VO (EU) 206/2010
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Kapitel II
Bedingungen für das Verbringen lebender Tiere in die Union
Artikel 3 Allgemeine Bedingungen für das Verbringen von Huftieren in die Union
Artikel 3a Bedingungen für das Verbringen von Huftieren, die für eine amtlich zugelassene Einrichtung, ein amtlich zugelassenes Institut oder ein amtlich zugelassenes Zentrum bestimmt sind, in die Union
Artikel 3b Bedingungen für den Eingang und die Durchfuhr von Huftieren, die für eine amtlich zugelassene Einrichtung, ein amtlich zugelassenes Institut oder ein amtlich zugelassenes Zentrum bestimmt sind, durch das Hoheitsgebiet von anderen Mitgliedstaaten als dem Bestimmungsmitgliedstaat
Artikel 3c Liste der amtlich zugelassenen Einrichtungen, Institute oder Zentren in Drittländern, Gebieten und Teilen von Drittländern
Artikel 4 Bedingungen für Sammelstellen bei bestimmten Sendungen mit Huftieren
Artikel 5 Protokolle für die Standardisierung von Materialien, Probenahmen und Testverfahren bei Huftieren
Artikel 6 Besondere Bedingungen für bestimmte Sendungen mit Huftieren, die nach St. Pierre und Miquelon eingeführt und in die Union verbracht werden
Artikel 7 Allgemeine Bedingungen für das Verbringen bestimmter Bienenarten in die Union
Artikel 8 Allgemeine Bedingungen für die Beförderung lebender Tiere in die Union
Artikel 9 Maximale Dauer der Beförderung lebender Tiere in die Union
Artikel 10 Besondere Bedingungen bezüglich des Besprühens von Sendungen mit lebenden Tieren, die per Flugzeug in die Union befördert werden
Artikel 11 Bedingungen, die nach dem Verbringen bestimmter Sendungen mit Huftieren in die Union gelten
Artikel 12 Besondere Bedingungen bezüglich der Durchfuhr bestimmter Sendungen mit Huftieren durch Drittländer
Artikel 12a Ausnahmeregelung für die Durchfuhr bestimmter Sendungen lebender Rinder für Zucht- und Nutzzwecke durch Litauen
Artikel 13 Bedingungen, die nach dem Verbringen von Sendungen mit Bienen im Sinne des Artikels 7 in die Union gelten
Artikel 13a Bedingungen, die nach dem Verbringen von Sendungen mit Huftieren gelten, die für amtlich zugelassene Einrichtungen, Institute oder Zentren bestimmt sind
Kapitel III
Bedingungen für das Verbringen frischen Fleisches in die Union
Artikel 14 Allgemeine Bedingungen für die Einfuhr frischen Fleisches
Artikel 15 Bedingungen, die nach der Einfuhr nicht gehäuteter Schlachtkörper von wildlebenden Klauentieren gelten
Artikel 16 Durchfuhr und Lagerung frischen Fleisches
Artikel 17 Ausnahmebestimmungen für die Durchfuhr durch Lettland, Litauen und Polen
Artikel 17a Ausnahmebestimmungen für die Durchfuhr durch Kroatien von Sendungen, die aus Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind
Kapitel IV
Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 18 Bescheinigung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang I Huftiere
Teil 1
Liste von Drittländern, Gebieten und Teilen davon
Teil 2
Muster-Veterinärbescheinigungen
Teil 3
Addendum für die Beförderung von Tieren per Schiff
Teil 4
Addendum für die Beförderung von Tieren per Flugzeug
Teil 5
Bedingungen für die Zulassung von Sammelstellen
Teil 6
Protokolle für die Standardisierung von Materialien und Testverfahren
Anlage 1 Format Einzelverdünnung (1:5) (40 Seren/Platte)
Anlage 2 Format Serumtitration (10 Seren/Platte)
Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHD)
Infektiöse bovine Rhinotracheitis/infektiöse pustulöse Vulvovaginitis
Maul- und Klauenseuche (MKS)
Aujeszky - Krankheit (AK)
Transmissible Gastroenteritis (TGE)
: Teil 7
(Stand: 06.05.2022)
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