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Entscheidung der beteiligten Länder zu Fluoracetamid
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Angola Keine Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Äthiopien Vorläufig: Genehmigung. Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium erforderlich.
Australien Keine Genehmigung.
Bahrain Keine Genehmigung.
Belize Keine Genehmigung.
Benin Keine Genehmigung.
Bhutan Keine Genehmigung.
Bolivien Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Pestizid. Eintragung beim Landwirtschaftsministerium erforderlich.
Bulgarien Keine Genehmigung.
Burundi Keine Genehmigung.
Chile Keine Genehmigung.
China Keine Genehmigung.
Cook- Inseln Keine Genehmigung.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Dominica Keine Genehmigung.
Ecuador Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Europäische Union Keine Genehmigung: Niederlande. Keine Genehmigung für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel: Portugal. Keine Genehmigung für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel (für andere Verwendungszwecke ist eine schriftliche Zulassung erforderlich): Deutschland, Italien, Österreich.
Genehmigung (schriftliche Zulassung erforderlich): Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich. Genehmigung (für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel ist eine schriftliche Zulassung erforderlich): Frankreich. Genehmigung (als Zutat zu Rodentiziden ist eine schriftliche Zulassung erforderlich): Griechenland. Einfuhr blieb bei der Antwort unbeachtet: Luxemburg. Mitglieder des EWR- Abkommens: Genehmigung (schriftliche Zulassung erforderlich): Island. Keine Genehmigung: Norwegen.
Fidschi Keine Genehmigung.
Gabun Vorläufig: Keine Genehmigung.
Gambia Keine Genehmigung.
Guatemala Keine Genehmigung.
Guinea Vorläufig: Keine Genehmigung.
Honduras Keine Genehmigung.
Indien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Indonesien Keine Genehmigung.
Iran, Islamische Republik Keine Genehmigung.
Irak Keine Genehmigung.
Jamaika Keine Genehmigung.
Japan Genehmigung. Eintragung als Importeur beim Gesundheitsministerium oder beim Präfekten erforderlich. (Einschränkungen von Verkauf, Verwendung und Besitz.) Für den Verkauf als Landwirtschaftschemikalie ist eine Eintragung beim Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei erforderlich.
Jordanien Keine Genehmigung.
Kamerun Keine Genehmigung.
Kanada Keine Genehmigung.
Kap Verde Keine Genehmigung.
Katar Keine Genehmigung.
Kenia Keine Genehmigung.
Kolumbien Keine Genehmigung.
Kongo, Demokratische Republik Keine Genehmigung.
Kongo, Republik Vorläufig: Genehmigung.
Korea, Republik Keine Genehmigung.
Kuba Keine Genehmigung.
Kuwait Keine Genehmigung.
Laos, Demokratische Volksrepublik Keine Genehmigung.
Libanon Keine Genehmigung.
Madagaskar Vorläufig: Keine Genehmigung.
Malaysia Genehmigung nur für Forschungszwecke mit Genehmigung.
Malta Keine Genehmigung.
Marokko Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Mexiko Keine Genehmigung.
Mongolei Keine Genehmigung.
Mosambik Keine Genehmigung.
Nepal Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Nicaragua Keine Genehmigung.
Niger Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.
Pakistan Keine Genehmigung.
Panama Vorläufig: Keine Genehmigung.
Paraguay Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Philippinen Keine Genehmigung.
St. Lucia Keine Genehmigung.
Sambia Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Simbabwe Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Slowenien Genehmigung. Verbot für die Nutzung als Pflanzenschutzmittel.
Sri Lanka Keine Genehmigung.
Sudan Keine Genehmigung.
Surinam Vorläufig: Keine Genehmigung.
Syrien, Arabische Republik Keine Genehmigung.
Thailand Keine Genehmigung.
Togo Vorläufig: Genehmigung. Genehmigung vom Pflanzenschutzdienst erforderlich.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Tschad Keine Genehmigung.
Türkei Keine Genehmigung.
Uganda Keine Genehmigung.
Ungarn Keine Genehmigung.
Uruguay Vorläufig: Keine Genehmigung.
Vanuatu Keine Genehmigung.
Venezuela Genehmigung. Angaben über die Eigenschaften, toxikologische Daten und ein Zertifikat der Qualitätskontrolle müssen vorliegen.
Vereinigte Arabische Emirate Keine Genehmigung.
Vietnam Keine Genehmigung.
Zentralafrikanische Republik Vorläufig: Keine Genehmigung.
Zypern Keine Genehmigung.

 

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(Stand: 11.03.2019)

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