VO (EG) 1251/2008
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Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Kapitel II
Überträgerarten
Artikel 3 Liste von Überträgerarten
Kapitel III
Inverkehrbringen von Tieren in Aquakultur
Artikel 4 Wassertiere zu Zierzwecken, die aus Einrichtungen für Ziertiere stammen oder für solche bestimmt sind
Artikel 5 Tiere in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere sowie zur Wiederaufstockung bestimmt sind
Artikel 6 Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse, die zur Weiterverarbeitung vor dem menschlichen Verzehr bestimmt sind
Artikel 7 Lebende Muscheln und Krebstiere, die vor dem menschlichen Verzehr für Reinigungszentren, Versandzentren und ähnliche Betriebe bestimmt sind
Artikel 8 Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse, die Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente verlassen, für die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, einschließlich Tilgungsprogramme, gelten
Artikel 8a Tiere in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere sowie zur Wiederaufstockung in Mitgliedstaaten und Teilen von Mitgliedstaaten bestimmt sind, in denen mit dem Beschluss 2010/221/EU genehmigte nationale Maßnahmen gelten
Artikel 8b Lebende Muscheln, die vor dem menschlichen Verzehr für Versandzentren, Reinigungszentren oder ähnliche Betriebe in Mitgliedstaaten und Teilen von Mitgliedstaaten bestimmt sind, in denen mit dem Beschluss 2010/221/EU genehmigte nationale Maßnahmen gelten
Artikel 9 Einfuhr von Tieren in Aquakultur nach Kontrollen
Kapitel IV
Einfuhrbedingungen
Artikel 10 Tiere in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind
Artikel 11 Wassertiere zu Zierzwecken, die für geschlossene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind
Artikel 12 Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse für den menschlichen Verzehr
Artikel 13 Elektronische Bescheinigungen
Artikel 14 Beförderung von Tieren in Aquakultur
Artikel 15 Vorschriften für die Aussetzung von Tieren in Aquakultur und Aquakulturerzeugnissen sowie für das Transportwasser
Kapitel V
Durchfuhrbedingungen
Artikel 16 Durchfuhr und Lagerung
Artikel 17 Ausnahmeregelung für die Durchfuhr durch Lettland, Litauen und Polen
Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang I Liste möglicher Überträgerarten und der Bedingungen, unter denen diese Arten als Überträger gelten
Teil A
Muster der Tiergesundheitsbescheinigung für das Inverkehrbringen von Tieren in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere sowie zur Wiederaufstockung bestimmt sind
Teil B
Muster der Tiergesundheitsbescheinigung für das Inverkehrbringen von Tieren in Aquakultur oder Aquakulturerzeugnissen, die vor dem menschlichen Verzehr zur Weiterverarbeitung, für Versandzentren, Reinigungszentren oder ähnliche Betriebe bestimmt sind
Teil C
Liste der Arten, die für Krankheiten empfänglich sind, für die mit dem Beschluss 2010/221/EU nationale Maßnahmen genehmigt wurden
Anhang III Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen oder Kompartimenten (gemäß Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 11)
Teil A
Mustertiergesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Tieren in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Umsetzungsgebiete, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind, in die Europäische Union
Teil B
Mustertiergesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Wassertieren zu Zierzwecken, die für geschlossene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind, in die Europäische Union
Teil C
Muster der Tiergesundheitsbescheinigung für die Durchfuhr/Lagerung von lebenden Tieren in Aquakultur, Fischeiern und nicht ausgenommenen Fischen, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind
Teil D
Addendum für die Beförderung lebender Tiere in Aquakultur auf dem Seeweg