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Ziel und Begriffsbestimmungen
Gegenstand
Begriffsbestimmungen
Schwellen für die Bestimmung eines Finanzkonglomerats
Ermittlung eines Finanzkonglomerats
Zusätzliche Beaufsichtigung
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der zusätzlichen Beaufsichtigung beaufsichtigter Unternehmen im Sinne des Artikels 1
Finanzlage
Angemessene Eigenkapitalausstattung
Risikokonzentration
Gruppeninterne Transaktionen
Interne Kontrollmechanismen und Risikomanagement
Massnahmen zur Erleichterung der zusätzlichen Aufsicht und Befugnisse des Gemeinsamen Ausschusses
Rolle des Gemeinsamen Ausschusses
Stresstests
Für die zusätzliche Beaufsichtigung zuständige Behörde (Koordinator)
Aufgaben des Koordinators
Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden
Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit dem Gemeinsamen Ausschuss
Gemeinsame Leitlinien
Leitungsorgan gemischter Finanzholdinggesellschaften
Zugang zu Informationen
Nachprüfung
Zwangsmaßnahmen
Zusätzliche Befugnisse der zuständigen Behörden
Drittländer
Mutterunternehmen in einem Drittland
Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden aus Drittländern
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsmassnahmen
Befugnisse der Kommission
Ausschuss
Technische Standards
Gemeinsame Leitlinien
Ausübung der Befugnisübertragung
Änderung bestehender Richtlinien
Änderung der Richtlinie 79/267/EWG
Änderung der Richtlinie 92/96/EWG
Änderung der Richtlinie 93/6/EWG
Änderung der Richtlinie 93/22/EWG
Änderung der Richtlinie 2000/12/EG
Vermögensverwaltungsgesellschaften
Vermögensverwaltungsgesellschaften
Verwalter alternativer Investmentfonds
Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Bericht der Kommission
Umsetzung
Inkrafttreten
Adressaten
Anhang I Angemessene Eigenkapitalausstattung
Technische GrundsätzeBerechnungsmethoden