VO (EU) 748/2012
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Artikel 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zulassung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen
Artikel 3 Fortdauer von Musterzulassungen und zugehörigen Lufttüchtigkeitszeugnissen
Artikel 4 Fortdauer von ergänzenden Musterzulassungen
Artikel 5 - gestrichen -
Artikel 6 Fortdauer von Zeugnissen für Bau- und Ausrüstungsteile
Artikel 7 Fluggenehmigung
Artikel 7a Betriebliche Eignungsdaten
Artikel 8 Entwicklungsbetriebe
Artikel 9 Herstellungsbetriebe
Artikel 10 Maßnahmen der Agentur
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Inkrafttreten
Teil 21
Zertifizierung von Luftfahrzeugen und zugehörigen Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen und von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben
21.1. Allgemeines
Hauptabschnitt A
Technische Anforderungen
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen
21.A.1 Umfang21.A.2 Erfüllung durch andere Personen als den Antragsteller oder Inhaber eines Zertifikats
21.A.3A Ausfälle, Funktionsstörungen und Defekte
21.A.3B Lufttüchtigkeitsanweisungen
21.A.4 Koordination zwischen Entwicklung und Herstellung
21.A.5 Aufzeichnungspflichten
21.A.6 Handbücher
21.A.7 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
Abschnitt B - Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen
21.A.11 Umfang21.A.13 Berechtigung
21.A.14 Nachweis der Befähigung
21.A.15 Beantragung
21.A.16A - gestrichen -
21.A.16B - gestrichen -
21.A.17A - gestrichen -
21.A.17B - gestrichen -
21.A.18 - gestrichen -
21.A.19 Änderungen, die eine neue Musterzulassung erfordern
21.A.20 Nachweis der Einhaltung der Grundlage der Musterzulassung, der Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten und der Umweltschutzanforderungen
21.A.21 Anforderungen an die Ausstellung einer Musterzulassung oder einer eingeschränkten Musterzulassung
21.A.23 - gestrichen -
21.A.31 Musterbauarten
21.A.33 Inspektionen und Tests
21.A.35 Testflüge
21.A.41 Musterzulassungen
21.A.44 Pflichten der Inhaber
21.A.47 Übertragbarkeit
21.A.51 Laufzeit und Fortdauer
21.A.55 Aufzeichnungspflichten
21.A.57 Handbücher
21.A.61 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
21.A.62 Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten
21.A.65 Aufrechterhaltung der strukturellen Integrität von Flugzeugstrukturen
(Abschnitt C - Nicht Anzuwenden)
Abschnitt D - Änderungen an Musterzulassungen und Eingeschränkten Musterzulassungen
21.A.90A Umfang21A.90B Standardänderungen
21.A.90C Autonome Änderungen gegenüber den Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
21.A.91 Klassifizierung von Änderungen gegenüber einer Musterzulassung
21.A.92 Berechtigung
21.A.93 Beantragung
21.A.95 Anforderungen an die Genehmigung einer geringfügigen Änderung
21.A.97 Anforderungen an die Genehmigung einer erheblichen Änderung
21.A.101 Grundlage der Musterzulassung, Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten und Umweltschutzanforderungen im Falle einer erheblichen Änderung gegenüber einer Musterzulassung
21.A.103 - gestrichen -
21.A.105 Aufzeichnungspflichten
21.A.107 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
21.A.108 Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten
21.A.109 Pflichten und EPA-Kennzeichnung
Abschnitt E - Ergänzungen zur Musterzulassung
21.A.111 Umfang21.A.112A Berechtigung
21.A.112B Nachweis der Befähigung
21.A.113 Anträge auf ergänzende Musterzulassungen
21.A.114 - gestrichen -
21.A.115 Anforderungen an die Genehmigung von erheblichen Änderungen in Form einer ergänzenden Musterzulassung
21.A.116 Übertragbarkeit
21.A.117 Änderungen an durch eine ergänzende Musterzulassung abgedeckten Produktteilen
21.A.118A Pflichten und EPA-Kennzeichnung
21.A.118B Laufzeit und Fortdauer
21.A.119 Handbücher
21.A.120A Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
21.A.120B Bereitstellung betrieblicher Eignungsdaten
Abschnitt F - Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb
21.A.121 Umfang21.A.122 Berechtigung
21.A.124 Beantragung
21.A.125A Ausstellung von Einzelzulassungen
21.A.125B Meldung von Verstößen
21.A.125C Laufzeit und Fortdauer
21.A.126 Produktionsinspektionssystem
21.A.127 Prüfungen: Luftfahrzeuge
21.A.128 Prüfungen: Motoren und Propeller
21.A.129 Pflichten der Hersteller
21.A.130 Konformitätserklärung
Abschnitt G - Genehmigung als Herstellungsbetrieb
21.A.131 Umfang21.A.133 Berechtigung
21.A.134 Beantragung
21.A.135 Ausstellung von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb
21.A.139 Qualitätssysteme
21.A.143 Selbstdarstellung
21.A.145 Genehmigungsvoraussetzungen
21.A.147 Änderungen in zugelassenen Herstellungsbetrieben
21.A.148 Standortänderungen
21.A.149 Übertragbarkeit
21.A.151 Genehmigungsbedingungen
21.A.153 Änderungen von Genehmigungsbedingungen
21.A.157 Untersuchungen
21.A.158 Meldung von Verstößen
21.A.159 Laufzeit und Fortdauer
21.A.163 Vorrechte
21.A.165 Pflichten der Inhaber
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse
21.A.171 Umfang21.A.172 Berechtigung
21.A.173 Klassifizierung
21.A.174 Beantragung
21.A.175 Sprache
21.A.177 Ergänzungen oder Änderungen
21.A.179 Übertragbarkeit und Erneuerung in Mitgliedstaaten
21.A.180 Inspektionen
21.A.181 Laufzeit und Fortdauer
21.A.182 Kennzeichnung von Luftfahrzeugen
Abschnitt I - Lärmschutzzeugnisse
21.A.201 Umfang21.A.203 Berechtigung
21.A.204 Beantragung
21.A.207 Ergänzungen oder Änderungen
21.A.209 Übertragbarkeit und Erneuerung in Mitgliedstaaten Bei einem Besitzwechsel eines Luftfahrzeugs:
21.A.210 Inspektionen
21.A.211 Laufzeit und Fortdauer
Abschnitt J - Genehmigung als Entwicklungsbetrieb
21.A.231 Umfang21.A.233 Berechtigung
21.A.234 Beantragung
21.A.235 Ausstellung von Genehmigungen als Entwicklungsbetrieb
21.A.239 Konstruktionssicherungssysteme
21.A.243 Daten
21.A.245 Genehmigungsvoraussetzungen
21.A.247 Änderungen in Konstruktionssicherungssystemen
21.A.249 Übertragbarkeit
21.A.251 Genehmigungsbedingungen
21.A.253 Änderungen von Genehmigungsbedingungen
21.A.257 Untersuchungen
21.A.258 Meldung von Verstößen
21.A.259 Laufzeit und Fortdauer
21.A.263 Vorrechte
21.A.265 Pflichten der Inhaber
Abschnitt K - Bau- und Ausrüstungsteile
21.A.301 Umfang21.A.303 Einhaltung der einschlägigen Spezifikationen
21.A.305 Zulassung von Bau- und Ausrüstungsteilen
21.A.307 Freigabe von Bau- und Ausrüstungsteilen zur Installation
Abschnitt L - Nicht Anzuwenden
Abschnitt M - Reparaturen 21
21A.431A Umfang21A.431B Standardreparaturen
21.A.432A Berechtigung
21.A.432B Nachweis der Befähigung
21.A.432C Beantragung einer Genehmigung für ein Reparaturverfahren
21.A.433 Anforderungen an die Genehmigung eines Reparaturverfahrens
21.A.435 Klassifizierung und Genehmigung von Reparaturverfahren
21.A.437 - gestrichen -
21.A.439 Herstellung von Reparaturteilen
21.A.441 Ausführung von Reparaturen
21.A.443 Beschränkungen
21.A.445 Nicht reparierte Schäden
21.A.447 Aufzeichnungspflichten
21.A.449 Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
21.A.451 Pflichten und EPA-Kennzeichnung
Abschnitt N - Nicht Anzuwenden
Abschnitt O - Zulassung gemäss europäischer technischer Standardzulassung (ETSO)
21.A.601 Umfang21.A.602A Berechtigung
21.A.602B Nachweis der Befähigung
21.A.603 Beantragung
21.A.604 ETSO-Zulassungen für Hilfstriebwerke (APU)
21.A.605 Geforderte Daten
21.A.606 Anforderungen an die Ausstellung einer ETSO-Zulassung
21.A.607 Vorrechte durch ETSO-Zulassungen
21.A.608 Erklärung über Bauausführung und Leistungen (DDP)
21.A.609 Pflichten der Inhaber von ETSO-Zulassungen
21.A.610 Genehmigung von Abweichungen
21.A.611 Konstruktionsänderungen
21.A.613 Aufzeichnungspflichten
21.A.615 Inspektionen durch die Agentur
21.A.619 Laufzeit und Fortdauer
21.A.621 Übertragbarkeit
Abschnitt P - Fluggenehmigung
21.A.701 Umfang21.A.703 Berechtigung
21.A.705 Zuständige Behörde
21.A.707 Antrag auf Fluggenehmigung
21.A.708 Flugbedingungen
21.A.709 Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen
21.A.710 Genehmigung der Flugbedingungen
21.A.711 Ausstellung einer Fluggenehmigung
21.A.713 Änderungen
21.A.715 Sprache
21.A.719 Übertragbarkeit
21.A.721 Inspektionen
21.A.723 Laufzeit und Fortdauer
21.A.725 Erneuerung von Fluggenehmigungen
21.A.727 Verpflichtungen des Inhabers einer Fluggenehmigung
21.A.729 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen
21.A.801 Kennzeichnung von Produkten21.A.803 Behandlung von Kenndaten
21.A.804 Kennzeichnung von Bau- und Ausrüstungsteilen
21.A.805 Kennzeichnung von kritischen Teilen
21.A.807 Kennzeichnung von ETSO-Artikeln
Hauptabschnitt B
Verfahrensvorschriften für zuständige Behörden
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen
21.B.5 Umfang21.B.20 Pflichten der zuständigen Behörden
21.B.25 Anforderungen an die Organisation der zuständigen Behörden
21.B.30 Dokumentierte Verfahrensvorschriften
21.B.35 Änderungen in Betrieb und Verfahrensvorschriften
21.B.40 Klärung von Streitfragen
21.B.45 Meldungen/Koordination
21.B.55 Aufzeichnungspflichten
21.B.60 Lufttüchtigkeitsanweisungen
Abschnitt B - Musterzulassungen und eingeschränkte Musterzulassungen
21.B.70 Zertifizierungsspezifikationen
21.B.75 Sonderbedingungen
21.B.80 Grundlage der Musterzulassung für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung
21.B.82 Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung von Luftfahrzeugen
21.B.85 Benennung der geltenden Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsspezifikationen für eine Musterzulassung oder eine eingeschränkte Musterzulassung
21.B.100 Umfang der Einbeziehung
21.B.103 Ausstellung einer Musterzulassung oder einer eingeschränkten Musterzulassung
Abschnitt C - Nicht Anzuwenden
Abschnitt D - Änderungen an Musterzulassungen und eingeschränkten Musterzulassungen
21.B.105 Grundlage der Musterzulassung, Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten im Falle erheblicher Änderungen gegenüber einer Musterzulassung
21.B.107 Erteilung einer Genehmigung für eine Änderung gegenüber einer Musterzulassung
Abschnitt E - Ergänzungen zur Musterzulassung
21.B.109 Grundlage der Musterzulassung, Umweltschutzanforderungen und Zertifizierungsgrundlage für betriebliche Eignungsdaten im Falle einer ergänzenden Musterzulassung
21.B.111 Ausstellung einer ergänzenden Musterzulassung
Abschnitt F - Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb
21.B.120 Untersuchung21.B.125 Meldung von Verstößen
21.B.130 Erteilung von Einzelzulassungen
21.B.135 Beibehaltung von Einzelzulassungen
21.B.140 Ergänzung von Einzelzulassungen
21.B.145 Beschränkung, Aussetzung und Widerruf von Einzelzulassungen
21.B.150 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt G - Genehmigung als Herstellungsbetrieb
21.B.220 Untersuchung21.B.225 Meldung von Verstößen
21.B.230 Ausstellung von Zertifikaten
21.B.235 Weitere Überwachung
21.B.240 Ergänzung von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb
21.B.245 Aussetzung und Widerruf von Genehmigungen als Herstellungsbetrieb
21.B.260 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt H - Lufttüchtigkeitszeugnisse und eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse
21.B.320 Untersuchung21.B.325 Ausstellung von Lufttüchtigkeitszeugnissen
21.B.326 Lufttüchtigkeitszeugnis
21.B.327 Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis
21.B.330 Aussetzung und Widerruf von Lufttüchtigkeitszeugnissen und eingeschränkten Lufttüchtigkeitszeugnissen
21.B.345 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt I - Lärmschutzzeugnisse
21.B.420 Untersuchung21.B.425 Ausstellung von Lärmschutzzeugnissen
21.B.430 Aussetzung und Widerruf von Lärmschutzzeugnissen
21.B.445 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt J - Genehmigung als Entwicklungsbetrieb
Abschnitt K - Bau- und Ausrüstungsteile
Abschnitt L - Nicht Anzuwenden
Abschnitt M - Reparaturen
21.B.450 Grundlage der Musterzulassung und Umweltschutzanforderungen im Falle der Genehmigung eines Reparaturverfahrens
21.B.453 Erteilung einer Genehmigung für Reparaturverfahren
Abschnitt N - Nicht Anzuwenden
Abschnitt O - Zulassung gemäss europäischer technischer Standardzulassung
21.B.480 Ausstellung einer ETSO-Zulassung
Abschnitt P - Fluggenehmigung
21.B.520 Untersuchung21.B.525 Ausstellung von Fluggenehmigungen
21.B.530 Widerruf einer Fluggenehmigung
21.B.545 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt Q - Kennzeichnung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen
Anlagen EASA-Formblätter
Anlage 1 Freigabebescheinigung - EASA-Formblatt 1 gemäß Anhang I (Teil 21)
Anweisungen zur Verwendung des EASA-Formblatts 1
1. Zweck und Verwendung2. Allgemeine Gestaltung
3. Ausfertigungen
4. Fehler in der Bescheinigung
5. Ausfüllen der Bescheinigung durch den Aussteller
Anlage II EASa Formblätter 15a und 15c - Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit
Anlage III EASA-Formblatt 20a - Fluggenehmigung
Anlage IV EASA-Formblatt 20b - Fluggenehmigung
(ausgestellt von zugelassen Betrieben)
Anlage V Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis - EASA-Formblatt 24
Anlage VI Lufttüchtigkeitszeugnis -EASA-Formblatt 25
Anlage VII EASA-Formblatt 45 - Lärmschutzzeugnis
Anlage VIII EASA-Formblatt 52 - Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug
Anweisungen zur Verwendung der Konformitätserklärung für ein Luftfahrzeug - EASA-Formblatt 52
1. Zweck und Anwendungsbereich2. Allgemeines
3. Ausfüllen der Konformitätserklärung durch den Aussteller
Anlage IX EASA-Formblatt 53 - Freigabebescheinigung
Anweisungen für das Ausfüllen des Formblatts
Anlage X EASA-Formblatt 55 - Bescheinigung der Genehmigung als Herstellungsbetrieb
Anlage XI EASA-Formblatt 65 - Einzelzulassung für die Herstellung ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb
Anlage XII - Testflugkategorien und zugehörige Qualifikationen von Testflugbesatzungen 85
A. Allgemeines
B. Begriffsbestimmungen
C. Testflugkategorien
D. Kompetenzen und Erfahrungen von Piloten und leitenden Testflugingenieuren
E. Kompetenzen und Erfahrungen anderer Testflugingenieure
Anhang II Aufgehobene Verordnung mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen