VO (EU) 168/2013
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Fahrzeugklassen

Artikel 5 Bestimmung der Masse in fahrbereitem Zustand

Kapitel II
Allgemeine Pflichten

Artikel 6 Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 7 Pflichten der Genehmigungsbehörden

Artikel 8 Maßnahmen zur Marktüberwachung

Artikel 9 Pflichten der Hersteller

Artikel 10 Pflichten der Hersteller hinsichtlich ihrer Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen

Artikel 11 Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers für die Marktüberwachung

Artikel 12 Pflichten der Einführer

Artikel 13 Pflichten der Einführer hinsichtlich der Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen

Artikel 14 Pflichten der Händler

Artikel 15 Pflichten der Händler in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen

Artikel 16 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 17 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Materielle Anforderungen

Artikel 18 Allgemeine materielle Anforderungen

Artikel 19 Verbot von Abschalteinrichtungen

Artikel 20 Herstellerseitige Maßnahmen hinsichtlich Änderungen am Antriebsstrang von Fahrzeugen

Artikel 21 Allgemeine Anforderungen an On-Board-Diagnosesysteme

Artikel 22 Anforderungen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen

Artikel 23 Anforderungen für die Umweltverträglichkeit

Artikel 24 Zusätzliche Anforderungen an die Umweltverträglichkeit hinsichtlich der Treibhausgasemissionen und des Kraftstoffverbrauchs sowie des Verbrauchs an elektrischer Energie und der elektrischen Reichweite

Kapitel IV
EU-Typgenehmigungsverfahren

Artikel 25 Verfahren für die EU-Typgenehmigung

Artikel 26 Antrag auf Typgenehmigung

Artikel 27 Beschreibungsmappe

Artikel 28 Besondere Anforderungen für die Informationen, die für den Antrag auf Typgenehmigung gemäß den verschiedenen Verfahren beizubringen sind

Kapitel V
Durchführung der EU-Typgenehmigungsverfahren

Artikel 29 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30 Besondere Bestimmungen für den EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 31 Spezifische Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Artikel 32 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen

Artikel 33 Übereinstimmung der Produktion

Kapitel VI
Änderung von EU-Typgenehmigungen

Artikel 34 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 35 Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen

Artikel 36 Herausgabe und Bekanntgabe von Änderungen

Kapitel VII
Gültigkeit einer EU-Typgenehmigung

Artikel 37 Erlöschen der Gültigkeit

Kapitel VIII
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnungen

Artikel 38 Übereinstimmungsbescheinigung

Artikel 39 Gesetzlich vorgeschriebenes Schild mit der entsprechenden Kennzeichnung für Fahrzeuge und Typgenehmigungszeichen für Bauteile oder selbstständige technische Einheiten

Kapitel IX
Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte

Artikel 40 Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte

Artikel 41 Anschließende Anpassung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Kapitel X
Kleinserienfahrzeuge

Artikel 42 Nationale Kleinserien-Typgenehmigung

Kapitel XI
Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme

Artikel 43 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen

Artikel 44 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen einer auslaufenden Serie

Artikel 45 Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten

Kapitel XII
Schutzklauseln

Artikel 46 Verfahren zur Behandlung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, mit denen ein erhebliches Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 47 Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 48 Übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die ein erhebliches Risiko darstellen

Artikel 49 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Artikel 50 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Artikel 51 Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - weitere Anforderungen

Artikel 52 Rückruf von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten

Artikel 53 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Kapitel XIII
Internationale Regelungen

Artikel 54 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-ECE-Regelungen

Kapitel XIV
Technische Informationen

Artikel 55 Für Nutzer bestimmte Informationen

Artikel 56 Für Hersteller von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten bestimmte Informationen

Kapitel XV
Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 57 Pflichten des Herstellers

Artikel 58 Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern

Artikel 59 Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 60 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen

Kapitel XVI
Benennung und Notifizierung von Technischen Diensten

Artikel 61 Anforderungen für Technische Dienste

Artikel 62 Zweigunternehmen von Technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 63 Benennung von Technischen Diensten

Artikel 64 Akkreditierte interne Technische Dienste des Herstellers

Artikel 65 Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung Technischer Dienste

Artikel 66 Bewertung der Fähigkeiten Technischer Dienste

Artikel 67 Notifizierungsverfahren

Artikel 68 Änderungen der Benennungen

Artikel 69 Anfechtung der Kompetenz von Technischen Diensten

Artikel 70 Verpflichtungen der Technischen Dienste in Bezug auf ihre Tätigkeit

Artikel 71 Informationspflichten der Technischen Dienste

Kapitel XVII
Durchführungsrechtsakte und Delegierte Rechtsakte

Artikel 72 Durchführungsrechtsakte

Artikel 73 Ausschussverfahren

Artikel 74 Änderung der Anhänge

Artikel 75 Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel XVIII
Schlussbestimmungen

Artikel 76 Sanktionen

Artikel 77 Übergangsbestimmungen

Artikel 78 Bericht

Artikel 79 Überprüfung hinsichtlich verbesserter Bremssysteme

Artikel 80 Überprüfung hinsichtlich Einzelgenehmigungen für Fahrzeuge

Artikel 81 Aufhebung

Artikel 82 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Fahrzeugeinstufung

Anhang II Vollständige Aufstellung der für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen geltenden Anforderungen

Anhang III Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien

Anhang IV Zeitplan für die Anwendung dieser Verordnung auf die Typgenehmigung

Anhang V

Anhang VI Schadstoff-Emissionsgrenzwerte, OBD-Schwellenwerte und Grenzwerte für den Geräuschpegel hinsichtlich der Typgenehmigung und der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VII Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen

Anhang VIII Erhöhte Anforderungen für die funktionale Sicherheit

Erläuterungen zu den Anhängen I bis VIII

Anhang IX Entsprechungstabelle