Entscheidung der beteiligten Länder zu Ethylendichlorid
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)
Land | Einfuhrentscheidung |
Jamaika | Keine Genehmigung. |
Malaysia | Keine Genehmigung. |
Salomonen | Keine Genehmigung. |
Tansania, Vereinigte Republik | Keine Genehmigung. |
Thailand | Genehmigung. Eintragung und Einfuhrlizenz erforderlich. Die Verwendung als Pestizid in der Landwirtschaft ist verboten. |
Trinidad und Tobago | Keine Genehmigung. |
Vietnam | Keine Genehmigung. |
(Stand: 11.03.2019)
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