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Entscheidung der beteiligten Länder zu PCBs
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Albanien Keine Genehmigung.
Algerien Keine Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Australien Genehmigung. Genehmigung vom Handelsministerium erforderlich. Darin werden bestimmte Bedingungen festgelegt.
Bahrain Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nahezu alle Verwendungszwecke, z.B. als Arbeitsflüssigkeit für elektrische Transformatoren, als Zutaten zu Farben und Kunststoffen sowie weitere, weniger verbreitete Verwendungszwecke wurden verboten, aber es besteht kein rechtliches Einfuhrverbot.
Chile Vorläufig: Genehmigung. Die Verwendung von PCB als Arbeitsflüssigkeit in Transformatoren, Kondensatoren sowie jeglichen anderen elektrischen Geräten ist innerhalb des nationalen Hoheitsgebiets verboten.
China Genehmigung. Genehmigung der Nationalen Umweltagentur Chinas erforderlich (einschließlich der Einfuhr elektrischer PCB- haltiger Geräte).
Ecuador Vorläufig: Genehmigung.
Europäische Union Keine Genehmigung. In Ausnahmefällen kann im Einzelfall eine Ausnahme für Primär- und Zwischenprodukte erteilt werden. Neben dem generellen Einfuhrverbot für PCB ist auch die Einfuhr jeglicher Zubereitungen mit einem PCB- Gehalt von mehr als 0,005 % verboten. Mitglieder des EWR- Abkommens: Keine Genehmigung. In Ausnahmefällen kann im Einzelfall eine Ausnahme für Primär- und Zwischenprodukte erteilt werden. Neben dem generellen Einfuhrverbot für PCB ist auch die Einfuhr jeglicher Zubereitungen mit einem PCB- Gehalt von mehr als 0,005 % verboten (Island, Liechtenstein, Norwegen).
Gambia Vorläufig: Genehmigung.
Guinea Vorläufig: Genehmigung. Für industrielle Zwecke mit vorheriger Genehmigung des Umweltministeriums.
Indien Genehmigung. Einfuhrlizenz erforderlich.
Japan Genehmigung. Genehmigung vom Handels- und Industrieministerium erforderlich.
Kanada Keine Genehmigung. Die Verwendung von Chlorbiphenylen (PCB) ist auf bestehende elektrische Geräte beschränkt; dies wird erreicht durch ein Verbot der Einfuhr und Herstellung PCB enthaltender Geräte, der Anwendung PCB enthaltender Elektromagneten zur Behandlung von Lebens- und Futtermitteln sowie der Verwendung von PCB als neue Füll- oder Abdichtungsflüssigkeit in neuen Geräten. Für eingeführte, hergestellte und zum Verkauf angebotene PCB gilt eine Höchstkonzentration von 50 ppm/Gewicht. Die Höchstmenge für die Freisetzung von PCB in die Umwelt infolge gewerblicher Tätigkeiten sowie der Herstellung und Verarbeitung unter Verwendung bestimmter Geräte beträgt 1 Gramm pro Tag; als genereller Höchstwert für die Freisetzung gilt 50 ppm/Gewicht, außer für die Straßenimprägnierung, für die der Grenzwert 5 ppm beträgt.
Kuba Keine Genehmigung.
Laos, Demokratische Volksrepublik Vorläufig: Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Nigeria Vorläufig: Genehmigung. Genehmigung vom FEPa (föderale Umweltschutzagentur) erforderlich. Streng beschränkt auf die Verwendung in geschlossenen Anwendungen in Transformatoren.
Philippinen Vorläufig: Genehmigung. Vorläufige Einfuhrerlaubnis vom Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen erforderlich.
St. Lucia Vorläufig: Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Thailand Keine Genehmigung.
Trinidad und Tobago Vorläufig: Genehmigung.
Tschad Vorläufig: Genehmigung.
Ungarn Vorläufig: Genehmigung. Genehmigung vom Nationalen Gesundheitsdienst erforderlich. PCB dürfen nicht in Formulierungen verwendet werden, deren PCB- Gehalt mehr als 0,01 Gew. -% beträgt.
Zypern Vorläufig: Keine Genehmigung.

 

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