VO (EU) 748/2012
- Inhalt =>
Artikel 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen |
Artikel 2 Zulassung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen |
Artikel 2a Übergangsregelungen für Zulassungen, die bisher nach Anhang I (Teil 21) erteilt wurden |
Artikel 3 Fortdauer von Musterzulassungen und zugehörigen Lufttüchtigkeitszeugnissen |
Artikel 4 Fortdauer von ergänzenden Musterzulassungen |
Artikel 5 - gestrichen - |
Artikel 6 Fortdauer von Zeugnissen für Bau- und Ausrüstungsteile |
Artikel 7 Fluggenehmigung |
Artikel 7a Betriebliche Eignungsdaten |
Artikel 8 Entwicklungsbetriebe |
Artikel 9 Herstellungsorganisationen |
Artikel 10 Maßnahmen der Agentur |
Artikel 11 Aufhebung |
Artikel 12 Inkrafttreten |
Anhang I |
Teil 21 Zertifizierung von Luftfahrzeugen und zugehörigen Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen und von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben |
21.1. Allgemeines |
21.2 Umfang |
Hauptabschnitt A Technische Anforderungen |
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen |
21.A.1 Umfang |
21.A.2 Erfüllung durch andere Personen als den Antragsteller oder Inhaber eines Zertifikats |
21.A.3A Meldesystem |
21.A.3B Lufttüchtigkeitsanweisungen |
21.A.4 Koordination zwischen Entwicklung und Herstellung |
21.A.5 Aufzeichnungspflichten |
21.A.6 Handbücher |
21.A.7 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit |
21.A.9 Zugang und Untersuchung |
Abschnitt B - Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen |
21.A.11 Umfang |
21.A.13 Berechtigung |
21.A.14 Nachweis der Befähigung |
21.A.15 Beantragung |
21.A.16A - gestrichen - |
21.A.16B - gestrichen - |
21.A.17A - gestrichen - |
21.A.17B - gestrichen - |
21.A.18 - gestrichen - |
21.A.19 Änderungen, die eine neue Musterzulassung erfordern |
21.A.20 Nachweis der Einhaltung der Grundlage der Musterzulassung, der Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten und der Umweltschutzanforderungen |
21.A.21 Anforderungen an die Ausstellung einer Musterzulassung oder einer eingeschränkten Musterzulassung |
21.A.23 - gestrichen - |
21.A.31 Musterbauarten |
21.A.33 Inspektionen und Tests |
21.A.35 Testflüge |
21.A.41 Musterzulassungen |
21.A.44 Pflichten der Inhaber |
21.A.47 Übertragbarkeit |
21.A.51 Laufzeit und Fortdauer |
21.A.55 - gestrichen - |
21.A.57 - gestrichen - |
21.A.61 - gestrichen - |
21.A.62 Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten |
21.A.65 Aufrechterhaltung der strukturellen Integrität von Flugzeugstrukturen |
(Abschnitt C - Nicht Anzuwenden) |
Abschnitt D - Änderungen an Musterzulassungen und Eingeschränkten Musterzulassungen |
21.A.90A Umfang |
21A.90B Standardänderungen |
21.A.90C Autonome Änderungen gegenüber den Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit |
21.A.91 Klassifizierung von Änderungen gegenüber einer Musterzulassung |
21.A.92 Berechtigung |
21.A.93 Beantragung |
21.A.95 Anforderungen an die Genehmigung einer geringfügigen Änderung |
21.A.97 Anforderungen an die Genehmigung einer erheblichen Änderung |
21.A.101 Grundlage der Musterzulassung, Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten und Umweltschutzanforderungen im Falle einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung |
21.A.103 - gestrichen - |
21.A.105 - gestrichen - |
21.A.107 - gestrichen - |
21.A.108 Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten |
21.A.109 Pflichten und EPA-Kennzeichnung |
Abschnitt E - Ergänzungen zur Musterzulassung |
21.A.111 Umfang |
21.A.112A Berechtigung |
21.A.112B Nachweis der Befähigung |
21.A.113 Anträge auf ergänzende Musterzulassungen |
21.A.114 - gestrichen - |
21.A.115 Anforderungen an die Genehmigung von erheblichen Änderungen in Form einer ergänzenden Musterzulassung |
