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Beschluss (GASP) 2026/1364 des Rates vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. L 2026/1364 vom 15.06.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.
(2) In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt. Der Europäische Rat erklärte, dass die Bemühungen, die Fähigkeit Russlands zur Führung des Krieges weiter einzuschränken, fortgesetzt werden müssen. Er brachte auch die Bereitschaft der Union zum Ausdruck, den Druck auf Russland zu erhöhen, unter anderem durch den Erlass weiterer Sanktionen.
(3) Angesichts der anhaltenden und verschärften Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine und insbesondere des jüngsten gezielt gegen die zivile Infrastruktur - einschließlich Energie, Wasser und Gesundheitseinrichtungen - gerichteten brutalen Militärkampagne, die großes Leid in der Zivilbevölkerung verursacht hat und die die Resilienz der Ukraine aushöhlen soll, hält es der Rat für erforderlich, weitere restriktive Maßnahmen zu erlassen.
(4) Der Rat ist insbesondere der Ansicht, dass neun Personen und 45 Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.
(5) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 15. Juni 2026.
| Anhang |
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen: