VO (EG) 1235/2008
- Inhalt =>
Titel I
Einleitende Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet
Titel II
Einfuhr konformer Erzeugnisse
Kapitel 1
Verzeichnis der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden
Artikel 3 Erstellung und Inhalt des Verzeichnisses der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden
Artikel 4 Verfahren für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden
Artikel 5 Verwaltung und Überprüfung des Verzeichnisses der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden
Kapitel 2
Für die Einfuhr konformer Erzeugnisse erforderliche Bescheinigung
Artikel 6 Bescheinigung
Titel III
Einfuhr von Erzeugnissen mit gleichwertigen Garantien
Kapitel 1
Verzeichnis der anerkannten Drittländer
Artikel 7 Erstellung und Inhalt des Verzeichnisses der Drittländer
Artikel 8 Verfahren für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der Drittländer
Artikel 9 Verwaltung und Überprüfung des Verzeichnisses der Drittländer
Kapitel 2
Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden
Artikel 10 Erstellung und Inhalt des Verzeichnisses der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden
Artikel 11 Verfahren für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden
Artikel 12 Verwaltung und Überprüfung des Verzeichnisses der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden
Kapitel 3
Überführung von gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingeführten Erzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr
Artikel 13 Kontrollbescheinigung
Artikel 13a Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände
Artikel 13b Einführer
Artikel 13c Zugangsrechte
Artikel 13d Integrität und Lesbarkeit der Informationen
Artikel 14 Besondere Zollverfahren
Artikel 15 Nichtkonforme Erzeugnisse
Titel IV
Gemeinsame Vorschriften
Artikel 16 Prüfung der Anträge und Veröffentlichung der Verzeichnisse
Artikel 17 Mitteilungen
Titel V
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 18 Übergangsbestimmungen für das Verzeichnis der Drittländer
Artikel 19 (aufgehoben)
Artikel 19a Übergangsbestimmungen für die Verwendung von nicht in TRACES ausgestellten Kontrollbescheinigungen
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang I Verzeichnis der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden und zugehörige Spezifikationen gemäss Artikel 3
Anhang II Bescheinigungsmuster
gemäß Artikel 6 Absatz 1
Anhang III Verzeichnis der Drittländer und zugehörige Spezifikationen gemäss Artikel 7
ARGENTINIEN
Anhang IV Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden und zugehörige Spezifikationen gemäss Artikel 10
Anhang V Muster der Kontrollbescheinigung für die Einfuhr von Erzeugnissen aus ökologischer/biologischer Produktion in die Europäische Gemeinschaft
gemäß Artikel 13
Anhang VI Muster der Teilkontrollbescheinigung
gemäß Artikel 14