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Entscheidung der beteiligten Länder zu Binapacryl
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Chile Keine Genehmigung
Costa Rica Keine Genehmigung.
Ecuador Vorläufig: Keine Genehmigung.
Europäische Union Keine Genehmigung. Mitglieder des EWR- Abkommens (Island, Liechtenstein): Keine Genehmigung.
Gambia Keine Genehmigung
Jamaika Keine Genehmigung.
Japan Vorläufig: Genehmigung. Eintragung als Importeur beim Gesundheitsminister oder beim Präfekten erforderlich. Für andere Verwendungszwecke als die Nutzung als Landwirtschaftschemikalie ist eine Notifizierung beim Handels- und Industrieministerium und beim Gesundheitsminister erforderlich.
Laos, Demokratische Volksrepublik Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Niger Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.
Norwegen Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Sri Lanka Vorläufig: Keine Genehmigung.
Sudan Vorläufig: Keine Genehmigung.
Tansania, Vereinigte Republik Vorläufig: Genehmigung.
Thailand Keine Genehmigung.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Türkei Keine Genehmigung.
Uruguay Keine Genehmigung
Vietnam Keine Genehmigung.
Zypern Keine Genehmigung.

 

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(Stand: 11.03.2019)

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