umwelt-online: Entscheidung 2009/177/EG (2)
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Anhang III |
Teil A
Musterformular für Informationen über die Seuchenlage/-entwicklung in den vergangenen vier Jahren, die im
Zusammenhang mit der Vorlage von Überwachungsprogrammen zur Genehmigung zu liefern sind (eine Tabelle
pro Durchführungsjahr)
1. Angaben zu getesteten Tieren | |
Mitgliedstaat, Zone oder Kompartimenta) | |
Seuche:........................................... | Jahr ................................................. |
Zuchtbetrieb oder Weichtierzuchtgebietb) | Zahl der Probenahmen |
Zahl der klinischen Inspektionen | Wassertemperatur bei der Probenahme/Inspektion | Tierart bei der Probenahme |
Beprobte Tierart | Zahl der beprobten Tiere (insgesamt und je Tierart) |
Anzahl Tests | Positive Befunde der Laboruntersuchung | Positive Befunde der klinischen Inspektionen |
Insgesamt | Insgesamt | ||||||||
a) Mitgliedstaat, Zone oder Kompartiment im Sinne von Anhang II Nummer 6. b) Ist in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment, der/die/das Gegenstand der Vorlage ist, oder in Teilen davon die Anzahl der Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete begrenzt oder sind überhaupt keine Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete vorhanden und muss die Probe daher bei Wildpopulationen entnommen werden, so ist die geografische Lage der Probenahme anzugeben. |
2. Angaben über getestete Zuchtbetriebe oder Zuchtgebiete | |
Seuche: .......................................... | Jahr: ............................................... |
Mitgliedstaat, Zone oder Kompartimenta) | Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebieteb) | Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete des Programms | Zahl der kontrollierten Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebietec) | Zahl der positiven Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebieted) | Zahl der neuen positiven Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebietee) | Zahl der geräumten Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete | Geräumte positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in % | Entfernte und beseitigte Tieref) | Zielindikatoren | ||
Erfassung der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in % | Positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in %
Periode der Prävalenz in Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten |
Neue positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in %
Inzidenz der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete |
|||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 = (7/5) x 100 | 9 | 10 = (4/3) x 100 | 11 = (5/4) x 100 | 12 = (6/4) x 100 |
Insgesamt | |||||||||||
(a) Mitgliedstaat, Zone oder Kompartiment im Sinne von Anhang II Nummer 6. (b) Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment im Sinne von Anhang II Nummer 6. (c) Kontrolle bedeutet Untersuchung des Bestands auf der Ebene des Zuchtbetriebs/Weichtierzuchtgebiets im Rahmen des Programms auf Vorliegen der betreffenden Seuche zum Zwecke der Aktualisierung des Seuchenstatus des Zuchtbetriebs/Weichtierzuchtgebiets. In dieser Spalte dürfen Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete nicht zweimal gezählt werden, selbst bei mehrmaliger Kontrolle. (d) Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete mit - unbeschadet der Kontrollhäufigkeit - mindestens einem positiven Tier während des Berichtszeitraums. (e) Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete, deren Seuchenstatus im vorangegangenen Berichtszeitraum den Kategorien I, II, III oder IV gemäß Anhang III Teil a der Richtlinie 2006/88/EG entsprach, die jedoch während dieses Berichtszeitraums mindestens ein positives Tier für die betreffende Seuche aufwiesen. Bei vor dem 1. August 2008 vorgelegten Programmen Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete, die im vorangegangenen Berichtszeitraum nicht positiv für die betreffende Seuche waren und mindestens ein positives Tier in diesem Zeitraum hatten. (f) Tiere x 1 000 oder Gesamtgewicht der entfernten und beseitigten Tiere. |
