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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2026/926 des Rates vom 27. April 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 2026/926 vom 28.04.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,

gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.

(2) Der Rat hat die in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die Einträge zu 33 Personen und neun Organisationen geändert werden, und der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte gestrichen werden.

(3) Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 27. April 2026.

1) ABl. L 121 vom 03.05.2013 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/401/oj.

.

Anhang

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird wie folgt geändert:

1. Im Abschnitt "A. Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen Personen" wird Eintrag 16 gestrichen.

2. Im Abschnitt "A. Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen Personen" erhalten die Einträge 15, 17, 20, 21, 22, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 40, 43, 46, 47, 48, 56, 88, 90, 93, 94, 96, 97, 98, 100, 102 und 103 folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
" 15. Min Aung Hlaing Geburtsdatum: 3.7.1956
Geburtsort: Tavoy, Myanmar/Birma
Staatsangehörigkeit: Myanmar
Nationale Kennziffer: 12/SAKHANA(N)020199
Geschlecht: männlich
Min Aung Hlaing ist seit 2011 Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er ist der Vorsitzende der staatlichen 'Kommission für Sicherheit und Frieden', nachdem er dasselbe Amt im Staatsverwaltungsrat (SAC) innehatte, bis dieser am 31. Juli 2025 durch die staatliche 'Kommission für Sicherheit und Frieden' ersetzt wurde. Er ist auch Mitglied des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit. Min Aung Hlaing hat sich selbst am 1. August 2021 zum 'Premierminister' erklärt. Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Der Nationale Rat für Verteidigung und Sicherheit hat auf Ersuchen von Min Aung Hlaing den Notstand durch konsekutive Verlängerungen bis zum 31. Juli 2025 förmlich verlängert.

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