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Entscheidung der beteiligten Länder zu 2,4,5-T
Stand: VO (EG) 300/2002 - (ABl. Nr. L 52 vom 22.02.2002 S. 1)

Land Einfuhrentscheidung
Angola Keine Genehmigung.
Armenien Vorläufig: Keine Genehmigung.
Australien Keine Genehmigung.
Bosnien und Herzegowina Vorläufig: Keine Genehmigung.
Brasilien Genehmigung. Nur zur Verwendung als Pestizid. Eintragung beim Landwirtschaftsministerium erforderlich.
Burundi Keine Genehmigung.
Chile Keine Genehmigung.
China Keine Genehmigung.
Costa Rica Keine Genehmigung.
Ecuador Keine Genehmigung.
El Salvador Keine Genehmigung.
Estland Keine Genehmigung.
Europäische Union Vorläufig: Keine Genehmigung: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und die Mitglieder des EWR- Abkommens Island und Liechtenstein. Genehmigung (für die Einfuhr ist eine vorherige schriftliche Zulassung erforderlich): Frankreich, Griechenland, Portugal und das Vereinigte Königreich.
Gabun Vorläufig: Keine Genehmigung.
Gambia Keine Genehmigung.
Honduras Keine Genehmigung.
Indien Keine Genehmigung.
Indonesien Keine Genehmigung.
Irak Keine Genehmigung.
Iran, Islamische Republik Keine Genehmigung.
Jamaika Keine Genehmigung.
Japan Vorläufig: Genehmigung. Eintragung als Importeur beim Gesundheitsministerium oder beim Präfekten erforderlich. Für andere Verwendungszwecke als die Nutzung als Landwirtschaftschemikalie ist eine Notifizierung beim Handels- und Industrieministerium und beim Gesundheitsminister erforderlich.
Kanada Keine Genehmigung.
Kasachstan Keine Genehmigung.
Kenia Keine Genehmigung.
Kolumbien Keine Genehmigung.
Korea, Republik Keine Genehmigung.
Kuba Keine Genehmigung.
Kuwait Keine Genehmigung.
Laos, Demokratische Volksrepublik Keine Genehmigung.
Lettland Keine Genehmigung.
Madagaskar Vorläufig: Keine Genehmigung.
Malaysia Keine Genehmigung.
Malta Keine Genehmigung.
Mauritius Keine Genehmigung.
Mexiko Keine Genehmigung.
Neuseeland Keine Genehmigung.
Niger Vorläufig: Keine Genehmigung.
Nigeria Keine Genehmigung.
Norwegen Keine Genehmigung.
Pakistan Vorläufig: Keine Genehmigung.
Panama Keine Genehmigung.
Paraguay Vorläufig: Keine Genehmigung.
Peru Keine Genehmigung.
Philippinen Keine Genehmigung.
Samoa Keine Genehmigung.
Schweiz Keine Genehmigung.
Slowakei Keine Genehmigung.
Slowenien Genehmigung. Verbot für die Nutzung als Pflanzenschutzmittel.
Sri Lanka Keine Genehmigung.
Sudan Keine Genehmigung.
Surinam Vorläufig: Genehmigung.
Syrien, Arabische Republik Keine Genehmigung.
Tansania, Vereinigte Republik Vorläufig: Genehmigung. Erlaubt nur für die Unkrautbeseitigung auf Straßen.
Thailand Keine Genehmigung.
Togo Vorläufig: Keine Genehmigung.
Trinidad und Tobago Keine Genehmigung.
Tschad Vorläufig: Keine Genehmigung.
Türkei Keine Genehmigung.
Uganda Keine Genehmigung.
Ungarn Keine Genehmigung.
Uruguay Vorläufig: Keine Genehmigung.
Vanuatu Vorläufig: Keine Genehmigung.
Vereinigte Arabische Emirate Keine Genehmigung.
Vietnam Keine Genehmigung.
Zypern Keine Genehmigung.

 

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