Teil B
Musterformular fir die Ziele betreffende Informationen, die im Zusammenhang mit der Vorlage von
Überwachungsprogrammen zur Genehmigung zu liefern sind (eine Tabelle pro Durchführungsjahr)
1. Ziele in Bezug auf getestete Tiere | |
Mitgliedstaat, Zone oder Kompartimenta) | |
Seuche: .......................................... | Jahr ................................................ |
Zuchtbetrieb oder Weichtierzuchtgebietb) | Zahl der Probenahmen | Zahl der klinischen Inspektionen | Wassertemperatur bei der Probenahme/Inspektion | Tierart bei der Probenahme | Beprobte Tierart | Zahl der beprobten Tiere (insgesamt und je Tierart) |
Anzahl Tests |
Insgesamt | |||||||
a) Mitgliedstaat, Zone oder Kompartiment im Sinne von Anhang II Nummer 6. b) Ist in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment, der/die/das Gegenstand der Vorlage ist, oder in Teilen davon die Anzahl der Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete begrenzt oder sind überhaupt keine Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete vorhanden und muss die Probe daher bei Wildpopulationen entnommen werden, so ist die geografische Lage der Probenahme anzugeben. |
2. Ziele für getestete Zuchtbetriebe oder Zuchtgebiete | |
Seuche:........................................... | Jahr: .............................................. |
Mitgliedstaat, Zone oder Kompartimenta) | Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebieteb) | Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete des Programms | Zahl der zu kontrollierenden Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebietec) | Zahl der voraussichtlich positiven Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebieted) | Zahl der voraussichtlich neuen positiven Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebietee) | Zahl der voraussichtlich zu räumenden Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete | Voraussichtlich zu räumende positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in % | Zielindikatoren | ||
Voraussichtliche Erfassung der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete % | Positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in %
Voraussichtlice Prävalenzperiode der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete |
Neue positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in %
Voraussichtliche Inzidenz der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete |
||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 = (7/5) x 100 | 9 = (4/3) x 100 | 10 = (5/4) x 100 | 11 = (6/4) x 100 |
Insgesamt | ||||||||||
a) Mitgliedstaat, Zone oder Kompartiment im Sinne von Anhang II Nummer 6. b) Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment im Sinne von Anhang II Nummer 6. c) Kontrolle bedeutet Untersuchung des Bestands auf der Ebene des Zuchtbetriebs/Weichtierzuchtgebiets im Rahmen des Programms auf Vorliegen der betreffenden Seuche zum Zwecke der Aktualisierung des Seuchenstatus des Zuchtbetriebs/Weichtierzuchtgebiets. In dieser Spalte dürfen Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete nicht zweimal gezählt werden, selbst bei mehrmaliger Kontrolle. d) Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete mit - unbeschadet der Kontrollhäufigkeit - mindestens einem positiven Tier während des Berichtszeitraums. e) Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete, deren Seuchenstatus im vorangegangenen Berichtszeitraum den Kategorien I, II, III oder IV gemäß Anhang III Teil a der Richtlinie 2006/88/EG entsprach, die jedoch während dieses Berichtszeitraums mindestens ein positives Tier für die betreffende Seuche aufwiesen. |
