Regelwerk, EU chronologisch, EU 1995
RL 95/21/EG
Hafenstaatkontroll-RL
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Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Überprüfungsstelle
Artikel 5 Überprüfungspflichten
Artikel 6 Überprüfungsverfahren
Artikel 7 Obligatorische erweiterte Überprüfung bestimmter Schiffe
Artikel 7a Vorgehen in den Fällen, in denen bestimmte Schiffe nicht
Artikel 7b Maßnahmen der Zugangsverweigerung für bestimmte Schiffe
Artikel 8 Überprüfungsbericht an den Kapitän
Artikel 9 Mängelbeseitigung und Festhalten
Artikel 9a Verfahren bei fehlenden ISM-Zeugnissen
Artikel 10 Widerspruchsrecht
Artikel 11 Folgemaßnahmen nach Überprüfung und Festhalten
Artikel 12 Qualifikationsanforderungen an Besichtiger
Artikel 13 Berichte von Lotsen und Hafenbehörden
Artikel 14 Zusammenarbeit
Artikel 15 Freigabe von Informationen
Artikel 16 Kostenerstattung
Artikel 17 Angaben zur Überwachung der Umsetzung
Artikel 18 Regelungsausschuss
Artikel 19 Änderungsverfahren
Artikel 19a Sanktionen
Artikel 20 Umsetzung
Anhang I Vorrangig zu überprüfende Schiffe im Sinne von Artikel 5 Absatz 2
I. Höchste Dringlichkeit bedingende FaktorenII. Prioritätsfaktor
Anhang II Verzeichnis der Zeugnisse und Unterlagen
Anhang III Liste von Beispielen für "Triftige Gründe" für eine gründlichere Überprüfung
Anhang IV Verfahren für die Kontrolle von Schiffen
A. Kategorien von Schiffen, die einer erweiterten Überprüfung zu unterziehen sind (gemäß Artikel 7 Absatz 1)
B. An die zuständige Behörde zu übermittelnde Angaben (gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a))
C. Verfahren für die erweiterte Überprüfung bestimmter Kategorien von Schiffen
1. Alle Schiffe (Kategorien nach Buchstabe A)2. Gas- und Chemikalientankschiffe
3. Massengutfrachter
4. Öltankschiffe
5. Durch die Richtlinie 1999/35/EG nicht erfasste Fahrgastschiffe
Anhang VI Kriterien für das Festhalten eines Schiffes gemäß Artikel 9 Absatz 3
1 Hauptkriterien
2. Anwendung der Hauptkriterien
3.1 Allgemeines3.2 Bereiche, die unter das SOLAS-Übereinkommen fallen (Bezüge in Klammern)
3.3 Bereiche, die unter den IBC-Code fallen (Bezüge in Klammern)
3.4 Bereiche, die unter den IGC-Code fallen (Bezüge in Klammern)
3.5 Bereiche, die unter das Freibord-Übereinkommen fallen
3.6 Bereiche, die unter Anhang I des MARPOL-Übereinkommens fallen (Bezugsvermerke in Klammern)
3.7 Bereiche, die unter Anhang II des MARPOL-Übereinkommens fallen (Bezugsvermerke in Klammern)
3.8 Bereiche, die unter das STCW-Übereinkommen fallen
3.9 Bereiche, die unter IAO-Übereinkommen fallen
3.10 Bereiche, die zwar kein Festhalten, aber zum Beispiel das Aussetzen der Lade- oder Löschvorgänge rechtfertigen können
Anhang VII Mindestkriterien für Besichtiger im Sinne von Artikel 12 Absatz 1
Anhang VIII Veröffentlichung von Informationen über Festhaltemaßnahmen und Überprüfungen in den Häfen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 15)
Anhang IX Überprüfungsbericht gemäß Artikel 8
I. Allgemeine AngabenII. Angaben zur Überprüfung
III. Zusätzliche Informationen für den Fall einer Festhaltemaßnahme
Anhang X Angaben zur Überwachung der Umsetzung gemäß Artikel 17
A. Kategorien von Schiffen, denen der Zugang zu Gemeinschaftshäfen verweigert wird (gemäß Artikel 7b Absatz 1)B. Verfahren für die Verweigerung des Zugangs zu Gemeinschaftshäfen (gemäß Artikel 7b Absatz 2)