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Methoden zur Bestimmung der Toxizität
B.21. In vitro-Zelltransformationstest |
Anhang V zur RL 67/548/EWG |
B.21. 1. Methode
B.21. 1.1. Einleitung
Siehe allgemeine Einleitung - Teil B.
B.21. 1.2. Definitionen
Siehe allgemeine Einleitung - Teil B; B
B.21. 1.3. Bezugssubstanzen
Keine.
B.21. 1.4. Prinzip der Methode
Mit Säugetierzell-Kultursystemen können durch chemische Substanzen induzierte phänotypische Veränderungen in vitro ermittelt werden, die mit malignen Transformationen in vivo in Zusammenhang gebracht werden. Häufig verwendete Zellen sind: C3H10T ½ 3T3, SHE, Fisher-Ratten-Zellen. Die Tests beruhen auf Veränderungen der Zellmorphologie, Fokusbildung oder der Eigenschaft, im Weichagar wachsen zu können. Mit einigen weniger häufig verwendeten Systemen lassen sich andere physiologische oder morphologische Veränderungen der Zellen nach Exposition gegenüber karzinogenen Substanzen feststellen. Für keinen der in-vitro-Test-Endpunkte wurde eine kausale Beziehung zu Krebs nachgewiesen. Mit einigen der Testsysteme lassen sich Tumorpromotoren ermitteln. Die Zytotoxizität kann festgestellt werden anhand der Auswirkung der Prüfsubstanz auf das Koloniebildungsvermögen (Klonierungseffizienz) oder die Wachstumsraten der Kulturen. Durch Ermittlung der Zytotoxizität kann man feststellen, ob die Exposition gegenüber der Prüfsubstanz toxikologisch relevant war, man kann damit jedoch nicht in allen Versuchen die Transformationshäufigkeit berechnen, da bei einigen längere Inkubationszeiten und/oder Neuplattierungen erforderlich sind.
B.21. 1.5. Qualitätskriterien
Keine.
B.21. 1.6. Beschreibung der Methode
Vorbereitung
Zellen
Je nach verwendetem Transformationstest stehen verschiedene Zellinien oder primäre Zellen zur Verfügung. Der Untersucher muß sicherstellen, daß die Zellen in dem durchzuführenden Versuch nach der Exposition gegenüber bekannten Karzinogenen die entsprechenden phänotypischen Veränderungen aufweisen und daß Validität und Zuverlässigkeit des Tests in seinem Labor nachgewiesen und dokumentiert wurden.
Medien
Die Medien und Versuchsbedingungen müssen für den durchzuführenden Transformationsversuch geeignet sein.
Prüfsubstanz
Die Prüfsubstanzen können in einem Kulturmedium oder in geeigneten Vehikeln gelöst oder suspendiert werden, bevor die Behandlung der Zellen beginnt. Die Endkonzentration des Lösungsmittels im Kultursystem darf weder die Überlebensrate noch die Wachstumsrate der Zellen oder die Transformationsinzidenz beeinflussen.
Stoffwechselaktivierung
Die Behandlung der Zellen mit der Prüfsubstanz sollte sowohl mit und ohne Zusatz eines exogenen Säugetier-Metabolierungssystems erfolgen. Werden Zelltypen mit endogener Stoffwechselaktivität verwendet, sollte bekannt sein, daß diese Zellen Substanzen der entsprechenden chemischen Klasse zu metabolisieren vermögen.
Versuchsbedingungen
Verwendung von Positiv- und Negativkontrollen
Jeder Versuch sollte Positivkontrollen umfassen unter Verwendung sowohl einer direkt wirkenden Substanz als auch einer Substanz, bei der eine Stoffwechselaktivierung erforderlich ist. Auch eine Negativ- (Vehikel-)Kontrolle sollte angelegt werden.
Folgende Substanzen können beispielsweise als Positivkontrollen dienen:
Gegebenenfalls ist eine weitere Positivkontrolle erforderlich, die der gleichen chemischen Klasse angehört, wie die zu untersuchende Substanz.
Konzentrationen
Es sind mehrere Konzentrationen der Prüfsubstanz zu verwenden. Diese Konzentrationen sollten eine konzentrationsabhängige toxische Wirkung ausüben, wobei die höchste Konzentration eine geringe Überlebensrate in der niedrigsten Konzentration etwa der in der negativen Kontrolle entspricht. Relativ wasserunlösliche Substanzen sind mit geeigneten Verfahren bis zur Löslichkeitsgrenze zu testen. Bei voll wasserlöslichen, nichttoxischen Substanzen ist die höchste Prüfkonzentration von Fall zu Fall festzulegen.
Versuchsdurchführung
Die Zellen sind je nach verwendetem Testsystem während einer angemessenen Zeitdauer zu exponieren; bei längerer Exposition kann deshalb eine Neudosierung mit Erneuerung des Mediums (und ggf. des Stoffwechselaktivierungs-Gemischs) erforderlich werden. Die Behandlung der Zellen ohne ausreichende eigene Stoffwechselaktivität mit der Prüfsubstanz sollte sowohl mit als auch ohne Zusatz eines geeigneten Stoffwechselaktivierungs-Systems erfolgen.
Nach Ende der Behandlungszeit wird die Prüfsubstanz durch Waschen von den Zellen entfernt. Dann werden die Zellen unter Bedingungen kultiviert, die es ermöglichen, den veränderten Phänotyp zu erfassen. Anschließend wird die Transformationsinzidenz ermittelt. Alle Ergebnisse sind in einem unabhängigen Versuch zu bestätigen.
B.21. 2. Daten
Die Daten sind in tabellarischer Form darzustellen. Je nach Versuch sind zum Beispiel Anzahl der Platten, Platten mit Transformation oder Anzahl der transformierten Zellen anzugeben. Gegebenenfalls ist die Überlebensrate als Prozentsatz der Überlebensrate in den Kontrollkulturen und die Transformationshäufigkeit als Anzahl der transformierten Zellen pro Anzahl der überlebenden Zellen auszudrücken.
Die Daten sind unter Verwendung geeigneter statistischer Verfahren abzusichern.
B.21. 3. Abschlußbericht
B.21. 3.1. Prüfbericht
Im Prüfbericht ist, wenn möglich, folgendes anzugeben:
B.21. 3.2 Interpretation
Siehe allgemeine Einleitung Teil B.
4. Literatur
Siehe allgemeine Einleitung Teil B; H
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