VO (EG) 1235/2008
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Titel I
Einleitende Vorschriften

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet

Titel II
Einfuhr konformer Erzeugnisse

Kapitel 1
Verzeichnis der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden

Artikel 3 Erstellung und Inhalt des Verzeichnisses der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden

Artikel 4 Verfahren für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden

Artikel 5 Verwaltung und Überprüfung des Verzeichnisses der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden

Kapitel 2
Für die Einfuhr konformer Erzeugnisse erforderliche Bescheinigung

Artikel 6 Bescheinigung

Titel III
Einfuhr von Erzeugnissen mit gleichwertigen Garantien

Kapitel 1
Verzeichnis der anerkannten Drittländer

Artikel 7 Erstellung und Inhalt des Verzeichnisses der Drittländer

Artikel 8 Verfahren für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der Drittländer

Artikel 9 Verwaltung und Überprüfung des Verzeichnisses der Drittländer

Kapitel 2
Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden

Artikel 10 Erstellung und Inhalt des Verzeichnisses der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden

Artikel 11 Verfahren für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden

Artikel 12 Verwaltung und Überprüfung des Verzeichnisses der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden

Kapitel 3
Überführung von gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingeführten Erzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr

Artikel 13 Kontrollbescheinigung

Artikel 13a Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände

Artikel 13b Einführer

Artikel 13c Zugangsrechte

Artikel 13d Integrität und Lesbarkeit der Informationen

Artikel 14 Besondere Zollverfahren

Artikel 15 Nichtkonforme Erzeugnisse

Titel IV
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 16 Prüfung der Anträge und Veröffentlichung der Verzeichnisse

Artikel 17 Mitteilungen

Titel V
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 18 Übergangsbestimmungen für das Verzeichnis der Drittländer

Artikel 19 (aufgehoben)

Artikel 19a Übergangsbestimmungen für die Verwendung von nicht in TRACES ausgestellten Kontrollbescheinigungen

Artikel 20 Aufhebung

Artikel 21 Inkrafttreten

Anhang I Verzeichnis der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden und zugehörige Spezifikationen gemäss Artikel 3

Anhang II Bescheinigungsmuster
gemäß Artikel 6 Absatz 1

Anhang III Verzeichnis der Drittländer und zugehörige Spezifikationen gemäss Artikel 7

ARGENTINIEN

AUSTRALIEN

KANADA

CHILE

COSTa RICA

INDIEN

ISRAEL

JAPAN

REPUBLIK KOREA

SCHWEIZ

TUNESIEN

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

NEUSEELAND

Anhang IV Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden und zugehörige Spezifikationen gemäss Artikel 10

Anhang V Muster der Kontrollbescheinigung für die Einfuhr von Erzeugnissen aus ökologischer/biologischer Produktion in die Europäische Gemeinschaft
gemäß Artikel 13

Anhang VI Muster der Teilkontrollbescheinigung
gemäß Artikel 14

Anhang VII