zur Parameterliste

Entscheidung der beteiligten Länder zu Hexachlorbenzol
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Angola Keine Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Australien Keine Genehmigung.
Bosnien und Herzegowina Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Holzschutzmittel. Eintragung erforderlich. Die Verwendung für Gesundheitskampagnen oder als Haushaltschemikalie ist nicht gestattet. Die Verwendung in der Landwirtschaft ist verboten.
Burundi Keine Genehmigung.
Chile Keine Genehmigung.
China Keine Genehmigung.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Ecuador Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Estland Keine Genehmigung.
Europäische Union Keine Genehmigung
Gabun Vorläufig: Keine Genehmigung.
Gambia Keine Genehmigung.
Honduras Keine Genehmigung.
Indien Keine Genehmigung.
Indonesien Keine Genehmigung.
Irak Keine Genehmigung.
Iran Islamische Republik Keine Genehmigung.
Jamaika Vorläufig: Keine Genehmigung.
Japan Genehmigung. Für andere Verwendungszwecke als die Nutzung als Landwirtschaftschemikalie ist eine Genehmigung vom Handels- und Industrieministerium erforderlich. Für den Verkauf als Landwirtschaftschemikalie ist eine Eintragung beim Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei erforderlich.
Kanada Keine Genehmigung.
Kasachstan Keine Genehmigung.
Kenia Keine Genehmigung.
Kolumbien Keine Genehmigung
Korea, Republik Korea Keine Genehmigung.
Kuba Keine Genehmigung.
Kuwait Keine Genehmigung.
Laos, Demokratische Volksrepublik Vorläufig: Keine Genehmigung.
Lettland Keine Genehmigung.
Madagaskar Vorläufig: Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung.
Malta Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Mexiko Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Niger Vorläufig: Keine Genehmigung.
Nigeria Vorläufig: Genehmigung. Strenge Beschränkungen, ausschließlich mit Genehmigung für Forschungszwecke. Einfuhr nur mit Genehmigung vom FEPA/NAFDAC/Landwirtschaftsministerium.
Norwegen Keine Genehmigung.
Pakistan Keine Genehmigung.
Panama Keine Genehmigung.
Paraguay Vorläufig: Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Philippinen Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Slowenien Keine Genehmigung.
Sri Lanka Keine Genehmigung.
Sudan Keine Genehmigung.
Surinam Genehmigung. Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium erforderlich.
Syrien, Arabische Republik Keine Genehmigung.
Tansania, Vereinigte Republik Keine Genehmigung.
Thailand Vorläufig: Genehmigung. Eintragung für Einfuhr und Herstellung sowie Einfuhrlizenz erforderlich.
Togo Vorläufig: Genehmigung. Für wissenschaftliche Versuche.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Tschad Vorläufig: Keine Genehmigung.
Türkei Keine Genehmigung.
Uganda Keine Genehmigung.
Ungarn Keine Genehmigung.
Uruguay Keine Genehmigung.
Vanuatu Vorläufig: Keine Genehmigung.
Vereinigte Arabische Emirate Keine Genehmigung.
Vietnam Keine Genehmigung.
Zypern Keine Genehmigung.

 

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion