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Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

Geltungsbereich

Begriffsbestimmungen


Luft- und Seeverkehr

Anwendungsbereich

Luftverkehrstätigkeiten

Gesamtmenge der Zertifikate für den Luftverkehr

Methode der Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehr durch Versteigerung

- gestrichen -

- gestrichen -

Überwachungs- und Berichterstattungspläne

Anwendungsbereich in Bezug auf Seeverkehrstätigkeiten

Schrittweise Einführung der Anforderungen für den Seeverkehr

Bestimmungen für die Übertragung der Kosten des EU-EHS von dem Schifffahrtsunternehmen auf eine andere Stelle

Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus dem Seeverkehr

Regeln für die Prüfung und Akkreditierung im Zusammenhang mit Emissionen aus dem Seeverkehr

Die für ein Schifffahrtsunternehmen zuständige Verwaltungsbehörde

Berichterstattung und Überprüfung


Ortsfeste Anlagen

Anwendungsbereich

Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen

Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen

Voraussetzungen für die Erteilung und Inhalt der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen

Änderungen an Anlagen

Abstimmung mit der Richtlinie 2010/75/EU

Gemeinschaftsweite Menge der vergebenen Zertifikate

Anpassung der gemeinschaftsweiten Menge der Zertifikate

Versteigerung von Zertifikaten

Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung

Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien für den Fall der Verlagerung von CO2-Emissionen

Option der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung des Energiesektors

Frühere Frist für die übergangsweise erfolgende kostenlose Zuteilung zur Modernisierung des Energiesektors

Modernisierungsfonds

Aufbau- und Resilienzfazilität

Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen"

Nationale Umsetzungsmaßnahmen


Bestimmungen für die Luftfahrt, den Seeverkehr und ortsfeste Anlagen

Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines internationalen Abkommens über den Klimawandel

Projektmaßnahmen

Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten

Gültigkeit der Zertifikate

Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen

Prüfung und Akkreditierung

Veröffentlichung von Informationen und Vertraulichkeit

Sanktionen

Zugang zu Informationen

Zuständige Behörde

Verwaltungsmitgliedstaat

Unterstützung durch die Kommission, die EMSa und andere einschlägige Organisationen

Register

Zentralverwalter

Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten

Änderung der Anhänge

Ausschussverfahren

Ausübung der Befugnisübertragung

Verfahren für die einseitige Einbeziehung zusätzlicher Tätigkeiten und Gase

Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung

Verknüpfung mit anderen Systemen für den Handel mit Treibhausgasemissionen

Drittlandvorschriften zur Reduzierung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

Änderung der Richtlinie 96/61/EG

Ausschluss kleiner Anlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen

Optionaler Ausschluss von Anlagen mit Emissionen von weniger als 2.500 Tonnen

Anpassungen nach Genehmigung eines internationalen Abkommens über den Klimawandel durch die Gemeinschaft

Vor der verpflichtenden Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO geltende Ausnahmen

Berichterstattung durch die Kommission über die Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO und ihre Überprüfung durch die Kommission

Bestimmungen über die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Bericht zur Gewährleistung eines besseren Funktionierens des CO2-Marktes

Maßnahmen im Fall übermäßiger Preisschwankungen

Überprüfung im Lichte der Durchführung des Übereinkommens von Paris und der Entwicklung der CO2-Märkte in anderen führenden Wirtschaftsnationen


Emissionshandelssystem für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren

Anwendungsbereich

Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen

Unionsweite Menge der Zertifikate

Versteigerung von Zertifikaten für die in Anhang III genannte Tätigkeit

Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten

Überwachung, Berichterstattung, Prüfung von Emissionen und Akkreditierung

Verwaltung

Maßnahmen bei übermäßigen Preiserhöhungen

Überprüfung dieses Kapitels

Verfahren für die einseitige Ausweitung der in Anhang III genannten Tätigkeiten auf andere Sektoren, die nicht unter Kapitel II und III fallen

Verschiebung des Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren auf 2028 im Falle außergewöhnlich hoher Energiepreise


Wissenschaftliche Beratung und Sichtbarkeit der Finanzierung

Wissenschaftliche Beratung

Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit


Schlussbestimmungen

Umsetzung

Inkrafttreten

Adressaten

Anhang I Kategorien von Tätigkeiten, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen

Anhang II Treibhausgase gemäss den Artikeln 3 und 30

Anhang IIa Erhöhung des Prozentsatzes der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a zu versteigernden Zertifikate zwecks Emissionsminderung und Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Interesse der Solidarität und des Wachstums in der Gemeinschaft

Anhang IIb


Aufteilung der Mittel aus dem Modernisierungsfonds gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 3


Aufteilung der Mittel aus dem Modernisierungsfonds gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4

Tätigkeit gemäß Kapitel IVa

Anpassung des linearen Kürzungsfaktors im Einklang mit Artikel 30c Absatz 2

Anhang IV Grundsätze für die Überwachung und Berichterstattung gemäss Artikel 14 Absatz


Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus ortsfesten Anlagen


Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten Überwachung der Kohlendioxidemissionen


Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen aus der in Anhang III genannten Tätigkeit

Anhang V Kriterien für die Prüfung gemäss Artikel 15


Prüfung von Emissionen aus ortsfesten Anlagen


Prüfung von Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten


Prüfung der Emissionen aus der in Anhang III genannten Tätigkeit