RL 2014/45/EU
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Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Pflichten

Artikel 4 Zuständigkeiten

Kapitel III
Mindestanforderungen an die technische Überwachung

Artikel 5 Prüfungszeitpunkt und -häufigkeit

Artikel 6 Prüfungsinhalte und -methoden

Artikel 7 Bewertung von Mängeln

Artikel 8 Prüfbescheinigung

Artikel 9 Weiterverfolgung von Mängeln

Artikel 10 Prüfnachweis

Kapitel IV
Verwaltungsvorschriften

Artikel 11 Prüfeinrichtungen und -geräte

Artikel 12 Prüfstellen

Artikel 13 Prüfer

Artikel 14 Überwachung von Prüfstellen

Kapitel V
Zusammenarbeit und Austausch von Informationen

Artikel 15 Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 16 Elektronische Plattform für Fahrzeuginformationen

Kapitel VI
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 17 Delegierte Rechtsakte

Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19 Ausschussverfahren

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20 Berichterstattung

Artikel 21 Sanktionen

Artikel 22 Übergangsbestimmungen

Artikel 23 Umsetzung

Artikel 24 Aufhebung

Artikel 25 Inkrafttreten

Artikel 26 Adressaten

Anhang I Mindestanforderungen an die Prüfinhalte und empfohlene Methoden der Prüfung

1. Allgemeines

2. Umfang der Überprüfung

3. Inhalte und Methoden der Prüfung sowie Bewertung von Mängeln an Fahrzeugen

0. Identifizierung des Fahrzeugs

1. Bremsanlage

1.1. Mechanischer Zustand und Funktion

1.2 Betriebsbremse: Wirkung und Wirksamkeit

1.3. Hilfsbremse (Notbremse): Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage)

1.4. Feststellbremse: Wirkung und Wirksamkeit

2. Lenkung

2.1. Mechanischer Zustand

2.2. Lenkrad, Lenksäule und Lenkstange

3. Sicht

4. Leuchten, reflektierende Einrichtungen und elektrische Anlage

4.1. Frontscheinwerfer

4.2. Begrenzungs- und Schlussleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Umrissleuchten sowie Tagfahrleuchten

4.3. Bremsleuchten

4.4. Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten

4.5. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten

4.6. Rückfahrscheinwerfer

4.7. Hintere Kennzeichenbeleuchtung

4.8. Rückstrahler, auffällige (retroflektierende) Markierung und hintere Kennzeichnungstafeln

4.9. Kontrollleuchten für das Beleuchtungssystem

5. Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung

5.1. Achsen

5.2. Räder und Reifen

5.3. Aufhängung

6. Fahrgestell und daran befestigte Teile

6.1. Fahrgestell oder Rahmen und daran befestigte Teile

6.2. Führerhaus und Karosserie

7. Sonstige Ausstattungen

7.1. Sicherheitsgurte/Gurtschlösser und Rückhaltesysteme

8. Umweltbelastung

8.1. Geräuschpegel

8.2. Auspuffemissionen

8.2.1. Emissionen von Fremdzündungsmotoren

8.2.2. Emissionen von Selbstzündungsmotoren

8.3. Unterdrückung elektromagnetischer Interferenzen

8.4. Andere umweltrelevante Positionen

9. Zusätzliche Prüfungen bei Fahrzeugen (Zur Personenbeförderung) der Klassen M2 und M3

9.1. Türen

9.4. Sitze

9.10. Vorschriften für die Beförderung von Kindern (X)

9.11. Vorschriften für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität (X)

9.12. Sonstige Sonderausstattungen (X)

Anhang II Mindestangaben in der Prüfbescheinigung

Anhang III Mindestanforderungen an Einrichtungen und Geräte für die technische Überwachung

I. Einrichtungen und Geräte

II. Kalibrierung von Messgeräten

Tabelle I Erforderliche Mindestausstattung für die technische Überwachung

Anhang IV Mindestanforderungen an die Befähigung, Ausbildung und Zertifizierung der Prüfer

1. Befähigung

2. Grundausbildung und Auffrischungsschulungen

3. Bescheinigung der Befähigung

Anhang V