen
Artikel 31 Zusammenarbeit bei Qualitätssicherungsprüfungen, Untersuchungen und Inspektionen vor Ort
Artikel 32 Kollegien zuständiger Behörden
Artikel 33 Übertragung von Aufgaben
Artikel 34 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
Artikel 35 Schutz personenbezogener Daten
Kapitel IV
Zusammenarbeit mit Behörden aus Drittländern und mit internationalen Organisationen und Stellen
Artikel 36 Vereinbarung über Informationsaustausch
Artikel 37 Offenlegung von Informationen aus Drittländern
Artikel 38 Offenlegung von Informationen gegenüber Drittländern
Artikel 39 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 40 Überprüfung und Berichterstattung
Artikel 41 Übergangsbestimmungen
Artikel 42 Einzelstaatliche Vorkehrungen
Artikel 43 Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG