VO (EU) 1169/2011
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Kapitel I
Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Allgemeine Grundsätze der Information über Lebensmittel
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Grundsätze für verpflichtende Informationen über Lebensmittel
Artikel 5 Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
Kapitel III
Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer
Artikel 6 Grundlegende Anforderung
Artikel 7 Lauterkeit der Informationspraxis
Artikel 8 Verantwortlichkeiten
Kapitel IV
Verpflichtende Informationen über Lebensmittel
Abschnitt 1
Inhalt und Darstellungsform
Artikel 9 Verzeichnis der verpflichtenden Angaben
Artikel 10 Weitere verpflichtende Angaben für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln
Artikel 11 Maße und Gewichte
Artikel 12 Bereitstellung und Platzierung verpflichtender Informationen über Lebensmittel
Artikel 13 Darstellungsform der verpflichtenden Angaben
Artikel 14 Fernabsatz
Artikel 15 Sprachliche Anforderungen
Artikel 16 Ausnahmen von dem Erfordernis bestimmter verpflichtender Angaben
Abschnitt 2
Detaillierte Bestimmungen für verpflichtende Angaben
Artikel 17 Bezeichnung des Lebensmittels
Artikel 18 Zutatenverzeichnis
Artikel 19 Ausnahme vom Erfordernis eines Zutatenverzeichnisses
Artikel 20 Ausnahme vom Erfordernis der Angabe von Bestandteilen von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis
Artikel 21 Kennzeichnung bestimmter Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Artikel 22 Quantitative Angabe der Zutaten
Artikel 23 Nettofüllmenge
Artikel 24 Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum und Datum des Einfrierens
Artikel 25 Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen
Artikel 26 Ursprungsland oder Herkunftsort
Artikel 27 Gebrauchsanweisung
Artikel 28 Alkoholgehalt
Abschnitt 3
NäIrwertdeklaration
Artikel 29 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 30 Inhalt
Artikel 31 Berechnung
Artikel 32 Angabe je 100 g oder je 100 ml
Artikel 33 Angabe je Portion oder je Verzehreinheit
Artikel 34 Darstellungsform
Artikel 35 Weitere Formen der Angabe und der Darstellung
Kapitel V
Freiwillige Informationen über Lebensmittel
Artikel 36 Geltende Anforderungen
Artikel 37 Darstellungsform
Kapitel VI
Einzelstaatliche Vorschriften
Artikel 38 Einzelstaatliche Vorschriften
Artikel 39 Einzelstaatliche Vorschriftenüberzusätzliche verpflichtende Angaben
Artikel 40 Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 41 Alkoholische Getränke
Artikel 42 Angabe der Nettofüllmenge
Artikel 43 Freiwillige Angabe von Referenzmengen für spezifische Bevölkerungsgruppen
Artikel 44 Einzelstaatliche Vorschriften für nicht vorverpackte Lebensmittel
Artikel 45 Mitteilungsverfahren
Kapitel VII
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Änderungen der Anhänge
Artikel 47 Übergangszeitraum für und Beginn der Anwendung von Durchführungsmaßnahmen oder delegierten Rechtsakten
Artikel 48 Ausschuss
Artikel 49Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Artikel 50 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006
Artikel 51 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 52 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 53 Aufhebung
Artikel 54 Übergangsmaßnahmen
Artikel 55 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4
Anhang II Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Anhang III Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss
Anhang IV Definition der X-Höhe
Anhang V Lebensmittel, die von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen sind
Anhang VI Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben
Teil A - Verpflichtende Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung des Lebensmittels
Teil B - Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung "Hackfleisch/Faschiertes"
Teil C - Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung von Wursthüllen
Anhang VII Angabe und Bezeichnung von Zutaten
Teil A - Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
Teil B - Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezielle Bezeichnung durch die Bezeichnung einer Klasse ersetzt werden kann
Teil C - Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer speziellen Bezeichnung oder der E-Nummer
Teil D - Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis
Teil E - Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten
Anhang VIII Mengenmässige Angabe der Zutaten
Anhang IX Angabe der Nettofüllmenge
Anhang X Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum und Datum des Einfrierens
Anhang XI Sorten von Fleisch, für die die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts Verpflichtend ist
Anhang XII Alkoholgehalt
Anhang XIII Referenzmengen
Teil A - Referenzmengen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)
Teil B - Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)
Anhang XIV Umrechnungsfaktoren
Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie
Anhang XV Abfassung und Darstellung der Nährwertdeklaration