87/217/EWG Asbest-Richtinie (2/2)
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  Probenahme und Analysenmethoden Anhang

A. Abwasser

Die Referenzanalysemethode zur Messung der in mg/l auszudrückenden Schwebstoffe insgesamt (abfiltrierbare Stoffe von der nicht abgesetzten Probe) ist die Filtration durch Membrane mit 0,45 µm Porengröße mit Trocknen bei 105 °C und Wiegen 1.

Die Proben sind so zu entnehmen, daß sie für die Abwasser während eines Zeitraums von 24 Stunden repräsentativ sind.

Diese Messung ist mit einer Genauigkeit 2 von ± 5 % und einer Richtigkeit von ± 10 % durchzuführen.

B. Einzuhaltende Spezifkationen für die Wahl eine Methode zur Messung von Emissionen in die Luft

1. Gravimetrische Methode

  1. Es ist eine gravimetrische Methode anzuwenden, mit der die Messung der Gesamtstaubmenge die durch die Ableitungsrohre ausgestoßen werden, durchgeführt werden kann.

    Der Asbestgehalt im Staub wird berücksichtigt Sind Gehaltsmessungen erforderlich, so wird der Asbestgehalt im Staub gemessen oder geschätzt. Die Kontrollbehörde beschließt über die Häufigkeit dieser Messungen aufgrund der Merkmale der Anlage und ihrer Produktion, doch sollte dies anfangs zumindest alle sechs Monate geschehen. Stellt ein Mitgliedstaat fest, daß der Gehalt keine signifikanten Veränderungen aufweist, so kann die Häufigkeit der Messungen verringert werden. Werden keine regelmäßigen Messungen vorgenommen, so gilt der in Artikel 4 der Richtlinie festgelegte Grenzwert für die Gesamtstaubemission.

    Die Probenahmen erfolgen vor einer etwaigen Verdünnung des zu messenden Flusses

  2. Die Probenahme ist mit einer Genauigkeit von ± 40 % und einer Richtigkeit von ± 20 % beim Grenzwert durchzuführen Die Ermittlungsgrenze muß 20 % betragen. Es sind mindestens 2 Messungen unter denselben Bedingungen durchzuführen, um festzustellen, ob der Grenzwert eingehalten wird.
  3. Funktionsbedingungen der Anlage
    Die Messungen sind nur gültig, wenn die Entnahme während der Funktionierens der Anlage unter normalen Bedingungen erfolgt.
  4. Wahl der Entnahmestelle
    Die Entnahmestelle muß an einem Ort mit wirbelfreier Strömung liegen. Turbulenter Fluß und den Fluß beeinträchtigende Hindernisse, die schlechte Bedingungen für das Fließprofil schaffen können, sind soweit möglich zu vermeiden.
  5. Vorrichtung für die Entnahme
    Auf den Rohren sind geeignete Öffnungen anzubringen, an denen die Entnahme durchgeführt werden muß; ferner sind angemessene Plattformen vorzusehen.
  6. Erforderliche Vormessungen
    Bevor die eigentlichen Messungen durchgeführt werden, müssen Temperatur-, Druck- und Luftgeschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Temperatur und Druck sind auch bei der Probenahmestrecke unter normalen Durchflußbedingungen aufzuzeichnen. Sofern ungewöhnliche Bedingungen bestehen, sind zusätzliche Messungen in bezog auf die Konzentration der Wasserdampfes vorzunehmen, um bei den Ergebnissen die geeigneten Korrekturen anbringen zu können.
  7. Allgemeine Anforderungen, denen das Probenahmeverfahren genügen muß
    Des Verfahren erfordert, daß eine Probe Luft aus einem Rohr, durch das die Emission von Asbeststaub geleitet werden, einen Filter durchläuft und daß der im Filter zurückgehaltene Asbestgehalt der Staubs gemessen wird.

    7.1. Über die Entnahmestrecke ist ein Dichtigkeitstest vorzunehmen, um sicherzustellen, daß eventuelle Lecks keine Meßfehler bewirken. Der Entnahmekopf wird sorgfältig abgedichtet, und die Entnahmepumpe wird eingeschaltet. Die Leckrate darf 1 % des normalen Entnahmeflusses nicht überschreiten.

    7.2. Die Entnahme erfolgt normalerweise bei isokinetischen Bedingungen.

    7.3. Die Entnahmedauer hängt von der Art des zu überprüfenden Vorganges und der angewandten Entnahmestrecke ab der Entnahmezeitraum muß ausreichend sein, um sicherzustellen, daß eine angemessene Materialmenge für das Wiegen gesammelt wird. Er muß für den ganzen zu überwachenden Vorgang repräsentativ sein.

    7.4. Sofern sich der Entnahmefilter nicht in unmittelbarer Nähe des Entnahmekopfes befindet, sind Verfahren zur Wiedergewinnung der Materialien anzuwenden, die sich in der Entnahmesonde abgesetzt haben.

    7.5. Der Entnahmekopf und die Anzahl der Stellen, an denen Entnahmen erfolgen sollen, werden im Einklang mit der gewählten einzelstaatlichen Norm festgelegt

  8. Art des Entnahmefilters

    8.1. Es ist ein für das betreffende Analyseverfahren geeigneter Filter zu wählen. Für die gravimetrische Methode verdienen G1asfaser-Filter den Vorzug.

    8.2. Die Filtrierwirksamkeit muß mindestens 99 % betragen, bezogen auf den DOP-Test, wobei ein Aerosol mit Partikeln von 0,3 µm Durchmesser verwendet wird.


  9. Wiegen

    9.1. Zum Wiegen muß eine geeignete Hochpräzisionswaage verendet werden.

    9.2 Um die für das Wiegen erforderliche Präzision zu erreichen, müssen die Filter vor und nach der Entnahme sorgfäItig konditioniert werden.

  10. Darlegung der Ergebnisse
    Die Darlegung der Ergebnisse umfaßt außer den Meßdaten die Temperatur, Druck- und Flußparameter sowie alle einschlägigen Daten wie z.B. ein einfaches Schema mit den Entnahmestellen, Rohrabmessungen, die entnommenen Probevolumen und die für die Bestimmung der Ergebnisse angewandte Rechenmethode. Diese Ergebnisse (SIC! Ergebnisse) gelten unter Zugrundelegung normaler Temperatur- (273 K) und Druckbedingungen (101,3 kPa)

II Faserzählmethode

Werden Faserzählverfahren angewendet, um die Einhaltung des in Artikel 4 der Richtlinie genannten Grenzwerts zu beurteilen, so kann vorbehaltlich des Artikels 6 Absatz 3 der Richtlinie eine Konzentration 2 Fasern/ml in einer Konzentration von 0,1 mg/m3 Asbeststaub umgerechnet werden.

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(Stand: 11.03.2019)

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