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Entscheidung der beteiligten Länder zu HCH (gemischte Isomere)
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Angola Keine Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Äthiopien Vorläufig: Genehmigung. Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium erforderlich.
Australien Keine Genehmigung.
Bahrain Keine Genehmigung.
Barbados Keine Genehmigung.
Belize Vorläufig: Genehmigung. Nur Formulierungen mit weniger als 1 % Wirkstoff für Tierarzneimittel und medizinische Verwendung.
Benin Keine Genehmigung.
Bhutan Vorläufig: Genehmigung.
Bolivien Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Holzschutzmittel Eintragung erforderlich. Die Verwendung für Gesundheitskampagnen oder als Haushaltschemikalie ist nicht gestattet. Die Verwendung in der Landwirtschaft ist verboten.
Bulgarien Keine Genehmigung.
Burkina Faso Vorläufig: Keine Genehmigung.
Burundi Vorläufig: Keine Genehmigung.
Chile Keine Genehmigung.
China Keine Genehmigung.
Cook- Inseln Keine Genehmigung.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Dominica Keine Genehmigung.
Ecuador Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Europäische Union Keine Genehmigung für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel. Für andere Verwendungszwecke ist für die Einfuhr nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande und Spanien eine schriftliche Zulassung erforderlich. Keine Genehmigung: Finnland, Österreich, Schweden. Mitglieder des EWR- Abkommens: Keine Genehmigung für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel (Island). Keine Genehmigung (Liechtenstein, Norwegen).
Fidschi Keine Genehmigung.
Gabun Vorläufig: Keine Genehmigung.
Gambia Keine Genehmigung.
Guatemala Keine Genehmigung.
Guinea Vorläufig: Keine Genehmigung.
Honduras Keine Genehmigung.
Indien Vorläufig: Genehmigung. Verbot bestimmter Verwendungszwecke.
Indonesien Keine Genehmigung.
Irak Keine Genehmigung.
Iran, Islamische Republik Keine Genehmigung.
Jamaika Keine Genehmigung.
Japan Genehmigung. Eintragung als Importeur beim Gesundheitsminister oder beim Präfekten erforderlich. Der Verkauf zur Verwendung in der Landwirtschaft ist verboten.
Jordanien Keine Genehmigung.
Kamerun Keine Genehmigung.
Kanada Keine Genehmigung.
Kap Verde Keine Genehmigung.
Kasachstan Keine Genehmigung.
Katar Keine Genehmigung.
Kenia Keine Genehmigung.
Kolumbien Keine Genehmigung.
Kongo, Demokratische Republik Keine Genehmigung.
Kongo, Republik Vorläufig: Genehmigung.
Korea, Republik Keine Genehmigung.
Kuba Keine Genehmigung.
Kuwait Keine Genehmigung.
Laos, Demokratische Volksrepublik Vorläufig: Keine Genehmigung.
Libanon Keine Genehmigung.
Madagaskar Keine Genehmigung.
Malaysia Genehmigung nur für Forschungszwecke mit Genehmigung.
Malta Keine Genehmigung.
Marokko Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Mexiko Keine Genehmigung.
Mongolei Keine Genehmigung.
Mosambik Keine Genehmigung.
Nepal Vorläufig: Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Nicaragua Keine Genehmigung.
Niger Vorläufig: Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.
Pakistan Keine Genehmigung.
Panama Keine Genehmigung. Verwendung in der Landwirtschaft verboten. Medizinische Formulierungen zur Behandlung von Krätze beim Menschen erlaubt.
Paraguay Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Philippinen Keine Genehmigung.
Ruanda Keine Genehmigung.
St. Lucia Keine Genehmigung.
Sambia Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Simbabwe Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Sri Lanka Keine Genehmigung. Eingetragen ist lediglich das Gamma- Isomer für die eingeschränkte Verwendung zur Bekämpfung des Kokosnusskäfers im Kokosnussanbau oder in Notfällen zur Bekämpfung der gefleckten Heuschrecke.
Sudan Keine Genehmigung.
Surinam Vorläufig: Keine Genehmigung.
Syrien, Arabische Republik Keine Genehmigung.
Tansania, Vereinigte Republik Genehmigung.
Thailand Keine Genehmigung.
Togo Keine Genehmigung.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Tschad Keine Genehmigung.
Türkei Keine Genehmigung.
Uganda Vorläufig: Genehmigung.
Ungarn Keine Genehmigung.
Uruguay Keine Genehmigung.
Vanuatu Keine Genehmigung.
Venezuela Genehmigung. Genehmigung vom Gesundheits- oder Landwirtschaftsministerium erforderlich. Beschränkte Verwendung zur Bekämpfung von Krankheitsüberträgern im Gesundheitswesen mit Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums.
Vereinigte Arabische Emirate Keine Genehmigung.
Vietnam Keine Genehmigung.
Zentralafrikanische Republik Vorläufig: Keine Genehmigung.
Zypern Keine Genehmigung.

 

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