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Tabelle 3 | Leitlinien für die Käfighaltung kleiner Nagetiere und Kaninchen (Vorratshaltung und während der Versuche) |
Arten | Mindestgrund- fläche je Tier cm3 |
Mindesthöhe des Käfigs cm |
Maus | 180 | 12 |
Ratte | 350 | 14 |
Goldhamster | 180 | 12 |
Meerschweinchen | 600 | 18 |
Kaninchen 1 kg | 1400 | 30 |
2 kg | 2000 | 30 |
3 kg | 2500 | 35 |
4 kg | 3000 | 40 |
5 kg | 3600 | 40 |
Hinweis: "Käfighöhe" bezeichnet den vertikalen Abstand zwischen Käfigboden und oberem horizontalen Teil des Deckels oder Käfigs.
Bei der Planung von Versuchen sollte das mögliche Wachstum eines Tieres berücksichtigt werden, damit während aller Phasen des Versuchs ein entsprechend dieser Tabelle ausreichender Raum für das Tier zur Verfügung steht.
Vgl. Abbildungen 1 bis 5 und 8 bis 12.
Tabelle 4 | Leitlinien für die Käfighaltung kleiner Nagetiere in der Zucht |
Arten | Mindestgrundfläche je Muttertier und Wurf cm2 |
Mindesthöhe des Käfigs
cm |
Maus Ratte Goldhamster Meerschweinchen |
200 800 650 1200 |
12 14 12 18 |
Meerschweinchen in Gruppenhaltung |
1000 je ausgewachsenes Tier |
18 |
Hinweis: Zur Definition von "Käfighöhe" vgl. Hinweis zu Tabelle 3.
Tabelle 5 | Leitlinien für die Käfighaltung von Zuchtkaninchen |
Gewicht des Muttertiers
|
Mindest- grundfläche je Muttertier und Wurf m2 |
Mindesthöhe des Käfigs cm |
Mindestfläche für das Nest m2 |
1 2 3 4 5 |
0,30 0,35 0,40 0,45 0,50 |
30 30 35 40 40 |
0,10 0,10 0,12 0,12 0,14 |
Hinweis: Zur Definition von "Käfighöhe" vgl. Hinweis zu Tabelle 3.
Die Mindestgrundfläche je Muttertier mit Wurf schließt die Fläche des Nestes ein.
Vgl. auch Abbildung 6.
Tabelle 6 | Leitlinien zur Unterbringung von Katzen (während der Versuche und zur Zucht) |
Gewicht der Katze
|
Mindestgrundfläche je Katze bei Käfighaltung
|
Mindesthöhe des Käfigs
|
Mindestgrundfläche je Muttertier und Wurf bei Käfighaltung m2 |
Mindestgrundfläche je Muttertier und Wurf bei Boxenhaltung m2 |
0,5 - 1 1 - 3 3 - 4 4 - 5 |
0,2 0,3 0,4 0,6 |
50 50 50 50 |
- 0,58 0,58 0,58 |
- 2 2 2 |
Hinweis: Die Unterbringung von Katzen in Käfigen sollte streng beschränkt sein. Werden Katzen unter diesen Bedingungen gehalten, sollte es ihnen, falls dies den Versuch nicht stört, mindestens einmal pro Tag ermöglicht werden, sich zu bewegen. Katzenboxen sollten mit Katzentoiletten, geräumigen Ruheflächen und Einrichtungen zum Klettern und zum Krallenschärfen ausgerüstet sein.
"Käfighöhe" bezeichnet den vertikalen Abstand zwischen der höchsten Stelle des Käfigbodens und der niedrigsten Stelle der Käfigdecke.
Zur Berechnung der Mindestgrundfläche können in Etagen angeordnete Ruheflächen mit einbezogen werden. Die Mindestabmessungen der Käfigfläche je Muttertier mit Wurf schließt die 0,18 m2 große Fläche des Kastens mit ein, in dem die Jungen sich befinden.
Vgl. auch Abbildung 7.
Tabelle 7 | Leitlinien zur Unterbringung von Hunden in Käfigen (während der Versuche) |
Schulterhöhe des Hundes
|
Mindestabmessung der Käfiggrundfläche je Hund m2 |
Mindesthöhe des Käfigs
|
30 40 70 |
0,75 1,00 1,75 |
60 80 140 |
Hinweis: Hunde sollten nicht länger als für den Zweck des Versuchs unbedingt erforderlich in Käfigen gehalten werden. Wenn es mit dem Zweck des Versuches vereinbar ist, sollte Hunden mindestens einmal täglich die Möglichkeit gegeben werden, sich frei zu bewegen. Es sollte eine Frist festgesetzt werden, über die hinaus ein Hund nicht ohne täglichen Auslauf in einem Käfig gehalten werden sollte. Die als Auslauf vorgesehenen Flächen sollten so groß sein, daß der Hund sich frei bewegen kann. Bei den für die Hundehaltung vorgesehenen Käfigen sollten keine Gitterboden verwendet werden, es sei denn, sie sind für den Versuch erforderlich.
Angesichts der enormen Größenunterschiede und des begrenzten Verhältnisses von Größe und Gewicht bei unterschiedlichen Hunderassen sollte die Käfighöhe entsprechend der Schulterhöhe des einzelnen Tieres bemessen sein. In der Regel sollte die Mindesthöhe des Käfigs das Doppelte der Schulterhöhe betragen.
Zur Definition von "Käfighöhe" vgl. Hinweis zu Tabelle 6.
Tabelle 8 | Leitlinien für die Haltung von Hunden in Boxen (Vorratshaltung sowie Haltung während der Versuche und zur Zucht) |
Gewicht des Hundes kg |
Mindest- grundfläche je Hund m2 |
Mindestgröße des angrenzenden Auslaufs je Hund | |
bis zu 3 Hunden m2 |
über 3 Hunde m2 |
||
< 6 6 - 10 10 - 20 20 - 30 > 30 |
0,5 0,7 1,2 1,7 2,0 |
0,5 (1,0) 1,4 (2,1) 1,6 (2,8) 1,9 (3,6) 2,0 (4,0) |
0,5 (1,0) 1,2 (1,9) 1,4 (2,6) 1,6 (3,3) 1,8 (3,8) |
Hinweis: Die Zahlen in Klammern geben die Gesamtfläche je Hund an, d.h. Boxengrundfläche zuzüglich angrenzender Auslauf. Hunde, die ständig ins Freien gehalten werden, sollten Zugang zu einem geschützten Ort haben, wo sie bei schlechten Wetterbedingungen Unterschlupf finden können. Werden Hunde auf Gitterböden gehalten, so sollte eine feste Fläche als Schlafplatz vorhanden sein. Gitterböden sollten nur dann verwendet werden, wenn der Versuch dies erfordert. Trennwände zwischen Boxen sollten so gestaltet sein, daß die Hunde sich nicht gegenseitig verletzen können.
Alle Boxen sollten über ausreichend Abflüsse verfügen.
Tabelle 9 | Leitlinien für die Käfighaltung nicht-menschlicher Primaten (Vorratshaltung sowie Haltung während der Versuche und zur Zucht) |
Einleitender Hinweis: Aufgrund der sehr unterschiedlichen Größen und Charakteristika der Primaten ist es besonders wichtig, die Gestaltung und Ausstattung wie auch die Abmessung ihrer Käfige den besonderen Bedürfnissen dieser Tiere anzupassen. Das Gesamtvolumen des Käfigs ist für Primaten von ebenso großer Bedeutung wie die Käfiggrundfläche. Generell sollte die Käfighöhe, zumindest für Menschenaffen und andere große Primaten, grundsätzlich die größtmögliche Abmessung haben. Die Käfige sollten mindestens so hoch sein, daß die Tiere aufrecht stehen können. Die Mindestkäfighöhe für Brachiatoren sollte so bemessen sein, daß diese Tiere ausgestreckt an der Decke schaukeln können, ohne daß ihre Füße dabei den Käfigboden berühren. Falls erforderlich, sollten die Käfige mit hochgelegenen Sitzplätzen ausgestattet werden, damit die Primaten den oberen Teil des Käfigs nutzen können.
Wenn sie sich vertragen, können jeweils zwei Primaten in einem Käfig gehalten werden. Ist eine Haltung in Zweiergruppen nicht möglich, sollten die Käfige so aufgestellt werden, daß die Tiere Sichtkontakt haben. Dieser Sichtkontakt sollte jedoch auch verhindert werden können, falls dies erforderlich ist.
Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen stellt die folgende Tabelle eine allgemeine Leitlinie zur Käfighaltung für die Artengruppen dar, die am häufigsten verwendet werden (Überfamilien der Ceboidea und der Cercopithecoidea).
Gewicht des Primaten kg |
Mindestgrundfläche für ein oder zwei Tiere m2 |
Mindesthöhe des Käfigs cm |
< 1 1 - 3 3 - 5 5 - 7 7 - 9 9 - 15 15 - 25 |
0,25 0,35 0,50 0,70 0,90 1,10 1,50 |
60 75 80 85 90 125 125 |
Hinweis: Zur Definition von "Käfighöhe" vgl. Hinweis zu Tabelle 6.
Tabelle 10 | Leitlinien zur Käfighaltung von Schweinen (Vorratshaltung und während der Versuche) |
Gewicht des Schweins kg |
Mindestgrundfläche je Schwein m2 |
Mindesthöhe des Käfigs cm |
5 - 15 15 - 25 25 - 40 |
0,35 0,55 0,80 |
50 60 80 |
Hinweis: Die Tabelle wäre auch für Ferkel anwendbar. Schweine sollten nur, wenn dies für den Zweck des Versuchs unbedingt erforderlich ist, in Käfigen gehalten werden. Selbst in solchen Fällen sollte dies nur für eine möglichst kurze Zeit geschehen.
