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Entscheidung der beteiligten Länder zu Dinoseb und Dionsebsalze
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Angola Vorläufig: Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Äthiopien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Australien Keine Genehmigung. Zulassung erforderlich für die regelmäßige Einfuhr nach Australien zur Verwendung als Inhibitor in der Styrolproduktion.
Bahrain Keine Genehmigung.
Barbados Keine Genehmigung.
Belize Keine Genehmigung.
Benin Keine Genehmigung.
Bhutan Keine Genehmigung.
Bolivien Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Pestizid. Eintragung beim Landwirtschaftsministerium erforderlich. Die Verwendung für Gesundheitskampagnen oder Haushaltsprodukte ist nicht gestattet.
Bulgarien Keine Genehmigung.
Burkina Faso Vorläufig: Keine Genehmigung.
Burundi Keine Genehmigung.
Tschad Keine Genehmigung.
Chile Keine Genehmigung.
China Keine Genehmigung.
Cook- Inseln Keine Genehmigung.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Dominica Keine Genehmigung.
Ecuador Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Europäische Union Keine Genehmigung für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel. Für andere Verwendungszwecke ist für die Einfuhr nach Belgien, Dänemark, Italien, die Niederlande und Spanien eine schriftliche Zulassung erforderlich. Keine Genehmigung: Finnland, Schweden. Mitglieder des EWR- Abkommens: Keine Genehmigung für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel (Island, Liechtenstein). Für andere Verwendungszwecke ist für die Einfuhr nach Liechtenstein eine schriftliche Zulassung erforderlich. Keine Genehmigung (Norwegen).
Fidschi Keine Genehmigung.
Gabun Vorläufig: Keine Genehmigung.
Gambia Keine Genehmigung.
Guatemala Keine Genehmigung.
Guinea Vorläufig: Keine Genehmigung.
Honduras Keine Genehmigung.
Indien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Indonesien Keine Genehmigung.
Irak Keine Genehmigung.
Iran, Islamische Republik Keine Genehmigung.
Jamaika Keine Genehmigung.
Japan Genehmigung. Für Alkanolammonium-2,4-dinitro- 6-(1-Methylpropyl)- Phenolat ist eine Eintragung als Importeur beim Gesundheitsminister oder beim Präfekten erforderlich. Für den Verkauf als Landwirtschaftschemikalie ist eine Eintragung beim Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei erforderlich.
Jordanien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Kamerun Keine Genehmigung.
Kanada Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Kap Verde Keine Genehmigung.
Kasachstan Keine Genehmigung.
Katar Keine Genehmigung.
Kenia Keine Genehmigung.
Kolumbien Keine Genehmigung.
Kongo, Demokratische Republik Keine Genehmigung.
Kongo, Republik Vorläufig: Genehmigung.
Korea, Republik Keine Genehmigung.
Kuba Keine Genehmigung.
Kuwait Keine Genehmigung.
Laos, Demokratische Volksrepublik Keine Genehmigung.
Libanon Vorläufig: Keine Genehmigung.
Madagaskar Vorläufig: Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung. Ausnahme für Forschungszwecke nach entsprechender Genehmigung.
Malta Keine Genehmigung.
Marokko Genehmigung. Verwendung zur Unkrautbekämpfung an Gemüse; Menge beschränkt auf 500-1.000 kg/Jahr.
Mauritius Keine Genehmigung.
Mexiko Keine Genehmigung.
Mongolei Keine Genehmigung.
Mosambik Keine Genehmigung.
Nepal Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Nicaragua Vorläufig: Keine Genehmigung.
Niger Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.
Pakistan Keine Genehmigung.
Panama Keine Genehmigung.
Paraguay Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Philippinen Keine Genehmigung.
Ruanda Vorläufig: Keine Genehmigung.
St. Lucia Keine Genehmigung.
Sambia Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Genehmigung.
Simbabwe Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Slowenien Genehmigung. Verbot für die Nutzung als Pflanzenschutzmittel.
Sri Lanka Keine Genehmigung.
Sudan Keine Genehmigung.
Surinam Vorläufig: Keine Genehmigung.
Syrien, Arabische Republik Keine Genehmigung.
Tansania, Vereinigte Republik Keine Genehmigung.
Thailand Keine Genehmigung.
Togo Vorläufig: Genehmigung. Vorherige Genehmigung und/oder Vereinbarung mit dem Entwicklungsministerium/Referat Pflanzenschutz erforderlich.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Türkei Keine Genehmigung.
Uganda Keine Genehmigung.
Ungarn Keine Genehmigung.
Uruguay Vorläufig: Keine Genehmigung.
Vanuatu Keine Genehmigung.
Venezuela

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(Stand: 11.03.2019)

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