Musterformular für die Beantragung und Erklärung des Seuchenfreiheitsstatus | Anhang IV |
Anforderungen erforderliche Angaben | Informationen/Weitere Erläuterung und Begründung | |||
1. | Bezeichnung des Programms | |||
1.1. | Mitgliedstaat | |||
1.2. | Zuständige Behörde (Anschrift, Telefax, E-Mail) | |||
1.3. | Bezugsnummer dieses Dokuments | |||
1.4. | Datum der Übermittlung an die Kommission | |||
2. | Art der Mitteilung | |||
2.1. | [ ] Erklärung des Seuchenfreiheitsstatus | |||
2.2. | [ ] Beantragung des Seuchenfreiheitsstatus | |||
3. | Einzelstaatliche Rechtsvorschriften 1) | |||
4. | Seuchen | |||
4.1. | Fische | [ ] VHS
[ ] IHN [ ] ISA [ ] KHV |
||
4.2. | Weichtiere | [ ] Infektion mit Marteilia refringens
[ ] Infektion mit Bonamia ostreae |
||
4.3. | Krebstiere | [ ] Weißpünktchenkrankheit | ||
5. | Gründe für die Zuerkennung des Seuchenfreiheitsstatus | |||
5.1. | [ ] Keine empfänglichen Tiere 2) | |||
5.2. | [ ] Krankheitserreger nicht lebensfähig 3) | |||
5.3. | [ ] Traditionell seuchenfrei 4) | |||
5.4. | [ ] Gezielte Überwachung 5) | |||
6. | Allgemeine Angaben | |||
6.1. | Zuständige Behörde 6) | |||
6.2. | Organisation, Überwachung aller am Programm zur Erlangung des Seuchenfreiheitsstatus Beteiligten 7) | |||
6.3. | Überblick über die Struktur der Aquakulturindustrie im betreffenden Gebiet (seuchenfreier Mitgliedstaat, seuchenfreie Zone oder seuchenfreies Kompartiment), einschließlich Produktionsarten und Tierarten | |||
6.4. | Seit wann (Datum) ist die Meldung von Verdachtsfällen und Bestätigungen der betreffenden Seuche(n) an die zuständige Behörde obligatorisch? | |||
6.5. | Seit wann (Datum) besteht ein Früherkennungssystem für den gesamten Mitgliedstaat, das es der zuständigen Behörde ermöglicht, wirksame Seuchenuntersuchungen und -meldungen vorzunehmen? 8) | |||
6.6. | Herkunft von Aquakulturtieren der für die betreffende Seuche empfänglichen Arten, die in den Mitgliedstaat, die Zone oder das Kompartiment zur Zucht eingeführt werden | |||
6.7. | Leitlinien für gute Hygienepraxis 9) | |||
7. | Erfasstes Gebiet | |||
7.1. | [ ] Mitgliedstaat | |||
7.2. | [ ] Zone (gesamtes Wassereinzugsgebiet) 10) | |||
7.3. | [ ] Zone (Teil des Wassereinzugsgebiets) 11)
Angabe und Beschreibung des künstlichen oder natürlichen Hindernisses, das die Zone abgrenzt, und Begründung, warum es die Stromaufwärtswanderung von Wassertieren aus den unteren Teilen des Wassereinzugsgebiets verhindert |
|||
7.4. | [ ] Zone (mehr als ein Wassereinzugsgebiet) 12) | |||
7.5. | [ ] Vom Seuchenstatus der Umgebung unabhängiges Kompartiment 13) | |||
Angabe und Beschreibung der Wasserversorgung für jeden Zuchtbetrieb 14) | [ ] Brunnen, Bohrloch oder Quelle
[ ] Wasseraufbereitungsanlage zur Inaktivierung des einschlägigen Erregers 15) |
|||
Für jeden Zuchtbetrieb Angabe und Beschreibung des künstlichen oder natürlichen Hindernisses und Begründung, warum es verhindert, dass Wassertiere aus den umgebenden Wasserläufen in den jeweiligen Zuchtbetrieb bzw. das Kompartiment gelangen | ||||
Für jeden Zuchtbetrieb Angabe und Beschreibung des Schutzes vor Überschwemmung und Wasserinfiltration aus der Umgebung | ||||
7.6. | [ ] vom Seuchenstatus der Umgebung abhängiges Kompartiment 16) | |||
[ ] Handelt es sich um eine epidemiologische Einheit wegen der geografischen Lage und der Entfernung zu anderen Zuchtbetrieben/Zuchtgebieten? 17) | ||||
