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Entscheidung der beteiligten Länder zu Toxaphen (Camphechlor)
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Holzschutzmittel. Eintragung erforderlich. Die Verwendung in der Landwirtschaft ist verboten.
Chile Keine Genehmigung.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Ecuador Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Europäische Union Keine Genehmigung. Mitglieder des EWR- Abkommens (Liechtenstein und Island): Keine Genehmigung.
Gambia Keine Genehmigung.
Jamaika Keine Genehmigung.
Japan Vorläufig: Genehmigung. Für andere Verwendungszwecke als die Nutzung als Landwirtschaftschemikalie ist eine Notifizierung beim Handels- und Industrieministerium und beim Gesundheitsminister erforderlich. Für den Verkauf als Landwirtschaftschemikalie ist eine Eintragung beim Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei erforderlich.
Laos, Demokratische Volksrepublik Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung außer für Forschungs- oder Lehrzwecke, für die besondere Bedingungen gelten.
Mauritius Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Niger Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.
Norwegen Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Sri Lanka Vorläufig: Keine Genehmigung.
Sudan Keine Genehmigung.
Tansania, Vereinigte Republik Vorläufig: Genehmigung.
Thailand Keine Genehmigung.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Türkei Keine Genehmigung.
Vereinigte Arabische Emirate Keine Genehmigung.
Uruguay Keine Genehmigung.
Vietnam Keine Genehmigung.
Zypern Keine Genehmigung.

 

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(Stand: 11.03.2019)

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