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Entscheidung 96/350/EG der Kommission vom 24. Mai 1996 zur Anpassung der Anhänge IIa und IIB der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle
(ABl. Nr. L 135 vom 06.06.1996 S. 32)
Die Kommission der Europäischen Gemienschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle, geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG, insbesondere auf Artikel 17,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die obengenannte Bestimmung ermöglicht es der Kommission, die Anhänge IIa und IIB an die Richtlinie 75/442/EWG anzupassen.
Die Kommission wird bei dieser Aufgabe durch den nach Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG eingesetzten Ausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des obengenannten Ausschusses überein
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Artikel 1
Die Anhänge IIa und IIB der Richtlinie 75/442/EWG werden durch die Anhänge IIa und IIB dieser Entscheidung ersetzt.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 24. Mai 1996
Anhänge in Richtlinie 75/442/EWG eingefügt
(Stand: 14.08.2019)
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