21.A.116 Übertragbarkeit |
21.A.117 Änderungen an durch eine ergänzende Musterzulassung abgedeckten Produktteilen |
21.A.118A Pflichten und EPA-Kennzeichnung |
21.A.118B Laufzeit und Fortdauer |
21.A.119 Handbücher |
21.A.120A Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit |
21.A.120B Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten |
Abschnitt F - Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb |
21.A.121 Umfang |
21.A.122 Berechtigung |
21.A.124 Beantragung |
21.A.124A Nachweisverfahren |
21.A.125A Ausstellung von Einzelzulassungen |
21.A.125B Beanstandungen und Bemerkungen |
21.A.125C Laufzeit und Fortdauer |
21.A.126 Produktionsinspektionssystem |
21.A.127 Prüfungen: Luftfahrzeuge |
21.A.128 Prüfungen: Motoren und Propeller |
21.A.129 Pflichten des Herstellungsbetriebs |
21.A.130 Konformitätserklärung |
Abschnitt G - Genehmigung als Herstellungsbetrieb |
21.A.131 Umfang |
21.A.133 Berechtigung |
21.A.134 Beantragung |
21.A.134A Nachweisverfahren |
21.A.135 Ausstellung von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb |
21.A.139 Produktionsmanagementsystem |
21.A.139A Informationssicherheitsmanagementsystem |
21.A.143 Handbuch des Herstellungsbetriebs |
21.A.145 Ressourcen |
21.A.147 Änderungen am Produktionsmanagementsystem |
21.A.148 Standortänderungen |
21.A.149 Übertragbarkeit |
21.A.151 Genehmigungsbedingungen |
21.A.153 Änderungen von Genehmigungsbedingungen |
21.A.157 - gestrichen - |
21.A.158 Beanstandungen und Bemerkungen |
21.A.159 Laufzeit und Fortdauer |
21.A.163 Rechte |
21.A.165 Pflichten der Inhaber |
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse |
21.A.171 Umfang |
21.A.172 Berechtigung |
21.A.173 Klassifizierung |
21.A.174 Beantragung |
21.A.175 Sprache |
21.A.177 Ergänzungen oder Änderungen |
21.A.179 Übertragbarkeit und Erneuerung in Mitgliedstaaten |
21.A.180 - gestrichen - |
21.A.181 Laufzeit und Fortdauer |
21.A.182 Kennzeichnung von Luftfahrzeugen |
Abschnitt I - Lärmschutzzeugnisse |
21.A.201 Umfang |
21.A.203 Berechtigung |
21.A.204 Beantragung |
21.A.207 Ergänzungen oder Änderungen |
21.A.209 Übertragbarkeit und Erneuerung in Mitgliedstaaten Bei einem Besitzwechsel eines Luftfahrzeugs: |
21.A.210 - gestrichen - |
21.A.211 Laufzeit und Fortdauer |
Abschnitt J - Genehmigung als Entwicklungsbetrieb |
21.A.231 Umfang |
21.A.233 Berechtigung |
21.A.234 Beantragung |
21.A.235 Ausstellung von Genehmigungen als Entwicklungsbetrieb |
21.A.239 Konstruktionsmanagementsystem |
21.A.239A Informationssicherheitsmanagementsystem |
21.A.243 Handbuch |
21.A.245 Ressourcen |
21.A.247 Änderungen am Konstruktionsmanagementsystem |
21.A.249 Übertragbarkeit |
21.A.251 Genehmigungsbedingungen |
21.A.253 Änderungen von Genehmigungsbedingungen |
21.A.257 - gestrichen - |
21.A.258 Beanstandungen und Bemerkungen |
21.A.259 Laufzeit und Fortdauer |
21.A.263 Rechte |
21.A.265 Pflichten der Inhaber |
Abschnitt K - Bau- und Ausrüstungsteile |
21.A.301 Umfang |
21.A.303 Einhaltung der einschlägigen Spezifikationen |
21.A.305 Zulassung von Bau- und Ausrüstungsteilen |
21.A.307 Zulässigkeit des Einbaus von Bau- und Ausrüstungsteilen |
Abschnitt L - Nicht Anzuwenden |
Abschnitt M - Reparaturen 21 |
21A.431A Umfang |
21A.431B Standardreparaturen |
21.A.432A Berechtigung |
21.A.432B Nachweis der Befähigung |
21.A.432C Beantragung einer Genehmigung für ein Reparaturverfahren |
21.A.433 Anforderungen an die Genehmigung eines Reparaturverfahrens |
21.A.435 Klassifizierung und Genehmigung von Reparaturverfahren |
21.A.437 - gestrichen - |
21.A.439 Herstellung von Reparaturteilen |
21.A.441 Ausführung von Reparaturen |
21.A.443 Beschränkungen |
21.A.445 Nicht reparierte Schäden |
21.A.447 - gestrichen - |
21.A.449 - gestrichen - |
