Regelwerk, EU chronologisch, EU 1995

RL 95/21/EG
Hafenstaatkontroll-RL

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Artikel 1 Zweck

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Geltungsbereich

Artikel 4 Überprüfungsstelle

Artikel 5 Überprüfungspflichten

Artikel 6 Überprüfungsverfahren

Artikel 7 Obligatorische erweiterte Überprüfung bestimmter Schiffe

Artikel 7a Vorgehen in den Fällen, in denen bestimmte Schiffe nicht

Artikel 7b Maßnahmen der Zugangsverweigerung für bestimmte Schiffe

Artikel 8 Überprüfungsbericht an den Kapitän

Artikel 9 Mängelbeseitigung und Festhalten

Artikel 9a Verfahren bei fehlenden ISM-Zeugnissen

Artikel 10 Widerspruchsrecht

Artikel 11 Folgemaßnahmen nach Überprüfung und Festhalten

Artikel 12 Qualifikationsanforderungen an Besichtiger

Artikel 13 Berichte von Lotsen und Hafenbehörden

Artikel 14 Zusammenarbeit

Artikel 15 Freigabe von Informationen

Artikel 16 Kostenerstattung

Artikel 17 Angaben zur Überwachung der Umsetzung

Artikel 18 Regelungsausschuss

Artikel 19 Änderungsverfahren

Artikel 19a Sanktionen

Artikel 20 Umsetzung

Artikel 21

Artikel 22

Anhang I Vorrangig zu überprüfende Schiffe im Sinne von Artikel 5 Absatz 2

I. Höchste Dringlichkeit bedingende Faktoren

II. Prioritätsfaktor

Anhang II Verzeichnis der Zeugnisse und Unterlagen

Anhang III Liste von Beispielen für "Triftige Gründe" für eine gründlichere Überprüfung

Anhang IV Verfahren für die Kontrolle von Schiffen

Anhang V

A. Kategorien von Schiffen, die einer erweiterten Überprüfung zu unterziehen sind (gemäß Artikel 7 Absatz 1)

B. An die zuständige Behörde zu übermittelnde Angaben (gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a))

C. Verfahren für die erweiterte Überprüfung bestimmter Kategorien von Schiffen

1. Alle Schiffe (Kategorien nach Buchstabe A)

2. Gas- und Chemikalientankschiffe

3. Massengutfrachter

4. Öltankschiffe

5. Durch die Richtlinie 1999/35/EG nicht erfasste Fahrgastschiffe

Anhang VI Kriterien für das Festhalten eines Schiffes gemäß Artikel 9 Absatz 3

Einleitung

1 Hauptkriterien

2. Anwendung der Hauptkriterien

3.1 Allgemeines

3.2 Bereiche, die unter das SOLAS-Übereinkommen fallen (Bezüge in Klammern)

3.3 Bereiche, die unter den IBC-Code fallen (Bezüge in Klammern)

3.4 Bereiche, die unter den IGC-Code fallen (Bezüge in Klammern)

3.5 Bereiche, die unter das Freibord-Übereinkommen fallen

3.6 Bereiche, die unter Anhang I des MARPOL-Übereinkommens fallen (Bezugsvermerke in Klammern)

3.7 Bereiche, die unter Anhang II des MARPOL-Übereinkommens fallen (Bezugsvermerke in Klammern)

3.8 Bereiche, die unter das STCW-Übereinkommen fallen

3.9 Bereiche, die unter IAO-Übereinkommen fallen

3.10 Bereiche, die zwar kein Festhalten, aber zum Beispiel das Aussetzen der Lade- oder Löschvorgänge rechtfertigen können

Anhang VII Mindestkriterien für Besichtiger im Sinne von Artikel 12 Absatz 1

Anhang VIII Veröffentlichung von Informationen über Festhaltemaßnahmen und Überprüfungen in den Häfen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 15)

Anhang IX Überprüfungsbericht gemäß Artikel 8

I. Allgemeine Angaben

II. Angaben zur Überprüfung

III. Zusätzliche Informationen für den Fall einer Festhaltemaßnahme

Anhang X Angaben zur Überwachung der Umsetzung gemäß Artikel 17

Anhang XI

A. Kategorien von Schiffen, denen der Zugang zu Gemeinschaftshäfen verweigert wird (gemäß Artikel 7b Absatz 1)

B. Verfahren für die Verweigerung des Zugangs zu Gemeinschaftshäfen (gemäß Artikel 7b Absatz 2)

Anhang XII