VO (EU) 576/2013
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Allgemeine Verpflichtung

Artikel 5 Höchstzahl der Heimtiere

Kapitel II
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen

Abschnitt 1
Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten

Artikel 6 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 7 Ausnahme von dem Erfordernis der Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten

Artikel 8 Ausnahme von dem Erfordernis der Tollwutimpfung für Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten

Abschnitt 2
Heimtiere der in Anhang I Teil B genannten Arten

Artikel 9 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken

Kapitel III
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in einen Mitgliedstaat

Abschnitt 1
Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten

Artikel 10 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 11 Ausnahme von dem Erfordernis der Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten

Artikel 12 Ausnahme von der Bedingung des Tests zur Titrierung von Antikörpern für Heimtiere der in Anhang I Teil a genannten Arten

Artikel 13 Erstellung einer Liste von Gebieten und Drittländern

Abschnitt 2
Heimtiere der in Anhang I Teil B genannten Arten

Artikel 14 Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 15 Erstellung einer Liste von Gebieten und Drittländern

Abschnitt 3
Ausnahme von den Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken

Artikel 16 Ausnahme von den Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken zwischen bestimmten Ländern und Gebieten

Kapitel IV
Kennzeichnung und vorbeugende Gesundheitsmassnahmen

Abschnitt 1
Kennzeichnung

Artikel 17 Kennzeichnung von Heimtieren

Artikel 18 Für die Implantierung von Transpondern bei Heimtieren erforderliche Qualifikationen

Abschnitt 2
Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen andere Krankheiten oder Infektionen als Tollwut

Artikel 19 Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen und Bedingungen für ihre Anwendung

Artikel 20 Liste der Mitgliedstaaten oder Teilen davon nach Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe a

Kapitel V
Ausweise

Abschnitt 1
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen

Artikel 21 Format und Inhalt des Ausweises nach Artikel 6 Buchstabe d

Artikel 22 Ausstellung und Ausfüllen des in Artikel 6 Buchstabe d genannten Ausweises

Artikel 23 Ausgabe von Blankoausweisen

Artikel 24 Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises gemäß Artikel 21 Absatz 1

Abschnitt 2
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil a genannten Arten zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in die Mitgliedstaaten

Artikel 25 Format und Inhalt des Ausweises nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e

Artikel 26 Ausstellung und Ausfüllen des Ausweises nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e

Artikel 27 Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises gemäß Artikel 25 Absatz 1

Abschnitt 3
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen

Artikel 28 Format und Inhalt des Ausweises nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c

Artikel 29 Ausstellung und Ausfüllen des Ausweises nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c

Abschnitt 4
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken aus einem Gebiet oder Drittland in die Mitgliedstaaten

Artikel 30 Format und Inhalt des Ausweises nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c

Artikel 31 Ausstellung und Ausfüllen des Ausweises nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c

Kapitel VI
Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 1
Ausnahme für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken in die Mitgliedstaaten

Artikel 32 Ausnahme von den Bedingungen der Artikel 6, 9, 10 und 14

Abschnitt 2
Allgemeine Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften

Artikel 33 Vorgeschriebene Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen hinsichtlich der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder aus einem nach Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 15 aufgelisteten Gebiet oder Drittland in die Mitgliedstaaten

Artikel 34 Vorgeschriebene Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen hinsichtlich der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus anderen als den nach Artikel 13 Absatz 1 oder Artikel 15 aufgelisteten Gebieten oder Drittländern

Artikel 35 Verfahren bei einer Nichteinhaltung der Vorschriften, die während der nach den Artikeln 33 und 34 durchgeführten Kontrollen erkannt wurde

Artikel 36 Schutzmaßnahmen

Artikel 37 Informationspflichten

Abschnitt 3
Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Artikel 38 Änderungen der Anhänge

Artikel 39 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 40 Dringlichkeitsverfahren

Artikel 41 Ausschussverfahren

Artikel 42 Sanktionen

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 43 Aufhebung

Artikel 44 Übergangsmaßnahmen für Ausweise

Artikel 45 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I Heimtierarten

Teil A

Teil B

Anhang II Technische Anforderungen an Transponder

Anhang III Gültigkeitsvorschriften für Tollwutimpfungen

Anhang IV Gültigkeitsvorschriften für den Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern

Anhang V