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Nr. Funktions-
element
Bauart Beispiele
sfür Bauart
Beurteilungsindex Erklärungen
ohne mit zusätzlichen Maßnahmen
1 2 3 4 5 6 7
1. statische Dichtungen
1.1. statische Dichtungen unlösbare Verbindungen - geschweißt 0,5    
- gelötet 0,5    
1.2. statische Dichtungen lösbare Verbindungen - Schweißlippen-
dichtung
0,5    ss
- Schneidring- und Klemmringver-
bindung< DN 32
0,5   - Verbindungen auf benötigte Anzahl verringern

- Verbindungen so wenig wie möglich öffnen

- Dichtheitsprüfungen vor Wiederaufnahme des Betriebs

- bei Wiederinbetriebnahme getrennter Verbindungen neue Dichtungen verwenden

- wenn möglich sollten Flansche, die aus betrieblichen Gründen geöffnet werden müssen, nicht über Nut und Feder verfügen (Verkantungsgefahr)

- NPT-Gewinde< DN 50, Δt< 100 °C 0,5  
- Schneidring- und Klemmring-
verbindung > DN 32
1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
- NPT-Gewinde > DN 50, Δ t > 100 °C 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
- Flansch mit Nut und Feder mit geeigneter Dichtung 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
- Flansch mit Vorsprung und Rücksprung mit geeigneter Dichtung 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
- Flansch mit V-Nut und passender V-Nutdichtung 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
- Flansch mit glatter Dichtleiste und geeigneten Dichtungen 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
1.3. quasi-statische Dichtungen
1.3.1. Armaturen Schaltwellen- und Spindelabdich-
tungen von Armaturen, z.B. Kugelhähne, Absperrhähne, Ventile, Drehklappen, Absperrschieber
- Stopfbuchs-
abdichtungen
2 1 im Fall regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung  
- Stopfbuchsab-
dichtungen mit Selbstnachstellung (federbelastet)
1 0,5 technisch dicht
- Doppelstopf-
buchse mit
1 0,5 bei Überwachung des Sperrdrucksystems durch regelmäßige Sichtprüfungen oder PLT-Einrichtung (Prozessleittechnik)
- O-Ring-Dichtung 1 0,5 technisch dicht
- Kükenhahn-
buchsenabdichtung
1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung
- Kolbenabdichtung 1 0,5 technisch dicht
- Faltenbalg-
abdichtung
0,5  
- Membranabdichtung 0,5  
- Magnetkupplung 0,5  
1.3.2. Sonstige Bedienstangen - Stopfbuchs-
abdichtungen
2 1 im Fall regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung  
- Stopfbuchs-
abdichtungen mit Selbstnachstellung (federbelastet)
1 0,5 technisch dicht
- Doppelstopf-
buchse mit Sperrvorlage
1 0,5 bei Überwachung des Sperrdruck-
systems
durch regelmäßige Sichtprüfungen oder PLT-Einrichtung
- O-Ring-Dichtung 1
- Kolbenabdichtung 1
- Faltenbalg-
abdichtung
0,5
- Membran-
abdichtung
0,5
2. dynamische Dichtungen
2.1. Dichtungen mit drehenden Teilen hermetisch dicht - Spaltrohrmotor 0,5    
  - Magnet-
kupplungen
0,5  
nicht berührungs-
freie Dichtungen
- Einfachgleit-
ringdichtung
1  
- Doppelgleit-
ringdichtung
1  
- Doppelgleit-
ringdichtung mit Sperrflüssigkeit
1 0,5 bei Überwachung des Sperrdrucksystems durch regelmäßige Kontrollen, in der Regel einmal täglich, oder beispielsweise durch PLT-Ein-
richtungen mit Alarm
- Stopfbuchsab-
dichtung
2 1 im Fall regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung
- Stopfbuchs-
abdichtung mit Selbstnachstellung (federbelastet)
2 0,5 technisch dicht
berührungsfreie Dichtungen - Labyrinthdichtung 2  
- gasgeschmierte Dichtung 1 0,5 bei Überwachung des Gasflusses
2.2. Dichtungen für oszillierende Teile - Faltenbalgab-
dichtung
- Faltenbalgventile 0,5  
- Kolbenpumpen mit Faltenbalgdichtung 0,5  
- Membran-
dichtungen
- Membranpumpen 0,5  
- Kegelmembran-
ventile
0,5  
- Dichtman-
schetten
- Kolbenpumpen 1  
- Abstreifringe 1  
3. Stoffübergabe- und Füllstellen
3.1. für Feststoffe
3.1.1. Säcke
3.1.1.1. Säcke (Entleeren) offenes Mannloch, offener Behälter - manuelles Entleeren 4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung Wenn sich ein Gefahrstoff im Behälter befindet, muss dieser entsprechend berücksichtigt werden
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
1 emissionsarme Verwendungsform, kein weiterer gefährlicher Stoff vorhanden
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5 emissionsfreie Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Sackschlitz- und -entleerungs-
maschine
  0,5 emissionsfreie Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
gekapselte Sackschlitz- und -entleerungs-
maschine mit integrierter Absaugeinrichtung
1 0,5 Verdichten und Verpacken der leeren Säcke innerhalb der Kapselung, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung
3.1.1.2. Säcke (Füllen) manuelles Füllen, offene Sackfüllung - manuelles Füllen 4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
1 emissionsarme Verwendungsform, kein weiterer gefährlicher Stoff vorhanden
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5 emissionsfreie Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Sackfülleinrichtung - Ventilsack-
