Regelwerk, EU chronologisch, EU 1989
RL 89/656/EWG
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Artikel 1 Ziel der Richtlinie
Artikel 2 Definition
Artikel 3 Allgemeine Regeln
Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 5 Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung
Artikel 6 Vorschriften für die Benutzung
Artikel 7 Unterrichtung der Arbeitnehmer
Artikel 8 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
Artikel 9 Anpassung der Anhänge
Artikel 9a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 10 Schlußbestimmungen
Anhang I Risiken in Bezug auf die durch PSa zu schützenden Körperteile
Anhang II Nicht erschöpfende Liste persönlicher Schutzausrüstungen unter Berücksichtigung der Risiken, vor denen sie schützen
Anhang III Nicht erschöpfende Liste der Arbeiten bzw. der Arbeitsbereiche, für die die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich sein kann *
I. Physikalische Risiken
II. Chemische Risiken (einschließlich Nanomaterialien)
III. Biologische Arbeitsstoffe