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Entscheidung der beteiligten Länder zu Parathion
(alle Formulierungen - Aerosole, stäubbare Puder, emulgierbare Konzentrate, Granulate und Spritzpulver - des Stoffs außer Kapselsuspensionen)
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Australien Keine Genehmigung.
Bolivien Keine Genehmigung
Bosnien und Herzegowina Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Pestizid. Eintragung beim Landwirtschaftsministerium erforderlich. Für die Holzbehandlung ist eine Eintragung beim IBAMa erforderlich. Die Verwendung für Gesundheitskampagnen oder als Haushaltschemikalie ist nicht gestattet.
Chile Keine Genehmigung, außer für Kapselsuspensionen.
China Genehmigung. Besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich. Einfuhr nur durch bestimmte Stellen. Nicht erlaubt auf Obst, Gemüse, Kräutern und Tabak.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Ecuador Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Europäische Union Vorläufig: Keine Genehmigung: Für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln.
Keine Genehmigung: Für sonstige Pestizidverwendungen: Dänemark, Finnland, Irland, Niederlande, Schweden.
Genehmigung: Für sonstige Pestizidverwendungen (für die Einfuhr ist eine vorherige schriftliche Zulassung erforderlich): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich.
Gambia Keine Genehmigung.
Indien Keine Genehmigung.
Indonesien Keine Genehmigung.
Irak Keine Genehmigung.
Jamaika Keine Genehmigung.
Japan Genehmigung. Eintragung als Importeur beim Gesundheitsministerium oder beim Präfekten erforderlich. (Einschränkungen von Verkauf und Besitz. Die Verwendung ist nicht erlaubt.) Für den Verkauf als Landwirtschaftschemikalie ist eine Eintragung beim Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei erforderlich.
Kanada Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Kenia Keine Genehmigung.
Korea, Republik Vorläufig: Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Malaysia Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Myanmar Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Niger Vorläufig: Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.
Norwegen Keine Genehmigung.
Pakistan Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Philippinen Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Genehmigung. Eingetragene Verwendungszwecke gemäß der entsprechenden Zulassung. Die Einfuhr von Produkten zur Pflanzenbehandlung ist nur erlaubt, wenn diese die Schweizer Bestimmungen für Lieferung und Verwendung, Neuformulierung und Verpackung für den Export erfüllen.
Slowakei Keine Genehmigung.
Slowenien Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Sri Lanka Keine Genehmigung.
Sudan Keine Genehmigung.
Surinam Genehmigung. Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium erforderlich.
Syrien, Arabische Republik Keine Genehmigung.
Thailand Keine Genehmigung.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Tschad Keine Genehmigung
Türkei Keine Genehmigung.
Ungarn Keine Genehmigung.
Vanuatu Keine Genehmigung.
Vereinigte Arabische Emirate Keine Genehmigung.
Vietnam Keine Genehmigung.
Zypern Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Land Einfuhrentscheidung
Albanien Keine Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Brasilien Vorläufig: Genehmigung.
Chile Genehmigung. Einfuhrgenehmigung erforderlich.
China Genehmigung. Genehmigung der Nationalen Umweltagentur Chinas (NEPA) erforderlich.
Ecuador Vorläufig: Genehmigung.
Europäische Union Genehmigung außer für die Verwendung in Textilartikeln, die mit der Haut in Kontakt kommen sollen (z.B. Kleidung, Unterwäsche, Bettwäsche). Mitglieder des EWR- Abkommens: Genehmigung außer für die Verwendung in Textilartikeln, die mit der Haut in Kontakt kommen sollen (z.B. Kleidung, Unterwäsche, Bettwäsche) (Island, Liechtenstein, Norwegen).
Gambia Vorläufig: Keine Genehmigung.
Guinea Vorläufig: Genehmigung. Für industrielle Zwecke mit vorheriger Genehmigung des Umweltministeriums.
Indien Genehmigung. Einfuhrlizenz erforderlich.
Japan Vorläufig: Genehmigung (gilt für Hexabrombiphenyl und Octabrombiphenyl). Notifizierung beim Handels- und Industrieministerium und beim Gesundheitsminister erforderlich.
Kanada Keine Genehmigung, außer für die Verwendung in Labors zu wissenschaftlichen Forschungszwecken oder als Norm für Laboranalysen.
Kuba Genehmigung. Einfuhr nur mit Genehmigung der DNA. Die Einfuhr wird nicht genehmigt, wenn der Stoff für die Verwendung in der Textilherstellung vorgesehen ist.
Laos, Demokratische Volksrepublik Vorläufig: Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Nigeria Vorläufig: Genehmigung. Genehmigung vom FEPa (föderale Umweltschutzagentur) erforderlich. Strenge Beschränkungen.
St. Lucia Vorläufig: Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.

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