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Entscheidung der beteiligten Länder zu
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Angola Keine Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Australien Keine Genehmigung.
Bosnien und Herzegowina Vorläufig: Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Holzschutzmittel. Eintragung beim IBAMa erforderlich. Die Verwendung für Gesundheitskampagnen oder als Haushaltschemikalie ist nicht gestattet. Die Verwendung in der Landwirtschaft ist verboten.
Burundi Keine Genehmigung.
Chile Keine Genehmigung.
China Keine Genehmigung.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Ecuador Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Estland Keine Genehmigung.
Europäische Union Vorläufig: Keine Genehmigung: Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Spanien und die Mitglieder des EWR- Abkommens Island und Liechtenstein.
Genehmigung (für die Einfuhr ist eine vorherige schriftliche Zulassung erforderlich): Deutschland, Frankreich, Österreich, Portugal und Vereinigtes Königreich.
Gabun Vorläufig: Keine Genehmigung.
Gambia Keine Genehmigung.
Honduras Keine Genehmigung.
Indien Vorläufig: Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen. Die Verwendung von Chlorbenzilat in der Landwirtschaft ist verboten. Die Einfuhr durch staatliche oder halbstaatliche Organisationen zur Verwendung auf Folbex- Strips zur Bekämpfung von Honigbienenmilben ist gestattet.
Indonesien Keine Genehmigung.
Irak Keine Genehmigung.
Jamaika Vorläufig: Keine Genehmigung.
Japan Genehmigung. Für den Verkauf als Landwirtschaftschemikalie ist eine Eintragung beim Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei erforderlich.
Kanada Keine Genehmigung.
Kasachstan Keine Genehmigung.
Kenia Keine Genehmigung.
Kolumbien Keine Genehmigung.
Korea, Republik Keine Genehmigung.
Kuba Keine Genehmigung.
Kuwait Keine Genehmigung.
Laos, Demokratische Volksrepublik Vorläufig: Keine Genehmigung.
Lettland Keine Genehmigung.
Madagaskar Vorläufig: Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung.
Malta Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Mexiko Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Niger Vorläufig: Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.
Norwegen Keine Genehmigung.
Pakistan Keine Genehmigung.
Panama Keine Genehmigung.
Paraguay Vorläufig: Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Philippinen Keine Genehmigung. Nur in Notfällen gemäß Entscheidung der FPA.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Sri Lanka Keine Genehmigung.
Sudan Keine Genehmigung.
Surinam Genehmigung. Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium erforderlich.
Syrien, Arabische Republik Keine Genehmigung.
Tansania, Vereinigte Republik Keine Genehmigung.
Thailand Vorläufig: Genehmigung. Eintragung für Einfuhr und Herstellung sowie Einfuhrlizenz erforderlich.
Togo Vorläufig: Genehmigung. Für wissenschaftliche Versuche.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Tschad Vorläufig: Keine Genehmigung.
Türkei Keine Genehmigung.
Uganda Keine Genehmigung.
Ungarn Keine Genehmigung.
Uruguay Vorläufig: Genehmigung. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen.
Vanuatu Vorläufig: Keine Genehmigung.
Vereinigte Arabische Emirate Keine Genehmigung.
Vietnam Keine Genehmigung.
Zypern Keine Genehmigung.

 

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