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Entscheidung der beteiligten Länder zu Phosphamidon
(lösliche flüssige Formulierungen des Stoffes mit einem Wirkstoffgehalt von mehr als 1.000 g/l)
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Australien Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Pestizid. Eintragung beim Landwirtschaftsministerium erforderlich. Für die Holzbehandlung ist eine Eintragung beim IBAMa erforderlich.
Chile Genehmigung. Eintragung im Pestizidregister erforderlich.
China Genehmigung. Besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich. Einfuhr nur durch bestimmte Stellen. Nicht erlaubt auf Obst, Gemüse, Kräutern und Tabak.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Ecuador Vorläufig: Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Europäische Union Vorläufig: Keine Genehmigung: Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Niederlande und die Mitglieder des EWR- Abkommens: Island und Liechtenstein.
Genehmigung (für die Einfuhr ist eine vorherige schriftliche Zulassung erforderlich): Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich.
Gambia Keine Genehmigung.
Irak Keine Genehmigung.
Jamaika Keine Genehmigung.
Japan Genehmigung. Eintragung als Importeur beim Gesundheitsministerium oder beim Präfekten erforderlich. (Einschränkungen von Verkauf und Besitz. Die Verwendung ist nicht erlaubt.) Für den Verkauf als Landwirtschaftschemikalie ist eine Eintragung beim Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei erforderlich.
Kanada Keine Genehmigung.
Kenia Keine Genehmigung.
Korea, Republik Vorläufig: Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Malaysia Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Myanmar Vorläufig: Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Niger Vorläufig: Keine Genehmigung.
Nigeria Genehmigung. Streng beschränkt. Genehmigung vom FEPa erforderlich.
Norwegen Keine Genehmigung.
Pakistan Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Philippinen Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Slowenien Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Sri Lanka Vorläufig: Keine Genehmigung.
Sudan Keine Genehmigung.
Surinam Genehmigung. Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium erforderlich.
Syrien, Arabische Republik Genehmigung.
Thailand Vorläufig: Genehmigung. Eintragungszertifikat/Einfuhrlizenz erforderlich.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Tschad Keine Genehmigung.
Türkei Vorläufig: Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Ungarn Vorläufig: Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Vanuatu Keine Genehmigung.
Vereinigte Arabische Emirate Keine Genehmigung.
Vietnam Keine Genehmigung.
Zypern Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.

 

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(Stand: 11.03.2019)

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