VO (EU) 576/2013
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtung
Artikel 5 Höchstzahl der Heimtiere
Kapitel II
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen
Abschnitt 1
Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten
Artikel 6 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu anderen als Handelszwecken
Artikel 7 Ausnahme von dem Erfordernis der Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten
Artikel 8 Ausnahme von dem Erfordernis der Tollwutimpfung für Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten
Abschnitt 2
Heimtiere der in Anhang I Teil B genannten Arten
Artikel 9 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken
Kapitel III
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in einen Mitgliedstaat
Abschnitt 1
Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten
Artikel 10 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu anderen als Handelszwecken
Artikel 11 Ausnahme von dem Erfordernis der Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten
Artikel 12 Ausnahme von der Bedingung des Tests zur Titrierung von Antikörpern für Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten
Artikel 13 Erstellung einer Liste von Gebieten und Drittländern
Abschnitt 2
Heimtiere der in Anhang I Teil B genannten Arten
Artikel 14 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken
Artikel 15 Erstellung einer Liste von Gebieten und Drittländern
Abschnitt 3
Ausnahme von den Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
Artikel 16 Ausnahme von den Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken zwischen bestimmten Ländern und Gebieten
Kapitel IV
Kennzeichnung und vorbeugende Gesundheitsmassnahmen
Abschnitt 1
Kennzeichnung
Artikel 17 Kennzeichnung von Heimtieren
Artikel 18 Für die Implantierung von Transpondern bei Heimtieren erforderliche Qualifikationen
Abschnitt 2
Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen andere Krankheiten oder Infektionen als Tollwut
Artikel 19 Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen und Bedingungen für ihre Anwendung
Artikel 20 Liste der Mitgliedstaaten oder Teilen davon nach Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe a
Kapitel V
Ausweise
Abschnitt 1
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen
Artikel 21 Format und Inhalt des Ausweises nach Artikel 6 Buchstabe d
Artikel 22 Ausstellung und Ausfüllen des in Artikel 6 Buchstabe d genannten Ausweises
Artikel 23 Ausgabe von Blankoausweisen
Artikel 24 Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises gemäß Artikel 21 Absatz 1
Abschnitt 2
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in die Mitgliedstaaten
Artikel 25 Format und Inhalt des Ausweises nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e
Artikel 26 Ausstellung und Ausfüllen des Ausweises nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e
Artikel 27 Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises gemäß Artikel 25 Absatz 1
Abschnitt 3
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen
Artikel 28 Format und Inhalt des Ausweises nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c
Artikel 29 Ausstellung und Ausfüllen des Ausweises nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c
Abschnitt 4
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in die Mitgliedstaaten
Artikel 30 Format und Inhalt des Ausweises nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c
Artikel 31 Ausstellung und Ausfüllen des Ausweises nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c
Kapitel VI
Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 1
Ausnahme für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken in die Mitgliedstaaten
Artikel 32 Ausnahme von den Bedingungen der Artikel 6, 9, 10 und 14
Abschnitt 2
Allgemeine Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften
Artikel 33 Vorgeschriebene Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen hinsichtlich der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder aus einem nach Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 15 aufgelisteten Gebiet oder Drittland in die Mitgliedstaaten
Artikel 34 Vorgeschriebene Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen hinsichtlich der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus anderen als den nach Artikel 13 Absatz 1 oder Artikel 15 aufgelisteten Gebieten oder Drittländern
Artikel 35 Verfahren bei einer Nichteinhaltung der Vorschriften, die während der nach den Artikeln 33 und 34 durchgeführten Kontrollen erkannt wurde
Artikel 36 Schutzmaßnahmen
Artikel 37 Informationspflichten
Abschnitt 3
Verfahrensrechtliche Bestimmungen
Artikel 38 Änderungen der Anhänge
Artikel 39 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 40 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 41 Ausschussverfahren
Artikel 42 Sanktionen
Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 43 Aufhebung
Artikel 44 Übergangsmaßnahmen für Ausweise
Artikel 45 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Heimtierarten
Anhang II Technische Anforderungen an Transponder
Anhang III Gültigkeitsvorschriften für Tollwutimpfungen
Anhang IV Gültigkeitsvorschriften für den Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern