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Entscheidung der beteiligten Länder zu Chlordan
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Angola Keine Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Äthiopien Vorläufig: Genehmigung. Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium erforderlich. Verwendung lediglich zur Termitenbekämpfung.
Australien Keine Genehmigung.
Bahrain Keine Genehmigung.
Bangladesch Vorläufig: Genehmigung. Beschränkte Verwendung auf Zuckerrohr.
Barbados Keine Genehmigung.
Belize Keine Genehmigung.
Bolivien Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Holzschutzmittel. Eintragung erforderlich.
Bulgarien Keine Genehmigung.
Burkina Faso Vorläufig: Keine Genehmigung.
Burundi Vorläufig: Keine Genehmigung.
Chile Keine Genehmigung.
China Keine Genehmigung.  
Cook- Inseln Keine Genehmigung.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Dominica Keine Genehmigung.
Dominikanische Republik Keine Genehmigung.
Ecuador Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Europäische Union Keine Genehmigung für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel. Für andere Verwendungszwecke ist für die Einfuhr nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande und Spanien eine schriftliche Zulassung erforderlich. Keine Genehmigung: Finnland, Schweden. Mitglieder des EWR- Abkommens: Keine Genehmigung für die Verwendung als Pflanzenschutzmittel (Island). Keine Genehmigung (Liechtenstein, Norwegen).
Fidschi Keine Genehmigung.
Gabun Vorläufig: Keine Genehmigung.
Gambia Keine Genehmigung.
Guatemala Keine Genehmigung.
Guinea Vorläufig: Keine Genehmigung.
Honduras Keine Genehmigung.
Indien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Indonesien Keine Genehmigung.
Irak Keine Genehmigung.
Iran, Islamische Republik Keine Genehmigung.
Jamaika Keine Genehmigung.
Japan Genehmigung. Eintragung als Importeur beim Gesundheitsminister oder beim Präfekten erforderlich. Für andere Verwendungszwecke als die Nutzung als Landwirtschaftschemikalie ist eine Genehmigung vom Handels- und Industrieministerium erforderlich. Für den Verkauf als Landwirtschaftschemikalie ist eine Eintragung beim Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei erforderlich.
Jordanien Keine Genehmigung.
Kamerun Keine Genehmigung.
Kanada Keine Genehmigung.
Kasachstan Keine Genehmigung.
Katar Keine Genehmigung.
Kenia Keine Genehmigung.
Kolumbien Keine Genehmigung.
Kongo, Demokratische Republik Keine Genehmigung.
Kongo, Republik Keine Genehmigung.
Korea, Republik Keine Genehmigung.
Kuba Genehmigung. Kleine Mengen von weniger als 1.000 t/Jahr Spritzpulver mit weniger als 75 % oder anderem technischen Material für die im Land selbst erfolgende Formulierung von Stoffen für die Ameisenbekämpfung mit weniger als 0,75 % Wirkstoffgehalt.
Kuwait Keine Genehmigung.
Laos, Demokratische Volksrepublik Vorläufig: Keine Genehmigung.
Libanon Keine Genehmigung.
Madagaskar Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung außer für Forschungs- oder Lehrzwecke, für die besondere Bedingungen gelten.
Malta Keine Genehmigung.
Marokko Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Mexiko Vorläufig: Genehmigung. Verwendung lediglich zur Termitenbekämpfung.
Mongolei Keine Genehmigung.
Mosambik Keine Genehmigung.
Nepal Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Nicaragua Keine Genehmigung.
Niger Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.
Oman Vorläufig: Genehmigung. Verwendung lediglich zur Termitenbekämpfung.
Pakistan Keine Genehmigung.
Panama Keine Genehmigung.
Paraguay Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Philippinen Vorläufig: Keine Genehmigung.
St. Lucia Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Simbabwe Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Slowenien Keine Genehmigung.
Sri Lanka Keine Genehmigung.
Sudan Genehmigung. Verwendung lediglich zur Termitenbekämpfung.
Surinam Vorläufig: Keine Genehmigung.
Syrien, Arabische Republik Keine Genehmigung.
Tansania, Vereinigte Republik Vorläufig: Genehmigung. Zur beschränkten und überwachten Ausbringung auf Böden zur Bekämpfung von Raupen, Termiten, Ameisen und Grillen.
Thailand Genehmigung. Ausschließliche Verwendung zur Bekämpfung von Termiten in der Produktion von Zuckerrohr, Ananas, Para- Kautschuk und Ölpalmen.
Togo Keine Genehmigung.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Tschad Keine Genehmigung.
Türkei Keine Genehmigung.
Uganda Keine Genehmigung.
Ungarn Keine Genehmigung.
Uruguay Keine Genehmigung.

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