VO (EG) 1334/2008
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung von Aromen, Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften und
Ausgangsstoffen
Artikel 4 Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
Artikel 5 Verbot von nicht mit dieser Verordnung in Einklang stehenden Aromen und/oder Lebensmitteln
Artikel 6 Vorhandensein bestimmter Stoffe
Artikel 7 Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe
Artikel 8 Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen
Kapitel III
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in oder auf Lebensmitteln
Artikel 9 Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden
Artikel 10 Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe
Artikel 11 Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste
Artikel 12 Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr.
Artikel 13 Auslegungsentscheidungen
Kapitel IV
Kennzeichnung
Artikel 14 Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 15 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 16 Besondere Anforderungen an die Verwendung des Begriffs
Artikel 17 Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 18 Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung
Artikel 19 Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer
Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Änderung der Anhänge II bis V
Artikel 23 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 24 Aufhebungen
Artikel 25 Aufnahme der Liste der Aromastoffe in die Gemeinschaftsliste der
Artikel 26 Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 160/91
Artikel 27 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2232/96
Artikel 28 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
Artikel 29 Änderung der Richtlinie 2000/13/EG
Artikel 30 Inkrafttreten
Anhang I Gemeinschaftsliste der zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe
Teil A
Unionsliste der Aromastoffe
Abschnitt 1
Inhalt der Liste
Abschnitt 2
Anmerkungen
Teil B
Aromaextrakte
Teil C
Thermisch gewonnene Reaktionsaromen
Teil D
Aromavorstufen
Teil E
Sonstige Aromen
Teil F
Ausgangsstoffe
Anhang II Liste herkömmlicher Lebensmittelmbereitungsverfahren
Anhang III Vorhandensein bestimmter Stoffe Teil A: Stoffe, die Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden dürfen
Teil A:
Stoffe, die Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden dürfen
Teil B:
Höchstmengen bestimmter Stoffe, die von Natur aus in Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften vorkommen, in bestimmten verzehrfertigen zusammengesetzten Lebensmitteln, denen Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zugesetzt worden sind
Anhang IV Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt
Teil A:
Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden dürfen
Teil B:
Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden
Anhang V Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Reaktionsaromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Reaktionsaromen
Teil A:
Herstellungsbedingungen