Füllmaschine, z.B. Druckluftstopfer, Spiralstopfer, Netto-Füllmengen-
waage
4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
  1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
  0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
- Vakuumstopfer 2 1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
  0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
- vollständig gekapselte Füllmaschine mit integrierter Absaugeinrichtung 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
- Schlauchbeutel-
maschine
1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
3.1.2. Big Bags, Großsäcke,
3.1.2.1. Großsäcke, Big Bags (Entleeren) offenes Mannloch - manuelles Entleeren 4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung  
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
1 emissionsarme Verwendungsform, kein weiterer gefährlicher Stoff vorhanden
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5 emissionsfreie Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Großsack-
Entleereinrichtung
4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
1 emissionsarme Verwendungsform, kein weiterer gefährlicher Stoff vorhanden
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5 emissionsfreie Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
3.1.2.2. Big Bags, Großsäcke, (Füllen) Füllen offener Großsäcke - manuelles Füllen 4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung  
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
1 emissionsarme Verwendungsform, kein weiterer gefährlicher Stoff vorhanden
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5 emissionsfreie Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Großsack-
Fülleinrichtung
- offenes Füllen 4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
1 emissionsarme Verwendungsform, kein weiterer gefährlicher Stoff vorhanden
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5 emissionsfreie Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
Großsack-
Fülleinrichtung
- vollständig gekapselte Füllmaschine mit integrierter Absaugeinrichtung 1 0,5 mit speziellen Füllköpfen (z.B. seitlicher Verschluss); staubfreie Verschließtechnik; Nachrieseln aus Füllkopf wird verhindert, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung
- Großsackwaage 4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
1 emissionsarme Verwendungsform, kein weiterer gefährlicher Stoff vorhanden
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5 emissionsfreie Verwendungsform (z.B. Master-Batch ohne Abrieb)
3.1.3. Behälter
3.1.3.1. Behälter (Entleeren) mit geschlossener Entleerungs-
einrichtung
  1 0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte, Formschluss-
verbindung) gewährleistet wird und integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
Die Dichtung des Behälterdeckels muss die Anforderungen von Nr. 1.2 erfüllen
0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte, Formschlussverbindung) gewährleistet wird und hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung
offener Behälter   4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
3.1.3.2. Behälter (Füllen) mit besonderer Fülleinrichtung   1 0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte, Formschluss-
verbindung) gewährleistet wird, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
offenes Füllen   4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*)
3.1.4. Fässer mit Entleerungs-
einrichtung
- geschlossen 1 0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte, Formschluss-
verbindung) gewährleistet wird und integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist
3.1.4.1. Fässer (Entleeren)   - mechanische Förderung, z.B. durch Schnecken-
förderer
4 0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte, Formschlussverbindung) gewährleistet wird und Absaugeinrichtung oder hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist
- Druckluftförderung, z.B. durch Gebläse 4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
offene Behälter - mechanische Förderung, z.B. durch Schnecken-
förderer
4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
- Druckluftförderung, z.B. durch Gebläse   2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
4 0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
3.1.4.2. Fässer (Füllen) mit besonderer Fülleinrichtung   1 0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte, Formschluss-
verbindung) gewährleistet wird und integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist
offenes Füllen   4 0,5 wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z.B. überwachte, Formschlussverbindung) gewährleistet wird und hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist
2 mit sonstiger Absaugeinrichtung
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
3.1.5. Silofahrzeuge
3.1.5.1. Silofahr-