[ ] Fallen alle Betriebe des Kompartiments unter ein gemeinsames Biosicherheitssystem? 18) | ||||
[ ] Gibt es sonstige Anforderungen? 19) | ||||
8. | Geografische Grenzen 20) | |||
8.1. | Erfasste Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete (Registrierungsnummer und geografische Lage) | |||
8.2. | [ ] Nicht seuchenfreie Pufferzone 21) | Geografische Grenzen 19) | ||
Erfasste Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete (Registrierungsnummer, geografische Lage und Gesundheitsstatus) 22) | ||||
Art der Gesundheitsüberwachung | ||||
8.3. | [ ] Nicht seuchenfreie Zonen oder Kompartimente 23) | Geografische Grenzen 19) | ||
Erfasste Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete (Registrierungsnummer, geografische Lage und Gesundheitsstatus 15)) | ||||
8.4. | [ ] Ausdehnung der Seuchenfreien Zone auf andere Mitgliedstaaten 24) | Geografische Grenzen 19) | ||
8.5. | [ ] Bestehende seuchenfreie Zonen/Kompartimente in unmittelbarer Nähe | Geografische Grenzen 19) | ||
Erfasste Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete (Registrierungsnummer und geografische Lage) | ||||
9. | Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen 25) | |||
9.1. | [ ] Neuer Zuchtbetrieb | |||
9.2. | [ ] Zuchtbetrieb, der seine Tätigkeit wieder aufnimmt | [ ] Die gesundheitliche Entwicklung des Betriebs ist der zuständigen Behörde bekannt | ||
[ ] Der Betrieb war in Bezug auf die aufgeführten Krankheiten nicht Gegenstand tierseuchenrechlicher Maßnahmen | ||||
[ ] Der Betrieb wurde gereinigt, desinfiziert und erforderlichenfalls stillgelegt | ||||
1) Für die Erklärung und Beantragung des Seuchenfreiheitsstatus geltende einzelstaatliche Rechtsvorschriften. 2) Zutreffend, wenn in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment und gegebenenfalls in den Wasserquellen keine für die fraglichen Krankheiten empfänglichen Arten vorkommen. 3) Zutreffend, wenn der Krankheitserreger in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment und gegebenenfalls in den Wasserquellen bekanntermaßen nicht überleben kann. Vorzulegen sind wissenschaftliche Informationen, die belegen, dass der Krankheitserreger in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment nicht überlebensfähig ist. 4) Zutreffend, wenn zwar empfängliche Arten vorkommen, jedoch vor der Erklärung oder Beantragung des Seuchenfreiheitsstatus zumindest zehn Jahre lang trotz Bedingungen, die den klinischen Verlauf einer Krankheit begünstigen, kein Krankheitsfall aufgetreten ist und wenn die Bedingungen gemäß Anhang V Teil I Nummer 1 der Richtlinie 2006/88/EG entsprechend erfüllt sind Dieser Grund für die Zuerkennung des Seuchenfreiheitsstatus muss bis zum 1. November 2008 erklärt oder beantragt werden. Vorzulegen sind ausführliche Informationen über die Erfüllung von Anhang V Teil I Nummer 1 der Richtlinie 2006/88/EG . 5) Zutreffend, wenn seit mindestens zwei Jahren gemäß den Gemeinschaftsanforderungen gezielt überwacht wird, ohne dass jedoch in Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, ein Krankheitserreger festgestellt wurde. Ist die Zahl der Zuchtbetriebe oder der Weichtierzuchtgebiete in Teilen eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments begrenzt, kommen in diesen Teilen jedoch Wildpopulationen empfänglicher Arten vor, so müssen Informationen über die gezielte Überwachung dieser Wildpopulationen vorgelegt werden. Beschreibung der Diagnoseverfahren und Probenahmepläne. Werden OIE- oder EU-Standards angewendet, sind diese zu nennen. Anderenfalls sind sie zu beschreiben. Die am Programm beteiligten Labors sind zu nennen (Nationales Referenzlabor oder benannte Labors). 6) Zu beschreiben sind Struktur, Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der beteiligten zuständigen Behörde.