21.A.451 Pflichten und EPA-Kennzeichnung |
Abschnitt N - Nicht Anzuwenden |
Abschnitt O - Zulassung gemäss europäischer technischer Standardzulassung (ETSO) |
21.A.601 Umfang |
21.A.602A Berechtigung |
21.A.602B Nachweis der Befähigung |
21.A.603 Beantragung |
21.A.604 ETSO-Zulassungen für Hilfstriebwerke (APU) |
21.A.605 Geforderte Daten |
21.A.606 Anforderungen an die Ausstellung einer ETSO-Zulassung |
21.A.607 Vorrechte durch ETSO-Zulassungen |
21.A.608 Erklärung über Bauausführung und Leistungen (DDP) |
21.A.609 Pflichten der Inhaber von ETSO-Zulassungen |
21.A.610 Genehmigung von Abweichungen |
21.A.611 Konstruktionsänderungen |
21.A.613 - gestrichen - |
21.A.615 - gestrichen - |
21.A.619 Laufzeit und Fortdauer |
21.A.621 Übertragbarkeit |
Abschnitt P - Fluggenehmigung |
21.A.701 Umfang |
21.A.703 Berechtigung |
21.A.705 - gestrichen - |
21.A.707 Antrag auf Fluggenehmigung |
21.A.708 Flugbedingungen |
21.A.709 Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen |
21.A.710 Genehmigung der Flugbedingungen |
21.A.711 Ausstellung einer Fluggenehmigung |
21.A.713 Änderungen |
21.A.715 Sprache |
21.A.719 Übertragbarkeit |
21.A.721 - gestrichen - |
21.A.723 Laufzeit und Fortdauer |
21.A.725 Erneuerung von Fluggenehmigungen |
21.A.727 Verpflichtungen des Inhabers einer Fluggenehmigung |
21.A.729 - gestrichen - |
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen |
21.A.801 Kennzeichnung von Produkten |
21.A.803 Behandlung von Kenndaten |
21.A.804 Kennzeichnung von Bau- und Ausrüstungsteilen |
21.A.805 Kennzeichnung von kritischen Teilen |
21.A.807 Kennzeichnung von ETSO-Artikeln |
Hauptabschnitt B Verfahrensvorschriften für zuständige Behörden |
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen |
21.B.5 - gestrichen - |
21.B.10 Aufsichtsdokumentation |
21.B.15 Meldungen an die Agentur |
21.B.20 Sofortige Reaktion auf ein Sicherheitsproblem |
21.B.20A Unmittelbare Reaktion auf eine Störung oder Schwachstelle der Informationssicherheit mit Auswirkungen auf die Flugsicherheit |
21.B.25 Managementsystem |
21.B.30 Zuweisung von Aufgaben an qualifizierte Stellen |
21.B.35 Änderungen am Managementsystem |
21.B.40 - gestrichen - |
21.B.45 - gestrichen - |
21.B.55 Aufzeichnungspflichten |
21.B.60 - gestrichen - |
21.B.65 Aussetzung, Einschränkung und Widerruf |
Abschnitt B - Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen |
21.B.70 Zertifizierungsspezifikationen |
21.B.75 Sonderbedingungen |
21.B.80 Grundlage der Musterzulassung für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung |
21.B.82 Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung von Luftfahrzeugen |
21.B.85 Benennung der geltenden Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsspezifikationen für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung |
21.B.100 Umfang der Einbeziehung |
21.B.103 Ausstellung einer Musterzulassung oder einer eingeschränkten Musterzulassung |
Abschnitt C - Nicht Anzuwenden |
Abschnitt D - Änderungen an Musterzulassungen und eingeschränkten Musterzulassungen |
21.B.105 Grundlage der Musterzulassung, Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten im Falle erheblicher Änderungen gegenüber einer Musterzulassung |
21.B.107 Erteilung einer Genehmigung für eine Änderung gegenüber einer Musterzulassung |
Abschnitt E - Ergänzungen zur Musterzulassung |
21.B.109 Grundlage der Musterzulassung, Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten im Falle einer ergänzenden Musterzulassung |
21.B.111 Ausstellung einer ergänzenden Musterzulassung |
21.B.115 Nachweisverfahren |
Abschnitt F - Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb |
21.B.120 Erstzulassungsverfahren |
21.B.125 Beanstandungen und Abhilfemaßnahmen, Bemerkungen |
21.B.130 - gestrichen - |
21.B.135 Beibehaltung von Einzelzulassungen |
21.B.140 Ergänzung von Einzelzulassungen |
21.B.145 - gestrichen - |
21.B.150 - gestrichen - |
Abschnitt G - Genehmigung als Herstellungsbetrieb |
21.B.215 Nachweisverfahren |
21.B.220 Erstzulassungsverfahren |
21.B.221 Aufsichtsgrundsätze |
21.B.222 Aufsichtsprogramm |
21.B.225 Beanstandungen und Abhilfemaßnahmen, Bemerkungen |
21.B.230 - gestrichen - |
21.B.235 - gestrichen - |
21.B.240 Änderungen am System des Produktionsmanagements |
21.B.240A Änderungen des Informationssicherheitsmanagementsystems |
21.B.245 - gestrichen - |
21.B.260 - gestrichen - |
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse |
21.B.320 Untersuchung |
21.B.325 Ausstellung von Lufttüchtigkeitszeugnissen |
21.B.326 Lufttüchtigkeitszeugnis |
21.B.327 Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis |
21.B.330 - gestrichen - |
21.B.345 - gestrichen - |
Abschnitt I - Lärmschutzzeugnisse |
21.B.420 Untersuchung |
21.B.425 Ausstellung von Lärmzeugnissen |
Abschnitt J - Genehmigung als Entwicklungsbetrieb |
21.B.430 Erstzulassungsverfahren |
21.B.431 Aufsichtsgrundsätze |
21.B.432 Aufsichtsprogramm |
21.B.433 Beanstandungen und Abhilfemaßnahmen, Bemerkungen |
21.B.435 Änderungen am Konstruktionsmanagementsystem |
21.B.435A Änderungen des Informationssicherheitsmanagementsystems |
Abschnitt K - Bau- und Ausrüstungsteile |
Abschnitt L - Nicht Anzuwenden |
Abschnitt M - Reparaturen |
21.B.450 Grundlage der Musterzulassung und Umweltschutzanforderungen im Falle der Genehmigung eines Reparaturverfahrens |
21.B.453 Erteilung einer Genehmigung für Reparaturverfahren |
Abschnitt N - Nicht Anzuwenden |
Abschnitt O - Zulassung gemäss europäischer technischer Standardzulassung |
21.B.480 Ausstellung einer ETSO-Zulassung |
Abschnitt P - Fluggenehmigung |
21.B.520 Untersuchung |
21.B.525 Ausstellung einer Fluggenehmigung |
21.B.530 - gestrichen - |
21.B.545 - gestrichen - |
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen |
Anlagen EASA-Formblätter |
Anlage 1 Freigabebescheinigung - EASA-Formblatt 1 gemäß Anhang I (Teil 21) |
Anweisungen zur Verwendung des EASA-Formblatts 1 |
1. Zweck und Verwendung |
2. Allgemeine Gestaltung |
3. Ausfertigungen |
4. Fehler in der Bescheinigung |
5. Ausfüllen der Bescheinigung durch den Aussteller |
Anlage II EASa Formblätter 15a und 15c - Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit |
Anlage III EASA-Formblatt 20a - Fluggenehmigung |
Anlage IV EASA-Formblatt 20b - Fluggenehmigung (ausgestellt von zugelassen Betrieben) |
Anlage V Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis - EASA-Formblatt 24 |
Anlage VI Lufttüchtigkeitszeugnis -EASA-Formblatt 25 |
Anlage VII EASA-Formblatt 45 - Lärmschutzzeugnis |
Anlage VIII Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug - EASA-Formblatt 52 |
Anweisungen zur Verwendung der Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug - EASA-Formblatt 52 |
1. Zweck und Anwendungsbereich |
2. Allgemeines |
3. Ausfüllen der Konformitätserklärung durch den Aussteller |
Anlage IX EASA-Formblatt 53 - Freigabebescheinigung |
Anweisungen für das Ausfüllen des Formblatts |
Anlage X Zulassung als Herstellungsbetrieb - EASa Formblatt 55 |
Anlage XI Einzelzulassung für die Produktion ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb - EASA-Formblatt 65 |
Anlage XII - Testflugkategorien und zugehörige Qualifikationen von Testflugbesatzungen 85 |
A. Allgemeines |
B. Begriffsbestimmungen |
C. Testflugkategorien |
D. Kompetenzen und Erfahrungen von Piloten und leitenden Testflugingenieuren |
E. Kompetenzen und Erfahrungen anderer Testflugingenieure |
Anhang Ib (Teil 21 Leicht) |
21L.1 Umfang |
21L.2 Zuständige Behörde |
Hauptabschnitt A Technische Anforderungen |