zeuge
(Entleeren)
feste Verrohrung, Gelenkarm   1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); vollständiges Auffangen von Restmengen bei Ab- und Ankoppelvorgängen  
Schlauchver-
bindung
- ortsfeste Verwendung (Verbindungs-
schläuche und Kupplungen werden vom Betrieb gestellt)
1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); vollständiges Auffangen von Restmengen bei Ab- und Ankoppelvorgängen
- sonstige Verwendung (Verbindungs-
schläuche und Kupplungen werden nicht vom Betrieb gestellt)
2 1 Vollständiges Auffangen der Restmengen
3.1.5.2. Silofahr-
zeuge
(Füllen)
feste Verrohrung, Gelenkarm   1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); vollständiges Auffangen von Restmengen bei Ab- und Ankoppelvorgängen
Schlauchver-
bindung
- ortsfeste Verwendung (Verbindungs-
schläuche und Kupplungen werden vom Betrieb gestellt)
1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); vollständiges Auffangen von Restmengen bei Ab- und Ankoppelvorgängen
- sonstige Verwendung (Verbindungs-
schläuche und Kupplungen werden nicht vom Betrieb gestellt)
2 1 Vollständiges Auffangen der Restmengen
3.1.6. Ein- und Auslauf-
armaturen
für Silos, Abfüllanlagen, Schüttgutbehälter - Klappen 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); regelmäßige Reinigung
- Hähne und Absperrhähne 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); regelmäßige Reinigung
- Flachschieber 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); regelmäßige Reinigung
- Schieberplatte 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); regelmäßige Reinigung
- Quetschventil mit Weichabdichtung 1  
- Blendenschieber 1  
- Schlauchventil 1  
3.2. Stoffübergabestellen für Flüssigkeiten
3.2.1. kleine Behälter und Fässer          
3.2.1.1. kleine Behälter und Fässer (Entleeren) feste Verbindungen (Verrohrung, Schlauchver-
bindungen, Gelenkarm)
- mit Gaspendelung oder Gasableitung an einer sicheren Stelle, oder Ableitung zu einer Aufbereitungs- oder Verbrennungs-
anlage
1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); Dichtheitsprüfung nach Herstellung der Verbindung, vollständiges Auffangen der Restmengen in Bezug auf Verbindungselemente siehe Nr. 1
- ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung an einer sicheren Stelle 4    
offene Gebinde - mit Fasspumpe oder Schlauch 4 1 bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit hochwirksamer Absaugeinrichtung regelmäßige Kontrolle der Absaugeinrichtung; der Kleinbehälter bzw. das Fass muss unmittelbar nach dem Füllprozess geschlossen werden
Entleeren in geschlossenen Einheiten - Kapselung, Kammerung 1 0,5 mit integrierter Absaugeinrichtung und beim Öffnen und Schließen der Gebinde in der geschlossenen Einheit regelmäßige Kontrolle der Absaugeinrichtung
3.2.1.2. kleine Behälter und Fässer (Füllen) feste Verbindungen (Verrohrung, Schlauchver-
bindungen, Gelenkarm)
- mit Gaspendelung oder Gasableitung an einer sicheren Stelle, oder Übertragung zu einer Aufbereitungs- oder Verbrennungs-
anlage
1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); Dichtheitsprüfung nach Herstellung der Verbindung, vollständiges Auffangen der Restmengen in Bezug auf Verbindungselemente siehe Nr. 1
- ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung 4 1 bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit Absaugeinrichtung  
offene Gebinde - mit Füllschlauch 4 0,5 bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit hochwirksamer Absaugeinrichtung regelmäßige Kontrolle der Absaugeinrichtung; der Kleinbehälter oder das Fass muss unmittelbar nach dem Füllvorgang geschlossen werden
- Kapselung, Kammerung 1 0,5 mit integrierter Absaugeinrichtung und Schließen der Gebinde in der geschlossenen Einheit regelmäßige Kontrolle der Absaugeinrichtung
3.2.2. Tankwagen, Kesselwagen, Großcontainer
3.2.2.1. Tankwagen, Kesselwagen, Großcon-
tainer
(Entleeren)
feste Verbindung; z.B. feste Verrohrung, Schlauchver-
bindungen, stählerne Verladearme
- mit Gaspendelung oder Gasableitung an einer sicheren Stelle, oder Ableitung zu einer Aufbereitungs- oder Verbrennungs-
anlage
1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung; Dichtheitsprüfung nach Herstellung der Verbindung, vollständiges Auffangen der Restmengen in Bezug auf Verbindungselemente siehe Nr. 1
- ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung 4    
sonstige Schlauchverbindungen   2 1 Vollständiges Auffangen der Restmengen  
3.2.2.2. Tankwagen, Kesselwagen, Großcon-
tainer
(Füllen)
feste Verrohrung, Schlauchver-
bindungen, stählerne Verladearme
- mit Gaspendelung oder Gasableitung an einer sicheren Stelle, oder Ableitung zu einer Aufbereitungs- oder Verbrennungs-
anlage
1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung; Leckprüfung nach Herstellung der Verbindung, vollständiges Auffangen der Restmengen Die Behälter müssen unmittelbar nach dem Füllen verschlossen werden
- ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung 4    
offenes Füllen - Füllrohr 4 1 mit hochwirksamer Absaugung, vollständiges Auffangen der Restmengen Die Behälter müssen unmittelbar nach dem Füllen verschlossen werden
3.3. Stoffüber-
gabestellen für Gas
e
        In Bezug auf Funktionselemente siehe Nr. 1;
3.3.1. Gase (Füllen und Entleeren)     1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*); Dichtheitsprüfung nach Herstellung der Verbindung; Gaspendelung oder Austritt von Restgas an einer sicheren Stelle oder Ableitung zu einer Aufbereitungs- oder Verbrennungsanlage Geschlossene Anlagensysteme, Teile von Einheiten und Funktionselemente müssen so bedient, überwacht und instandgehalten werden, dass sie im Fall der für die geplante Einsatzart zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Belastungen technisch dicht bleiben.
4. Probenahmestellen
4.1. Offene Probenahme   Ventil, Absperrhahn 4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung  
  1 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
4.2. Geschlossene Probenahme     1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung (*) Probenahme muss in geschlossenem Probenahmesystem erfolgen, das unkontrolliertes Entweichen des Produkts verhindert. Unter unkontrolliertem Entweichen des Produkts wird verstanden
  • das Verspritzen von Flüssigkeit während der Probenahme aus unter Druck stehenden Anlagenteilen
  • Nachlauf von Flüssigkeit aus Rohrstutzen oder Schläuchen, die an der Probenahmearmatur angebracht sind
  • Entweichen von Produktdämpfen
  • Überlaufen überfüllter Probenahmebehälter
5. Lagerung in Gebinden
5.1. Feststoffe, mit Ausnahme bestimmter Explosiv-
stoffe
Transportver-
packung gemäß ADR-Vor-
schriften
- Fässer, Behälter 0,5   mit hinreichender Belüftung (min. zweifacher Luftwechsel)
- Beutel; Kunststoff-, Textil-, Papier- und mehrlagige Säcke 0,5   mit hinreichender Belüftung (min. zweifacher Luftwechsel)
5.2. Feststoffe, bestimmte Explosiv-
stoffe (nitro-
glyzerin-
haltig)
Transportver-
packung gemäß ADR-Vor-
schriften
  4 2 mit sonstiger Absaugeinrichtung  
1 mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5 mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
5.3. Flüssigkeiten Transportver-
packung gemäß ADR-Vor-
schriften
- Behälter, Metallfässer, Blechkannen, Kunststofffässer (Hobock), Tuben, Kanister, Behälter 0,5   mit hinreichender Belüftung (min. zweifacher Luftwechsel)
5.4. Gase Transportver-
packung gemäß ADR-Vor-
schriften
Druckgasflaschen, 1 0,5 Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung mit hinreichender Belüftung (min. zweifacher Luftwechsel)
In Bezug auf Funktionselemente siehe Nr. 1; geschlossene Anlagensysteme, Teile von Einheiten und Funktionselemente müssen so bedient, überwacht und instandgehalten werden, dass sie im Fall der für die geplante Einsatzart zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Belastungen technisch dicht bleiben.
Druckgasbehälter,
Druckgasfässer
(*) Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen zwischen Anlageneinheiten und Ausrüstungsteilen kann durch folgende Maßnahmen auf Dauer gewährleistet werden:
  1. Überwachungs- oder Inspektionsmaßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des derzeitigen Zustands der lösbaren Verbindung gemäß EN 13306 (in Vorbereitung).
    Dies hat in vorher festgelegten Fristen und in Übereinstimmung mit einem auf die spezifischen Erfordernisse des Unternehmens, auf die Art der Verbindung und ihre Bauart sowie auf die Art und die Eigenschaften der beförderten Chemikalien abgestellten Planes zu erfolgen. Beispiele für derartige Maßnahmen sind:
    • Dichtheitsprüfung,
    • Sichtprüfung der Anlage zur Feststellung deutlich sichtbarer Leckstellen, beispielsweise Stellen, an denen Flüssigkeiten austreten, Kontroll ezur Feststellung von Schlieren, Gerüchen, Geräuschen, Eisbildung usw.,
    • Inspektion der Anlage mit mobilen Lecksuch- und Leckanzeigegeräten (z.B. Gasspürgeräte, Flammen-Ionisations-Detektoren, tragbare Gasdetektoren),
    • das Abpinseln der lösbaren Verbindungen mit schaumbildenden Mitteln,
    • die Verwendung von Gasdetektoren zur Überwachung der Umgebungsluft,
    • automatische Dichtheitsprüfung am Gelenk- oder Verladeschlauch.
  2. Instandsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes der lösbaren Verbindung gemäß EN 13306 (in Vorbereitung).
    Die ggf. erforderlichen Maßnahmen sind im Einzelfall in Abhängigkeit von
    • dem jeweiligen Gefahrstoff
    • der Art und dem Ausmaß des Schadens,
    • den zu ergreifenden Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen

zu planen und auszuführen.

Bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen wird, sind die instandgesetzten Verbindungen einer eingehenden Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

weiter .

 

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