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Probenahme und Analysenmethoden | Anhang |
A. Abwasser
Die Referenzanalysemethode zur Messung der in mg/l auszudrückenden Schwebstoffe insgesamt (abfiltrierbare Stoffe von der nicht abgesetzten Probe) ist die Filtration durch Membrane mit 0,45 µm Porengröße mit Trocknen bei 105 °C und Wiegen 1.
Die Proben sind so zu entnehmen, daß sie für die Abwasser während eines Zeitraums von 24 Stunden repräsentativ sind.
Diese Messung ist mit einer Genauigkeit 2 von ± 5 % und einer Richtigkeit von ± 10 % durchzuführen.
B. Einzuhaltende Spezifkationen für die Wahl eine Methode zur Messung von Emissionen in die Luft
1. Gravimetrische Methode
Der Asbestgehalt im Staub wird berücksichtigt Sind Gehaltsmessungen erforderlich, so wird der Asbestgehalt im Staub gemessen oder geschätzt. Die Kontrollbehörde beschließt über die Häufigkeit dieser Messungen aufgrund der Merkmale der Anlage und ihrer Produktion, doch sollte dies anfangs zumindest alle sechs Monate geschehen. Stellt ein Mitgliedstaat fest, daß der Gehalt keine signifikanten Veränderungen aufweist, so kann die Häufigkeit der Messungen verringert werden. Werden keine regelmäßigen Messungen vorgenommen, so gilt der in Artikel 4 der Richtlinie festgelegte Grenzwert für die Gesamtstaubemission.
Die Probenahmen erfolgen vor einer etwaigen Verdünnung des zu messenden Flusses
7.1. Über die Entnahmestrecke ist ein Dichtigkeitstest vorzunehmen, um sicherzustellen, daß eventuelle Lecks keine Meßfehler bewirken. Der Entnahmekopf wird sorgfältig abgedichtet, und die Entnahmepumpe wird eingeschaltet. Die Leckrate darf 1 % des normalen Entnahmeflusses nicht überschreiten.
7.2. Die Entnahme erfolgt normalerweise bei isokinetischen Bedingungen.
7.3. Die Entnahmedauer hängt von der Art des zu überprüfenden Vorganges und der angewandten Entnahmestrecke ab der Entnahmezeitraum muß ausreichend sein, um sicherzustellen, daß eine angemessene Materialmenge für das Wiegen gesammelt wird. Er muß für den ganzen zu überwachenden Vorgang repräsentativ sein.
7.4. Sofern sich der Entnahmefilter nicht in unmittelbarer Nähe des Entnahmekopfes befindet, sind Verfahren zur Wiedergewinnung der Materialien anzuwenden, die sich in der Entnahmesonde abgesetzt haben.
7.5. Der Entnahmekopf und die Anzahl der Stellen, an denen Entnahmen erfolgen sollen, werden im Einklang mit der gewählten einzelstaatlichen Norm festgelegt
8.1. Es ist ein für das betreffende Analyseverfahren geeigneter Filter zu wählen. Für die gravimetrische Methode verdienen G1asfaser-Filter den Vorzug.
8.2. Die Filtrierwirksamkeit muß mindestens 99 % betragen, bezogen auf den DOP-Test, wobei ein Aerosol mit Partikeln von 0,3 µm Durchmesser verwendet wird.
9.1. Zum Wiegen muß eine geeignete Hochpräzisionswaage verendet werden.
9.2 Um die für das Wiegen erforderliche Präzision zu erreichen, müssen die Filter vor und nach der Entnahme sorgfäItig konditioniert werden.
II Faserzählmethode
Werden Faserzählverfahren angewendet, um die Einhaltung des in Artikel 4 der Richtlinie genannten Grenzwerts zu beurteilen, so kann vorbehaltlich des Artikels 6 Absatz 3 der Richtlinie eine Konzentration 2 Fasern/ml in einer Konzentration von 0,1 mg/m3 Asbeststaub umgerechnet werden.
(Stand: 11.03.2019)
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