VO (EU) 168/2013
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Fahrzeugklassen
Artikel 5 Bestimmung der Masse in fahrbereitem Zustand
Kapitel II
Allgemeine Pflichten
Artikel 6 Pflichten der Mitgliedstaaten
Artikel 7 Pflichten der Genehmigungsbehörden
Artikel 8 Maßnahmen zur Marktüberwachung
Artikel 9 Pflichten der Hersteller
Artikel 10 Pflichten der Hersteller hinsichtlich ihrer Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
Artikel 11 Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers für die Marktüberwachung
Artikel 12 Pflichten der Einführer
Artikel 13 Pflichten der Einführer hinsichtlich der Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
Artikel 14 Pflichten der Händler
Artikel 15 Pflichten der Händler in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
Artikel 16 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
Artikel 17 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III
Materielle Anforderungen
Artikel 18 Allgemeine materielle Anforderungen
Artikel 19 Verbot von Abschalteinrichtungen
Artikel 20 Herstellerseitige Maßnahmen hinsichtlich Änderungen am Antriebsstrang von Fahrzeugen
Artikel 21 Allgemeine Anforderungen an On-Board-Diagnosesysteme
Artikel 22 Anforderungen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen
Artikel 23 Anforderungen für die Umweltverträglichkeit
Artikel 24 Zusätzliche Anforderungen an die Umweltverträglichkeit hinsichtlich der Treibhausgasemissionen und des Kraftstoffverbrauchs sowie des Verbrauchs an elektrischer Energie und der elektrischen Reichweite
Kapitel IV
EU-Typgenehmigungsverfahren
Artikel 25 Verfahren für die EU-Typgenehmigung
Artikel 26 Antrag auf Typgenehmigung
Artikel 27 Beschreibungsmappe
Artikel 28 Besondere Anforderungen für die Informationen, die für den Antrag auf Typgenehmigung gemäß den verschiedenen Verfahren beizubringen sind
Kapitel V
Durchführung der EU-Typgenehmigungsverfahren
Artikel 29 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 30 Besondere Bestimmungen für den EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 31 Spezifische Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Artikel 32 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen
Artikel 33 Übereinstimmung der Produktion
Kapitel VI
Änderung von EU-Typgenehmigungen
Artikel 34 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 35 Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen
Artikel 36 Herausgabe und Bekanntgabe von Änderungen
Kapitel VII
Gültigkeit einer EU-Typgenehmigung
Artikel 37 Erlöschen der Gültigkeit
Kapitel VIII
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnungen
Artikel 38 Übereinstimmungsbescheinigung
Artikel 39 Gesetzlich vorgeschriebenes Schild mit der entsprechenden Kennzeichnung für Fahrzeuge und Typgenehmigungszeichen für Bauteile oder selbstständige technische Einheiten
Kapitel IX
Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte
Artikel 40 Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte
Artikel 41 Anschließende Anpassung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Kapitel X
Kleinserienfahrzeuge
Artikel 42 Nationale Kleinserien-Typgenehmigung
Kapitel XI
Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme
Artikel 43 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen
Artikel 44 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen einer auslaufenden Serie
Artikel 45 Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
Kapitel XII
Schutzklauseln
Artikel 46 Verfahren zur Behandlung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, mit denen ein erhebliches Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 47 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 48 Übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die ein erhebliches Risiko darstellen
Artikel 49 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Artikel 50 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
Artikel 51 Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - weitere Anforderungen
Artikel 52 Rückruf von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten
Artikel 53 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
Kapitel XIII
Internationale Regelungen
Artikel 54 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-ECE-Regelungen
Kapitel XIV
Technische Informationen
Artikel 55 Für Nutzer bestimmte Informationen
Artikel 56 Für Hersteller von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten bestimmte Informationen
Kapitel XV
Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
Artikel 57 Pflichten des Herstellers
Artikel 58 Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern
Artikel 59 Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
Artikel 60 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen
Kapitel XVI
Benennung und Notifizierung von Technischen Diensten
Artikel 61 Anforderungen für Technische Dienste
Artikel 62 Zweigunternehmen von Technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 63 Benennung von Technischen Diensten
Artikel 64 Akkreditierte interne Technische Dienste des Herstellers
Artikel 65 Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung Technischer Dienste
Artikel 66 Bewertung der Fähigkeiten Technischer Dienste
Artikel 67 Notifizierungsverfahren
Artikel 68 Änderungen der Benennungen
Artikel 69 Anfechtung der Kompetenz von Technischen Diensten
Artikel 70 Verpflichtungen der Technischen Dienste in Bezug auf ihre Tätigkeit
Artikel 71 Informationspflichten der Technischen Dienste
Kapitel XVII
Durchführungsrechtsakte und Delegierte Rechtsakte
Artikel 72 Durchführungsrechtsakte
Artikel 73 Ausschussverfahren
Artikel 74 Änderung der Anhänge
Artikel 75 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel XVIII
Schlussbestimmungen
Artikel 76 Sanktionen
Artikel 77 Übergangsbestimmungen
Artikel 78 Bericht
Artikel 79 Überprüfung hinsichtlich verbesserter Bremssysteme
Artikel 80 Überprüfung hinsichtlich Einzelgenehmigungen für Fahrzeuge
Artikel 81 Aufhebung
Artikel 82 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Fahrzeugeinstufung
Anhang II Vollständige Aufstellung der für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen geltenden Anforderungen
Anhang III Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien
Anhang IV Zeitplan für die Anwendung dieser Verordnung auf die Typgenehmigung
Anhang VI Schadstoff-Emissionsgrenzwerte, OBD-Schwellenwerte und Grenzwerte für den Geräuschpegel hinsichtlich der Typgenehmigung und der Übereinstimmung der Produktion
Anhang VII Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen
Anhang VIII Erhöhte Anforderungen für die funktionale Sicherheit
Erläuterungen zu den Anhängen I bis VIII
Anhang IX Entsprechungstabelle