Entscheidung der beteiligten Länder zu Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)
Land | Einfuhrentscheidung |
Albanien | Keine Genehmigung. |
Armenien | Vorläufig: Keine Genehmigung. |
Brasilien | Vorläufig: Genehmigung. |
Chile | Genehmigung. Einfuhrgenehmigung erforderlich. |
China | Genehmigung. Genehmigung der Nationalen Umweltagentur Chinas (NEPA) erforderlich. |
Ecuador | Vorläufig: Genehmigung. |
Chemikalie Land Einfuhrentscheidung | |
Europäische Union | Genehmigung außer für die Verwendung in Textilartikeln, die mit der Haut in Kontakt kommen sollen (z.B. Kleidung, Unterwäsche, Bettwäsche). Mitglieder des EWR- Abkommens: Genehmigung außer für die Verwendung in Textilartikeln, die mit der Haut in Kontakt kommen sollen (z.B. Kleidung, Unterwäsche, Bettwäsche) (Island, Liechtenstein, Norwegen). |
Gambia | Vorläufig: Keine Genehmigung. |
Guinea | Vorläufig: Genehmigung. Für industrielle Zwecke mit Genehmigung des Umweltministeriums. |
Indien | Genehmigung. Einfuhrlizenz erforderlich. |
Japan | Genehmigung. |
Kanada | Genehmigung. Vor Einfuhr ist eine Notifizierung erforderlich. |
Kuba | Genehmigung. Einfuhr nur mit Genehmigung der DNA. Die Einfuhr wird nicht genehmigt, wenn der Stoff für die Verwendung in der Textilherstellung vorgesehen ist. |
Laos, Demokratische Volksrepublik | Vorläufig: Keine Genehmigung. |
Malaysia | Keine Genehmigung. |
Mauritius | Keine Genehmigung. |
Nigeria Keine Genehmigung. | |
Philippinen | Vorläufig: Genehmigung. Vorläufige Einfuhrerlaubnis vom Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen erforderlich. |
Samoa | Keine Genehmigung. |
Schweiz | Vorläufig: Genehmigung. |
Slowakei | Vorläufig: Keine Genehmigung. |
Trinidad und Tobago | Vorläufig: Genehmigung. |
Tschad | Vorläufig: Keine Genehmigung. |
Ungarn | Vorläufig: Genehmigung. Genehmigung vom Nationalen Gesundheitsdienst erforderlich. Tris darf nicht Textilartikel verwendet werden, die mit der Haut in Kontakt kommen sollen. |
Zypern | Vorläufig: Keine Genehmigung." |
(Stand: 11.03.2019)
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