Zur Definition von "Käfighöhe" vgl. Hinweis zu Tabelle 6.
Tabelle 11 | Leitlinien zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Nutztieren in Boxen (Vorratshaltung und während der Versuche in Verwendereinrichtungen) |
Arten und Gewicht
|
Mindest- grundfläche
|
Mindestlänge der Box m |
Mindesthöhe der Trennwände zwischen den Boxen m |
Mindest-grundfläche bei Gruppenhaltung m2 je Tier |
Mindestlänge des Futtertrogs je Tier m |
Schweine 10 - 30 30 - 50 50 - 100 100 - 150 > 150 |
2 2 3 5 5 |
1,6 1,8 2,1 2,5 2,5 |
0,8 1,0 1,2 1,4 1,4 |
0,2 0,3 0,8 1,2 2,5 |
0,20 0,25 0,30 0,35 0,40 |
Schafe < 70 | 1,4 | 1,8 | 1,2 | 0,7 | 0,35 |
Ziegen < 70 | 1,6 | 1,8 | 2,0 | 0,8 | 0,35 |
Rinder < 60 60 - 100 100 - 150 150 - 200 200 - 400 > 400 |
2,0 2,2 2,4 2,5 2,6 2,8 |
1,1 1,8 1,8 2,0 2,2 2,2 |
1,0 1,0 1,0 1,2 1,4 1,4 |
0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8 |
0,30 0,30 0,35 0,40 0,55 0,65 |
Ausgewachsene Pferde | 13,5 | 4,5 | 1,8 | - | - |
Tabelle 12 | Leitlinien für die Unterbringung von landwirtschaftlichen Nutztieren in Standplätzen (Vorratshaltung und während der Versuche in Verwendereinrichtungen) |
Arten und Gewicht
|
Mindestfläche
|
Mindestlänge des Standplatzes m |
Mindesthöhe der Trennwände zwischen Standplätzen m |
||
Schweine 100 - 150 > 150 |
1,2 2,5 |
2,0 2,5 |
0,9 1,4 |
||
Schafe < 70 | 0,7 | 1,0 | 0,9 | ||
Ziegen < 70 | 0,8 | 1,0 | 0,9 | ||
Rinder 60 - 100 100 - 150 150 - 200 200 - 350 350 - 500 >500 |
0,6 0,9 1,2 1,8 2,1 2,6 |
1,0 1,4 1,6 1,8 1,9 2,2 |
0,9 0,9 1,4 1,4 1,4 1,4 |
||
Ausgewachsene Pferde | 4,0 | 2,5 | 1,6 |
Hinweis: Die Standplätze sollten so breit sein, daß die Tiere bequem darin liegen können.
Tabelle 13 | Leitlinien zur Käfighaltung von Vögeln (Vorratshaltung und während der Versuche in Verwendereinrichtungen) |
Arten und Gewicht
g |
Mindestfläche für einen Vogel
cm2 |
Mindestfläche für zwei Vögel
cm2 je Vogel |
Mindestfläche für drei oder mehr Vögel
cm2 je Vogel |
Mindesthöhe des Käfigs
cm |
Mindestlänge des Futtertrogs je Vogel
cm |
Hühner 100 - 300 |
250 |
200 |
150 |
25 |
3 |
300 - 600 | 500 | 400 | 300 | 35 | 7 |
600 - 1200 | 1000 | 600 | 450 | 45 | 10 |
1200 - 1800 | 1200 | 700 | 550 | 45 | 12 |
1800 - 2400 | 1400 | 850 | 650 | 45 | 12 |
(ausgewachsene Hähne) > 2400 |
1800 | 1200 | 1000 | 60 | 15 |
Wachteln 120 - 140 |
350 | 250 | 200 | 15 | 4 |
Hinweis: "Fläche" bezeichnet das Produkt aus Käfiglänge und -breite; es wird die horizontale Abmessung des Käfiginnenraums bestimmt. "Fläche" bedeutet nicht das Produkt aus Länge und Breite der Käfiggrundfläche.
Zur Definition von "Käfighöhe" vgl. Hinweis zu Tabelle 6.
Die Maschengröße der Gitterböden sollte bei jungen Küken nicht mehr als 10 x 10 mm und bei Junghennen und ausgewachsenen Tieren nicht mehr als 25 x 25 mm betragen. Die Drahtdicke sollte mindestens 2 mm betragen. Die Neigung des Käfigbodens sollte nicht größer als 14 % (8°) sein. Die Wassertröge sollten genausolang wie die Futtertröge sein. Sind Nippeltränken oder Wassernäpfe vorhanden, sollte jedes Tier zwei von ihnen erreichen können. Die Käfige sollten mit Sitzstangen ausgestattet und so konzipiert sein, daß in Einzelkäfigen untergebrachte Tiere untereinander Sichtkontakt haben.
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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