9) Es ist eine Beschreibung gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2006/88/EG zu geben,
15) Es sind technische Informationen anzugeben, die zeigen, dass der jeweilige Erreger inaktiviert wird, so dass das Risiko der Seucheneinschleppung auf ein vertretbares Maß gesenkt wird |
Musterformular für Informationen. die im Zusammenhang mit der Beantragung und Erklärung des Seuchenfreiheitsstatus zu liefern sind (eine Tabelle pro Durchführungsjahr) | Anhang V |
1. Angaben zu getesteten Tieren | |
Mitgliedstaat, Zone oder Kompartimenta) | |
Seuche: .......................................... | Jahr ................................................ |
Zuchtbetrieb oder Weichtierzuchtgebietb) | Zahl der Probenahmen | Zahl der klinischen Inspektionen | Wassertemperatur bei der Probenahme/Inspektion | Tierart bei der Probenahme | Beprobte Tierart | Zahl der beprobten Tiere (insgesamt und je Tierart) |
Anzahl Tests | Positive Befunde der Laboruntersuchung | Positive Befunde der klinischen Inspektionen |
Insgesamt | Insgesamt | ||||||||
a) Mitgliedstaat, Zone oder Kompartiment im Sinne von Anhang IV Nummer 7. b) Ist in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment, der/die/das Gegenstand des Antrags oder der Erklärung ist, oder in Teilen davon die Anzahl der Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete begrenzt oder sind überhaupt keine Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete vorhanden und muss die Probe daher bei Wildpopulationen entnommen werden, so ist die geografische Lage der Probenahme anzugeben. |
2. Angaben über getestete Zuchtbetriebe oder Zuchtgebiete | |
Seuche: .......................................... | Jahr: ............................................... |
Zielindikatoren | |||||||||||
Mitgliedstaat, Zone oder Kompartimenta) | Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebieteb) | Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete des Programms | Zahl der kontrollierten Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebietec) | Zahl der positiven Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebieted) | Zahl der neuen positiven Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebietee) | Zahl der geräumten Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete | Geräumte positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in % | Entfernte und beseitige Tieref) | Erfassung der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in % | Positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in %
Periode der Prävalenz in Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten |
Neue positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzucht gebiete in %
Inzidenz der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 = (7/5) x 100 | 9 | 10 = (4/3) x 100 | 11 = (5/4) x 100 | 12 = (6/4) x 100 |
Insgesamt | |||||||||||
a) Mitgliedstaat, Zone oder Kompartiment im Sinne von Anhang IV Nummer 7. b) Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment im Sinne von Anhang IV Nummer 7. c) Kontrolle bedeutet Untersuchung des Bestands auf der Ebene des Zuchtbetriebs/Weichtierzuchtgebiets im Rahmen des Programms zur Erlangung des Seuchenfreiheitsstatus hinsichtlich der betreffenden Seuche zum Zwecke der Aktualisierung des Seuchenstatus des Zuchtbetriebs/Weichtierzuchtgebiets. In dieser Spalte dürfen Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete nicht zweimal gezählt werden, selbst bei mehrmaliger Kontrolle. d) Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete mit - unbeschadet der Kontrollhäufigkeit - mindestens einem positiven Tier während des Berichtszeitraums. e) Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete, deren Seuchenstatus im vorangegangenen Berichtszeitraum den Kategorien I, II, III oder IV gemäß Anhang III Teil a der Richtlinie 2006/88/EG entsprach, die jedoch während dieses Berichtszeitraums mindestens ein positives Tier für die betreffende Seuche aufwiesen. Bei vor dem 1. August 2008 vorgelegten Programmen Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete, die im vorangegangenen Berichtszeitraum nicht positiv für die bereffende Seuche waren und mindestens ein positives Tier in diesem Zeitraum hatten. f) Tiere x 1 000 oder Gesamtgewicht der entfernten und beseitigten Tiere. |
