Entscheidung der beteiligten Länder zu Krokodylith
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)
Land | Einfuhrentscheidung |
Albanien | Keine Genehmigung. |
Algerien | Vorläufig: Genehmigung. Die Verwendung bei der Herstellung von Konsumgütern ist verboten. |
Armenien | Vorläufig: Keine Genehmigung. |
Bahrain | Keine Genehmigung. |
Brasilien | Keine Genehmigung. |
Chile | Vorläufig: Genehmigung. |
China | Keine Genehmigung. |
Ecuador | Vorläufig: Genehmigung. |
Europäische Union | Keine Genehmigung. Mitglieder des EWR- Abkommens: Keine Genehmigung (Island, Liechtenstein, Norwegen). Gambia Vorläufig: Genehmigung. Streng beschränkt auf Bauarbeiten. |
Guinea | Vorläufig: Genehmigung. Für industrielle Zwecke mit vorheriger Genehmigung des Umweltministeriums. |
Indien | Genehmigung. Einfuhrlizenz erforderlich. |
Japan | Keine Genehmigung. |
Kanada | Genehmigung. Nur Produkte, die aus Krokydolith- Asbestfasern bestehen oder solche Fasern enthalten: Einfuhr unter bestimmten Bedingungen erlaubt für die Herstellung von Membranen für die Chloralkaliproduktion oder von säure- und temperaturbeständigen Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Buchsen oder Schläuchen. |
Kuba | Genehmigung. |
Laos, Demokratische Volksrepublik | Vorläufig: Keine Genehmigung. |
Malaysia | Keine Genehmigung. |
Mauritius | Keine Genehmigung. |
Nigeria | Keine Genehmigung. |
Philippinen | Vorläufig: Genehmigung. Vorläufige Einfuhrerlaubnis vom Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen erforderlich. |
St. Lucia | Vorläufig: Genehmigung. |
Samoa | Keine Genehmigung. |
Schweiz | Genehmigung. Sofern der Verwendungszweck noch gemäß den Bestimmungen von Anhang 3.3. der Verordnung über umweltgefährliche Stoffe genehmigt ist. |
Slowakei | Genehmigung. Unter bestimmten Bedingungen. |
Thailand | Keine Genehmigung. |
Trinidad und Tobago | Vorläufig: Genehmigung. |
Tschad | Vorläufig: Keine Genehmigung. |
Ungarn | Keine Genehmigung. |
Zypern | Genehmigung. In Ausnahmefällen ist für bestimmte Verwendungszwecke eine Genehmigung des Arbeits- und Sozialministeriums erforderlich. |
(Stand: 11.03.2019)
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