VO (EU) 537/2014
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Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Titel II
Bedingungen für die Durchführung von Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Artikel 4 Prüfungshonorare

Artikel 5 Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen

Artikel 6 Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die Unabhängigkeit

Artikel 7 Unregelmäßigkeiten

Artikel 8 Auftragsbegleitende Qualitätssicherungsprüfung

Artikel 9 Internationale Prüfungsstandards

Artikel 10 Bestätigungsvermerk

Artikel 11 Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss

Artikel 12 Bericht an die für die Beaufsichtigung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständigen Behörden

Artikel 13 Transparenzbericht

Artikel 14 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden

Artikel 15 Aufbewahrungspflichten

Titel III
Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften durch Unternehmen von öffentlichem Interesse

Artikel 16 Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften

Artikel 17 Laufzeit des Prüfungsmandats

Artikel 18 Übergabeakte

Artikel 19 Abberufung und Rücktritt von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften

Titel IV
Beaufsichtigung der Tätigkeit von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften bei der Durchführung einer Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Kapitel I
Zuständige Behörden

Artikel 20 Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 21 Unabhängigkeitsanforderungen

Artikel 22 Wahrung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf die zuständigen Behörden

Artikel 23 Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 24 Übertragung von Aufgaben

Artikel 25 Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden auf nationaler Ebene

Kapitel II
Qualitätssicherung, Marktüberwachung und Transparenz der zuständigen Behörden

Artikel 26 Qualitätssicherung

Artikel 27 Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt

Artikel 28 Transparenz der zuständigen Behörden

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und Beziehungen zu den Europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 29 Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 30 Einsetzung des Ausschusses der Aufsichtsstellen

Artikel 31 Zusammenarbeit bei Qualitätssicherungsprüfungen, Untersuchungen und Inspektionen vor Ort

Artikel 32 Kollegien zuständiger Behörden

Artikel 33 Übertragung von Aufgaben

Artikel 34 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden

Artikel 35 Schutz personenbezogener Daten

Kapitel IV
Zusammenarbeit mit Behörden aus Drittländern und mit internationalen Organisationen und Stellen

Artikel 36 Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 37 Offenlegung von Informationen aus Drittländern

Artikel 38 Offenlegung von Informationen gegenüber Drittländern

Artikel 39 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 40 Überprüfung und Berichterstattung

Artikel 41 Übergangsbestimmungen

Artikel 42 Einzelstaatliche Vorkehrungen

Artikel 43 Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG

Artikel 44