Muster für den Bericht | Anhang VI |
1. Bericht über getestete Tiere | |
Mitgliedstaat, Zone oder Kompartimenta) | |
Seuche: .......................................... | Jahr ................................................ |
Zuchtbetrieb oder Weichtierzuchtgebietb) |
Zahl der Probenahmen | Zahl der klinischen Inspektionen | Wassertemperatur bei der Probenahme/Inspektion | Tierart bei der Probenahme | Beprobte Tierart | Zahl der beprobten Tiere (insgesamt und je Tierart) |
Anzahl Tests | Positive Befunde der Laboruntersuchung | Positive Befunde der klinischen Inspektionen |
Insgesamt | Insgesamt | ||||||||
a) Mitgliedstaat, Zone oder Kompartiment im Sinne von Anhang II Nummer 6. b) Ist in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment, der/die/das Gegenstand des Antrags ist, oder in Teilen davon die Anzahl der Zuchtbetriebe/Zuchtgebiete begrenzt oder sind überhaupt keine Zuchtbetriebe/Zuchtgebiete vorhanden und muss die Probe daher bei Wildpopulationen entnommen werden, so ist die geografische Lage der Probenahme anzugeben. |
2. Bericht über getestete Zuchtbetriebe oder Zuchtgebiete | |
Seuche: ........................................ | Jahr: ................................................. |
Mitgliedstaat, Zone oder Kompartimenta) | Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebieteb) | Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiet indes | Zahl der kontrollierten Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebietec) | Zahl der positiven Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebieted) | Zahl der neuen positiven Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebietee) | Zahl der geräumten Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete | Geräumte positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in % | Entfernte und beseitigte Tieref) | Zielindikatoren | ||
Erfassung der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in % | Positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in %
Periode der Prävalenz in Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten |
Neue positive Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in %
Inzidenz der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete |
|||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 = (7/5) x 100 | 9 | 10 = (4/3) x 100 | 11 = (5/4) x 100 | 12 = (6/4) x 100 |
Insgesamt | |||||||||||
a) Mitgliedstaat, Zone oder Kompartiment im Sinne von Anhang II Nummer 6. b) Gesamtzahl der Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete in dem Mitgliedstaat, der Zone oder dem Kompartiment im Sinne von Anhang II Nummer 6. c) Kontrolle bedeutet Untersuchung des Bestands auf der Ebene des Zuchtbetriebs/Weichtierzuchtgebiets im Rahmen des Programms auf Vorliegen der betreffenden Seuche zum Zwecke der Aktualisierung des Seuchenstatus des Zuchtbetriebs/Weichtierzuchtgebiets. In dieser Spalte dürfen Zuchtbetriebe/Weichtierzuchtgebiete nicht zweimal gezählt werden, selbst bei mehrmaliger Kontrolle. d) oder Weichtierzuchtgebiete mit - unbeschadet der Kontrollhäufigkeit - mindestens einem positiven Tier während des Berichtszeitraums. e) Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete, deren Seuchenstatus im vorangegangenen Berichtszeitraum den Kategorien I, II, III oder IV gemäß Anhang III Teil a der Richtlinie 2006/88/EG entsprach, die jedoch während dieses Berichtszeitraums mindestens ein positives Tier für die betreffende Seuche aufwiesen. Bei vor dem 1. August 2008 vorgelegten Programmen Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete, die im vorangegangenen Berichtszeitraum nicht positiv für die bereffende Seuche waren und mindestens ein positives Tier in diesem Zeitraum hatten. f) Tiere x 1.000 oder Gesamtgewicht der entfernten und beseitigten Tiere. |
______
1) ABl. L 328 vom 24.11.2006 S. 14.
2) ABl. L 46 vom 19.02.1991 S. 1.
3) ABl. L 159 vom 18.06.2008 S. 1.
4) ABl. L 224 vom 18.08.1990 S. 19.
5) ABl. L 106 vom 23.04.2002 S. 28.
6) ABl. L 103 vom 19.04.2002 S. 24.
7) ABl. L 220 vom 03.09.2003 S. 8.
8) ABl. L 288 vom 09.11.1994 S. 47.
ENDE | |
(Stand: 19.08.2020)
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