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen |
21L.A.1 Umfang |
21L.A.2 Pflichten und Handlungen einer anderen Person als der Person, die ein Zertifikat beantragt oder besitzt oder eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion abgibt |
21L.A.3 Meldesystem |
21L.A.4 Lufttüchtigkeitsanweisungen |
21L.A.5 Koordination zwischen Entwicklung und Herstellung |
21L.A.6 Kennzeichnung |
21L.A.7 Aufzeichnungspflichten |
21L.A.8 Handbücher |
21L.A.9 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit |
21L.A.10 Zugang und Untersuchung |
21L.A.11 Beanstandungen und Bemerkungen |
21L.A.12 Nachweisverfahren |
Abschnitt B - Musterzulassungen |
21L.A.21 Umfang |
21L.A.22 Berechtigung |
21L.A.23 Nachweis der Entwicklungsbefähigung |
21L.A.24 Antrag auf Erteilung einer Musterzulassung |
21L.A.25 Konformitätsnachweis |
21L.A.26 Musterbauart |
21L.A.27 Anforderungen an die Ausstellung einer Musterzulassung |
21L.A.28 Pflichten des Inhabers einer Musterzulassung |
21L.A.29 Übertragbarkeit einer Musterzulassung |
21L.A.30 Fortdauernde Gültigkeit einer Musterzulassung |
Abschnitt C - Compliance-Erklärungen für die Konstruktion von Luftfahrzeugen |
21L.A.41 Umfang |
21L.A.42 Berechtigung |
21L.A.43 Compliance-Erklärung für die Konstruktion |
21L.A.44 Compliance-Tätigkeiten im Hinblick auf eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion |
21L.A.45 Detaillierte technische Spezifikationen und Umweltschutzanforderungen, die für Luftfahrzeuge gelten, die Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion sind |
21L.A.46 Konstruktionsdaten eines Luftfahrzeugs |
21L.A.47 Pflichten der Person, die eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion abgibt |
21L.A.48 Nichtübertragbarkeit einer Compliance-Erklärung für die Luftfahrzeugkonstruktion |
Abschnitt D - Änderungen gegenüber Musterzulassungen |
21L.A.61 Umfang |
21L.A.62 Standardänderungen |
21L.A.63 Klassifizierung von Änderungen gegenüber einer Musterzulassung |
21L.A.64 Berechtigung |
21L.A.65 Antrag auf Änderung gegenüber einer Musterzulassung |
21L.A.66 Konformitätsnachweis |
21L.A.67 Anforderungen an die Genehmigung einer geringfügigen Änderung gegenüber einer Musterzulassung |
21L.A.68 Anforderungen an die Genehmigung einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung |
21L.A.69 Genehmigung einer Änderung gegenüber einer Musterzulassung im Rahmen eines Rechts |
21L.A.70 Pflichten bei geringfügigen Änderungen gegenüber einer Musterzulassung |
Abschnitt E - Eegänzende Musterzulassung |
21L.A.81 Umfang |
21L.A.82 Berechtigung |
21L.A.83 Nachweis der Entwicklungsbefähigung |
21L.A.84 Anträge auf ergänzende Musterzulassungen |
21L.A.85 Konformitätsnachweis |
21L.A.86 Anforderungen an die Genehmigung einer ergänzenden Musterzulassung |
21L.A.87 Genehmigung einer Musterzulassung im Rahmen eines Rechts |
21L.A.88 Pflichten eines Inhabers einer ergänzenden Musterzulassung |
21L.A.89 Übertragbarkeit einer ergänzenden Musterzulassung |
21L.A.90 Fortdauernde Gültigkeit von ergänzenden Musterzulassungen |
21L.A.91 Änderungen an durch eine ergänzende Musterzulassung abgedeckten Produktteilen |
Abschnitt F - Änderungen an einem Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
21L.A.101 Umfang |
21L.A.102 Standardänderungen |
21L.A.103 Klassifizierung von Änderungen der Konstruktion eines Luftfahrzeugs, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
21L.A.104 Berechtigung |
21L.A.105 Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei geringfügigen Änderungen |
21L.A.106 Pflichten der Person, die eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei einer geringfügigen Änderung abgibt |
21L.A.107 Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei einer erheblichen Änderung |
21L.A.108 Compliance-Tätigkeiten im Hinblick auf die Compliance-Erklärung für eine erhebliche Änderung |
Abschnitt G - Erklärte Herstellungsorganisationen |
21L.A.121 Umfang |
21L.A.122 Berechtigung |
21L.A.123 Erklärung über die Herstellungsbefähigung |
21L.A.124 Produktionsmanagementsystem |
21L.A.125 Ressourcen der erklärten Herstellungsorganisation |
21L.A.126 Arbeitsumfang |
21L.A.127 Pflichten der erklärten Herstellungsorganisation |
21L.A.128 Mitteilung von Änderungen und Einstellung der Tätigkeiten |
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse |
21L.A.141 Umfang |
21L.A.142 Berechtigung |
21L.A.143 Beantragung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses oder eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses |
21L.A.144 Pflichten des Antragstellers eines Lufttüchtigkeitszeugnisses oder eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses |
21L.A.145 Übertragbarkeit und Erneuerung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses und eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses innerhalb der Mitgliedstaaten |
21L.A.146 Fortdauernde Gültigkeit eines Lufttüchtigkeitszeugnisses oder eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses |
Abschnitt I - Lärmzeugnisse und eingeschränkte Lärmzeugnisse |
21L.A.161 Umfang |
21L.A.162 Berechtigung |
21L.A.163 Beantragung |
21L.A.164 Übertragbarkeit und Erneuerung eines Lärmzeugnisses und eines eingeschränkten Lärmzeugnisses innerhalb der Mitgliedstaaten |
21L.A.165 Fortdauernde Gültigkeit eines Lärmzeugnisses oder eines eingeschränkten Lärmzeugnisses |
Abschnitt J - Erklärte Entwicklungsorganisationen |
21L.A.171 Umfang |
21L.A.172 Berechtigung |
21L.A.173 Erklärung über die Entwicklungsbefähigung |
21L.A.174 Konstruktionsmanagementsystem |
21L.A.175 Ressourcen der erklärten Entwicklungsorganisation |
21L.A.176 Arbeitsumfang |
21L.A.177 Pflichten der erklärten Entwicklungsorganisation |
21L.A.178 Mitteilung von Änderungen und Einstellung der Tätigkeiten |
Abschnitt K - Teile |
21L.A.191 Umfang |
21L.A.192 Nachweis der Konformität |
21L.A.193 Freigabe von Teilen für den Einbau |
Abschnitt M - Reparaturverfahren für musterzertifizierte Produkte |
21L.A.201 Umfang |
21L.A.202 Standardreparaturen |
21L.A.203 Klassifizierung von Reparaturverfahren für musterzertifizierte Produkte |
21L.A.204 Berechtigung |
21L.A.205 Beantragung einer Genehmigung für ein Reparaturverfahren für ein musterzertifiziertes Produkt |
21L.A.206 Konformitätsnachweis |
21L.A.207 Anforderungen an die Genehmigung eines Verfahrens für geringfügige Reparaturen |
21L.A.208 Anforderungen an die Genehmigung eines Verfahrens für erhebliche Reparaturen |
21L.A.209 Genehmigung eines Reparaturverfahrens im Rahmen eines Rechts |
21L.A.210 Pflichten des Inhabers einer Genehmigung für ein Reparaturverfahren |
21L.A.211 Nicht reparierte Schäden |
Abschnitt N - Reparaturverfahren für ein Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Complianceerklärung für die Konstruktion ist |
21L.A.221 Umfang |
21L.A.222 Standardreparaturen |
21L.A.223 Klassifizierung von Reparaturverfahren für ein Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
21L.A.224 Berechtigung |
21L.A.225 Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei Verfahren für geringfügige Reparaturen |
21L.A.226 Compliance-Erklärung für die Konstruktion bei Verfahren für erhebliche Reparaturen |
21L.A.227 Compliance-Tätigkeiten im Hinblick auf die Compliance-Erklärung bei einem Verfahren für erhebliche Reparaturen |
21L.A.228 Pflichten der Person, die eine Compliance-Erklärung für die Konstruktion eines Reparaturverfahrens abgibt |
21L.A.229 Nicht reparierte Schäden |
Abschnitt P - Fluggenehmigung |
21L.A.241 Fluggenehmigung und Flugbedingungen |
