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Entscheidung der beteiligten Länder zu Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Albanien Keine Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Brasilien Vorläufig: Genehmigung.
Chile Genehmigung. Einfuhrgenehmigung erforderlich.
China Genehmigung. Genehmigung der Nationalen Umweltagentur Chinas (NEPA) erforderlich.
Ecuador Vorläufig: Genehmigung.
Chemikalie Land Einfuhrentscheidung  
Europäische Union Genehmigung außer für die Verwendung in Textilartikeln, die mit der Haut in Kontakt kommen sollen (z.B. Kleidung, Unterwäsche, Bettwäsche). Mitglieder des EWR- Abkommens: Genehmigung außer für die Verwendung in Textilartikeln, die mit der Haut in Kontakt kommen sollen (z.B. Kleidung, Unterwäsche, Bettwäsche) (Island, Liechtenstein, Norwegen).
Gambia Vorläufig: Keine Genehmigung.
Guinea Vorläufig: Genehmigung. Für industrielle Zwecke mit Genehmigung des Umweltministeriums.
Indien Genehmigung. Einfuhrlizenz erforderlich.
Japan Genehmigung.
Kanada Genehmigung. Vor Einfuhr ist eine Notifizierung erforderlich.
Kuba Genehmigung. Einfuhr nur mit Genehmigung der DNA. Die Einfuhr wird nicht genehmigt, wenn der Stoff für die Verwendung in der Textilherstellung vorgesehen ist.
Laos, Demokratische Volksrepublik Vorläufig: Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.  
Philippinen Vorläufig: Genehmigung. Vorläufige Einfuhrerlaubnis vom Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen erforderlich.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Vorläufig: Genehmigung.
Slowakei Vorläufig: Keine Genehmigung.
Trinidad und Tobago Vorläufig: Genehmigung.
Tschad Vorläufig: Keine Genehmigung.
Ungarn Vorläufig: Genehmigung. Genehmigung vom Nationalen Gesundheitsdienst erforderlich. Tris darf nicht Textilartikel verwendet werden, die mit der Haut in Kontakt kommen sollen.
Zypern Vorläufig: Keine Genehmigung."

 

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(Stand: 11.03.2019)

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