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Ziel und Begriffsbestimmungen

Gegenstand

Begriffsbestimmungen

Schwellen für die Bestimmung eines Finanzkonglomerats

Ermittlung eines Finanzkonglomerats


Zusätzliche Beaufsichtigung


Anwendungsbereich

Anwendungsbereich der zusätzlichen Beaufsichtigung beaufsichtigter Unternehmen im Sinne des Artikels 1


Finanzlage

Angemessene Eigenkapitalausstattung

Risikokonzentration

Gruppeninterne Transaktionen

Interne Kontrollmechanismen und Risikomanagement


Massnahmen zur Erleichterung der zusätzlichen Aufsicht und Befugnisse des Gemeinsamen Ausschusses

Rolle des Gemeinsamen Ausschusses

Stresstests

Für die zusätzliche Beaufsichtigung zuständige Behörde (Koordinator)

Aufgaben des Koordinators

Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden

Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit dem Gemeinsamen Ausschuss

Gemeinsame Leitlinien

Leitungsorgan gemischter Finanzholdinggesellschaften

Zugang zu Informationen

Nachprüfung

Zwangsmaßnahmen

Zusätzliche Befugnisse der zuständigen Behörden


Drittländer

Mutterunternehmen in einem Drittland

Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden aus Drittländern


Delegierte Rechtsakte und Durchführungsmassnahmen

Befugnisse der Kommission

Ausschuss

Technische Standards

Gemeinsame Leitlinien

Ausübung der Befugnisübertragung


Änderung bestehender Richtlinien

Änderung der Richtlinie 79/267/EWG

Änderung der Richtlinie 92/96/EWG

Änderung der Richtlinie 93/6/EWG

Änderung der Richtlinie 93/22/EWG

Änderung der Richtlinie 2000/12/EG


Vermögensverwaltungsgesellschaften

Vermögensverwaltungsgesellschaften

Verwalter alternativer Investmentfonds

Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal


Übergangs- und Schlussbestimmungen

Bericht der Kommission

Umsetzung

Inkrafttreten

Adressaten

Anhang I Angemessene Eigenkapitalausstattung

Technische Grundsätze

Berechnungsmethoden

Anhang II