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten und Teilen |
21L.A.251 Umfang |
21L.A.252 Design von Markierungen |
21L.A.253 Kennzeichnung von Produkten |
21L.A.254 Behandlung von Kenndaten |
21L.A.255 Kennzeichnung von Teilen |
Abschnitt R - Konformitätserklärung für Luftfahrzeuge und Freigabebescheinigungen (EASA-Formblatt 1) für Motoren und Propeller oder Teile davon, die einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion entsprechen |
21L.A.271 Umfang |
21L.A.272 Berechtigung |
21L.A.273 Produktionskontrollsystem |
21L.A.274 Ausstellung einer Konformitätserklärung (EASA-Formblatt 52B) oder einer Freigabebescheinigung (EASA-Formblatt 1) |
21L.A.275 Pflichten einer natürlichen oder juristischen Person, die eine Konformitätserklärung (EASA-Formblatt 52B) oder eine Freigabebescheinigung (EASA-Formblatt 1) ausstellt |
Hauptabschnitt B Verfahren für zuständige Behörden |
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen |
21L.B.11 Aufsichtsdokumentation |
21L.B.12 Informationsaustausch |
21L.B.13 Mitteilungen an die Agentur |
21L.B.14 Lufttüchtigkeitsanweisungen aus Nicht-Mitgliedstaaten |
21L.B.15 Sofortige Reaktion auf ein Sicherheitsproblem |
21L.B.16 Managementsystem |
21L.B.17 Zuweisung von Aufgaben an qualifizierte Stellen |
21L.B.18 Änderungen am Managementsystem |
21L.B.19 Beilegung von Streitigkeiten |
21L.B.20 Aufzeichnungspflichten |
21L.B.21 Beanstandungen und Bemerkungen |
21L.B.22 Durchsetzungsmaßnahmen |
21L.B.23 Lufttüchtigkeitsanweisungen |
21L.B.24 Nachweisverfahren |
Abschnitt B - Musterzulassungen |
21L.B.41 Zertifizierungsspezifikationen |
21L.B.42 Erstuntersuchung |
21L.B.43 Grundlage der Musterzulassung für eine Musterzulassung |
21L.B.44 Sonderbedingungen |
21L.B.45 Benennung der geltenden Umweltschutzanforderungen für eine Musterzulassung |
21L.B.46 Untersuchung |
21L.B.47 Ausstellung einer Musterzulassung |
21L.B.48 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Produkten, für die eine Musterzulassung erteilt wurde |
21L.B.49 Übertragung einer Musterzulassung |
Abschnitt C - Compliance-Erklärungen für die Konstruktion |
21L.B.61 Detaillierte technische Spezifikationen und geltende Umweltschutzanforderungen für Compliance-Erklärungen für die Konstruktion von Produkten |
21L.B.62 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht |
21L.B.63 Registrierung einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion |
21L.B.64 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
Abschnitt D - Änderungen gegenüber Musterzulassungen |
21L.B.81 Grundlage der Musterzulassung und geltende Umweltschutzanforderungen im Falle einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung |
21L.B.82 Untersuchung und Erteilung einer Genehmigung für eine geringfügige Änderung gegenüber einer Musterzulassung |
21L.B.83 Untersuchung einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung |
21L.B.84 Erteilung einer Genehmigung für eine erhebliche Änderung gegenüber einer Musterzulassung |
21L.B.85 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit veränderter Produkte, für die eine Musterzulassung erteilt wurde |
Abschnitt E - Ergänzende Musterzulassung |
21L.B.101 Grundlage der Musterzulassung und geltende Umweltschutzanforderungen im Falle einer ergänzenden Musterzulassung |
21L.B.102 Untersuchung |
21L.B.103 Erteilung einer ergänzenden Musterzulassung |
21L.B.104 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Produkten, für die eine ergänzende Musterzulassung erteilt wurde |
Abschnitt F - Änderungen an einem Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
21L.B.121 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht in Bezug auf eine Compliance-Erklärung für eine erhebliche Änderung an der Konstruktion eines Luftfahrzeugs, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
21L.B.122 Registrierung einer Compliance-Erklärung für eine erhebliche Änderung an einer Luftfahrzeugkonstruktion |
21L.B.123 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit eines veränderten Luftfahrzeugs, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
Abschnitt G - Erklärte Herstellungsorganisationen |
21L.B.141 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht |
21L.B.142 Registrierung einer Erklärung über die Herstellungsbefähigung |
21L.B.143 Aufsicht |
21L.B.144 Aufsichtsprogramm |
21L.B.145 Aufsichtstätigkeiten |
21L.B.146 Änderungen von Erklärungen |
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse |
21L.B.161 Untersuchung |
21L.B.162 Ausstellung oder Änderung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses oder eines eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses |
21L.B.163 Aufsicht |
Abschnitt I - Lärmzeugnisse |
21L.B.171 Untersuchung |
21L.B.172 Ausstellung oder Änderung von Lärmzeugnissen |
21L.B.173 Aufsicht |
Abschnitt J - Erklärte Entwicklungsorganisationen |
21L.B.181 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht |
21L.B.182 Registrierung einer Erklärung über die Entwicklungsbefähigung |
21L.B.183 Aufsicht |
21L.B.184 Aufsichtsprogramm |
21L.B.185 Aufsichtstätigkeiten |
21L.B.186 Änderungen von Erklärungen |
Abschnitt K - Teile |
Abschnitt M - Reparaturverfahren für musterzertifizierte Produkte |
21L.B.201 Grundlage der Musterzulassung und geltende Umweltschutzanforderungen im Falle der Genehmigung eines Reparaturverfahrens |
21L.B.202 Untersuchung und Erteilung einer Genehmigung für ein Verfahren für geringfügige Reparaturen |
21L.B.203 Untersuchung des Antrags auf Genehmigung eines Verfahrens für erhebliche Reparaturen |
21L.B.204 Erteilung einer Genehmigung für ein Verfahren für erhebliche Reparaturen |
21L.B.205 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Produkten, für die ein Reparaturverfahren genehmigt wurde |
21L.B.206 Nicht reparierte Schäden |
Abschnitt N - Reparaturverfahren für ein Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
21L.B.221 Erstuntersuchung im Rahmen der Aufsicht in Bezug auf eine Compliance-Erklärung für ein Verfahren für erhebliche Reparaturen bei einem Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
21L.B.222 Registrierung einer Erklärung über ein Verfahren für erhebliche Reparaturen in Bezug auf ein Luftfahrzeug, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
21L.B.223 Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit in Bezug auf ein Reparaturverfahren, das Gegenstand einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ist |
Abschnitt O - Zulassung gemäß Europäischer technischer Standardzulassung (ETSO) (Reserviert) |
Abschnitt P - Fluggenehmigung |
21L.B.241 Untersuchung vor Erteilung einer Fluggenehmigung |
21L.B.242 Untersuchung vor Herausgabe der Flugbedingungen |
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten und Teilen |
Abschnitt R - Konformitätserklärung für Luftfahrzeuge und Freigabebescheinigungen (EASA-Formblatt 1) für Motoren und Propeller und Teile davon, die einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion entsprechen |
21L.B.251 Aufsicht |
21L.B.252 Aufsichtsprogramm |
21L.B.253 Aufsichtstätigkeiten |
Anlagen zum Anhang IB EASA-Formblätter |
Anlage I Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis - EASA-Formblatt 24B |
Anlage II Eingeschränktes Lärmzeugnis - EASA-Formblatt 45B |
Anlage III Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug - EASA-Formblatt 52B |
Anlage IV Freigabebescheinigung - EASA-Formblatt 53B |
Anhang II Aufgehobene Verordnung mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen |
Anhang III Entsprechungstabelle |