VO (EU) 206/2010
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Definitionen

Kapitel II
Bedingungen für das Verbringen lebender Tiere in die Union

Artikel 3 Allgemeine Bedingungen für das Verbringen von Huftieren in die Union

Artikel 3a Bedingungen für das Verbringen von Huftieren, die für eine amtlich zugelassene Einrichtung, ein amtlich zugelassenes Institut oder ein amtlich zugelassenes Zentrum bestimmt sind, in die Union

Artikel 3b Bedingungen für den Eingang und die Durchfuhr von Huftieren, die für eine amtlich zugelassene Einrichtung, ein amtlich zugelassenes Institut oder ein amtlich zugelassenes Zentrum bestimmt sind, durch das Hoheitsgebiet von anderen Mitgliedstaaten als dem Bestimmungsmitgliedstaat

Artikel 3c Liste der amtlich zugelassenen Einrichtungen, Institute oder Zentren in Drittländern, Gebieten und Teilen von Drittländern

Artikel 4 Bedingungen für Sammelstellen bei bestimmten Sendungen mit Huftieren

Artikel 5 Protokolle für die Standardisierung von Materialien, Probenahmen und Testverfahren bei Huftieren

Artikel 6 Besondere Bedingungen für bestimmte Sendungen mit Huftieren, die nach St. Pierre und Miquelon eingeführt und in die Union verbracht werden

Artikel 7 Allgemeine Bedingungen für das Verbringen bestimmter Bienenarten in die Union

Artikel 8 Allgemeine Bedingungen für die Beförderung lebender Tiere in die Union

Artikel 9 Maximale Dauer der Beförderung lebender Tiere in die Union

Artikel 10 Besondere Bedingungen bezüglich des Besprühens von Sendungen mit lebenden Tieren, die per Flugzeug in die Union befördert werden

Artikel 11 Bedingungen, die nach dem Verbringen bestimmter Sendungen mit Huftieren in die Union gelten

Artikel 12 Besondere Bedingungen bezüglich der Durchfuhr bestimmter Sendungen mit Huftieren durch Drittländer

Artikel 12a Ausnahmeregelung für die Durchfuhr bestimmter Sendungen lebender Rinder für Zucht- und Nutzzwecke durch Litauen

Artikel 13 Bedingungen, die nach dem Verbringen von Sendungen mit Bienen im Sinne des Artikels 7 in die Union gelten

Artikel 13a Bedingungen, die nach dem Verbringen von Sendungen mit Huftieren gelten, die für amtlich zugelassene Einrichtungen, Institute oder Zentren bestimmt sind

Kapitel III
Bedingungen für das Verbringen frischen Fleisches in die Union

Artikel 14 Allgemeine Bedingungen für die Einfuhr frischen Fleisches

Artikel 15 Bedingungen, die nach der Einfuhr nicht gehäuteter Schlachtkörper von wildlebenden Klauentieren gelten

Artikel 16 Durchfuhr und Lagerung frischen Fleisches

Artikel 17 Ausnahmebestimmungen für die Durchfuhr durch Lettland, Litauen und Polen

Artikel 17a Ausnahmebestimmungen für die Durchfuhr durch Kroatien von Sendungen, die aus Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind

Kapitel IV
Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18 Bescheinigung

Artikel 19 Übergangsbestimmungen

Artikel 20 Aufhebung

Artikel 21 Inkrafttreten

Anhang I Huftiere

Teil 1
Liste von Drittländern, Gebieten und Teilen davon

Teil 2
Muster-Veterinärbescheinigungen

Muster BOV-X

Muster BOV-Y

Muster BOV-X-TRANSIT-RU

Muster OVI-X

Muster OVI-Y

Muster POR-X

Muster POR-Y

Muster RUM

Muster SUI

Muster CAM

Teil 3
Addendum für die Beförderung von Tieren per Schiff

Teil 4
Addendum für die Beförderung von Tieren per Flugzeug

Teil 5
Bedingungen für die Zulassung von Sammelstellen

Teil 6
Protokolle für die Standardisierung von Materialien und Testverfahren

Anlage 1 Format Einzelverdünnung (1:5) (40 Seren/Platte)

Anlage 2 Format Serumtitration (10 Seren/Platte)

Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHD)

Infektiöse bovine Rhinotracheitis/infektiöse pustulöse Vulvovaginitis

Maul- und Klauenseuche (MKS)

Aujeszky - Krankheit (AK)

Transmissible Gastroenteritis (TGE)

Vesikuläre Schweinekrankheit

Klassische Schweinepest

Vesikuläre Stomatitis (VS)

: Teil 7

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